1.163 (mu22p): Nr. 419 Aufzeichnung Staatssekretär Pünders über die Delegationsberatung zu den Mobilisierungsverhandlungen. Den Haag, 17. Januar 1930

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Nr. 419
Aufzeichnung Staatssekretär Pünders über die Delegationsberatung zu den Mobilisierungsverhandlungen. Den Haag, 17. Januar 1930

R 43 I /300 , Bl. 194-197, hier: Bl. 194-197 Abschrift

Der Stand der deutsch-französischen Mobilisierungsverhandlungen wurde heute in einer Delegationsbesprechung, an der teilgenommen haben:

a)

Seitens der Delegation: Reichsminister der Finanzen Dr. Moldenhauer, Staatssekretär Dr. Pünder, Ministerialdirektor Dr. Dorn,

b)

als Banksachverständige: Reichsbankpräsident Dr. Schacht, Dr. Melchior, Bankdirektor Ritscher,

c)

seitens der Reichspost und Reichsbahn: Reichspostminister Dr. Schätzel, Generaldirektor Dr. Dorpmüller, Ministerialdirektor Jahn, Reichsbahndirektor Homberger

eingehend durchgesprochen. Der Stand der deutsch-französischen Verhandlungen ist, nachdem in den mehrtägigen Beratungen die weitergehenden französischen Wünsche deutscherseits abgelehnt worden sind1, augenblicklich der,[1378] daß es sich um die Frage der Zustimmung zu folgender Lösungsmöglichkeit handelt:

1

Zum Stand der Mobilisierungsverhandlungen hatte Pünder am 16. 1. telegrafiert: „Das in erster Linie finanztechnische Problem war zunächst politisch dadurch kompliziert worden, daß französischerseits unter ausdrücklichem Hinweis auf den sogenannten Fall Schacht nunmehr wieder ein ganz entscheidender Wert auf eine deutsche Beteiligung an anderer [!] erster Mobilisierungsaktion gelegt wurde, um dadurch das Interesse und die Loyalität Deutschlands hinsichtlich der Durchführung des Young-Plans vor der Weltöffentlichkeit erneut bekräftigt zu sehen. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, daß Franzosen eine, wenn auch ziemlich allgemein gehaltene Formel darüber verlangen, daß Deutschland ohne irgendwelche zeitliche Beschränkung die jeweiligen französischen Mobilisierungsabsichten durch keinerlei Maßnahmen beeinträchtigen werde. […] Das Letzteres für die deutsche Delegation völlig unannehmbar ist, kann nach den vielen nicht mißzuverstehenden diesbezüglichen deutschen Erklärungen von der Gläubigerseite als hingenommen angesehen werden. Voraussichtlich dürften die Franzosen sich mit der ihnen angebotenen deutschen Erklärung schließlich begnügen, daß das Deutsche Reich für seine eigenen Zwecke bis zum Ablauf des Etatsjahres 1930, also bis zum 1.4.31, keine Reichsanleihe aufnehmen werde. […] Eine große Schwierigkeit besteht aber hinsichtlich der Kreditbedürfnisse von Post und Reichsbahn, wobei außerdem noch klarzustellen ist, ob und wie beide oder einer von beiden in die erste Mobilisierungstranche eingeschaltet werden können.“ Zur Klärung des Problems seien der RPM, Generaldirektor Dorpmüller und MinDir. Vogel gebeten worden, sofort nach Den Haag zu kommen (Telegramm Nr. 46; R 43 I /480 , Bl. 53, hier: Bl. 53).

Die deutsche Delegation erklärt für eine große Mobilisierungsanleihe Markfreiheit, die zeitlich zunächst nur bis Oktober dieses Jahres ausgesprochen werden soll, aber äußerstenfalls bis zum 31. März 1931, d. h. also für die ganze Dauer des Etatsjahres 1930 verlängert werden kann. Diese deutsche Erklärung der Markfreiheit bedeutet, daß weder das Deutsche Reich noch auch die Post und Eisenbahn während dieses Zeitraumes eigene langfristige Auslandsanleihen aufnehmen werden; nicht dagegen ist in diesen Verpflichtungen eingeschlossen die etwaige Aufnahme kurzfristiger Kredite im Ausland oder auch langfristige Anleihen im Inland. Der Erklärung der Markfreiheit steht gegenüber das Angebot der Gläubigerseite auf eine Option an dieser Mobilisierungsanleihe in Höhe von 30%. Eine kleine Erhöhung dieses Prozentsatzes, etwa bis 35%, erscheint nicht völlig ausgeschlossen. Intern verzichtet das Reich auf einen eigenen Anteil an diesen 30 oder 35%, sondern ist bereit, dieses Drittel Mobilisierungsanleihe vollständig Reichspost und Reichsbahn zuzuleiten.

