1.87.1 (mu22p): Arbeitsplan des Rechts- und Strafrechtsausschusses.

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Arbeitsplan des Rechts- und Strafrechtsausschusses.

Der Reichskanzler eröffnete die Besprechung und führte unter anderem aus, er habe auf die Vorstellungen des Zentrums wegen der bevorstehenden Beratung des Problems der Ehescheidungsreform im Rechtsausschuß des Reichstags sofort die erforderlichen Schritte ergriffen und mit den Abgeordneten Dr. Kahl und Landsberg gesprochen. Wenn es ihm schließlich nicht gelungen sei, die Beratung zu verhindern, so liege das daran, daß der Ausschuß seine Tagesordnung selbst festzusetzen habe und hierüber mit Mehrheitsbeschluß entscheide. Es sei außerdem vor allem zu berücksichtigen, daß es sich nicht um eine Regierungsvorlage handele. Vielmehr liege lediglich ein Referentenentwurf des Reichsjustizministeriums vor, der von dem vorigen Reichsminister der Justiz Koch-Weser dem Rechtsausschuß des Reichstags als Beratungsunterlage zugeleitet worden sei.

Wohl alle Regierungsparteien würden darin übereinstimmen, daß jetzt eine Krisis wegen des Problems der Ehescheidungsreform unmöglich sei. Es handele sich im übrigen um eine ganz geringfügige Reform, so daß er eigentlich den Widerstand des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei gegen die Beratung dieser Reform nicht ganz verstehen könne. Vielleicht könnten das Standesherrengesetz und das Republikschutzgesetz zunächst im Rechtsausschuß beraten, die Beratung der Ehescheidungsreform aber vertagt werden. Vor allem müsse es möglich sein, rein sachlich bei dem Problem der Reform der Ehescheidung selbst eine Einigung zu finden. In diesem Sinne habe sich auch der Abgeordnete Dr. Bell ihm gegenüber neulich geäußert.

Der Abgeordnete Dr. Bell (Zentrum) erwiderte, hier müsse ein Irrtum des Herrn Reichskanzlers vorliegen. Er habe lediglich erklärt, es könne nach seiner Auffassung nicht schwierig sein, angesichts der Überlastung des Rechtsausschusses und des Strafrechtsausschusses des Reichstags mit dringenden Problemen einen taktischen Ausweg zu finden, um die Beratung des Problems der Ehescheidungsreform zunächst zu vermeiden.

Der Abgeordnete Dr. Kahl (Deutsche Volkspartei)1 führte aus, daß die Anträge zur Reform der Ehescheidung schon seit längerer Zeit auf der Tagesordnung[1124] des Rechtsausschusses gestanden hätten. Der Ausschuß habe die Beratung dieser Anträge immer wieder vor wichtigeren Themen zurückgestellt.

1

Kahl war Vorsitzender des Rechts- und des Strafrechtsausschusses.

Er sei auch jetzt bereit, die Verhandlung der Anträge zur Ehescheidungsreform zurückzustellen, wenn es nötig sei, ein Opfer in höherem Sinne zu bringen, d. h. im Interesse des notwendigen Fortbestandes der Koalition.

Aus einem Grunde falle ihm dieses Opfer schwer. Der Rechtsausschuß und der Strafrechtsausschuß befänden sich nach seiner Ansicht deshalb in einer schwierigen Lage, weil in der Öffentlichkeit verschiedentlich behauptet worden sei, durch die Arbeiten der beiden Ausschüsse solle die Ehe ausgehöhlt werden. Wenn jetzt die Beratung der Anträge zur Ehescheidungsreform wieder zurückgestellt werde, könne es so aussehen, als wenn einem Druck nachgegeben werde.

Die notwendige Reform der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen über die Ehescheidung habe er schon lange angestrebt, bevor die Sozialdemokraten und die Demokraten das Problem aufgegriffen hätten. Die Vorwürfe wegen angeblicher Unterhöhlung der Ehe müßten unbedingt jetzt fortfallen. Im übrigen sei auch zu berücksichtigen, daß der Reichstag dem Rechtsausschuß den Auftrag gegeben habe, die Dinge zu erledigen. Eine Zurücknahme dieses Auftrags könne nur durch den Reichstag selbst erfolgen.

Sachliche Kompromißmöglichkeiten könne er nicht sehen. Nochmals zusammengefaßt sei er bereit, alles zu vermeiden, was dem Fortbestand der jetzigen Koalition Schwierigkeiten bereiten könnte. Er habe aber auch andererseits die dringende Bitte, daß alles unterbleibe, was die Vertagung der Beratung der Anträge zur Ehescheidungsreform unter einem falschen Gesichtspunkte erscheinen lassen könnte.

