2.47.2 (str1p): 2. Währungsfrage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 21). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

2. Währungsfrage.

Der Reichsminister der Finanzen teilt mit, daß in der Frage der Schaffung von Goldnoten und der Errichtung einer Goldnotenbank ein Ressortentwurf vorliegt, der zur Zeit mit Sachverständigen durchgesprochen wird18. Die Industrie ist gewillt, eine Goldnotenbank mit einem Kapital von 500 Millionen Goldmark zu errichten. Davon sollen 200 Millionen durch Zeichnungen aus dem Inland aufgebracht werden, der Rest teils durch die Reichsbank, teils durch ausländische Beteiligung. Die Bank gibt Noten aus, die bis zu 50% durch Gold und Devisen, im übrigen durch erstklassige Handelswechsel gedeckt sind19. Das Wertmaß für die wertbeständigen Zahlungsmittel kann nur Gold sein. Eine andere Währung kommt nicht in Betracht und würde im Ausland nicht verstanden werden. Infolgedessen muß auch von der Durchführung des Plans[209] Helfferich abgesehen werden20. Notwendig ist vor allen Dingen die Klärung des Verhältnisses der neuen Notenbank zum Reich. Einverständnis besteht darüber, daß das, was jetzt geschaffen werden kann, nicht eine neue Währung, sondern nur eine Art Behelfswährung sein kann. Dabei schließt die Schaffung des wertbeständigen Geldes große Gefahren ein. Solange das Reich seine Ausgaben nicht aus den ordentlichen Einnahmen decken kann, besteht weiter die Gefahr der Inflation. Infolgedessen ist es notwendig, die Papiermark, die weiter in Umlauf bleibt, falls sie vor völliger Repudiation geschützt werden soll, zu stützen21. Allerdings kommt ein Zwangskurs zunächst nicht in Frage. Es muß jedoch die Einlösbarkeit der Mark zum jeweiligen Tageskurs vorgesehen werden.

18

Vgl. hierzu F. Ramhorst, Die Entstehung der Deutschen Rentenbank, S. 16, sowie Beusch-Briefs, Währungszerfall und Währungsstabilisierung, S. 47.

19

S. Anm. 10 zu Dok. Nr. 36.

20

Vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 37. – M. J. Bonn, der für sich in Anspruch nahm, am Hilferdingschen Rentenbankprojekt beteiligt gewesen zu sein (Bonn an Schacht, 20.1.28; BA: NL Bonn  50), schrieb in einer Denkschrift „Der Plan einer Währungsbank“, die Ende August/ Anfang September 1923 entstanden sein muß: „Die Rolle, die Gold bei einer Goldbank spielt, können die Rentenbriefe nicht einnehmen, da sie ja im Ausland niemand als Deckung verwenden kann. Sie werden nur ins Ausland gehen, wenn es sich um rein spekulative Maßnahmen handelt. […] Das Argument, daß nur eine nicht auf Gold lautende Währung heute Vertrauen findet, dürfte nicht stichhaltig sein. Gewiß hat sich der Roggenrentenbrief usw. eingeführt, aber nicht deswegen, weil er besser war als der Goldrentenbrief, sondern weil bis vor kurzer Zeit die Goldhypothek usw. verboten war. Wollte das Reich sich übrigens auf den Standpunkt stellen, daß jedes Vertrauen in Gold gesunken ist, so ist jedenfalls der Zeitpunkt sehr schlecht gewählt. Man kann nicht an die kapitalistischen Kreise herangehen und von ihnen verlangen, im Vertrauen auf das Deutsche Reich wertbeständige Goldanleihe zu zeichnen und dann mit Rücksicht auf die Landwirtschaft den Glauben verbreiten, Gold sei unsicher.“ Auch das Argument, die Goldmark werde bald gegenüber Golddevisen ein Disagio haben, sei nicht stichhaltig, da dies auch bei der Roggenmark eintreten werde. Von der Bevölkerung werde die Währungsbewegung in jedem Fall mit dem Dollarstand verglichen (BA: NL Bonn 7 c). S. a. die Ablehnung des Helfferich-Plans im RWiR-Ausschuß (Schultheß 1923, S. 165 f.; Ramhorst, Die Entstehung der Deutschen Rentenbank, S. 15 f.).

