2.51.2 (sch1p): 2. [Alliierte Note betr. die Friedensverhandlungen]

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2. [Alliierte Note betr. die Friedensverhandlungen]

Reichsminister Graf Rantzau verliest eine neue Note Nudants, in der die Entsendung von Delegierten, die zur Verhandlung bevollmächtigt sind, verlangt[191] wird, sowie den Entwurf einer Antwort. Der Entwurf wird erörtert und der Text festgestellt2.

2

Auf die dt. Antwortnote vom 19.4.1919 (s. Dok. Nr. 46, Anm. 1) erwiderte Marschall Foch laut Note General Nudants vom 20.4.1919: „[…] Die all. und ass. Regg. können nicht Abgesandte empfangen, die lediglich zur Entgegennahme des Wortlauts der Friedensartikel ermächtigt sind, so wie es die dt. Reg. vorschlägt. Die all. und ass. Regg. sind verpflichtet, von der dt. Reg. zu fordern, daß sie Bevollmächtigte nach Versailles entsendet, die ebenso vollständig ermächtigt sind, die Gesamtheit der Friedensfragen zu verhandeln wie die Vertreter der all. und ass. Regg.“ (Materialien betr. die Friedensverhandlungen, Teil I: Der Notenkampf um den Frieden von Versailles, Teil 1, hrsg. v. AA, Charlottenburg 1919, S. 10). Darauf erklärte sich die RReg. in einer Note vom 21.4.1919 bereit, die vorgesehene Friedensdelegation unter Führung der sechs Hauptdelegierten Brockdorff-Rantzau, Landsberg, Giesberts, Leinert, Melchior und Schücking nach Versailles zu entsenden. Die Note schloß mit den Worten: „Die dt. Reg. ist bereit, die vorstehend bezeichneten Personen nach Versailles zu entsenden, wenn ihr die Zusicherung gegeben wird, daß den Delegierten und ihren Begleitern während ihres Aufenthalts dort Bewegungsfreiheit sowie freie Benutzung von Telegraph und Telephon zum Verkehr mit der dt. Reg. gewährleistet ist. Sie behält sich vor, für einzelne Friedensfragen nachträglich besondere Sachverständige zu benennen. Die Abreise der Delegierten und ihrer Begleiter würde sich jedenfalls um einige Tage verzögern. gez. Brockdorff-Rantzau.“ (ebd., S. 11).

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