1.13 (mu22p): Nr. 269 Staatssekretär Pünder an Staatssekretär Meissner. Scheveningen, 15. August 1929

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Nr. 269
Staatssekretär Pünder an Staatssekretär Meissner. Scheveningen, 15. August 1929

R 43 I /295 , Bl. 143-146, hier: Bl. 143-146 Reinkonzept1

1

Der erste Entwurf war am 14. 8. Stresemann „zur Genehmhaltung“ zugesandt worden. Abschriften der Ausfertigung erhielten die vier im Haag weilenden Minister und StS v. Schubert (R 43 I /2035 , gefunden in R 43 I /295 , Bl. 139, hier: Bl. 139).

[Betrifft: Haager Konferenz.]

Lieber Herr Meissner!

Den Inhalt Ihres gefl. Schreibens vom 7. d. M.2 habe ich in aller Vertraulichkeit sofort den hier anwesenden vier Herren Reichsministern zur Kenntnis gebracht. Als vorläufige Antwort hatte ich mir erlaubt, Ihnen sofort durch die Reichskanzlei die Niederschrift über die Ministerbesprechung vom 2. d. M., an der Sie ja auch teilgenommen hatten, zu übersenden. Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß schon die Lektüre dieser Niederschrift, auf deren eingehende und sorgfältige Ausarbeitung ich damals gleich besonderen Wert gelegt hatte, dem Herrn Reichspräsidenten den größten Teil der Sorgen geraubt haben dürfte. Die hier anwesenden Herren Reichsminister verstehen durchaus die Anteilnahme des Herrn Reichspräsidenten an ihrer hiesigen schweren Arbeit sehr, glauben aber für die deutsche Delegation in Anspruch nehmen zu dürfen, daß sie sich bisher ganz streng in dem in Berlin umrissenen Rahmen gehalten hat.

2

Siehe Dok. Nr. 260.

In der schriftlichen Aufzeichnung werden Sie die einmütig gebilligte Äußerung des Herrn Reichsministers Stresemann in seiner Eigenschaft als Außenminister und Delegationsführer gelesen haben, daß nach seiner Meinung kein Mitglied der deutschen Delegation den Young-Plan annehmen dürfe, ehe nicht[871] völlige Klarheit über die gleichzeitigen politischen Forderungen Deutschlands erreicht sei; vielmehr müsse man bis dahin die Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung völlig in der Hand behalten. Dies ist und bleibt denn auch der leitende Gesichtspunkt, nach dem die deutsche Delegation auf der Haager Konferenz sich richtet.

Dies leitet gleich zu der vom Herrn Reichspräsidenten erwähnten ersten Voraussetzung über, daß nämlich das Rheinland zu einem nahen, kalendermäßig bestimmten Termin geräumt werden müsse. Aus meinen laufenden Telegrammen über den politischen Fortgang der Konferenz werden Sie ersehen haben, daß gerade diese Frage von der deutschen Delegation in den Vordergrund der hiesigen politischen Erörterungen gestellt worden ist. Noch vorgestern abend hat Herr Reichsminister Stresemann in einer Pressekonferenz sich dahin ausgesprochen, daß wir uns diesmal mit Äußerungen wie einer „möglichst baldigen Räumung“ oder „einer Räumung, sobald dies oder das geregelt sei“ unter keinen Umständen abspeisen lassen dürften, sondern daß von den Besatzungsmächten und insbesondere von Frankreich nicht nur der Anfangstermin, sondern auch der Endtermin der völligen Räumung diesmal klar angegeben werden müsse3. Gerade um die erforderlichen Voraussetzungen für die Beantwortung dieser Frage zu schaffen, hat man die politische Kommission zur Ermöglichung unmittelbarer vertraulicher Verhandlungen vorgestern für vier Tage vertagt.

3

Gegenüber Stresemann hatte Briand bisher keinen festen Räumungstermin genannt (Telegramm Pünders Nr. 39 vom 11. 8.; R 43 I /295 , Bl. 274-278, hier: Bl. 274-278). Siehe zu den Räumungsverhandlungen im Haag auch die Arbeit des Reichsarchivs über „die Entstehung des Young-Plans“, Teil III (BA: Nachlaß Pantlen  8).

Ähnlich ist nach Ansicht unserer Herren Delegierten die Angelegenheit des Saargebiets zu beurteilen. Das4 vom Herrn Reichspräsidenten erwähnte sogenannte pactum de contrahendo ist bekanntlich gerade der Vorschlag, der in der erwähnten Ministerbesprechung angenommen worden ist. Wie Sie aus den hiesigen Berichtstelegrammen ersehen haben werden, ist ja denn auch deutscherseits mehrfach auf die Inangriffnahme der Saarbesprechungen energisch gedrückt worden5. Diese Verhandlungen sind inzwischen in Gang gekommen, wenn auch die Franzosen zunächst sehr große Zurückhaltung zeigen. Die deutsche Delegation wird alles daransetzen, sie weiter zu fördern6.

