1.6.1 (mu22p): 1. Arbeitslosenversicherung.

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1. Arbeitslosenversicherung.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, er sei gezwungen, Vertagung der Beratung zu beantragen. Der Reichsarbeitsminister habe das Gutachten der Sachverständigenkommission bei seinen Vorschlägen in ganz wesentlichen Punkten verlassen1. Daher müsse er, der Reichsminister der Justiz, zunächst mit seiner Fraktion Fühlung nehmen, bevor er im Kabinett zu dem Problem Stellung nehme. Eine Vertagung der Beratung um vielleicht zwei Tage werde jedoch wahrscheinlich genügen.

1

Vgl. dazu Anm. 1 zu Dok. Nr. 261.

Demgegenüber führte der Reichsarbeitsminister aus, daß eine Aussprache[849] möglich und auch nötig sei. Beschlüsse brauchten in der heutigen Sitzung (10. 8.) noch nicht gefaßt zu werden.

Bei der sodann folgenden Abstimmung wurde der Antrag des Reichsministers der Justiz auf Vertagung der Beratung abgelehnt.

Der Reichswehrminister betonte, daß auch nach seiner Auffassung eine Beschlußfassung des Reichskabinetts in der heutigen Sitzung (10. 8.) nicht erforderlich sei, dagegen halte er eine Aussprache für sehr zweckmäßig2.

2

Demgegenüber berichtete StS Pünder den Ministern im Haag, wahrscheinlich auf Grund eines Telefongesprächs mit der Rkei, Groener habe „eingangs sich dafür eingesetzt, daß das RKab. heute nach aller Möglichkeit die vorliegenden Gesetzesvorlage erledigen möchte, und zwar, falls erforderlich, durch Mehrheitsbeschlüsse. Diesen etwaigen Mehrheitsbeschlüssen sollte aber keine zu große Bedeutung beigemessen werden. Insbesondere müßte im gegenwärtigen Augenblick jede politische Krise vermieden werden“ (10. 8.; R 43 I /2035 , Bl. 162-165, hier: Bl. 162-165).

Der Reichsarbeitsminister erläuterte die schwebenden Probleme anhand der beiliegenden Aufzeichnung3 sowie der einleitenden Bemerkung und des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

3

Bei der Aufzeichnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Vorschläge der Sachverständigenkommission mit denen des RArbM. Sie trägt die Überschrift „Hauptsächliche Differenzpunkte zwischen den Reichsressorts“ (R 43 I /1439 , Bl. 56-57, hier: Bl. 56-57 und 2035, R 43 I /2035 , Bl. 134 f., hier: Bl. 134 f.).

Er führte u. a. folgendes aus: Die Sachverständigenkommission sei zu dem Ergebnis gekommen, daß bei einer Beschäftigungszeit (Beitragszeit) von mindestens 26–39 Wochen die normalen Sätze der Arbeitslosenunterstützung um 35–40% gekürzt werden sollten. Es sollten jedoch nur die Sätze der Lohnklassen VII–XI gemindert werden, die Unterstützungssätze der Lohnklasse I bis VI also in der bisherigen Höhe aufrecht erhalten bleiben. Nach den Vorschlägen der Kommission betrage demnach die wöchentliche Unterstützung in den Lohnklassen VI–X 13,20, in der Lohnklasse XI 13,23 M.

Die zweite Kategorie umfasse die Beitragszeit von 39–52 Wochen. Hier sehe die Kommission eine Minderung der Unterstützungssätze um 30–35% vor. Demnach sollten die Unterstützungssätze in den Lohnklassen VI – X 13,20 M betragen, in der Lohnklasse XI 14,33 M4.

4

Der Einheitslohn zur Bemessung der Unterstützung in den Lohnklassen I–VI betrug 8–33 RM wöchentlich, in den Lohnklassen VII–XI 39–63 RM. Die Unterstützung machte in den Lohnklassen I–VI 75%–40% dieses Lohns aus und in den Klassen VII–XI 37,5%–35% des Einheitslohns zuzüglich der Familienzuschläge (§§ 106, 107 des AVAVG vom 16.7.27; RGBl. I, S. 200 ). – Abweichend von dem Vorschlag der Sachverständigenkommission war der RArbM der Ansicht, diese Regelung solle „nur bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit getroffen werden. Im übrigen solle es bei der bisherigen Regelung bleiben (gleichmäßige Berechnung der Unterstützung für alle Arbeitslose, die die 26wöchige Anwartschaft erfüllt haben)“ (Hauptsächliche Differenzen zwischen den Reichsressorts; R 43 I /2035 , Bl. 134 f., hier: Bl. 134 f.).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, er habe den Auftrag, folgende Auffassung des Reichswirtschaftsministers zu vertreten. Dem Reichswirtschaftsminister scheine es so, als bestehe eine Meinungsverschiedenheit im Reichskabinett vor allem über das zu erreichende Ziel. Das zu erreichende Ziel bestehe darin, einen Ausgleich zwischen den Ausgaben der Arbeitslosenversicherungsanstalt und ihren Einnahmen zu finden. Wenn man sich über dieses Ziel einig sei, werde man sich auch über den Weg einigen können, auf dem das Ziel zu erreichen sei. Der erwähnte Ausgleich müsse jedoch gefunden werden[850] ohne Erhöhung eines Beitrages. Auch eine Beitragserhöhung von ½% müsse vermieden werden. Es seien daher noch stärkere Reformen auf der Ausgabenseite nötig.

