1.67.4 (mu22p): 4. Bereitstellung von Reichsmitteln für soziale Zwecke.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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4. Bereitstellung von Reichsmitteln für soziale Zwecke.

Die Aussprache und Beschlußfassung über diese beiden Punkte wurde verbunden.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte anhand der den Kabinettsmitgliedern zugegangenen Unterlagen die Grundzüge des Nachtragshaushaltsplans 1929 und des dazugehörigen Haushaltsgesetzes. Anschließend erörterte er eine Reihe von Einzelposten, von denen er annahm, daß ihnen ein besonderes Interesse zukomme. Hierzu rechnete er insbesondere den in den Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter neueingestellten Posten von 38 Millionen Reichsmark[1047] sowie die im Kriegslastenetat vorgesehene erste Rate von 10 Millionen RM für das Westprogramm3.

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Der Nachtragshaushalt sollte im ordentlichen Etat in Einnahmen und Ausgaben 18 Mio RM betragen, im außerordentlichen Etat waren an Einnahmen 100,7 Mio RM und an Ausgaben 150 Mio RM vorgesehen. Die Anleiheermächtigung sollte um 50 Mio RM erhöht werden (12. 10.; R 43 I /880 , Bl. 25-33, hier: Bl. 25-33). Im Anschreiben hatte der RFM darauf hingewiesen, daß mit dem RArbMin. wegen Ersparnissen in der Invalidenversicherung noch Verhandlungen schweben würden. Statt der eingestellten 38 Mio RM verlange der RArbM für Versorgungs- und Ruhegehälter 50 Mio RM. Wegen der unerwarteten hohen Mehrausgaben seien für den Westfonds nur 10 Mio RM und für die Besatzungskosten nur 30 Mio RM eingestellt worden (12. 10.; R 43 I /880 , Bl. 24, hier: Bl. 24).

Er bat um strengvertrauliche Behandlung der Vorlage, da eine Weiterleitung des Nachtragshaushalts an die gesetzgebenden Körperschaften vor weiterer Förderung der Verhandlungen für den Young-Plan Plan nicht in Betracht komme.

Durch die von ihm beantragte Verabschiedung der Vorlage im jetzigen Zeitpunkt wolle er nur erreichen, daß die Ressortansprüche auf das notwendige Maß festgelegt würden.

Der Reichskanzler schlug vor, die Aussprache zu teilen in eine Generaldiskussion und eine Spezialdebatte über die einzelnen Anlagen zum Etat. Er erklärte, daß der Nachtragsetat in der heutigen Sitzung verabschiedet werden müsse. Etwaige Korrekturen, die sich später als notwendig herausstellen sollten, sollten erst dann dem Kabinett zur Billigung vorgelegt werden, wenn zwischen dem Reichsminister der Finanzen und dem betreffenden Ressortchef eine Einigung erzielt sei.

Der Reichsminister der Justiz bat um Aufklärung über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Zusammentritts der Schlußkonferenz für den Young-Plan, weil von diesem Zeitpunkt die Frage der Einreichung des Nachtragshaushalts an den Reichstag ausschlaggebend abhänge.

Der Reichskanzler erwiderte, daß der Präsident der Haager Konferenz, Ministerpräsident Jaspar, auf Beschleunigung der Kommissionsarbeiten gedrängt habe, um zu erreichen, daß die Vollkonferenz am 15. November beginnen könne. Ob dieses Ziel erreicht werde, lasse sich noch nicht übersehen. Bezüglich der Einberufung des Reichstages sei nur soviel vereinbart worden, daß sie nicht vor dem 20. November erfolgen solle.

