1.99.3 (mu22p): 3. Einreiseverlangen deutschstämmiger Kolonisten aus Sibirien.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[1158]3. Einreiseverlangen deutschstämmiger Kolonisten aus Sibirien.

Der Reichsminister des Auswärtigen beantragte, entsprechend dem Ergebnis der Parteiführerbesprechung, die Bewilligung von 6 Millionen RM für die Überführung der Kolonisten und die Ernennung des Reichstagsabgeordneten Stücklen als Kommissar für die Durchführung der Aktion16. Mit dem Roten Kreuz seien gewisse Schwierigkeiten entstanden, weil dies die Sorge habe, es könne in seiner Tätigkeit für die russischen Kolonisten dem neuen Reichskommissar unterstellt werden.

16

Siehe Dok. Nr. 351, P. 1.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß eine Unterstellung nicht in Frage komme, engste Fühlungnahme aber notwendig sei.

Der Reichsarbeitsminister schilderte die Bedenken, die gegenüber einer Ansiedelung der Kolonisten in Deutschland bestünden. Er sei wohl mit ihrer Durchführung nach Übersee und ihrer vorübergehenden Aufnahme in Deutschland, nicht aber mit ihrem Verbleib in Deutschland einverstanden.

Staatssekretär Dr. Weismann erklärte, daß die Preußische Staatsregierung die Hilfsaktion in allen ihren Teilen für unzweckmäßig halte.

Das Reichskabinett beschloß, zum Zwecke der Überführung der deutsch-stämmigen Kolonisten außerplanmäßige Mittel in Höhe von 6 Millionen RM zu bewilligen und den Haushaltsausschuß in seiner ersten Sitzung um Zustimmung zu dieser Ausgabe zu ersuchen. Den beteiligten kirchlichen Organisationen sollen die für den Transport der Kolonisten nach Übersee von ihnen benötigten Beträge als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt werden.

Der Reichsminister des Auswärtigen wurde ermächtigt, die sofort benötigten Beträge sogleich flüssig zu machen.

Das Reichskabinett erklärte sich mit der Ernennung des Reichstagsabgeordneten Stücklen zum Reichskommissar für die Durchführung der Hilfsaktion einverstanden. Die Tätigkeit des neuen Reichskommissars soll federführend beim Reichsministerium des Innern bearbeitet werden17.

17

Im November unterbanden die russischen Behörden den weiteren Zuzug von mennonitschen Siedlern und begannen mit Verhaftungen (Material – Telegramme der deutschen Botschaft in Moskau – in R 43 I /141 ). 3000–4000 nicht nach Sibirien zurücktransportierten Siedlern wurde am 25. 11. die Ausreise gestattet (Telegramm Nr. 947 vom 25. 11.; a.a.O.). Die Mennoniten wurden zunächst im Lager Hammerstein in Quarantäne gebracht (Material in R 43 I /141 , Bl. 111-113, hier: Bl. 111-113).

[Pressemeldung über die Hilfsaktion.]

Extras (Fußzeile):