2.13.1 (str1p): 1. Allgemeine Finanzlage.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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RTF

[43]1. Allgemeine Finanzlage.

Der Herr Reichspräsident eröffnet die Sitzung.

Der Herr Reichsminister der Finanzen erläutert die allgemeine Finanzlage2 und macht insbesondere auf den starken Devisenbedarf des Reichs aufmerksam3. Er bittet im Anschluß an seine kurzen Ausführungen um allgemeine Diskussion.

2

Zur Finanzlage des Reiches s. Anm. 9 zu Dok. Nr. 9; Anm. 4 zu Dok. Nr. 10; vgl. ferner die Ausführungen des RFM in Dok. Nr. 14.

3

Die Erörterung der Devisenfrage dürfte durch den REM ausgelöst worden sein. Er hatte in einem Schreiben an den RFM vom 17.8.23 mitgeteilt, der Devisenbeirat habe seinen Antrag auf Devisen zur Getreideeinfuhr für die Monate August bis Dezember in Höhe von 25 Mill. Goldmark wegen des allgemeinen Devisenmangels und der Kohlenbedürfnisse der RB nicht entschieden, sondern beschlossen, „dem Kabinett zu erklären, daß die vorhandenen und zu erwartenden Devisenbestände nicht ausreichen, um sämtlichen Ansprüchen der Ressorts zu genügen.“ Nach ausführlicher Behandlung der Ernährungslage und Hinweis auf die Tatsache, daß er für die Einfuhr von Fetten nur geringe Forderungen an Devisen, für die Einfuhr von Hülsenfrüchten, Reis und Hering trotz des großen Mangels gar keinen Antrag gestellt habe, war Luther zu dem Ergebnis gelangt, die Anforderungen der RB in Höhe von 230,05 Mill. Goldmark, in die auch Summen für noch nicht abgeschlossene Kohlenverträge einbezogen seien, könnten „wesentlich herabgedrückt“ werden (R 43 I /2446 , Bl. 128–129).

Der Staatssekretär des Reichspostministeriums spricht über die Lage der Post. Für dieses Rechnungsjahr sei ein Defizit von annähernd 450 Billionen zu erwarten. Tariferhöhungen im großen Ausmaß seien in Aussicht genommen, ihre Auswirkung könne jedoch noch nicht übersehen werden4.

4

Bereits am 2.8.23 hatte der RPM dem StSRkei den Entwurf eines Gesetzes über Post, Postscheck- und Telegraphengebühren mit Begründung übersandt. Danach sollten die Gebühren durch Multiplikation mit einer Schlüsselzahl, der die Indexziffer für die Besoldungsregelung zugrunde zu legen war, errechnet werden und zwar zum 1. und 16. jedes Monats. Als Begründung war angeführt worden, die Postgebühren seien weit hinter der Entwertungsrate zurückgeblieben. Von Ende Juni bis Ende Juli sei bei Berücksichtigung der Besoldungserhöhungen und der Sachkosten das Defizit von 8,5 Billionen auf 30 Billionen Mark gestiegen. „Bei dem bisherigen Verfahren der Gebührenerhöhung bedarf es mehrerer Monate, diesen Fehlbetrag auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Die für den 1. September vorgesehene Gebührenerhöhung wird etwa die Hälfte dieses Fehlbetrages decken, während inzwischen die Ausgaben wachsen“ (R 43 I /2003 , Bl. 41–46). Nach einem Vermerk Offermanns vom 7.8.23 war die RP aufgrund der Angaben in einer Zusammenstellung, die dem GesEntw. beigefügt war (R 43 I /2003 , Bl. 48/49), bis zu einer Vervierfachung ihrer bisherigen Sätze gelangt. „Danach wird sich beispielsweise der Fernbrief von 20 gr. auf 4000 M stellen, das entspricht einem Dollarstand von 168 000 M. Um dem Dollarstand vom 5. d. M. ungefähr zu entsprechen, müßten die neugeplanten Sätze vom 1. 9. d. J. nicht weniger als verzehnfacht werden, wodurch der Fernbrief 40 000 M Porto kosten würde. Dies entspräche einem Dollarstand von 1 680 000 M. Die Gebühren-Erhöhungen bleiben weit hinter der Entwertung zurück“ (R 43 I /2003 , Bl. 51).

Der Herr Vizekanzler führt etwa folgendes aus:

Die gesamte Lage sei politisch und wirtschaftlich sehr ernst. Dies wirke sich besonders am Devisenmarkt aus. Er weise nur darauf hin, daß der Dollarkurs auf der gestrigen Nachbörse einen Stand von annähernd 6 Millionen Mark erreicht hätte5. Die Preis- und Lohnbewegung im Inlande sei derart, daß die[44] Weltmarktpreise nicht nur nicht erreicht, sondern vielfach überholt worden seien6. Dies komme insbesondere für die Buchdruckerlöhne, die eine ganz außergewöhnliche Steigerung erfahren hätten, in Betracht7. Die Gefahr sei, daß die Bergarbeiter den Maßstab der Buchdruckerlöhne für ihre Forderungen ansetzten8. Gefährlich werde ferner die zunehmende Arbeitslosigkeit9, und die außerordentlich bedrängte Lebensmittellage10.

5

In der „Zeit“, Nr. 190 v. 19.8.23, war der Dollarstand im außerbörslichen Verkehr mit 4 300 000 bis 4 500 000 M angegeben worden. Am 22. 8. berichtete „Die Zeit“, Nr. 192: „Der gestrige Schlußkurs in Neuyork, der einer hiesigen Parität von 7 700 000 Mark für den Dollar entsprach, überraschte selbst zahlreiche Börsenkreise, zumal am gestrigen Abend der Dollar in Berlin unter diesem Kurs mit etwa 6 000 000 gehandelt wurde.“ Die Gründe des Einbruchs seien unbekannt, doch habe er zur Folge gehabt, daß der Kurs zunächst auf 7 500 000 hochgeschnellt sei, dann aber zum Mittag bei 6 400 000 gestanden habe.

