1.20 (mu22p): Nr. 276 Der Vorsitzende der Reichstagsfraktion der DNVP an den Reichsfinanzminister, den Reichsaußenminister, den Reichswirtschaftsminister, den Reichsminister für die besetzten Gebiete. 26. August 1929

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[891] Nr. 276
Der Vorsitzende der Reichstagsfraktion der DNVP an den Reichsfinanzminister, den Reichsaußenminister, den Reichswirtschaftsminister, den Reichsminister für die besetzten Gebiete. 26. August 1929

R 43 I /295 , Bl. 506 f., hier: Bl. 506 f. Abschrift in Durchschrift1

1

Das Schreiben wurde der Rkei am 6. 9. vom RFMin. zugeleitet (R 43 I /295 , Bl. 505, hier: Bl. 505).

[Betrifft: Veröffentlichung von Unterlagen der Pariser Sachverständigenkonferenz.]

Namens der deutschnationalen Reichstagsfraktion beantrage ich, die auf der Pariser Konferenz abgegebenen Gutachten der deutschen Sachverständigen über die deutsche Leistungsfähigkeit und die ihnen dazu von der deutschen Regierung zur Verfügung gestellten Unterlagen nunmehr unverzüglich zu veröffentlichen. Der Herr Reichsaußenminister hat in der Reichstagssitzung vom 24. Juni auf unseren Antrag 1188 die Entscheidung über die Veröffentlichung dieser Unterlagen vorbehalten2. Inzwischen hat der Herr Reichsbankpräsident in seiner Erklärung vom 8. Juli mitgeteilt, daß die Sachverständigen die über ihr Memorandum vom 17. April hinausgehenden Vorschläge vom wirtschaftlichen Standpunkt abgelehnt hätten, weil sie mit der deutschen Leistungsfähigkeit unvereinbar waren und die Lebenshaltung der deutschen Bevölkerung gefährdeten, und daß sie sich zu weiterer Verhandlung und zur schließlichen Annahme des Pariser Planes nur entschlossen hätten, weil sie nach Änderung ihres Auftrages an wirtschaftliche Erwägungen nicht mehr gebunden waren3. Durch eine große Anzahl von Kundgebungen hat sich bestätigt, daß diese Auffassung von den Sachverständigen in Paris vertreten worden ist und daß sie den tatsächlichen Verhältnissen voll entspricht. Wir halten es für selbstverständlich, daß die Reichsregierung dem Reichstage, wenn er mit dem Pariser Plan befaßt wird, die Gutachten der deutschen Sachverständigen, ihre Unterlagen und ihre Begründung nicht vorenthalten wird. Das deutsche Volk und seine Vertretung haben Anspruch darauf, den vollen Sachverhalt kennen zu lernen, bevor über den Pariser Plan entschieden wird, der das Schicksal für mehrere Generationen bestimmt.

2

Siehe RT-Bd. 425, S. 2813 .

3

Es handelt sich hier wohl um Schachts Ausführungen vor dem Industrie- und Handelstag in München am 28. 6., die in der Sitzung des Langnam-Vereins am 8. 7. aufgegriffen worden waren (Schultheß 1929, S. 154).

Der bisherige Verlauf der Haager Konferenz hat aber gezeigt, daß die Veröffentlichung sofort erfolgen muß. Zu der für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvollen Lage der Verhandlungen hat es wesentlich beigetragen, daß die deutsche Delegation die Größe des Deutschlands zugemuteten Opfers, seine Unvereinbarkeit mit Deutschlands innerer und äußerer Leistungsfähigkeit und[892] seine Undurchführbarkeit bisher überhaupt nicht oder jedenfalls nicht öffentlich erkennbar geltend gemacht oder nachgewiesen hat4.

4

Die Ablehnung der dt. Delegation, die Forderung der Alliierten auf zusätzliche 48 Mio RM bei den Annuitäten zu erfüllen, hatte zu einer Krise geführt, so daß sogar an einen Abbruch der Konferenz gedacht wurde (Telegramme Pünders Nr. 131 vom 23. 8. und 146 vom 27. 8.; R 43 I /295 , Bl. 331-334, hier: Bl. 331-334. Siehe auch die Arbeit des Reichsarchivs über „die Entstehung des Young-Plans“, Teil III, BA: Nachlaß Pantlen  8).

In dem weltgeschichtlichen Augenblick der Entscheidung über den Pariser Plan, der dem deutschen Volk zu allem, was es bisher geleistet und erduldet hat, auf 60 Jahre hinaus ohne Rechtsgrund eine seine Kraft weit übersteigende und deshalb auf die Dauer undurchführbare Kontribution auferlegen soll, ist volle Wahrheit, Klarheit und Offenheit erstes Gebot der Pflicht und Verantwortung gegen das eigene Volk und die Welt5.

5

Im Einvernehmen mit dem RAM, dem RWiM, dem RMbesGeb. und der Rkei erwiderte der RFM, es sei nicht üblich, Material während schwebender Verhandlungen offenzulegen; daher könne dem Antrag nicht entsprochen werden. Rechtzeitig vor den parlamentarischen Verhandlungen würden die Unterlagen vorgelegt, so daß dann Gelegenheit zur sachlichen Erörterung gegeben sei (7. 9.; R 43 I /295 , Bl. 469, hier: Bl. 469).

gez. Graf Westarp

M. d. R.

Extras (Fußzeile):