Vielleicht seien folgende Ziffern beachtenswert: Die Vorschläge der Kommission sähen eine Einsparung auf der Ausgabenseite von insgesamt 160 Millionen Mark vor, während die Vorschläge des Reichsarbeitsministers nur eine Einsparung von 80 Millionen Mark zur Folge hätten. Bei Beurteilung des Gesamtproblems müsse man in Betracht ziehen, daß die Durchschnittsaufwendungen in Deutschland für einen Arbeitslosen 80 M betrügen, in England jedoch, dessen wirtschaftliche Situation erheblich günstiger sei, nur 60 M. Nach den Vorschlägen des Reichsarbeitsministers würden die Durchschnittsaufwendungen in Deutschland noch um 8 M vermindert werden.

Staatssekretär Dr. Popitz führte folgendes aus: Es sei davon auszugehen, daß vor einiger Zeit vom Reichskabinett ein grundsätzlicher Beschluß dahingehend gefaßt worden sei, die Reichsfinanzen zu entlasten und die Darlehen an die Arbeitslosenversicherungsanstalt auszuschalten5. Auf diesen grundsätzlichen Beschluß nähmen nun die Vorschläge des Reichsarbeitsministers nicht genügend Rücksicht. Von 1930 an müsse das zu erstrebende Ziel darin bestehen, die Reichsfinanzen mit keinem Pfennig mehr durch die Arbeitslosenversicherung zu belasten. In diesem Kreise müsse er mit aller Klarheit darauf hinweisen, daß die Reichsfinanzen nicht mehr in Ordnung seien. Das Reich könne vielleicht noch zu Gunsten der Anstalt auf die Rückflüsse aus den gewährten Darlehen verzichten. Noch größere Aufwendungen von seiten des Reiches seien jedoch nicht möglich. Auf Grund der beiliegenden Aufzeichnung6 […] führte Staatssekretär Dr. Popitz sodann folgendes aus. Man müsse für fünf Monate des Winters 1929/30 von einer Arbeitslosenziffer von 1,5 Millionen ausgehen. Wenn man hiervon ausgehe, dann werde die Arbeitslosenversicherungsanstalt sowohl nach den Vorschlägen der Kommission als auch nach den Vorschlägen des Reichsarbeitsministers für den Winter 1929/30 nicht genügend Mittel zur Verfügung haben, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden. Allerdings seien die Vorschläge der Kommission für die Arbeitslosenversicherungsanstalt insofern günstiger als die Vorschläge des Reichsarbeitsministers, als sie Ersparnisse von 160 Millionen vorsähen.

5

Siehe Dok. Nr. 196, P. 2.

6

Siehe Dok. Nr. 263.

Für das Jahr 1930 sei die Gesamtsituation nach beiden Vorschlägen etwas anders. Was die Möglichkeit einer Erhöhung der Beiträge anlange, so halte er eine Erhöhung von ½% für wirtschaftlich tragbar, wenn sie befristet sei.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß die jetzige Koalition unter dem Stichwort des Sparens zustande gekommen sei. Die Vorschläge des Reichsarbeitsministers seien deshalb besonders bedenklich, weil sie in diesem Ziel des Sparens hinter den Vorschlägen der Sachverständigenkommission zurückblieben.