6

S. die Angaben über die Kohlenpreiserhöhung in Anm. 12 zu Dok. Nr. 10.

7

Die „Frankfurter Zeitung“, Nr. 605 v. 17.8.23, hatte berichtet: „Auf Grund der am 13. 8. festgesetzten Indexsteigerung von 192,2% und des vom Reichsarbeitsminister festgestellten Ausgleichsindex von 30% beträgt der Spitzenlohn eines Buchdruckers in der Woche vom 18.–24.8. 36 595 000 M.“

8

In der Lohnvereinbarung zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern des Bergbaus vom 8.8.23 war u. a. die Regelung getroffen worden: „§ 2. Wenn vorauszusehen ist, daß im Lauf des Monats eine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten eintritt, soll der Normaltariflohn um einen zwischen den Tarifparteien zu vereinbarenden Zuschlag erhöht werden, der die Wertbeständigkeit des verdienten Lohnes bis zum Auszahlungstag möglichst gewährleistet. Solange die Geldentwertung im gegenwärtigen Ausmaße fortschreitet – zunächst für den Monat August – wird dieser Zuschlag zwischen den Tarifparteien wöchentlich vereinbart. – § 3. Der gegebenenfalls um diesen Zuschlag erhöhte Normaltariflohn ändert sich von Woche zu Woche entsprechend der prozentualen Änderung der Reichsindexziffer gegenüber dem Stande bei Festsetzung des Normaltariflohnes. Die Festsetzung der Änderungsziffer erfolgt allwöchentlich Mittwochnachmittag durch eine paritätische Kommission in Berlin“ (BA: NL Silverberg  149, Bl. 256). Die Ausführungen Schmidts gingen nach der Mitschrift Saemischs (s. o. Anm. 1) dahin: „Bergarbeiterlöhne werden sich den Friedenslöhnen in Gold annähern, aber niedriger als englische Kosten. Preise sind übersetzt, müßten im Verhältnis zu England eher niedriger sein, dürfen sich nicht dem Lohn-Index ohne weiteres anpassen. Sonst bleibt auch die Industrie nicht mehr exportfähig. So stürzen auch die Zement[?]preise.“

9

Die Zahl der Arbeitsuchenden hatte im Juni 1923 auf 1000 beschäftigte Arbeitnehmer sich auf 206 (männlich: 245; weiblich: 149) belaufen, im Juli auf 180 (212; 131), im August auf 268 (140; 173) (Statistisches Jahrbuch 1924/25, S. 289). Die Arbeitslosigkeit in den Facharbeiterverbänden betrug im Juni 18,75% (Vollarbeitslose: 3,95%, Kurzarbeiter: 14,80%), im Juli 17,20% (3,04%; 14,16%), im August 29,85% (5,89%; 23,96%) (Wirtschaft und Statistik 1923, S. 445, 512, 577). Als Erwerbslosenfürsorge war vorgesehen für die Woche vom 15.–21.8.23 für Arbeiter über 21 Jahre ein Betrag von 530 000 Mark in der Ortsklasse E, bis zu 650 000 Mark in der Ortsklasse A, für Arbeiterinnen über 21 Jahre von 420 000 Mark bis 540 000 Mark. Der Zuschlag für Ehegatten betrug von 170 000 Mark bis 230 000 Mark, für Kinder von 130 000 Mark bis 190 000 Mark. Für die folgende Woche lagen die Sätze für Arbeiter bei 820 000 Mark bis 1 000 000 Mark, für Arbeiterinnen bei 650 000 Mark bis 830 000 Mark. Die Zuschläge beliefen sich bei Ehegatten auf 260 000 bis 350 000 bzw. für Kinder auf 200 000–290 000 Mark (RArbBl. Teil 1, 1923, S. 581).

10

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 3.

Außer diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bedürften die inneren politischen Strömungen in Deutschland ernstester Beachtung. Die kommunistische Bewegung sei nicht zu unterschätzen, ihre Propaganda sei gegenwärtig äußerst rege11. Aber auch die völkische Bewegung sei weit stärker12, wie dies im[45] Reichstag, wo sie nur durch 3 Abgeordnete vertreten sei13, in Erscheinung trete14.

11

Der RKom. zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hatte in seinem vom 6. 8. datierten Monatsbericht mitgeteilt, daß sich auf Grund der schlechten Versorgungslage eine Mißstimmung breitmache, aus der besonders die Kommunisten Nutzen zu ziehen versuchten, da eine Hinwendung einzelner Gruppen des Mittelstandes und der Arbeiterschaft zu ihnen nicht von der Hand zu weisen sei. „Man kann als sicher annehmen, daß die kommunistische Partei nicht nur ihre Propagandatätigkeit auf die gegenwärtige Stimmung weiter Volkskreise einstellen wird, sondern daß sie unter Umständen auch den Versuch machen wird, diese Stimmung zu Gunsten von Aktionen auszunützen, insbesondere dann, wenn Teuerungsunruhen dazu günstige Gelegenheit verschaffen“ (BA: R 134 /21 , Bl. 73/74).

12

In seinem Bericht v. 6.8.23 hatte der RKom. für Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeführt, unter der Parole „gegen Kommunismus, Bolschewismus und Internationalismus“ werde von rechtsradikaler Seite eine gewaltsame Lösung des innerpolitischen Konfliktes angestrebt (BA: R 134 /21 , Bl. 74). Im folgenden Bericht vom 25. 8. teilte der RKom. mit, zwischen Hitler und Führern der völkischen Bewegung in Norddeutschland sei ein Bündnis abgeschlossen worden, wonach auch in Norddeutschland eine Durchorganisation der aktionsfähigen Teile der Partei zu Sturmtrupps erfolge (R 134 /21 , Bl. 98).

