2.63.8 (sch1p): 8. [Zurückkehrende Kriegsgefangene]

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8. [Zurückkehrende Kriegsgefangene]

Reichsminister Dernburg empfiehlt, rechtzeitig Vorlagen zur Unterstützung der zurückkehrenden Kriegsgefangenen auszuarbeiten. Der Kriegsminister wird sich hierüber mit dem Reichsfinanzminister in Verbindung setzen11.

11

Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangene hatte in einem Schreiben an den RMinPräs. vom 13.3.1919 auf die Forderung des „Volksbundes zum Schutz der deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen“ hingewiesen, die vor allem die Nachzahlung der Löhnung für die Dauer der Gefangenschaft zum Gegenstand hatte, und sich dieser Forderung angeschlossen (R 43 I /233 , Bl. 14 f.). Die Frage wurde in der Rkei und im RFMin. dilatorisch behandelt, und erst am 17.4.1919 sandte der RFM ein Antwortschreiben an die Reichszentralstelle, in dem er erklärte, ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Löhnung der Kriegsgefangenen für die Dauer der Gefangenschaft bestehe nicht und könne von ihm im Hinblick auf die finanzielle Lage des Reiches auch nicht vertreten werden (R 43 I /233 , Bl. 77 f.). Erst auf seiner Sitzung am 28.6.1919 beschloß das RKab., 150 000 000 Mark als Beihilfen für zurückkehrende Kriegsgefangene einzusetzen (R 43 I /1349 , S. 645-650, hier: S. 646).

[257] Man ist darüber einig, daß es wichtig sei, die Kriegsgefangenen sobald als möglich aus geschlossenen Verbänden herauszubringen und über das Land zu zerstreuen, ihnen auch Aufklärungsschriften über das neue Deutschland zu geben.

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