2.63.7 (sch1p): 7. [Steuerreform]

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[256]7. [Steuerreform]

Reichsminister Dernburg berichtet über Verhandlungen mit den Einzelstaaten über die Steuerreform10.

10

Über den Fragenkomplex der Steuerreform sind für den Zeitraum des Kabinetts Scheidemann weder in den Akten der Rkei noch des RFMin. Unterlagen aufzufinden. Lediglich in R 43 I /2354 , Bl. 13 f. findet sich ein diesbezüglicher Schriftwechsel zwischen dem PrFM und dem RFM. Am 19.3.1919 übersandte der PrFM dem RFM, zu dem Zeipunkt noch Schiffer, ein Schreiben, in dem er erklärte, es bestehe „ein dringendes Bedürfnis dafür, auf Grund eines Gesamtprogramms baldige Klarheit über die Möglichkeit der Deckung des künftigen Bedarfs der öffentlichen Verbände – des Reichs, der Einzelstaaten und der Kommunalverbände – zu erhalten. Ew. Exzellenz haben zwar bei der Zusammenkunft der Finanzminister der Gliedstaaten in Weimar in großen Umrissen ein Bild davon gegeben, mit welchem Bedarf etwa zu rechnen ist und wie sich die Reichsfinanzverwaltung zu dem Problem der Deckung dieses Bedarfs stellt. Ich möchte indessen bitten, nunmehr weiterzugehen und das gesamte Programm mit allen seinen einzelnen Teilen zum Gegenstande neuer Beratungen mit den Finanzverwaltungen der Gliedstaaten zu machen.“ Über die erwähnte Zusammenkunft der LänderFM in Weimar ist in den Akten nichts zu ermitteln; die Frage der Steuerreform kam jedoch auch auf der Sitzung des PrStMin. am 8.4.1919 im Zusammenhang mit dem GesEntw. über ein Kapitalrentensteuergesetz zur Sprache, als MinR Dr. Busch, vortragender Rat im PrFMin., ausführte: „Tendenz von Schiffer ist, daß ihm gleichgültig ist, wie die Staaten und Gemeinden sich stehen, wenn nur das Reich zum Recht kommt. Einzelne Bundesstaaten haben schon die Kapitalertragssteuer. Dort der meiste Widerstand. Aber auch wir verlieren doch mindestens 100 Millionen Mark. Wir müssen ein Reichsprogramm fordern […]“ Daraufhin bemerkte der PrFM Südekum u. a.: „Man kann Ertrag der Steuer zwischen Reich und Staaten verteilen. Dieses ist der Ausweg, weil Preußen nicht taktisch besiegt werden darf. Die Zahl braucht man nicht genau zu sagen: ‚Der überwiegende Betrag‘ = 75% des Aufkommens muß einstweilen den Bundesstaaten bleiben.“ (Nachl. Südekum , 105). In einem weiteren Schreiben an den neuen RFM Dernburg vom 25.4.1919 wies der PrFM wiederum auf die Dringlichkeit der Steuerreform hin; für die Einzelstaaten und die Gemeinden werde es unerträgliche Belastungen geben, wenn das Reich damit fortfahre, ihnen in steigendem Maße die Einkünfte zu nehmen, ohne für Ausgleich zu sorgen. Hinzu komme ein beängstigendes Anwachsen der schwebenden Schulden des Reichs und der Länder, ohne daß im Rahmen eines umfassenden Finanzprogramms für die Deckung gesorgt sei (R 43 I /2354 , Bl. 15-17). Erst in einem Schreiben vom 21.5.1919 ging der RFM auf das Schreiben Südekums vom 25.4.1919 ein. Er verwies auf seine Darlegungen vor dem RKab. am 26.4.1919 (vgl. Dok. Nr. 54 b), in deren Rahmen er auf die voraussichtlichen Belastungen des Reichs und die Deckungsmöglichkeiten eingegangen sei, und fuhr fort: „Ferner habe ich im Benehmen mit dem Pr Herrn FM und auf Grund einer eingehenden Besprechung mit den FMinistern der größeren Bundesstaaten eine gemischte Kommission gebildet, welche die Bedarfs- und Deckungsfrage im größeren Rahmen, d. h. unter Einbeziehung der Einzelstaaten und Gemeinden prüfen und erörtern soll.“ (R 43 I /2354 , Bl. 23 f.). Auf die hier erwähnte Besprechung mit den Länderfinanzministern bezieht sich vermutlich die Ausführung Dernburgs im RKab. Die Protokolle der 2. bis 4. Sitzung der Finanzkommission in: Nachlaß Saemisch, Nr. 100.

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