13

Im Dezember 1922 waren die MdR Wulle, Henning und von Graefe aus der DNVP ausgetreten und hatten eine eigene Arbeitsgemeinschaft gebildet (Schultheß 1922, S. 152, 162).

14

Am 6. 8. hatte der RKom. zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeführt, die Hoffnung auf Überwindung der Not durch die Radikalen mache die rechts- und linksextreme Propaganda besonders gefährlich, da ein zunehmender Teil der Bevölkerung sich an den Gedanken gewöhne, die Zustände seien durch einen gewaltsamen Umsturz zu bessern. „Mit der Ausbreitung dieses Gedankens wird aber auch der Moment bedenklich näher gerückt, in dem von der einen oder der anderen Seite, aus diesem oder jenem Anlaß der Versuch zum bewaffneten Aufstand gegen die verfassungsmäßige Regierung gemacht werden wird. Ganz besonders schädlich ist die von den Organen der äußersten Rechten und Linken geführte hetzerische, geradezu blutrünstige Sprache, mit der immer zu Aktionen gedrängt und der Bürgerkrieg als mit Sicherheit bevorstehend hingestellt wird“ (R 134 /21 , Bl. 74/75).

Das Verhalten der Länder müsse ebenfalls Besorgnis einflößen. Die separatistischen Bestrebungen in Bayern, das nunmehr eine eigene Verwaltung auf dem Einkommensteuergebiet anstrebe, seien gefährlich15. Sachsen und Thüringen gingen ebenfalls ihren eigenen Weg16.

15

Diese Äußerung ist wohl im Zusammenhang mit einem Schreiben des RIM an die RM vom 18.8.23 zu sehen, in dem ausgeführt worden war, Bayern beabsichtige, wieder eine eigene Finanzorganisation zu schaffen. „Ich darf als bekannt voraussetzen, daß die Bestrebungen Bayerns nach Wiedergewinn wenn auch nur eines Teils seiner Finanzhoheit ein Glied in einer ganzen Kette von Bemühungen darstellen, die in Bayern in der Richtung auf eine Erweiterung der Landeshoheitsrechte und eine Beseitigung von Reichseinrichtungen hin unternommen sind (R 43 I /2218 , Bl. 20). Vgl. Hilferdings Äußerung in Dok. Nr. 9.

16

Zur Entwicklung in Mitteldeutschland s. Dok. Nr. 7 und Nr. 17. Vgl. auch W. Fabian, Klassenkampf um Sachsen; G. Witzmann, Thüringen 1918–1933.

Als Ergebnis seiner Ausführungen bezeichnete er, daß ein Stück Diktatur seitens der Reichsregierung ausgeübt werden müsse, um dieser Schwierigkeiten Herr zu werden. Es frage sich, welche Mittel wohl Hilfe bringen könnten. Da tauche an erster Stelle die Frage auf, ob es möglich sei, den Kurs der Mark zu halten. Restlose Devisenerfassung in größtem Umfange müßte zu diesem Zwecke ins Auge gefaßt werden17. Eine strenge Kontrolle der Exportdevisen sei notwendig. Wieweit man die Devisenbesitzer für Ablieferung der Devisen durch Goldanleihe18 entschädigen könne, müsse einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.

17

Zur Problematik der Devisenerfassung s. die Ausführungen des RFM in Dok. Nr. 9.

18

Der VizeK bezieht sich auf die vom Kabinett Cuno beschlossene wertbeständige Reichsanleihe, die am 14.8.23 in Höhe von 500 Mill. Goldmark aufgelegt worden war (RGBl. I, S. 7 ).

Zur Frage der Sachlieferungen, die in der letzten Kabinettssitzung angeschnitten worden sei19, bemerke er, daß er davor warne, wenn es auch noch so schmerzlich sei, laufende Verträge aufzuheben, da sonst ein sehr schlechter Eindruck[46] im Auslande und eine Lahmlegung der Industrie im Inlande die Folge sein würde20.

19

Schmidt bezieht sich auf die Frage der Sachlieferungen an Jugoslawien, s. Dok. Nr. 10, P. 2.

20

S. dazu auch Dok. Nr. 270.

Endlich regt er noch an, der Abdeckung der Entschädigungen der Auslandsdeutschen durch die Goldanleihe näherzutreten21.

21

Die Entschädigung der Auslandsdeutschen, die in der Hand des RMWiederaufbau lag, war durch Gesetze vom 28.6.21 (RGBl. I, S. 1021 ), 30.11.22 (RGBl. I, S. 888 ) und vom 23.6.23 (RGBl. I, S. 412 ) geregelt worden.

In seinen weiteren Ausführungen macht er auf die Notwendigkeit einer ev. Aufhebung der Ausfuhrabgabe22 und der Kohlensteuer23 aufmerksam. Diese müsse erwogen werden, um der ungeheuren Steigerung der Kohlenpreise entgegenwirken zu können.

22

Zur Ausfuhrabgabe s. Anm. 11 zu Dok. Nr. 10.

23

Die Kohlensteuer war am 8.4.17 eingeführt (RGBl. S. 340 ) und am 27.6.21 (RGBl. S. 278 ), am 8.4.22 (RGBl. I, S. 378 ) und am 20.3.23 (RGBl. I, S. 193 ) verlängert worden. Seit April 1922 betrug die Steuer 40% des Wertes der zu besteuernden Kohle.

Am Ende seiner Ausführungen kommt er zurück auf die Hingabe gewisser Summen und Kredite für die Gewerkschaften, die in der letzten Sitzung des Reichskabinetts beschlossen worden seien24. Er habe nachträglich Bedenken gegen derartige Überweisungen, die bei Bekanntwerden einen schlechten Eindruck machen könnten. Er bitte das Kabinett, diese Frage nochmals eingehend zu überlegen.

24

S. den zweiten Antrag des RArbM in der Kabinettssitzung vom 18.8.23 (Dok. Nr. 10).

Endlich müsse er nochmals auf die Frage der Drosselung der Einfuhr hinweisen. Der einzige Weg, der hier möglich sei, bestehe wohl in der Erhöhung der Einfuhrzölle25.