Es lägen gewisse Überspannungen bei der Arbeitslosenversicherung vor. Er verkenne nicht, daß auch auf anderen Gebieten Überspannungen vorhanden[851] seien; er wolle hier nur den Finanzausgleich, die Lohnpolitik der Gemeinden und die Beamtenschaft nennen. Von der Beamtenbesoldung spreche er nicht, aber er müsse darauf hinweisen, daß die Pensionslast rund 2 Milliarden ausmache. Es sei ferner in keinem anderen Staat der Welt möglich, daß ein Beamter bis zu sechs Wochen Urlaub erhalte. Zu nennen sei auch das Gebiet der Krankenversicherung als ein Gebiet, auf dem Überspannungen vorkämen. Diese Überspannungen müßten beseitigt werden. Wenn es auch grundsätzlich richtig sei, alle diese Mißstände in einem großen Programm gleichzeitig zu beseitigen, werde es taktisch notwendig sein, zunächst das Ziel der Reform der Arbeitslosenversicherung gesondert zu verfolgen.

Die Vorschläge des Reichsarbeitsministers, besonders der Vorschlag auf eine Beitragserhöhung um ¾%, würde nach seiner Ansicht nicht vom Reichstag angenommen werden. Über eine Erhöhung von ½% könne man nicht hinausgehen. Weshalb sollten ferner die Saisonarbeiter am schlechtesten gestellt werden? Man müsse doch vor allem auch die sogenannten Eckensteher, d. h. die Arbeiter, die sich der Arbeit zu entziehen wüßten, in ihren Unterstützungssätzen kürzen.

Der Reichsminister des Innern der zu Beginn der Sitzung noch nicht anwesend war, erklärte, an einer Entscheidung materieller Art sich heute nicht beteiligen zu können. Er sei soeben erst vom Urlaub zurückgekommen und sachlich nicht genügend unterrichtet.

Es erscheine ihm mißlich, wenn allein eine Reform der Arbeitslosenversicherung vorgenommen werden sollte. Nach den Darlegungen des Reichsverkehrsministers lägen auch auf anderen Gebieten Überspannungen und Mißstände vor, die beseitigt werden müßten. Deshalb sei es zweckmäßig, die Reform der Arbeitslosenversicherung gemeinsam mit den notwendigen Reformen auf anderen Gebieten in einem großen Programm vorzunehmen. Die Arbeiterschaft werde dann nicht sagen können, daß die Finanzen des Reichs auf ihrem Rücken in Ordnung gebracht werden sollten.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß eine fühlbare Erleichterung der Arbeitslosen-Versicherungsanstalt in den nächsten Jahren sich durch den Geburtenausfall bemerkbar machen werde, der während des Krieges eingetreten sei. Es würden in den nächsten Jahren viel weniger junge Leute in das Wirtschaftsleben treten als bisher. Sämtliche Mißstände in der Praxis der Arbeitslosenversicherung würden durch seine Vorlage beseitigt.

In persönlicher Beziehung müsse er folgendes bemerken: Er sei in letzter Zeit häufig gezwungen gewesen, sich gegen die Arbeiterschaft zu wenden. Es sei ihm als Minister unmöglich, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Daß seine Vorlage vom Reichstag in wesentlichen Punkten eine Abänderung erfahren werde, sei ihm klar. Diese Abänderung möge jedoch der Reichstag vornehmen, von ihm könne man sie nicht verlangen. Wenn das Kabinett Abänderungen seiner Vorlage beschließen sollte7, wisse er noch nicht, wie die Lage sich gestalten werde8.

7

Danach zunächst: „so werde er hiergegen auch nichts unternehmen können.“

8

Über die Ausführungen Wissells in dieser Ministerbesprechung berichtete StS Pünder der deutschen Delegation im Haag: „RM Wissell erstattete dann ein ungefähr einstündiges Referat, wobei er sich am Schluß sehr stark für die […] zusätzlichen Abänderungsanträge einsetzte. Er führte hierbei etwa aus, er persönlich sei an sich nicht grundsätzlich gegen eine etwaige weitere Minderung der Rechte der Arbeitslosen, er persönlich wolle und könne das aber nicht selber machen, vielmehr müsse das der RT beschließen. Er wolle natürlich auch im Augenblick keine Krise, aber überstimmen lassen könne er sich in der heutigen Sitzung unter keinen Umständen. Geschehe es doch, so sei er für die Folgen nicht verantwortlich und wisse dann auch nicht, was werden solle“ (10. 8.; R 43 I /2035 , Bl. 162-165, hier: Bl. 162-165).

[852] Staatssekretär Dr. Popitz führte aus, daß die im Etat eingesetzten Positionen der sozialpolitischen Ausgaben nicht zutreffend seien. Es sei bei mehreren Positionen mit großen Etatsüberschreitungen zu rechnen. Im laufenden Etatsjahr sei auf dem Gebiet der Militärpensionen eine Etatsüberschreitung von 50 Millionen, auf dem Gebiete der Krisenfürsorge eine Überschreitung von 20 Millionen und bei der Invalidenversicherung eine Überschreitung von 34 Millionen zu erwarten. Das Reichsfinanzministerium wisse nicht, woher es die Mittel zur Deckung nehmen solle.

