2.33.3 (str1p): 3. [Ernennung des Pressechefs.].

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3. [Ernennung des Pressechefs.].

Der Herr Reichskanzler macht Mitteilung über die beabsichtigte Berufung des Geh.Reg.Rats Kalle zum Pressechef62. Die in der Presse bereits zum Ausdruck gebrachten Bedenken treffen nicht zu63. Von der Presse selbst sind ihm keine geeigneten Leute vorgeschlagen worden. Jede Person, die er aus Pressekreisen vorgeschlagen hat, ist ihm abgelehnt worden.

62

Oberstleutnant a. D. Kalle, bisher ORegR beim pr. StKom. für die öffentliche Ordnung, löste MinDir. Heilbron ab, der am 19.8.23 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war (R 43 I /3111 , Bl. 9).

63

Auf ausdrücklichen Wunsch der Pressekonferenz war dem RK ein Protokoll über die Aussprache zur Neubesetzung der Stelle des Pressechefs vom 30.8.23 übersandt worden. Bei dieser Gelegenheit war die Berufung von Parteiangehörigen in Beamtenstellen kritisiert worden und dann hatte ein Pressevertreter u. a. ausgeführt: „Die Ernennung eines solchen Mannes [Kalle], der mit der Presse nichts zu tun gehabt hat und der für die ganze Presse eine unbekannte Persönlichkeit ist, muß von der Presse geradezu als Brüskierung empfunden werden. Ich weiß nicht, was die Gründe sind, die zu dieser Ernennung geführt haben. Ich kann mir aber ein glückliches Zusammenarbeiten, wie wir alle es gerade von dem Kabinett Stresemann und mit dem Reichskanzler Stresemann erwartet haben, unter Herrn Geheimrat Kalle nur sehr schwer vorstellen, und ich muß mich über diese Ernennung umso mehr wundern, als ich höre, daß gerade in der letzten Zeit dem Reichskanzler Namen genannt worden sind von Leuten für diesen Posten, die bisher immer sehr eng mit der Presse in Verbindung gestanden haben und auch eine Presse-Propagandatätigkeit hinter sich haben, die also für diesen Posten vielmehr berufen gewesen wären“ (R 43 I /1774 , Bl. 173–176). Zu den Bemühungen des Zentrums, einen Angehörigen der eigenen Partei zum Pressechef ernennen zu lassen s. R. Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei, S. 517; H. Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx I, S. 268.

Herr Vizekanzler betont, daß, nachdem bereits Angriffe erfolgt sind, es für Herrn Kalle schwer sein wird, Sympathien zu erringen. Auch ist er der Meinung, daß ein Herr der Presse ihm, besonders vom Parteistandpunkt aus, sympathischer gewesen wäre. Er bittet den Herrn Reichskanzler Rücksprache besonders mit den Herren des „Vorwärts“ zu nehmen, um nicht von vornherein eine gewisse Animosität gegen Herrn Kalle bestehen zu lassen. Der Herr Reichskanzler sagt zu. Er wird auch Gelegenheit nehmen, vor der Ernennung des Herrn Kalle zum Pressechef noch mit den Chefredakteuren der großen Berliner Presse zu sprechen64.

64

Die Ernennungsurkunde Kalles war dem RPräs. bereits am 29. 8. zugeleitet worden und wurde von ihm am 31.8.23 vollzogen (R 43 I /3111 , Bl. 3–5). Eine Unterredung Stresemanns mit Vertretern des „Vorwärts“ ließ sich nicht ermitteln. Der Terminkalender weist für den 30.8.23 um 19.30 h eine Unterredung mit Georg Bernhard von der „Vossischen Zeitung“ und am folgenden Tag um 17 h eine weitere mit Fritz Klein von der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ aus (BA: NL von Stockhausen  15). Zur Ernennung Kalles schrieb Stresemann dem Chefredakteur des Mannheimer Generalanzeigers Fischer am 20.9.23, er habe sich zunächst um einen Pressechef aus journalistischen Kreisen bemüht, aber die Befragten hätten entweder selbst abgelehnt oder es seien gegen sie Einwendungen von Kollegen erhoben worden. Vielleicht habe jener Chefredakteur recht gehabt, der ihm gesagt habe: „Sie würden bei jedem unserer Kollegen, den Sie ernannt hätten, eine viel größere Gegnerschaft gehabt haben, als bei einer feststehenden Persönlichkeit.“ Während des Krieges habe sich Kalle in Madrid als Leiter der dt. Südamerikapropaganda qualifiziert (Pol. Arch.: NL Stresemann 87).

[169] <Der Herr Reichsjustizminister bittet, entsprechend dem Vorgang im vorigen Kabinett, ihm die Ermächtigung zu erteilen, bei kleineren Beleidigungssachen von sich aus im negativen Sinne Entscheidungen treffen zu dürfen65. Die Ermächtigung wird erteilt.>

65

Der RJM dürfte sich damit auf die KabSitzung vom 7.3.23 bezogen haben, in der sich unter P. 9 der TO das Kabinett mit der von RJM Heinze vorgeschlagenen Behandlung von Beleidigungen der RReg. einverstanden erklärt hatte. Am 16.6.23 war dann aber unter P. 1 der TO beschlossen worden, der RK könne ohne weiteres Ermächtigung bei Beleidigung der RReg. in ihrem Namen Strafantrag stellen.

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