25

Zu dieser Ausführung hatte Saemisch mitgeschrieben: „Drosselung der Einfuhr nur durch Zölle möglich, bedenklich aber durch Drosselung der Tabakeinfuhr die Tabakindustrie stillzulegen und die Arbeiter dabei doch zu entschädigen.“ Als Einfuhrziffern vom 1. Halbjahr 1923 im Reichsgebiet ohne Rheinland ist bei Saemisch gegenüber 1913 angeführt: „Baumwolle 44%, Wolle 60, Rohseide 16, Kammgarn 70, Baumwollgarn 90, Holz 103, Tabak 50, Kaffee 23, Kakao 110, Apfelsinen 9.“

Der Herr Reichspräsident bemerkt zur Geschäftsordnung, daß es wohl nicht möglich sei, in der heutigen Sitzung sämtliche Fragen und die gesamte Lage eingehend zu erörtern. Er bitte daher, um zu einem bestimmten Ziele zu gelangen, die gesamte Aufmerksamkeit auf die Frage der Kurse und der Devisenbeschaffung hinzulenken26.

26

Saemisch notierte hierzu: „Ebert: Konzentration auf Dollarkurs und Devisenbeschaffung nötig. – Luther stimmt zu; Hilferdings Zahlen sind zu ungünstig, da noch alles Getreide bezahlt werden muß und das besetzte Gebiet aus Holland versorgt werden muß.“

Der Herr Reichsarbeitsminister wendet sich zunächst der Frage der Erfassung der Devisen zu. Hier müsse fraglos Entscheidendes geschehen.

Sodann bespricht er die Lohnfrage. Die Löhne seien zur Zeit über den Friedenspreis hinausgetrieben worden. Hier müsse eine Gegenwirkung einsetzen. Man müsse die Demobilmachungskommissare anweisen, darauf hinzuwirken, daß die Löhne nicht über die Friedenslöhne getrieben werden27. Die Voraussetzung[47] hierfür sei natürlich immer eine entsprechende Begrenzung der Preise. Er schlägt dem Kabinett vor, Folgendes zu beschließen:

27

Zur wirtschaftlichen Demobilmachung waren auf Grund der VOVO vom 7. und 12.11.18 (RGBl., S. 1292 , 1304) Kommissare eingesetzt worden. Die hier angesprochene Aufgabe lag in der Vermittlung bei Lohnstreitigkeiten und dem Recht, Schiedssprüche für ververbindlich zu erklären (VO v. 23.12.18, RGBl., S. 1461 , VOVO v. 4. u. 24.1.19, RGBl., S. 8 , 100).

Die Arbeitslöhne und Gehälter dürfen über den mit dem Index vervielfachten Friedenslohn nicht hinausgehen28. Sie müßten an sich unter dieser Höhe bleiben.

28

Zum Indexlohn s. Das Kabinett Cuno, Anm. 3 zu Dok. Nr. 211.

Öffentlichkeit und Schlichtungsbehörden sind über die sonst eintretenden Folgen aufzuklären.

Weitergehende Schiedssprüche dürfen nicht für verbindlich erklärt werden.

Gleichzeitig mit dieser Begrenzung der Löhne muß eine entsprechende Preisbegrenzung für lebenswichtige Güter durch gesetzliche Maßnahmen und geeignete Kontrolle erzielt werden29.

29

Bei Saemisch lautet die Mitschrift der Ausführungen Brauns: „Lohnfrage ist sehr ernst, da wir praktisch (Bergbau) die Friedenslöhne erreicht haben, bzw. wo es nicht ist, sie erreichen werden. Ursache für Preissteigerungen und höheren Lebenshaltungsindex des besetzten Gebietes. Moral, ohne die Stillegung einzelner Betriebe würden die Arbeitermassen nicht zur Vernunft kommen; die Löhne dürfen nicht an die Friedensparität kommen. Geht nur, wenn Preise begrenzt bleiben durch Verordnung, Preiskontrolle usw. – Aber ohne Verminderung der Kohlensteuer wird es nicht gehen, da Arbeiter mit der Kohlensteuer nicht auf der Friedensparität der Löhne stehen bleiben werden u. können. – Für Kredite an die Gewerkschaften, wogegen Schmidt nachträgliche Bedenken bekommen hatte.“

Das Kabinett stimmt dem Antrage des Herrn Reichsarbeitsministers zu.

Der Herr Reichswirtschaftsminister wendet sich in eingehenden Ausführungen der Frage der Devisenbeschaffung zu. Hier müsse Entscheidendes geschehen. Notwendig sei es, die Ausfuhrdevisen schärfer zu erfassen. Ein Mißstand sei bisher immer gewesen, daß die Industrie, wenn man ihren Devisenbeständen zu nahe kam, die Flucht in die Ware ergriffen hätte30. Sie hätte gewaltige Vorräte ausländischer Rohstoffe an Stelle von Devisen angeschafft und gelagert. Auch hier müsse eingegriffen werden. Man müsse die Vorkehrung treffen, daß die Industrie ihren Rohstoffbedarf auf nicht längere Zeit, wie etwa für 2 Monate eindecke.

30

Zur letzten Erörterung der Devisenbeschaffung zwischen RReg. und Unternehmern s. Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 237, 243.

Andererseits macht es die gegenwärtige wirtschaftliche Lage notwendig, der Frage der Aufhebung der Ausfuhrabgaben näherzutreten. Man müsse die Ausfuhr so sehr erleichtern wie irgend möglich, denn nur eine erhöhte Ausfuhr bringe ausländische Zahlungsmittel ins Land. Was die Kohlenpreise anbetreffe, so habe er zu bemerken, daß die englische Kohle schon im Frieden immer billiger gewesen sei, wie die deutsche. Es sei notwendig, die Frage zu prüfen, warum die Kohlenpreise in Deutschland in letzter Zeit so stark gestiegen seien. Er habe zur Prüfung der Frage der Kohlenpreise die Einberufung des Reichskohlenrats31 veranlaßt32. Konkrete Vorschläge über die Frage der Devisenbeschaffung[48] und Devisenerfassung werde der Herr Reichsfinanzminister dem Kabinett unterbreiten33.

