1.177 (mu22p): Nr. 433 Vermerk Staatssekretär Pünders zum Wehretat 1930. 4. Februar 1930

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RTF

[1427] Nr. 433
Vermerk Staatssekretär Pünders zum Wehretat 1930. 4. Februar 19301

1

Dieser vom RK zweimal mit seiner Paraphe versehene Vermerk wurde von Pünder erst am 25.6.32 zu den Akten gegeben.

R 43 I /951 , Bl. 240, hier: Bl. 240

Die Wehretatfrage 1930 habe ich heute vormittag eingehend mit General von Schleicher durchgesprochen. Die bisherigen Besprechungen zwischen den beteiligten Herren Ministern haben noch zu keiner wesentlichen Annäherung geführt. Es dreht sich, wie schon vor Monaten, immer noch um die Frage der seinerzeit vom Reichsminister der Finanzen gestrichenen zusätzlichen

19 Millionen für das Reichsheer

+ 20 Millionen für die Reichsmarine

39 Millionen RM2.

2

Vgl. hierzu die Erörterungen im November 1929.

Nachstehender Überblick zeigt das zahlenmäßige Bild3:

3

Am Rand addierte der RK die Gesamtkosten der Jahre 1928 und 1929 und notierte neben der ursprünglichen Forderung des RWeM (761,6 Mio RM) die letzten Zahlen des RFM und des RWeM.

Heer

Marine

Heer

Marine

1928

496,4 Mio M

210,6 Mio M

1929

480,1 Mio M

180 Mio M

R.Wehrmin.

R.Fin.Min.

R.Wehrmin.

R.Fin.Min.

Ansatz R.Wehrmin. Heer

Ansatz R.Fin.Min. Heer

Ansatz R.Wehrmin. Marine

Ansatz R.Fin.Min. Marine

1930

513,6

494,6

210

190

Differenz

19 Mio M

+

20 Mio M

Über die 19 Millionen für das Reichsheer verhält sich die Anlage I mit 6 erläuternden Sonderanlagen für die einzelnen Positionen4. Die strittigen 20 Millionen für die Marine werden in der Anlage II erläutert5.

4

Die Abstriche müßten zu Lasten der Rüstung gehen und zu Beschränkungen in der Beschaffung führen, heißt es in dieser Anlage. Das Heer war bei diesen Streichungen mit 11,3 Mio RM, die Luftwaffe mit 2 Mio direkt betroffen (R 43 I /951 , Bl. 241, hier: Bl. 241). In dem Aktenband der Rkei folgen die Aufzeichnungen zu der Kabinettssitzung vom 18.10.28 und ein undatierter handschriftlicher Vermerk mit der Paraphe des RK, der offensichtlich zum Etat 1930 gehört: „Der X Haushalt enthält alle Ausgaben, deren offene Verrechnung aus außenpolitischen Gründen nicht möglich ist. – Dabei handelt es sich um Vorhaben, die 1. der Zahl nach über das Nolletsoll [Vorschriften über Heeres- und Flottenstärke vom 29.1.21; siehe Schultheß 1921, S. 234 ff.] hinausgehen, 2. der Art nach eine Abänderung des Nolletsolles und einen Verstoß gegen den Vertrag v. Versailles darstellen (neue Modelle, Landesschutz), 3. an Orten geleistet werden, die unstatthaft sind (falsche Fabriken, Rußland). –

In R[ußland] bestehen folgende Unternehmen

(R 43 I /951 , Bl. 258, hier: Bl. 258).

5

Die Wirtschaftlichkeit der Werften werde bedroht, und es könne zusätzliche Arbeitslosigkeit entstehen durch weitere Abstriche, heißt es in der zweiten Anlage, d

ie einen roten Stempel „Geheime Kommandosache“ trägt. In der Bewaffnung der Marine werde ein bedenklicher und in der beginnenden Rüstung (Luftwaffe) ein nicht aufzuholender Rückstand durch die beabsichtigten Kürzungen eintreten. Wesentliche Streichungen des RFMin. betrafen das Panzerschiff Ersatz Elsaß-Lothringen (11,75 Mio RM) und den Schiffsbau-Ersatzplan (3 Mio RM ) sowie die Waffenentwicklung (1,7 Mio RM) (R 43 I /951 , Bl. 248-252, hier: Bl. 248-252). In einer weiteren Anlage befindet sich eine Aufstellung über die Anzahl der Angestellten des RWeMin. für den Landesschutz und ihre Aufgaben. Die hierfür vorgesehenen Mittel seien dem RK durch den General v. d. Bussche vorgetragen und würden vom StS-Ausschuß (Popitz und Saemisch) laufend mitgeprüft und verrechnet. „Andere als amtliche Mittel finden keine Verwendung“ (R 43 I /951 , Bl. 259-261, hier: Bl. 259-261). StS Schäffer hatte nach der Beurlaubung von Popitz angeregt, daß dieser weiter Vorsitzender des „Geheimen Heeres-Ausschusses“ bleiben solle (Tagebuch Schäffers vom 29.12.29; Institut für Zeitgeschichte: ED 93).

[1428] Das Reichswehrministerium legt Wert auf die Feststellung, daß im vergangenen Jahre 1929 der Wehr-Etat ausdrücklich als ein Notetat bezeichnet worden ist, und daß der vorangegangene Haushaltsplan 1928 ausdrücklich als der Mindest-Standarplan der Reichswehr bezeichnet worden sei. Gegenüber diesem Standard-Plan 1928 blieben die Vorschläge des Reichsfinanzministeriums für den Etat 1930, wie aus obiger Tabelle hervorgehe, weit zurück. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Etatsjahren 28 und 30 werde noch größer, wenn man die sogenannte innere Senkung berücksichtige, d. h. die zwangsläufigen Erhöhungen, die infolge höherer Löhne und Materialpreise gegenüber 1928 aufzuwenden seien, was einen weiteren Betrag von rund 18 Millionen ausmacht.

Persönlich habe ich die Überzeugung, daß bei völliger Ablehnung der 19 + 20 = 39 Millionen Herr Reichswehrminister Groener seinen Abschied einreichen wird, daß er dagegen innerhalb der Gesamtsumme von 39 Millionen noch etwas mit sich reden lassen wird. Insbesondere glaube ich bestimmt, daß, falls im übrigen seine Wünsche leidlich befriedigt werden sollten, er auf den Etatansatz für Panzerschiff B mit 11,75 Millionen völlig verzichten wird. Würde sich das Kabinett auf diesen Standpunkt stellen, so blieben von den 39 Millionen also noch etwa 27 Millionen im Streite. Würde dann das Kabinett vielleicht beschließen, daß (in runden Summen) 25 Millionen dem Reichswehrminister noch zuzubilligen seien, so dürfte nach meiner Auffassung eine Krise zu vermeiden sein. In diesem Falle könnte vielleicht dem Reichsfinanzministerium und dem Reichswehrministerium überlassen bleiben, die Unterverteilung der 25 Millionen auf den Haushaltsplan 1930 endgültig zu verabreden.

Das meinerseits auf Grund meiner Fühlungnahmen vorstehend vermutete Entgegenkommen des Reichswehrministers dürfte sofort wohl kaum in Erscheinung treten, vielmehr dürfte Herr Minister Groener zunächst sicher auf Bewilligung der ganzen 39 Millionen bestehen, was dann aber, wie gesagt, wohl nicht sein letztes Wort sein dürfte6.

6

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 449, P. 3.

Pünder

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