4

Der Satz lautete im ersten Entwurf: „Das vom Herrn RPräs. erwähnte sogenannte pactum de contrahendo ist bekanntlich gerade der Vorschlag, den Herr RM Stresemann in der erwähnten Ministerbesprechung [Dok. Nr. 258] persönlich gemacht hatte.“

5

Danach im ersten Entwurf: „Noch sind diese Verhandlungen allerdings nicht in Gang gekommen, noch viel weniger ist das Ergebnis gewiß. Aber das eine steht fest, daß eine schriftliche Formulierung über den weiteren Ablauf der Saarerörterungen in noch zwischen Deutschland und Frankreich zu vereinbarender Form eine der unverrückbaren Voraussetzungen für die Annahme des Young-Plans sein wird.“

6

Auf Briands Wunsch hatte Stresemann eine deutsche Aufzeichnung über die Saarfrage übergeben. Danach war von Briand versprochen worden, den französischen Saarexperten nach Den Haag kommen zu lassen (Telegramm Pünders Nr. 39 vom 11. 8.; R 43 I /295 , Bl. 274-278, hier: Bl. 274-278). Am 15. 8. fand vormittags eine Besprechung zwischen Vortr.LegR v. Friedberg und dem frz. Experten Massigli statt, in der v. Friedberg erklärte, „käme jetzt nicht eine Einigung über die Saar zustande, würde die Saarfrage erst ihre Lösung durch Ablauf der weiter im Vertrag von Versailles vorgesehenen fünf Jahre finden; dann aber wären wir zu keiner Konzession bereit, sondern würden uns darauf beschränken, den seelenlosen Mechanismus ablaufen zu lassen, wie er im Versailler Vertrag für die Entscheidung im Jahre 1935 vorgesehen sei.“ Nachdem er die wirtschaftliche Lage des Saargebiets dargelegt und die Bereitschaft zu einem deutschen Entgegenkommen gegenüber den französischen Wirtschaftsinteressen erklärt hatte, verwies v. Friedberg darauf, daß eine Abstimmung an der Saar ein Ergebnis von 99,5% für Deutschland haben werde (tatsächliches Ergebnis am 13.1.35: 90,77%). Zur Verbesserung des deutsch-französischen Verhältnisses sei es notwendig, neben der Räumung des Rheinlandes auch im Saargebiet den Krieg zu liquidieren (Aufzeichnung der Unterredung; R 43 I /246 , Bl. 81-86, hier: Bl. 81-86). Zum Verlauf der Behandlung des Saarproblems siehe auch die Arbeit des Reichsarchivs über „die Entstehung des Young-Plans“, Teil III (BA: Nachlaß Pantlen  8).

[872] Hinsichtlich der von Frankreich gewünschten Feststellungs- und Versöhnungskommission darf ich gleichfalls auf das Ihnen vorliegende Protokoll der erwähnten Ministerbesprechung verweisen. Bekanntlich ist vor einigen Tagen deutscherseits der Einsetzung des Juristenkomitees zugestimmt worden. Dies war nicht zu vermeiden, da sich Deutschland bereits in früheren Stadien zu solchen Verhandlungen bereiterklärt hatte. Hervorzuheben ist aber, daß nach den auf deutschen Druck dem Juristenkomitee gegebenen Richtlinien dieses nicht etwa den Auftrag hat, unbedingt einen Vorschlag vorzulegen, sondern in erster Linie berufen ist, die gesamte internationale Rechtslage auf dem Boden der jetzt bestehenden Verträge nachzuprüfen. Das von der deutschen Delegation und nicht zuletzt von dem deutschen Mitglied dieses Juristenausschusses, Herrn Ministerialdirektor Gaus, hierbei verfolgte Ziel geht gerade dahin, der Gegenseite nachzuweisen, daß die behauptete Lücke nicht vorhanden und damit eine neue Einrichtung völlig überflüssig ist. Die Besprechungen des Juristenausschusses haben erst begonnen, so daß ihr Ablauf heute noch nicht zu übersehen ist. Hinsichtlich der allerletzten Rückzugslinie darf ich aber noch darauf hinweisen, daß gerade auf Grund der Ausführungen der Herren Reichsminister Dr. Wirth und von Guérard in der erwähnten Ministerbesprechung das Kabinett sich einstimmig dahin ausgesprochen hat, daß äußerstenfalls eine solche Kommission mit räumlicher Beschränkung auf die 3. Zone bis zum Jahre 1935 zugestanden werden könne. Das Kabinett ging hierbei bekanntlich von der Auffassung aus, daß eine solche örtliche und zeitlich beschränkte Kommission immerhin der Fortdauer der Besatzung bis zum Jahre 1935 vorzuziehen sei. Diese meine letzten Ausführungen sind einstweilen allerdings nur theoretischer Natur. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Frankreich, wenn es überhaupt in diesem Punkte unnachgiebig sein sollte, sich mit einer zeitlich und örtlich so beschränkten Lösung einverstanden erklären sollte. Dieser beschränkte Plan spielt denn auch in den bisherigen Erörterungen erfreulicherweise gar keine Rolle, und es wird das weitere Bemühen der deutschen Delegation sein, möglichst mit Hilfe der anderen Mächte Frankreich davon zu überzeugen, daß eine solche Neueinrichtung überhaupt gänzlich überflüssig ist7.