31

Durch Gesetz vom 23.3.19 (RGBl., S. 342 ) war die Kohlenwirtschaft dem Reichskohlenrat unterstellt worden, der sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und Mitgliedern, die vom PrHandM und der RReg. ernannt waren, zusammensetzte.

32

Die Sitzung fand am 21.8.23, 15.30 h, statt. v. Raumer trug vor, daß die Wirtschaft, die den Grund für die Überschreitung des Weltmarktpreises für Kohle um 50% nicht übersehe, beunruhigt sei. Er erkannte die Schwierigkeiten an, in die Zechen durch den raschen Verfall der Währung geraten seien, doch solle sich die Sicherung gegen die Geldentwertung nicht in der Preisgestaltung niederschlagen, sondern in anderen Formen der Zahlungsbedingungen. Aus den Vorauszahlungen ergäben sich für die Industrie und die Kommunen erhebliche Schwierigkeiten. Nach Auskunft des RFM könne die Kohlensteuer noch nicht aufgegeben werden. Es sei zu prüfen, ob nicht, wie es Standpunkt des RdI sei, das Abgeltungsprinzip angewendet werden könne. In der anschließenden ausführlichen Diskussion meinte Hugo Stinnes, die Lage des Bergbaues sei derart katastrophal, daß „bei nicht genügenden Betriebsmitteln zu Kündigungen und größten Einschränkungen“ geschritten werden müsse. „Ihm erscheine wichtiger als die Frage der Preiserhöhung ein Appell zur Mehrarbeit, welche den Export heben würde; auch die Kohlensteuer müsse fallen.“ Doch sollten, wie die Geschäftsleitung vorschlage, zur Prüfung der anstehenden Fragen, auch der des deutschen gegenüber dem englischen Preis, kleine Kommissionen gebildet werden (BA: NL Silverberg  149, Bl. 258–266).

33

Als Beitrag v. Raumers in dieser Sitzung des Kabinetts notierte Saemisch: „Grundübel, Unmöglichkeit wertbeständig zu zahlen und bezahlt zu werden. Also wertbeständiges Zahlungsmittel, Goldkonten. Devisen-Erfassung u. Erfassung der Ausfuhr-Devisen schärfer. Drosselung der Einfuhr durch Beschränkung der Einkaufsmöglichkeiten. Die Bevorratung mit Rohstoffen muß aufhören. Devisenvorrat muß auf den Bedarf von 2 Monaten beschränkt werden. Industrie muß als Ersatz Goldkonten bekommen, damit das Betriebskapital erhalten bleiben kann. Steigerung der Ausfuhr: Aufhebung der Ausfuhrabgaben, da sonst auch keine Devisen hereinkommen. Kohle: Englische: deutsche i. Frieden 10 : 4. Lohnkosten per A. sind höher als die Preise gestiegen. Schuld ist die vom Kabinett Cuno zugelassene Festsetzung des Kohlenpreises nach dem Index, zuzüglich Gold …zuschlag bis zum Zuschlag: als wertbeständiger Zuschlag. Stresemann wünscht Beschränkung auf Devisenfrage, ist der deutschen Öffentlichkeit und dem Ausland gegenüber notwendig.“

Der Herr Reichsminister der Finanzen führt aus:

Die Aufgabe, die gegenwärtig zu lösen sei, und die allein in der Lage sei, eine Besserung der wirtschaftlichen Lage herbeizuführen, sei die Beherrschung des Dollarkurses. Um den Dollarkurs beherrschen zu können, seien Devisen für das Reich notwendig. Es frage sich, ob nun genügend Devisen zu diesem Zwecke aus der Wirtschaft beschafft werden können. Er sei der Auffassung, daß dies möglich sei. Als einen gangbaren Weg zur Erreichung dieses Ziels schlage er den folgenden vor:

Im Wege einer Devisenzwangsanleihe sollen insgesamt 200 bis 250 Millionen Goldmark aufgebracht werden. Die Grundlage der Verteilung solle die Veranlagung zur Vermögenssteuer oder die Veranlagung zur Zwangsanleihe sein. Der Devisenbetrag solle entsprechend diesen Veranlagungen auf jeden einzelnen Zensiten umgelegt werden. Diejenigen, die keine Devisen zur Verfügung hätten, sollten dieses eidesstattlich versichern. Es würde ihnen dann die Möglichkeit gegeben, statt in Devisen, einen entsprechenden Betrag in Papiermark zu zahlen.

Besondere Vorschläge habe er für die Landwirtschaft zu machen. Hier solle eine Ablieferung von Devisen nicht in Frage kommen, sondern Zahlungen auf der Roggenbasis34. Durch dieses Verfahren solle gleichzeitig erreicht werden, daß eine gewisse Reserve für das Reichsernährungsministerium bereitgestellt werde. Die Rückzahlung der Anleihe soll in 12 Jahren in Gold erfolgen. Eine[49] besondere Amnestie solle für diejenigen, die Devisen zur Anleihe abliefern, erlassen werden35.