Der Reichspostminister vertrat die Auffassung, daß das Reichskabinett im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vorlage den gesetzgebenden Körperschaften unterbreiten solle. Das Kabinett solle den Abschluß der Verhandlungen im Haag abwarten. Vielleicht könnten jedoch noch Ressortberatungen die Fragen weiter klären.

Der Reichsverkehrsminister machte darauf aufmerksam, daß der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstags am 15. August zusammentrete. Nach seiner Ansicht müsse dann eine Vorlage der Reichsregierung vorhanden sein, die beraten werden könne. Der Abgeordnete Esser habe dem Führer der Deutschen Volkspartei, Dr. Scholz, versprochen, den Ausschuß zu diesem Termin zusammenzuberufen; Esser werde deshalb nicht von sich aus die Sitzung vertagen wollen, um Dr. Scholz gegenüber nicht wortbrüchig zu erscheinen.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, von Ressortbesprechungen sich keinen weiteren Erfolg zu versprechen. Er erklärte sich jedoch bereit, vielleicht mit dem Reichsminister des Innern nach dem Haag zu fahren, um mit den im Haag weilenden Reichsministern die Hauptfragen eingehend zu erörtern.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich gleichfalls zu der Reise nach dem Haag bereit. Nach seiner Auffassung könne der Reichsarbeitsminister im Sozialpolitischen Ausschuß die Gründe erklären, aus denen es noch nicht möglich gewesen sei, eine Vorlage der Reichsregierung zu unterbreiten.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg betonte, daß nach der Auffassung des Reichswirtschaftsministers es unbedingt geboten sei, baldigst eine Vorlage zur Reform der Arbeitslosenversicherung den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten.

Der Reichsverkehrsminister machte folgenden Vorschlag:

a) Der Reichsarbeitsminister solle den Vorsitzenden des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags, den Abgeordneten Esser, schriftlich davon in Kenntnis setzen, daß es noch nicht möglich gewesen sei, dem Parlament eine Vorlage über die Reform der Arbeitslosenversicherung zuzuleiten, und ihm eventuell eine Vertagung der Sitzung des Ausschusses auf den 19. August anheimstellen;

[853] b) der Reichsarbeitsminister und der Reichsminister des Innern sollten noch Sonntag, den 11. August, abends nach dem Haag fahren, um sodann am Montag mit den dort weilenden Reichsministern sich über die schwebenden Fragen auszusprechen.

Staatssekretär Schmid wies darauf hin, daß die Einberufung des Sozialpolitischen Ausschusses für den 15. August dem Führer der Deutschen Volkspartei, dem Abgeordneten Dr. Scholz, bestimmt versprochen worden sei. Dieses Versprechen stelle ein wichtiges politisches Faktum dar. Eine Verschiebung der Reform der Arbeitslosenversicherung sei nach Ansicht seiner politischen Freunde unmöglich, dagegen sei es wohl möglich, die Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses um einige Tage hinauszuschieben. Hiergegen werde Dr. Scholz sicherlich auch keine Bedenken haben. Er sei bereit, mit Dr. Scholz in diesem Sinne zu sprechen9.

9

Im Bericht Pünders für die deutsche Delegation heißt es, Schmid habe gesagt, „nach seiner Orientierung sei auch Dr. Scholz mit einer Vertagung um kurze Frist einverstanden; sollte dagegen die Vertagung längere Zeit dauern, so würde voraussichtlich der Vorstand der Deutschen Volkspartei zusammentreten, so daß von dort aus eine Krise wahrscheinlich sei“ (10. 8.; R 43 I /2035 , Bl. 162-165, hier: Bl. 162-165).

Der Reichswehrminister erklärte gleichfalls eine Vertagung der Reform der Arbeitslosenversicherung auf längere Zeit für unmöglich.

Das Kabinett faßte folgenden Beschluß:

a) Der Reichsminister des Innern und der Reichsarbeitsminister werden am Sonntagabend (11. August) nach dem Haag fahren, um sodann am Montag (12. August) mit den dort weilenden Reichsministern die schwebenden Probleme der Arbeitslosenreform zu erörtern und zu klären;

b) erst nach Abschluß dieser Aussprache ist zu entscheiden, ob vielleicht mit dem Abgeordneten Esser wegen einer Vertagung der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 15. August Fühlung zu nehmen ist.

c) Eine Fühlungnahme des Staatssekretärs Schmid mit Reichsminister a. D. Dr. Scholz empfiehlt sich zur Zeit nicht.

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