1.67.1 (mu22p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Stellungnahme des Reichspräsidenten zu § 4 des Volksbegehrens.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Stellungnahme des Reichspräsidenten zu § 4 des Volksbegehrens.

Der Reichskanzler teilte mit, daß er im Laufe des Vormittags dem Herrn Reichspräsidenten über das Volksbegehren zum Young-Plan Vortrag gehalten habe. Bei dieser Gelegenheit habe der Herr Reichspräsident ihn ermächtigt, den Mitgliedern des Reichskabinetts davon Kenntnis zu geben, daß er den § 4 des Volksbegehrens, welcher Reichskanzler und Reichsminister, die den Young-Plan oder ähnliche Verträge unterschrieben, unter die Anklage des Landesverrats stellt, als einen unsachlichen und persönlichen politischen Angriff ansehe, den er bedauere und verurteile1.

1

Siehe dazu Anm. 2 zu Dok. Nr. 321.

Eine entsprechende Mitteilung werde durch W.T.B. veröffentlicht werden2.

2

Gegen einen Anschlag der Willenskundgebung des RPräs., wie er im Auftrag von MinDir. Menzel durch die Reichszentrale eingeleitet worden war, sprach sich der RK aus, da der RPräs. sich nur mit der WTB-Notiz einverstanden erklärt hatte. Die bereits gedruckten Anschläge sollten eingestampft werden (Pünder an Menzel, 25. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 129, hier: Bl. 129). Siehe dazu auch Pünder, Politik in der Reichskanzlei, S. 17.

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