34

S. hierzu Helfferichs Vorschlag einer Neumark auf Roggenbasis in Dok. Nr. 9.

35

Hilferdings Ausführungen sind von Saemisch derart mitgeschrieben worden: „Unsere Politik ist Funktion des Dollarkurses, der beschränkt werden muß mit Devisenstock, der zu schaffen ist. Industrie muß Devisen gegen Goldanleihe bereitstellen. Freiwilligkeit genügt nicht, Devisenzwangsanleihe gegen Goldanleihe von 250 Goldmark. Industrielle Verbände sollen Umlagerecht erhalten. Besser ist Veranlagung nach Vermögens- oder Zwangsanleihe mit eidesstattlicher Versicherung. Dann ist langfristige Kurspolitik möglich; ebenso Preis- und Lohnpolitik. Landwirtschaft soll auf derselben Grundlage Roggen liefern oder … Papiermark. v. Raumer: auch Landwirtschaft hat vielfach Devisen, muß also auch den Deviseneid leisten. Goldanleihe muß mobilisiert werden. Amnestie für Devisen ist nötig.“ S. hierzu auch Hilferdings Rede vor dem RT-Haushaltsausschuß am 23.8.23, in: Urs. u. Folgen V, Nr. 1223; P. Beusch, Währungszerfall und Währungsstabilisierung, S. 110 ff.

Der Herr Reichsverkehrsminister bemerkt zum Vorschlage des Herrn Reichsministers der Finanzen, er bitte zu prüfen, ob eine Deklarierung zur Zwangsanleihe noch praktischen Wert habe. Gleichzeitig erwäge er, ob die Möglichkeit gegeben sei, im Anschluß an die Devisenzwangsanleihe eine ausländische Anleihe zu erreichen36.

36

Hierzu hielt Saemisch in seiner Mitschrift fest: „Sache muß auch von der Produktionsseite angefaßt werden… .anleihe unmöglich wegen verringerter Leistung. Für ausländische Anleihe.“

Der Herr Reichskanzler antwortet auf diese letztere Frage, daß eine Möglichkeit, Kredite von England zu bekommen37, nur bestehe, wenn die Finanzen im Inland in Ordnung gebracht worden seien38. Er weise noch besonders darauf hin, daß die ernste wirtschaftliche Lage es erfordere, daß mit großer Schnelligkeit die geplanten Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden müßten. Er halte es daher für zweckmäßig, daß man die Devisenzwangsanleihe im Wege der Verordnung ohne Mitwirkung des Reichstags erlasse39.

37

Zu Sondierungen bei brit. Bankiers schrieb StS von Maltzan (oder MinDir. von Schubert) am 20.8.23 an Botschaftsrat Dufour-Feronce: „Unsere finanzielle und wirtschaftliche Lage ist recht betrüblich, und es fragt sich daher, wie lange wir eine alles umstürzende Katastrophe noch aufhalten können. In dieser Beziehung können die Engländer uns natürlich durch Gewährung von Krediten usw. unterstützen und diese Notwendigkeit ist, wenn sie wirklich gesonnen sind, die von ihnen nunmehr eingeschlagene politische Linie weiterzuverfolgen, größer denn je“ (Pol.Arch.: Handakten v. Schubert E (Schriftverkehr), Bd. 9).

38

Daß diese Ansicht auch vom RFM vertreten wurde, ergibt sich aus seinem Schreiben an die RReg. vom 20.8.23 in Anknüpfung an die KabS vom 18. 8 23, in dem er Vorschläge zur Fortführung der Reichsfinanzverwaltung unterbreitete. In diesem Zusammenhang führte Hilferding aus: „Außenpolitisch ist es aber von äußerster Wichtigkeit, wenn bei den bevorstehenden Verhandlungen mit den alliierten Mächten mit Nachdruck darauf hingewiesen werden kann, daß Deutschland schon von sich aus alle Anstrengungen gemacht hat, um ein Kontrollsystem seiner Finanzen einzurichten, das auch den Bedürfnissen der unnormalen Zeit, in der wir leben, Rechnung trägt“ (R 43 I /876 , Bl. 88).

39

Saemisch nahm nur den ersten Teil der Bemerkungen des RK in seine Mitschrift auf: „Stresemann warnt vor Hoffnung auf ausländische Anleihe. Zuerst muß Selbsthilfe kommen. Also für Vorschlag Hilferding-Raumer. Gegen Beschreitung des gesetzlichen Weges im Reichstag, vielmehr Verordnung. Hilferding: 130 Billionen Notgeld genehmigt; daneben viel ungenehmigtes.“

Er rege ferner an, eine kurze Notiz in die Morgenpresse vom 21. August zu setzen, aus der hervorgehe, daß entscheidende Maßnahmen der Regierung in Vorbereitung seien.

Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bittet, ihm Zeit und Gelegenheit zu geben, die Durchführbarkeit der Devisenzwangsanleihe in der Art, wie sie der Herr Reichsminister der Finanzen vorgeschlagen habe,[50] für die Landwirtschaft einer Nachprüfung zu unterziehen40. Er weise ferner noch darauf hin, daß zwischen der neu zu schaffenden Devisenanleihe und der Goldanleihe eine Beziehung geschaffen werden müsse, die die Möglichkeit ausschließe, daß der Erfolg der einen Anleihe durch die Begebung einer anderen Anleihe beeinträchtigt werde41.

40

Am folgenden Tag unterbreitete der REM dem RFM seine Bedenken gegenüber dessen Vorschlag. Er sah das Haupthindernis in der Erfassung des Roggens, die, ob sie „durch den Handel und die Genossenschaften oder durch die Kommunalverbände“ vorgenommen werde, durch Lagergebühren, Transportkosten usw. so teuer werde, daß sie dem Geldwert des abgelieferten Getreides entspreche. Außerdem seien die Landwirte in der Lage ihren Roggen auf den Markt zu bringen, dabei entständen lediglich Schwierigkeiten, wenn wegen Geldmangel oder Kreditschwierigkeiten nicht genügend private Abnehmer vorhanden seien; dann werde jedoch die Reichsgetreidestelle eintreten und für die Ware den freien Marktpreis gewähren. „Die Reichsgetreidestelle würde die angebotenen Mengen sofort nach Abschluß des Kaufvertrages bezahlen, wenn der Verkäufer ihr genügend Sicherheit bietet. Auf diesem Wege also könnte die günstige Wirkung erzielt werden, daß der Reichsgetreidestelle Getreidemengen zugeführt werden, die für öffentliche Brotversorgung verwendet werden können“ (21.8.23; R 43 I /2357 , Bl. 188–190). S. a. Luthers Denkschrift zur Währungssanierung v. 22.8.23 (Dok. Nr. 15).