Der Reichsminister der Finanzen äußerte starke Befürchtungen dahingehend, daß die Schlußkonferenz über den Young-Plan mindestens in das letzte Drittel des November hinausgerückt werden müsse, weil die Kommissionsarbeiten sich nicht schneller fördern ließen. Deutscherseits dürfe man den Gang der Kommissionsarbeiten nicht überstürzen, weil sonst große deutsche Interessen gefährdet seien. Er meinte, daß Anfang Dezember die Dinge soweit gereift sein würden, daß man den Young-Plan und die dazu gehörigen innerdeutschen Gesetze gleichzeitig mit dem Nachtragshaushalt an den Reichstag bringen könne.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß die Reichsregierung verpflichtet sein werde, das Volksbegehren, wenn es zustande kommen sollte, unverzüglich nach dem Zustandekommen dem Reichstag vorzulegen. Der Ältesten-Rat[1048] des Reichstages werde wohl nur dann bereit sein, die Debatte über das Volksbegehren hinter das Ende der Schlußkonferenz über den Young-Plan zurückzustellen, wenn der Termin dieser Schlußkonferenz einigermaßen feststehe. Ferner müsse die Reichsregierung mit der Zolltarifnovelle fertig werden, da sie im Reichstage bis zum 31. Dezember 1929 verabschiedet sein müsse. Schließlich warf er auch die Frage nach Fertigstellung des Etats 1930 und des dazu gehörigen neuen Finanzprogramms auf. Er meinte, auch diese Dinge müßten noch im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für das Beste, alle von dem Reichswirtschaftsminister genannten Gesetze gleichzeitig an den Reichstag zu bringen.

Der Reichsminister der Finanzen sagte, daß der Etat 1930 und das neue Finanzprogramm soweit vorbereitet seien, daß diese Vorlagen schon mit den Young-Gesetzen vorgelegt werden könnten.

Der Reichskanzler sprach sich dahin aus, daß alle die vorgenannten Gesetze noch vor der Schlußkonferenz über den Young-Plan vom Kabinett durchberaten werden müßten. Im übrigen sei es nötig, einen Überblick darüber zu erhalten, welche Gesetzesvorlagen den Reichstag in der bevorstehenden, bis Weihnachten dauernden Tagung beschäftigen müßten. Die Reichskanzlei werde zu diesem Zweck an die Ressorts die Bitte richten, in einer Übersicht mitzuteilen,

a)

welche der dem Reichstag bereits vorliegenden Gesetzentwürfe in der bevorstehenden Tagung im Plenum voraussichtlich zur Beratung kommen werden,

b)

welche der dem Reichstag bereits vorliegenden Gesetzentwürfe in der be-

c)

welche der Vorlagen zu a) und b) bis Weihnachten unbedingt vom Reichstag erledigt werden müssen.

Der Reichspostminister gab zu bedenken, daß es unter Umständen eine schwere Belastung des Young-Plans sei, wenn man ihn gleichzeitig mit den Haushaltsplänen vorlege. Es sei bekannt, daß einzelne Fraktionen ihre Stellung zum Young-Plan von der Gestaltung des Etats abhängig machten.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß der Etat 1930 nach der Geschäftsordnung bis zum 1. November vorliegen solle. Diese Frist müsse nach Möglichkeit innegehalten werden.

Der Reichsverkehrsminister wandte sich sodann dem Nachtragshaushalt zu. Er meinte, daß vor allen Dingen größtes Gewicht auf eine vertrauliche Behandlung des Nachtrags gelegt werden müsse, da sich bei einem vorzeitigen Bekanntwerden desselben die Stellung der Reichsregierung überaus schwierig gestalten werde. So wie der Plan aufgestellt sei, sei das Verkehrsministerium an ihm nicht beteiligt. Er werde sich trotz ernster Bedenken damit abfinden müssen.

Staatssekretär Schmid äußerte Zweifel, ob der für die Besatzungskosten vorgesehene Betrag von 30 Millionen ausreichen werde. Ferner machte er längere Ausführungen zu dem für das Westprogramm vorgesehenen Betrag von 10 Millionen RM. Er hielt diesen Betrag für gänzlich unzureichend. Das Westprogramm werde in wenigen Wochen fertig vorliegen. Schon jetzt stehe fest, daß seine Durchführung noch im Jahre 1929 mindestens 15 Millionen RM erfordern[1049] werde. Demgegenüber wies der Reichskanzler darauf hin, daß alles geschehen müsse, um mit den verfügbaren Mitteln auszukommen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft äußerte starke Bedenken zum Etat des Reichsarbeitsministeriums und sagte für die Durchbringung dieses Teils des Etats große Schwierigkeiten im Reichstage voraus.

In der Erörterung des Etats für das Reichsfinanzministerium übte er scharfe Kritik. Er hielt es für nicht vertretbar, daß die Reichsfinanzverwaltung als einzigste wesentliche Anforderungen für persönliche und sachliche Kosten der Verwaltung im Etat vorsehe und damit allen anderen Ressorts ein schlechtes Beispiel gebe4. Er müsse es ablehnen, diesen Weg mitzugehen.