Der Abgeordnete Leicht (Bayerische Volkspartei) führte aus, daß gemäß den unter den Regierungsparteien getroffenen Vereinbarungen die Anträge zur Reform der Ehescheidung nach seiner Ansicht nicht hätten weiter verfolgt werden dürfen.

Die Schwierigkeit liege hier vor allem darin, daß schon Anträge zur Ehescheidungsreform vor der Bildung der jetzigen Reichsregierung vorgelegen hätten. Seine Bamberger Rede sei anscheinend falsch aufgefaßt worden2. Die katholischen Volkskreise in Deutschland seien bedrückt durch die Erledigung einer Reihe konfessioneller Dinge im Strafrechtsausschuß des Reichstags, zum Beispiel durch die Erledigung der Bestimmungen über die Gotteslästerung.[1125] Er habe in seiner Rede die Berichterstattung der Presse über diese Vorgänge im Ausschuß angegriffen, nicht jedoch den Ausschuß selber. Das sei der Sinn seiner Rede in Bamberg. Im übrigen habe er mit dem Abgeordneten Dr. Pfleger vor dieser Rede nicht Fühlung genommen.

2

Hierzu hatte der Vertreter der RReg. München berichtet: „Auf einer Tagung des katholischen Arbeitervereins der Erzdiözese Bamberg am Sonntag [3. 11.] in Bamberg nahm der RT-Abgeordnete Leicht Gelegenheit, sich auch zur Mitarbeit der Bayerischen Volkspartei in der Reichskoalition zu äußern. Er führte darüber Klage, daß die letzten Vorgänge im Strafrechtsausschuß des RT die Befürchtung begründeten, daß von anderen Koalitionsparteien ein Generalsturm auf die christliche Familie in ihren sittlichen Grundlagen bevorstehe. Wenn auch nicht alle christlichen Grundsätze durch Paragraphen geschützt werden könnten, so dürfte doch an gewissen christlichen Grundlagen des nationalen Lebens und der Volksgemeinschaft nicht gerüttelt werden. In dieser Beziehung betonte er namentlich die Erleichterung der Ehescheidung und die Vernichtung des keimenden Lebens. Seine Partei sei mit dem Zentrum darüber einig, daß solche kulturellen Belange unter keinen Umständen von den übrigen Parteien mißachtet werden dürften. Andernfalls bedeute das ein Halt für die gemeinsame Koalition […]“ (5. 11. R 43 I /2256 , Bl. 137 f., hier: Bl. 137 f.).

Der Abgeordnete Dr. Pfleger bestätigte die Richtigkeit dieser Angabe. Er erinnerte im übrigen daran, daß bei der Bildung der jetzigen Regierung Abgeordnete der SPD ihm erklärt hätten, man werde der Bayerischen Volkspartei und dem Zentrum nicht zumuten können, für Anträge zur Erleichterung der Ehescheidung zu stimmen.

Der Abgeordnete Landsberg (VSPD) ging davon aus, daß der Abgeordnete Leicht sich über die Berichterstattung der Presse beklagt habe. Auch der Bericht der „Vossischen Zeitung“ über die in Betracht kommende Sitzung des Rechtsausschusses des Reichstags sei falsch. Er habe in dieser Sitzung kein Wort von Obstruktion von seiten des Zentrums gesprochen, trotzdem er das Verhalten des Zentrums nicht verstanden habe. Schon in dem vorigen Reichstag sei über die Änderung der Ehescheidungsbestimmungen verhandelt worden. In diesem Reichstag seien der Antrag von Frau Dr. Lüders und die sozialdemokratischen Anträge ohne Widerspruch des Zentrums dem Rechtsausschuß des Reichstags überwiesen worden. Der Abgeordnete Wegmann habe ihm vor einiger Zeit erklärt, daß die Beratung dieser Anträge nicht dauernd vertagt werden könne. Nach der Beratung des Standesherrengesetzes würden wohl diese Anträge beraten werden müssen. Nach seiner Ansicht müsse jedenfalls der Unterausschuß seine Arbeiten vollenden.

Wenn im übrigen im Strafgesetzbuch bezüglich der Gotteslästerung eine Lücke entstanden sei, so trage nach seiner Ansicht das Zentrum die Verantwortung hierfür3.

3

Vgl. hierzu Dok. Nr. 120, P. 7.

Der Abgeordnete Dr. Bell (Zentrum) führte aus, er sei bei der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien am 6. 11. der Auffassung gewesen, es sei nunmehr eine taktische Einigung über die Vertagung des Problems der Ehescheidungsreform erfolgt4. Deshalb sei das Zentrum auch wieder in den Rechtsausschuß eingetreten.

4

Siehe Dok. Nr. 342.