41

Aus Luthers Ausführungen schrieb Saemisch mit: „Luther sieht Schwierigkeiten wegen Belastung der Landwirtschaft. Fürchtet Schädigung der Goldanleihe durch Aufoktroyierung. Erfassung der Devisen nur vorläufig. Erst muß wertbeständiges Geld her, das in der Privatwirtschaft vereinzelt sein muß, hauptsächlich auf dem Grundbesitz.“

Der Herr Reichswehrminister ist wie der Herr Reichskanzler der Auffassung, daß die Devisenbeschaffung in den allernächsten Tagen erfolgen müsse, um den völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu verhindern. Er bezweifle aber, daß ein so kompliziertes System zur Erfassung der Devisen wie das, welches der Herr Reichsminister der Finanzen soeben vorgeschlagen habe, zu dem gewünschten Ziele führe. Er glaube an Besprechungen erinnern zu dürfen, die noch unter dem alten Kabinett mit Vertretern der Industrie stattgefunden hätten42. Hier hätten die Industrievertreter allerdings unter dem Zwange einer gewissen Panik erhebliche Zusagen gemacht; die Einziehung der zugesagten Devisenbeträge der Industrie müsse allerdings, obwohl ihrem Grund nach freiwillig zugesagt, doch durch staatlichen Zwang erfolgen. Wende man sich an einen so großen Kreis von Steuerzahlern, wie dies der Herr Reichsminister der Finanzen vorgeschlagen habe, so sei wochen- ja vielleicht monatelanges Abwarten notwendig, ehe die für die Rettung des Reichs notwendigen Beträge eingegangen seien43.

42

Vgl. o. Anm. 30.

43

Saemisch faßte diese Ausführungen dahin zusammen: „Geßler meint, aus den kleinen Betrieben wird der Devisenvorrat durch die Steuergesetzgebung herausgepreßt werden. Man muß sich jetzt an die Großen halten, also nicht an einen großen Kreis wenden.“

Der Herr Reichswirtschaftsminister wendet sich gegen die Ausführungen des Herrn Reichswehrministers und warnt vor dem Wege der Proskription, durch die besondere Klassen zu besonderen Abgaben durch staatlichen Zwang herangezogen würden.

Der Herr Reichspräsident stimmt mit dem Herrn Reichswehrminister darin überein, daß das erste Erfordernis der neuen Devisenanleihe ihre schnelle Wirksamkeit sei. Man müsse daher an erster Stelle erörtern, ob die geplanten Maßnahmen des Herrn Reichsfinanzministers in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführt[51] werden könnten. Werde es möglich sein, die eidesstattlichen Versicherungen ohne starke Inanspruchnahme der Behörden und Zensiten zu erlangen? Was die technische Behandlung der Durchführungen der geplanten Maßnahmen anbetreffe, so halte er es für zweckmäßig, grundsätzlich von einem vorherigen Anhören von Sachverständigen und Parteiführern Abstand zu nehmen, sondern diese sollten höchstens die vollendeten Beschlüsse des Kabinetts vor ihrer Veröffentlichung zur Kenntnisnahme mitgeteilt erhalten44.

44

Die weitere Diskussion ist von Saemisch nur teilweise mitgeschrieben worden: „Ebert hat Zweifel wegen der Möglichkeit einer schnellen Durchführung u. Bedenken gegen Bekanntgabe u. Verhandlung mit Wirtschaft u. Parteiführern. Kabinett muß entschlossen sein. – Radbruch: Man kann es auf Grund des Notgesetzes machen. – Geßler für Beschlagnahme aller Devisen als Druck für Umlegung der Devisen. – Luther gegen Geldanleihezeichnungsgeschäft da meist Devisenbesitzer.“

Der Herr Reichsminister der Justiz erwidert auf die Frage der eidesstattlichen Versicherungen, daß diese schriftlich abgegeben werden könnten, und daß hierdurch der Behördenapparat nicht besonders in Anspruch genommen zu werden braucht. Zur Durchführung der gesamten geplanten Maßnahmen schlage er eine Verordnung auf Grund des Notgesetzes vor45.

45

Radbruch bezieht sich auf das Gesetz v. 24.2.23 (RGBl. I, S. 147 ; verlängert bis 31.10.23 am 1.6.23, RGBl. I, S. 299 ), durch das die RReg. ermächtigt worden war, zum Schutz der Währung und der Finanzen vom geltenden Recht abweichende Bestimmungen in der Steuer- und Finanzgesetzgebung und für den Zahlungsmittelverkehr zu erlassen. Die VO über die Zwangsanleihe wurde dann jedoch auf Grund Art. 48 RV erlassen.

Der Herr Reichspräsident glaubt, daß eine schnelle und möglichst gleichmäßige Erfassung der Devisen wohl dann gewährleistet sei, wenn man als Basis die Vermögenssteuer bzw. die Zwangsanleihe bestehen lasse und durch öffentliche Bekanntmachung auffordere, daß innerhalb einer bestimmten Frist die Devisen entsprechend der Vermögenssteuer- oder Zwangsanleihe-Veranlagung bezahlt werden müßten. Die nähere Verrechnung könne dann späterhin noch erfolgen. Der schriftlichen Form des Eides, wie sie der Herr Reichsminister der Justiz vorgeschlagen habe, könne er nur zustimmen.

Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bittet, noch einmal zu erwägen, ob das Herantreten an alle Zensiten zweckmäßig und geeignet sei, zum Ziele zu führen. Er halte nach wie vor ein Losgehen auf die Devisenbesitzer selbst für besser.

