2.111.3 (sch1p): 3. [Unterstellung Deutschlands unter den Völkerbund]

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3. [Unterstellung Deutschlands unter den Völkerbund]

Im Laufe der Verhandlung schlugen die Reichsminister Landsberg und Giesberts vor, zu erwägen, ob es nicht das beste sei, wenn Deutschland sich für den Fall ungenügender Zugeständnisse unter Ablehnung der Unterschrift dem Völkerbund unterstelle4. Minister Erzberger wandte hiergegen insbesondere ein, daß ein wirksamer Völkerbund erst nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Faktoren in den gegnerischen Staaten, wenn überhaupt, frühestens nach mehreren Monaten vorhanden sein würde. Auch sei die Unterwerfung unter den Völkerbund wohl der stärkste Verzicht, den man überhaupt aussprechen könne, da der Völkerbund doch mindestens die Gebietsabtretungen glatt durchführen würde.

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Dieser Plan gehörte zu den bei der Friedensdelegation in Versailles durchgeführten Überlegungen, was nach Empfang des befürchteten feindlichen Ultimatums zu tun sei. Dazu schreibt MinDir. Simons in seinen „Aufzeichnungen zu den Friedensverhandlungen von Versailles im Jahre 1919“, S. 36: „Es wurden verschiedene Ansichten vertreten: 1. nicht zu zeichnen und den Feinden zu sagen: ‚Wir können nicht anders, tut, was ihr wollt‘. 2. Nicht unterzeichnen und erklären: ‚Wir können nicht zeichnen und uns dem Unrecht beugen, aber wir übergeben uns dem Völkerbund, er soll die Regierung übernehmen, da die dt. Reg. die Verantwortung für das durch den Friedensvertrag angetane Unrecht und die Folgen nicht übernehmen kann‘. 3. Nicht unterzeichnen und den feindlichen Regierungen den Vorschlag machen, eine Kommission nach Berlin zu schicken, um über die Frage der Übergabe der Gewalt an den Völkerbund zu verhandeln. Die Lösung zu 2. und 3. erschien einem Teil der Delegation nicht zweckmäßig, da geltend gemacht wurde, daß durch die Übergabe der Regierungsgewalt ein Rechtstitel für die Zerstückelung Deutschlands geschaffen werden könnte. Auf den Vorschlag zu 3. würde die Entente sich wohl nicht einlassen. 4. Nicht unterzeichnen und der Entente den Vorschlag zu machen, die von ihr über unsere Denkschrift hinaus geforderten unberechtigten Punkte einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Die Delegation sprach sich im allgemeinen für einen solchen Vorschlag aus mit Rücksicht auf die von ihm erwartete Wirkung auf die öffentliche Meinung der Welt. Graf R[antzau] und verschiedene andere Herren waren jedoch mit Rücksicht auf die gemachten schlechten Erfahrungen mit dem Schiedsgerichtsvorschlag gegenüber der übermächtigen und selbstbewußten Entente der Ansicht, daß ein solcher Vorschlag keine Aussicht auf Erfolg habe.“ (PA, Nachl. Brockdorff-Rantzau , Az. 20).

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