Selbstverständlich wolle das Zentrum nicht in der Öffentlichkeit behaupten, es habe mit seinen Wünschen wegen Vertagung der Beratung der Ehescheidungsreform gesiegt, wenn jetzt eine Vertagung erfolge.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, die ganze Frage sei durch besondere Umstände hochpolitisch geworden. Den Ausführungen des Abgeordneten Landsberg könne er nicht zustimmen, gerade auch deshalb, weil jetzt ein Zentrumsminister Reichsminister der Justiz sei. Seiner verfassungsrechtlichen Stellung sei er bis jetzt stets gerecht geworden. Wenn jedoch jetzt der Bogen überspannt werde, werde er sich zum Rücktritt aus seinem Amte veranlaßt sehen. Nach seiner Ansicht müßten sich die Regierungsparteien darüber einig werden, daß die Beratung der Ehescheidungsreform vertagt werde.

[1126] Der Reichskanzler bat, davon absehen zu wollen, was die Zeitungen über die bisherigen Vorgänge berichtet hätten. Es handele sich lediglich darum, eine gemeinsame Linie für die Regierungsparteien zu finden. Vielleicht könne der Rechtsausschuß den Gesetzentwurf über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder, sodann den Standesherren-Gesetzentwurf und den Gesetzentwurf zum Schutze der Republik beraten. Damit würden die nächsten Wochen ausgefüllt sein.

Der Reichsminister des Innern erklärte, er müsse die Bitte aussprechen, den Gesetzentwurf zum Schutze der Republik unverzüglich im Rechtsausschuß zu beraten, sowie das Plenum des Reichstags den Entwurf dem Ausschuß überwiesen habe. Der Stahlhelm und die Nationalsozialisten hätten unter anderem erklärt, die Agitation aus Anlaß des Volksbegehrens müsse weiter gehen, auch wenn der Volksentscheid erledigt sei. Vielleicht sei diese Äußerung beim Stahlhelm nicht so ernst zu nehmen, aber bei den Nationalsozialisten sei diese Äußerung ernst. Es werde dann sicherlich mit Angriffen auf die Republik in den nächsten Wochen zu rechnen sein, so daß das baldige Zustandekommen des Republikschutzgesetzes dringend erwünscht sei.

Der Abgeordnete Landsberg (VSPD) führte aus, er habe vom Rechtsausschuß des Reichstags den Auftrag erhalten, im Unterausschuß die zur Ehescheidungsreform vorliegenden Anträge zu beraten. Diesen Auftrag müsse er ausführen. Irgendwelche Abstimmungen würden nicht zu erwarten sein.

Der Abgeordnete Dr. Kahl (Deutsche Volkspartei) wies ergänzend darauf hin, daß Feststellungsbeschlüsse im Unterausschuß gefaßt würden. Auch nach seiner Ansicht müsse der Unterausschuß seine Beratungen zu Ende führen.

Der Abgeordnete Dr. Pfleger (Bayerische Volkspartei) führte aus, daß das Zentrum nach seiner Auffassung im Unterausschuß vertreten sein könne. Er selbst werde an den Beratungen des Unterausschusses teilnehmen. Nach seiner Ansicht werde das Problem der Ehescheidungsreform erst in einem späteren Stadium zu einem hochpolitischen.

Der Reichsminister der Justiz äußerte schwere Bedenken gegen eine Beratung der Ehescheidungsreform im Unterausschuß.

Der Abgeordnete Dittmann (VSPD) erklärte, sich dafür stark machen zu wollen, daß die Ehescheidungsreform im Rechtsausschuß vorläufig nicht beraten werde. Im Unterausschuß müsse jedoch die Beratung stattfinden.

Es bestand schließlich Übereinstimmung darüber, daß die Beratung der Anträge zur Ehescheidungsreform in dem dafür eingesetzten Unterausschuß stattfinden solle5. Dagegen solle eine Beratung des Rechtsausschusses des Reichstags vorläufig nicht in Betracht kommen. In diesem Ausschuß sollen die Vorlagen über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder und über das Standesherrengesetz vordringlich behandelt werden. Zu diesen Vorlagen kommt noch demnächst das Republikschutzgesetz.

5

Eine Beratung der Ehescheidungsreform fand erst am 28.2.30 statt und dauerte 1¼ Stunde. Abschließend stellte der Vorsitzende Landsberg fest, daß der Unterausschuß keine Beschlüsse zu fassen habe. Eine erneute Behandlung des Problems in den Akten der Rkei wurde erst für den Herbst 1931 ermittelt (R 43 II /1521 , Bl. 203 f., hier: Bl. 203 f.).

[1127] Der Abgeordnete Dr. Perlitius (Zentrum) erklärte, daß das Zentrum im Unterausschuß unter diesen Voraussetzungen mitarbeiten wolle. Er glaube nicht, daß er vom Vorstand der Zentrumsfraktion desavouiert werde.

[Pressenotiz]

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