2.4.5 (str1p): 5. Stellung des Sparkommissars Saemisch.

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Text

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[9]5. Stellung des Sparkommissars Saemisch6.

6
 

RSparKom. Saemisch war auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 23.11.22 (Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 4) in sein Amt berufen worden und hatte Ende Juni 1923 eine Denkschrift vorgelegt, in der er neben personellen Verbesserungen in seinem Amt auch eine organisatorische Aufgabenerweiterung vorgeschlagen und davon sein Verbleiben abhängig gemacht hatte (Das Kabinett Cuno, Anm. 2 zu Dok. Nr. 212). Mit Schreiben vom 14.8.23 verwies Saemisch den neuen RK auf diesen Tatbestand und machte nunmehr seine Weiterarbeit von Besprechungen mit der neugebildeten RReg. abhängig (R 43 I /1948 , Bl. 308).

 

Minister Hilferding wird beauftragt, mit Herrn Saemisch zu verhandeln7.

7

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 51, P. 3.

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

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