7

Vgl. zu den Verhandlungen über diesen Problemkreis die Arbeit des Reichsarchivs über „die Entstehung des Young-Plans“, Teil III (BA: Nachlaß Pantlen  8).

Was schließlich den von Ihnen erwähnten letzten Punkt angeht, wonach Deutschland keine bindenden Erklärungen abgeben dürfe, daß es den Young-Plan als eine endgültige Regelung der Reparationen ansehe, so darf ich in Erinnerung rufen, daß auch dieser Punkt ausweislich der Niederschrift in der erwähnten Ministerbesprechung zur Erörterung gekommen ist. Auf Grund der[873] vorliegenden Berichte mußte man damals annehmen, daß die Gegenseite gleich zu Beginn der Konferenz von Deutschland eine solche Erklärung verlangen werde. Erfreulicherweise ist dieser Fall nicht eingetreten. Ob von der einen oder anderen Seite im Laufe der weiteren Verhandlungen dieses Verlangen noch geäußert werden sollte, ist noch nicht zu übersehen. Die endgültige Stellungnahme hinge natürlich in ausschlaggebender Weise von der Formulierung ab. In dieser Hinsicht möchte ich auf eines der Telegramme des Herrn Botschafters von Hoesch (vom 2. August, Nr. 744) hinweisen, in welchem er ausführte: „Mir würde es unbedenklich erscheinen, wenn wir bei Annahme Young-Plan zum Ausdruck zu bringen hätten, daß wir den Plan so, wie er ist, als vollständige und endgültige Lösung Reparationsproblems ansehen. Enthält doch der Plan bekanntlich in sich selbst die nötigen Sicherheitsventile, die ja doch zur Handhabe für seine spätere Änderung werden können. Wogegen wir aber natürlich unter allen Umständen Front zu machen haben werden, das sind eben gerade solche Versuche, diese Sicherheitsventile aus dem Plan auszumerzen oder ihnen durch einschränkende Interpretationen ihre Bedeutung zu nehmen.“

Ich möchte die Herren Delegierten auf diese Stellungnahme des Herrn Botschafters von Hoesch in diesem Augenblick nicht festlegen, zumal die Frage einer etwaigen bindenden Erklärung, wie bereits erwähnt, einstweilen erfreulicherweise in keiner Weise akut ist. Immerhin dürften die Ausführungen des Botschafters wohl einen beachtenswerten Gedanken enthalten.

In Vorstehendem glaube ich, die von Ihnen gestellten Fragen in eingehender Weise beantwortet zu haben. Zugleich darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß nach diesen Darlegungen die sich völlig mit dem Ergebnis der erwähnten Ministerbesprechung decken, die deutschen Herren Delegierten sich wohl in Übereinstimmung mit dem Herrn Reichspräsidenten befinden. Daß die deutsche Delegation bestrebt ist, sich mit den maßgebenden Berliner Stellen und vor allem mit dem Herrn Reichspräsidenten dauernd in engster Fühlung zu halten, werden Sie aus der hiesigen laufenden und eingehenden telegraphischen Berichterstattung entnommen haben. Darüber hinaus wird selbstverständlich für den Fall, daß etwa eine Abweichung von den gemeinsamen Richtlinien in irgendeinem Punkte erforderlich werden sollte, vor irgendeiner Entscheidung sofortige Fühlung8 genommen werden.

8

Im ersten Konzept folgt danach: „in dem Sinne des Schlußsatzes Ihres gefl. Schreibens“.

Mit den verbindlichsten Empfehlungen bin ich

P[ü]n[der]

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