Der Herr Reichswehrminister führt im Anschluß an diese Gedankengänge aus, daß es wohl der einzige Weg sei, sämtliche Devisen in Deutschland zu beschlagnahmen, da man doch Devisen nur von denen bekommen könne, die sie tatsächlich besäßen. Man müsse dann der Industrie die von ihr dringend benötigten Devisen wieder zuteilen.

Der Herr Reichswirtschaftsminister hat gegen diesen Vorschlag außenpolitische Bedenken.

Der Herr Reichsminister der Finanzen hält den Weg der Beschlagnahme schon wegen der dadurch bedingten Abwanderung der Devisen für ungangbar.

Der Herr Reichsminister für die besetzten Gebiete macht nochmals darauf aufmerksam, daß die sehr ernste innerpolitische Lage und auch die innerhalb der besetzten Gebiete schnellste Erfassung der Devisen erfordere.

[52] Nach kurzer Besprechung über die am nächsten Vormittag zu veröffentlichende Pressenotiz46 stimmt das Kabinett dem Vorschlage des Herrn Reichsministers der Finanzen grundsätzlich zu. Den Parteiführern soll am Dienstag, den 21. August nachmittags 5 Uhr von dem Inhalt des Vorschlags Kenntnis gegeben werden47 und den Vertretern von Handel und Industrie am Mittwoch, den 22. August vormittags48. Die Verordnung soll bis Mittwochnachmittag [22. 8.] fertiggestellt sein49.

46

Unter der Überschrift „Wichtige Beschlüsse des Reichskabinetts“ brachte die „Kölnische Zeitung“, Nr. 579 v. 21.8.23, die amtliche Mitteilung: „Das Reichskabinett hat in seiner heute Abend unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten abgehaltenen Sitzung über grundlegende Wirtschaftsmaßnahmen Beschlüsse gefaßt, die nach Fühlungnahme mit den Parteiführern unverzüglich im Wege der Notverordnung durchgeführt werden sollen.“

47

Die Parteiführerbesprechung wurde auf den 22.8.23 verschoben (s. Dok. Nr. 14). Nach Ansicht der „Frankfurter Zeitung“, Nr. 618 v. 22.8.23, waren die Vorbereitungen zur Devisenerfassung noch nicht soweit gediehen, daß sie den Parteiführern vorgetragen werden konnten. Demgegenüber meldete „Die Zeit“, Nr. 193 v. 23.8.23, es sei ratsam erschienen, vor der Unterredung mit den Parteiführern die Wirtschaftsvertreter zu hören.

48

Die Besprechung fand, wie sich aus dem Terminkalender von Dr. Ehlers, Stresemanns persönlichem Referenten, ergibt, am 22.8.23, 10 h statt (BA: NL von Stockhausen  15). Nach Meldung der „Zeit“, Nr. 194 v. 24.3.23, waren RFM und RWiM zugegen. Die Zeitung berichtete: „Der Reichskanzler legte eingehend die Notwendigkeit dar, mit größter Beschleunigung einen Devisenfonds zu schaffen zwecks Besserung der Ernährungsverhältnisse und zur Stützung der Währung. Nach ausführlicher Darlegung des Finanzministers über die Finanzlage anerkannten die anwesenden Vertreter der Industrie im vollen Maße die Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahmen und erklärten ihre Zustimmung zu beschleunigtem gesetzgeberischen Vorgehen und schärfsten Strafmaßnahmen gegen Zuwiderhandlung und Umgehung der Verordnung. Die Aussprache ergab weiterhin die Notwendigkeit, beschleunigt alle Maßnahmen zu treffen, die zu einer Hebung der Ausfuhr dienen können, um dadurch den dauernden Eingang von Devisen für die Zukunft zu stärken.“ Demgegenüber hatte der Verband deutscher Privatbankiers bereits am 21.8.23 in einem Telegramm an den RK vor den Folgen einer Zwangsanleihe gewarnt und erklärt, die sozialdemokratische Behauptung, die Wirtschaft verfüge über einen Devisenbesitz in Höhe von 2 Mrd. Goldmark treffe nicht zu. Als Wirkung der Zwangsanleihe hatte der Verband angekündigt: „1. Abwanderung Devisenhandel in besetztes Gebiet (Köln, Danzig) in höherem Maße als bisher, infolge größter Nachfrage und da dort Nichtdurchführbarkeit Devisenverordnung weiterer starker Marksturz. 2. Wilder Handel in Devisen und Noten ins Uferlose vermehrt. Beispiel Straßen Berlins, Ungarn. 3. Völliges Aufhören Devisenabgabe. Verstecken und Verschiebung ins Ausland. 4. Vertrauen Goldanleihe schwindet. Nur auf Schleichwegen erreichbare Devisen erscheinen einzigstes sicheres Anlagemittel. Beschlagnahme ist Ende der Papiermark, bedeutet mangels Übergangswährung Preisrevolution mit sozialem und eventuell politischem Umsturz“ (R 43 I /2446 , Bl. 133/134). Gleichzeitig warnte der Bremer Senat davor, die Devisenbeschlagnahme überhaupt zu erörtern: „Wirtschaft gerade jetzt durch Steuerzahlungen und gewaltige Lohnsteigerungen bei gleichzeitiger Zahlungsmittelknappheit in schwersten Nöten. Devisenmaßnahmen würden jetzt auf allen Märkten Panik verursachen und Wirtschaftleben durch umfangreiche Arbeiterentlassung aufs schwerste erschüttern“ (R 43 I /2446 , Bl. 138).

49

In der VO vom 25.8.23 über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände (RGBl. I, S. 833 ) wurde aus der Kabinettsdiskussion übernommen: In § 2 die Ablieferung von Papiermark (Hilferding) und die Heranziehung großer Rohstoffvorräte (von Raumer), in § 7 die Entschädigung durch Goldanleihe (Schmidt), in § 8 die eidesstattliche Erklärung in schriftlicher Form (Hilferding, Radbruch), in § 13 die Amnestie für Devisenbesitz (Hilferding).

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