Zahlenmäßig würde sich das Bild folgendermaßen darstellen: die Gläubigerseite denkt an Mobilisierung während des ersten Jahreszeitraums in Höhe von etwa 400 Millionen Dollar, also rund 1200 Millionen Reichsmark2. Von diesen würde also dem Deutschen Reich rund ein Drittel mit 400 Millionen Reichsmark zufallen, welche Millionen unter Post und Eisenbahn nach einem Verteilungsschlüssel von 2 : 3 zu teilen wären. Die Prozentsätze würden, falls die Summe von 1200 Millionen nicht erreicht werden sollte, unverändert bleiben.

2

Die Summe von 400 Mio Dollar solle in 300 Mio abgeändert werden, teilte MinR Vogels telegrafisch am 17. 1. mit (R 43 I /300 , Bl. 198, hier: Bl. 198). Danach verringert sich die Summe von 1200 Mio Dollar auf 900 Mio.

Verhandlungstechnisch steht die Angelegenheit so, daß beiderseitige Unterhändler am gestrigen späten Abend die Fortsetzung ihrer Beratungen auf heute 12 Uhr mittags angesetzt hatten. Infolge der eingehenden eigenen Delegationssitzung wurde die Fortsetzung der Besprechung der beiderseitigen Experten aber auf ½ 3 Uhr nachmittags vertagt.

Da der hiesige Vertreter des Bankhauses Morgan, de Sanchez, gestern in einem Amerikakabel beim Bankhaus Morgan zurückgefragt hatte, erschien es im Laufe der Delegationsaussprache zweckmäßig, die Antwort des Herrn de Sanchez, der sich zu 1 Uhr mittags bei Präsident Schacht angesagt hatte, abzuwarten. Nach diesen Mitteilungen des Herrn de Sanchez liegt eine endgültige Stellungnahme des Bankhauses Morgan noch nicht vor. Da auf der anderen Seite das[1379] Ergebnis inzwischen erfolgter weiterer Rückfragen in Amerika nicht abgewartet werden kann, wurde in dem eingangs erwähnten Kreise einstimmig folgendes beschlossen:

Dem oben erwähnten Vorschlage hinsichtlich Markfreiheit und Optionsrecht ist zuzustimmen, jedoch mit dem Zusatz, daß, sofern sich bei der praktischen Durchführung solcher etwaiger Beschlüsse der Haager Konferenz über die internationale Auflegung einer solchen gemischten Anleihe Schwierigkeiten herausstellen sollten, mit dem emittierenden Bankhaus eine andere Regelung dahin zu treffen ist, die die parallelen Kreditinteressen auch von Reichspost und Reichsbahn berücksichtigt3.

3

Zum Ergebnis der dt.-frz. Mobilisierungsverhandlungen am 17. 1. berichtete Pünder: „Es gelang, alle weitergehenden französischen Bindungsvorschläge, die immer wieder vorgebracht wurden, zurückzuweisen, insbesondere die verlangte allgemeine Einleitungsformel hinsichtlich deutscher Unterstützungbereitschaft für die ganze Dauer des Young-Plans. Außerdem wurde durchgesetzt, daß, wie es auch in unseren Vorbesprechungen vorgesehen war, kurzfristige Anleihen nicht unter die Mobilisierungsanleihen fallen. Sehr schwierig gestaltete sich die Erörterung über ein weiteres französisches Verlangen auf Hineinziehung der Kreuger-Anleihe in das Abkommen. Tardieu führte mit großer Hartnäckigkeit immer wieder aus, daß er dies verlangen müsse, da infolge der Zuweisung des deutschen Anteils an Post und Eisenbahn ein unmittelbares Reichsinteresse an der Gemeinschaftsanleihe nicht mehr bestände und gerade dies für Frankreich der politische Antrieb zu einer [!] ganzen Aktion gewesen sei. Äußerlich sollte dieses Hineinziehen der Kreuger-Anleihe vor allem dadurch zum Ausdruck kommen, daß ihr Dienst in den Apparat der Internationalen Bank eingeschaltet werden soll. Für die französische Hartnäckigkeit spricht der Umstand, daß sie sich den Bankier Kreuger eigens für Haager Besprechungen nach dem Haag hatten kommen lassen. Die Franzosen mußten ihre Pläne aber doch fallen lassen. Vereinbart wurde schließlich nur, daß der Zinsendienst der Kreuger-Anleihe vor dem Zinsendienst der internationalen Anleihe nicht bevorzugt werden dürfe, das heißt, daß die Kreuger-Zinsen nicht mehr gezahlt werden dürfen, wenn die internationale Anleihe notleidend wird. Diese Regelung, die für uns materiell nichts bedeutet, war heute Ergebnis von Besprechungen mit dem Bankier Kreuger, wobei dieser sich hiermit vollkommen einverstanden erklärt und diese seine Zustimmung in einem Brief an die Gläubigermächte niedergelegt hat“ (Telegramm Nr. 52 vom 18. 1.; R 43 I /480 , Bl. 33-36, hier: Bl. 33-36). Zum Text der Vereinbarung über die Mobilisierung siehe RGBl. 1930 II, S. 329  ff.

Pünder

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