1.21 (mu22p): Nr. 277 Aufzeichnung über die Besprechung der Regierungsparteien betr. die Arbeitslosenversicherungsreform am 27. August 1929, 15 Uhr

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Nr. 277
Aufzeichnung über die Besprechung der Regierungsparteien betr. die Arbeitslosenversicherungsreform am 27. August 1929, 15 Uhr

R 43 I /2035 , Bl. 469 f., hier: Bl. 469 f.

 

Am 27. August nachmittags 3 Uhr fand im Reichstagsgebäude auf Einladung und unter Vorsitz des Abgeordneten Esser (Zentrum) eine Besprechung der Regierungsparteien statt. Anwesend waren u. a. die Abgeordneten Esser, Drees, Riesener – Zentrum –; Hueck, Pfeffer – Deutsche Volkspartei –; Schwarzer – Bayerische Volkspartei –; Schneider – Demokratische Partei –; Grassmann, Aufhäuser, Gerlach – Sozialdemokratische Partei –; sowie ferner Reichsarbeitsminister Dr. Wissell; Staatssekretäre Dr. Popitz, Dr. Trendelenburg; Ministerialdirektor Dr. Weigert; Ministerialräte Dr. Beisiegel, Dr. Lehfeldt, Poerschke, Wienstein, Referent Pohl.

Der Vorsitzende, Abgeordneter Esser, erläuterte die taktische Situation. Er führte aus, daß der Sozialpolitische Ausschuß in der morgigen Sitzung (28. August) über die noch offengebliebenen Punkte des Entwurfs, nämlich die Ziffern 26, 28, 29, 31 und 67 verhandeln werde1. Es sei nun sein Wunsch,[893] daß die Regierungsparteien sich heute (27. August) über diese Ziffern einigten, damit bei der morgigen Abstimmung die Regierungsparteien nicht auseinanderfielen.

1

Bei diesen Punkten des GesEntw. handelte es sich um die Höhe der Arbeitslosenunterstützung, die Sonderregelung für Saisonarbeiter, die Festsetzung der Wartezeit bis zur Gewährung der Arbeitslosenunterstützung und die Beitragserhöhung (Kabinettsvorlage, 17. 9.; R 43 I /2035 , gefunden in R 43 I /2036 , Bl. 138-142, hier: Bl. 138-142).

Staatssekretär Dr. Popitz gab einen allgemeinen Überblick über die Kassenlage und die Etatslage. Er betonte zum Schluß die Notwendigkeit, daß die nach dem Regierungsentwurf noch vorhandene finanzielle Lücke in Höhe von 47 Millionen RM ausgefüllt werde.

Es wurde dann zunächst die Ziffer 29 des Entwurfs besprochen (Gewährung der Arbeitslosenunterstützung nach Ablauf einer Wartezeit)2.

2

Die Wartezeit sollte von 14 Tagen für einen alleinstehenden Arbeitslosen bis zu drei Tagen für einen Arbeitslosen mit mehr als drei zuschlagsberechtigten Angehörigen gestaffelt werden. Bei Kurzarbeit, Arbeitsunfähigkeit oder bereits zurückgelegter Wartezeit in den letzten sechs Wochen vor der Arbeitslosmeldung sollte die Wartezeit abgekürzt werden (Kabinettsvorlage, 17. 9.; R 43 I /2035 , gefunden in R 43 I /2036 , Bl. 138-142, hier: Bl. 138-142).

Der Abgeordnete Aufhäuser (SPD) erklärte, daß seine Partei der Nummer 29 des Entwurfs nicht zustimmen könne.

Die Abgeordneten Schwarzer (BVP) und Esser (Zentrum) führten aus, sie wollten sich zunächst auf den Boden der Vorlage stellen.

Der Abgeordnete Dr. Pfeffer (DVP) erklärte, daß die Nummer 29 des Entwurfs ihm noch nicht weit genug gehe.

Es wurden sodann die Nummern 26 und 28 des Entwurfs erörtert3.

3

Es handelt sich um die Sonderregelungen für die Saisonarbeiter; siehe dazu Dok. Nr. 274, P. 2.

 

Der Abgeordnete Schneider (DDP) erklärte sich gegen eine allgemeine Kürzung der Unterstützungssätze.

Die Abgeordneten Riesener (Zentrum) und Schwarzer (BVP) erklärten, es sei eine Kürzung der Unterstützungssätze bei allen Arbeitslosen nötig. Eine Sonderregelung für die Saisonarbeiter müßten sie ablehnen.

Der Abgeordnete Aufhäuser (SPD) sprach sich für eine Sonderregelung der Saisonarbeiter aus. Hierdurch würde sehr viel gespart werden können.

Es wurde sodann die Nummer 31 des Entwurfs (Anrechnung von Renten, Übergangsgebührnissen usw. auf die Arbeitslosenunterstützung) erörtert.

Gegen diese Nummer wurden keine wesentlichen Bedenken vorgebracht, jedoch erklärte der Abgeordnete Aufhäuser ausdrücklich, er müsse den Standpunkt der Sozialdemokratischen Partei vorbehalten.

Zu Nr. 67 des Entwurfs erklärte sich Abg. Dr. Pfeffer namens der Deutschen Volkspartei gegen jede Beitragserhöhung4.

4

Hier muß es sich um den Artikel 2 des GesEntw. handeln und nicht um Nr. 67 des Artikels I. In Artikel 2 wurde eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags auf 3½% bis zum 31.3.31 vorgesehen; in Nr. 67 wird nur eine Wortänderung vorgesehen (Kabinettsvorlage vom 17. 8.; R 43 I /2035 , Bl. 232-249, hier: Bl. 232-249).

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß über die Hauptpunkte des Entwurfs kein Einverständnis erzielt wurde.

Der Abgeordnete Esser erklärte, in der morgigen (28. August) Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses Abstimmungen vermeiden zu wollen und dann den Ausschuß auf Donnerstag, den 5. September zu vertagen5.

5

Eine Abstimmung fand tatsächlich nicht statt (Fernschreiben an die Delegation im Haag, 28. 8.; R 43 I /2035 , Bl. 444, hier: Bl. 444).

[894] Auf Wunsch der Regierungsparteien soll die Reichskanzlei zu Mittwoch, den 4. September 10 Uhr vormittags die Fraktionsvorsitzenden zu einer Besprechung einladen, in der dieselben Probleme nochmals erörtert werden sollen6.

6

Siehe Dok. Nr. 282. Die Sitzung fand erst nachmittags statt.

W[ienstein]

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