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Zu dem Betrag im Hauptetat von 55 Mio RM sollten noch weitere 29 Mio RM hinzutreten, wie auch von MinR Vogels in seinem Referentenvortrag für den RK besonders hervorgehoben worden war (16. 10.; R 43 I /880 , Bl. 37-39, hier: Bl. 37-39).

Staatssekretär Geib äußerte sich eingehend zu den Ansätzen im Etat des Reichsarbeitsministeriums, die er in vielen Punkten für unzureichend erklärte.

Der Reichsminister der Finanzen verteidigte seine Vorlage in längeren Ausführungen gegenüber der Kritik der Vorredner.

Der Reichsverkehrsminister warf die Frage auf, wie die Invaliden-Versicherung die ihr aufgrund der sogenannten lex Brüning zufließenden 50 Millionen RM verwende. Er fragte weiter, was man bei der Invaliden-Versicherung mit dem ihr aufgrund früherer Gesetze aus den Zollerträgnissen zufließenden Betrag von 40 Millionen RM mache.

Der Reichsminister des Innern trug vor, daß in parlamentarischen Kreisen lebhafte Klagen über die Vernachlässigung des Ostens bestünden. Er sagte voraus, daß es kaum möglich sein werde, ohne Anforderung für den Osten durchzukommen, wenn bekannt werde, daß man an ein Westprogramm denke und dieses im Etat schon bedacht habe.

Staatssekretär Popitz erwiderte dem Reichsverkehrsminister auf seine Frage nach der Verwendung der der Invaliden-Versicherung aufgrund der lex Brüning zufließenden 50 Millionen RM und klärte auf, daß das Gesetz den Verwendungszweck festgelegt habe. Zu der weiteren Frage nach der Verwendung der 40 Millionen RM aus den Zollerträgnissen regte er an, daß das Arbeitsministerium diese Frage mit einer schriftlichen Darstellung beantworten möge. Er halte einen derartigen Überblick über die Auswirkungen des § 7 des Gesetzes über Zolländerungen vom 17. August 1925 für sehr wertvoll5.

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Der Paragraph (lex Brüning) behandelt die Verwendung bestimmter Zolleinnahmen für Wohlfahrtszwecke (RGBl. 1925 I, S. 263 ).

Staatssekretär Geib sagte die Ausarbeitung einer derartigen Übersicht zu.

Die Generaldebatte wurde darauf geschlossen.

Der Reichskanzler rief sodann die einzelnen Etats zur Diskussion auf.

[Genehmigt werden die Haushalte des RT, des AA, des RIMin. und des RWiMin. Anträge von StS Schmid für Unterstützung der Theater im besetzten Gebiet und zu Personalfragen wurden abgelehnt; der Haushalt des RMinbesGeb. wurde im übrigen angenommen.]

[1050] Anlage VII. Haushalt des Reichsarbeitsministeriums6.

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Der Anlagehinweis bezieht sich auf die Einzeletats des Haushaltsplans. – Die Formulierung dieses Teils der Niederschrift scheint einem Textvorschlag des RArbMin. zu folgen, der der Rkei am 19. 10. zugegangen war (R 43 I /880 , Bl. 50 f., hier: Bl. 50 f.).

1. Invalidenversicherung.

Nach der Vorlage sollen von dem Haushaltsansatz zu Kap. VII 2 Titel 31 der fortdauernden Ausgaben im ordentlichen Haushalt – Reichszuschüsse zu den Renten der Invalidenversicherung – 9 Millionen abgesetzt werden.

Staatssekretär Geib hielt nur eine Absetzung von 3 bis höchstens 4 Millionen für gerechtfertigt.

Das Kabinett trat dieser Auffassung grundsätzlich bei. Der genaue Betrag soll durch unmittelbare Verhandlungen zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Reichsarbeitsministerium festgelegt werden.

2. Krisenfürsorge.

Staatssekretär Geib wies sodann darauf hin, daß die Mittel für die Krisenfürsorge um etwa 20–25 Millionen überschritten werden müßten. Der Reichsminister der Finanzen habe es abgelehnt, im Nachtragshaushalt eine entsprechende Summe vorzusehen7. Er habe sich aber bereit erklärt, den Mehrausgaben überplanmäßig zuzustimmen. Das Reichsarbeitsministerium sei mit dieser Regelung einverstanden.

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Einen Schriftwechsel um diese Frage hatte es zwischen dem RArbMin. und dem RFMin. am 24./27. 8. gegeben (R 43 I /879 , Bl. 439-456, hier: Bl. 439-456). Der RSparKom. hatte vorgeschlagen die Krisenunterstützung auf die Höhe der Klasse V der ALV zu begrenzen (2. 9.; R 43 I /879 , Bl. 459-463, hier: Bl. 459-463).

Widerspruch wurde von keiner Seite erhoben.

3. Wertschaffende Arbeitslosenfürsorge8.

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Auch dieser Frage hatte der Briefwechsel zwischen RArbMin. und RFMin. vom 24./27. 8. gegolten (R 43 I /879 , Bl. 439-456, hier: Bl. 439-456). Der PrMinPräs. hatte sich beim RK gegen eine Kürzung der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge im Hinblick auf die kommende Winterarbeitslosigkeit gewandt. Blieben begonnene Arbeiten jetzt liegen, so würden sie zerstört, und das bedeute Vergeudung öffentlicher Mittel (10. 10.; R 43 I /2036 , Bl. 343, hier: Bl. 343). Der RK hatte seine Beteiligung an einer Chefbesprechung hierzu abgelehnt, sich aber für einen Vorgriff auf den Etat 1930 ausgesprochen (R 43 I /2036 , Bl. 344, hier: Bl. 344). MinDir. v. Hagenow hatte zu der Angelegenheit vermerkt: „Bezüglich der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge ist […] noch nicht endgültig entschieden, ob Mittel nicht doch noch im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden sollen, oder ob ein Vorgriff auf 1930 zugelassen werden soll, oder ob beides gemacht werden soll. Der RFM nimmt den Standpunkt ein, daß die Frage des Vorgriffs von der Höhe der Mittel abhängt, die 1930 in den Haushalt eingesetzt werden. Vorläufig sind im Etat 1930 55 Mio M vorgesehen. Dieser Betrag ist aber bereits belegt, so daß ein höherer Betrag eingesetzt werden müßte, wenn ein Vorgriff zugelassen würde“ (16. 10.; R 43 I /2036 , Bl. 346 f., hier: Bl. 346 f.).

Staatssekretär Geib legte dar, zur Behebung der Schwierigkeiten auf dem Gebiete des Landarbeiter-Wohnungsbaus und der Notstandsarbeiten sei die Bereitstellung von 40 Millionen RM erforderlich, und zwar 15 Millionen RM für den Landarbeiter-Wohnungsbau und 25 Millionen RM für Notstandsarbeiten.

[1051] Bezüglich des Landarbeiter-Wohnungsbaus sei eine Vereinbarung zustande gekommen, daß von einer Nachbewilligung im Nachtragshaushalt abgesehen werden solle, daß aber das Reichsarbeitsministerium ermächtigt sein solle, im Wege des Vorgriffs die Haushaltsmittel des kommenden Jahres in Höhe von 15 Millionen festzulegen. Zahlungen in dieser Höhe seien erst im nächsten Haushaltsjahre zulässig.

Gegen diese Regelung wurde von keiner Seite Widerspruch erhoben.

Der Antrag des Reichsarbeitsministeriums, die für die Notstandsarbeiten noch benötigten 25 Millionen RM in den Nachtragshaushalt einzusetzen, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich jedoch bereit zu prüfen, ob er auch auf diesem Gebiete einem Vorgriff auf den Haushalt 1930 bis zum Betrage von 25 Millionen RM zustimmen könne.

Einwendungen wurden hiergegen von anderer Seite nicht erhoben, jedoch wurde angeregt zu prüfen, ob nicht die Länder mehr als die Hälfte der verstärkten Forderung übernehmen könnten.

Das Reichsarbeitsministerium sagte eine Prüfung dieser Frage zu.

Im übrigen wurde der Nachtrag genehmigt.

[Genehmigt werden die Haushalte des RWeMin., des RVMin., der Reichsschuld, des RFMin. und der Finanzverwaltung. Anträge von StS Geib zum Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter und von StS Schmid zum Haushalt für Kriegslasten werden abgelehnt.]

Ferner wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplan 1929 ohne besondere Debatte genehmigt.

Der Reichskanzler erklärte daraufhin den Nachtragshaushalt für angenommen und betonte nochmals die unbedingte Notwendigkeit absoluter Geheimhaltung.

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