21

GenDir. Minoux hatte als Sachverständiger vor dem finanz- und wirtschaftspolitischen Ausschuß des RWiR am Vortage ausgeführt: Es sei ihm klar gewesen, „daß wir keine Parallelwährung brauchen können, das heißt eine Währung, die neu aufgebaut wird, und auf der anderen Seite eine Papiermark beibehalten; das würde in der Tat zu einer Zurückweisung und Verschmähung der Papiermark führen. Auf der anderen Seite kann man mit der Währungsreform nach meiner Meinung nicht so lange warten, bis man das Reichsbudget, das gewiß sanierungsbedürftig ist, saniert hat; denn dann würde man überhaupt nicht vorankommen, weil man die Währung nur sanieren kann, wenn man wieder eine einigermaßen wertbeständige Währung hat, und man kann erst wertbeständige Währung schaffen, wenn das Budget saniert ist.“ Es müsse daher auch von der Budgetsanierung aus geholfen und dem Reich eine angemessene Rate zur Verfügung gestellt werden (BA: R 2 /2438 ).

Der Reichskanzler bedauert, an der weiteren Sitzung nicht mehr teilnehmen zu können22, gibt aber für den Punkt 4) der Tagesordnung noch zu erwägen, ob nicht für die Aufrechterhaltung der Presse daran gedacht werden muß, einen Fonds zu bilden, aus dem die staatserhaltende Presse subventioniert werden kann.

22

Stresemann fuhr gegen 18 h nach Döberitz (Terminkalender; BA: NL von Stockhausen  15; s. a. Vermächtnis I, S. 108). Seiner Frau berichtete v. Seeckt über die Fahrt nach Döberitz am 8.9.23: „Es war eine große ‚politische‘ Sache, denn der Reichskanzler hatte gebeten, mit den Offizieren zusammengebracht zu werden und wurde mit dem Minister zum Essen eingeladen. Rede von mir und Antwort von ihm. Ich hatte ihm den Ball hingeworfen, den er gewandt auffing. Dann Zapfenstreich bei gutem Wetter und dann noch Vereinigung im Kasino, bei der Minister in vorgerückter Stunde leider noch eine lange, ganz verfehlte Rede hielt. Ich fuhr dann nach Hause und überließ sie ihrem Schicksal. Takt und Maßhalten ist eben nicht allen gegeben. Ich werde heute hören, wie es ausgegangen ist“ (BA-MA: NL von Seeckt 223, Bl. 124). S. a. H. Meier-Welcker, Seeckt, S. 370 f.

[210] Den Vorsitz übernimmt der Herr Vizekanzler.

Der Herr Reichswirtschaftsminister erklärt, daß das wertbeständige Zahlungsmittel mit größter Dringlichkeit geschaffen werden muß. Eine Goldbank ist zu errichten. Die Bank muß unabhängig von den Reichsfinanzen sein.

Der Reichsernährungsminister erklärt, daß es notwendig ist, dem Kabinett ein festes Ziel zu zeigen. Geschäftsordnungsmäßig schlägt er vor, daß der Herr Reichsminister der Finanzen gebeten wird, mit größter Beschleunigung, möglichst bis Montag [10. 9.] ein bestimmtes Projekt vorzulegen23. Bezüglich der Errichtung der Notenbank bestehen gewisse Bedenken. Es ist zu erwägen, ob schon jetzt die Reichsbank mit ihrem Gold an dieser Bank beteiligt werden soll. Der Einfluß des Reichs darf nicht in zu großem Umfange gefordert werden, da sonst das Projekt nicht zustande kommt. Man wird sich damit begnügen müssen, Einblick in die Geschäftsführung nehmen zu können.

23

S. Dok. Nr. 51, P. 1.

In der Frage Roggen oder Gold neigt er nach erneuter Prüfung auch dazu, daß nur das Gold die Grundlage des neuen Zahlungsmittels bilden kann24.

24

S. zu diesen Ausführungen Dok. Nr. 37.

Der Herr Vizekanzler wirft die Frage auf, wie der neu geschaffene Devisenfonds verwendet werden soll. Eine neue Stützungsaktion damit einzuleiten, erscheint ihm nicht zweckmäßig. Bei der Frage der Goldkonten muß davon ausgegangen werden, daß der Grundbesitz für die Reparation vorbehalten bleibt. Dagegen soll der Devisenfonds der Bank dienen.

Der Reichsminister der Finanzen ist entgegen dem Herrn Vizekanzler der Auffassung, daß Stützungsaktionen der Mark unbedingt notwendig sind. Gerade die letzten Tage haben gezeigt, mit welch rasender Geschwindigkeit die Mark sinkt, falls es nicht möglich ist, den Kurs zu stützen25. Selbst eine Verlangsamung des Sturzes der Mark ist von so großer politischer und wirtschaftlicher Bedeutung, daß man auf die Stützungsaktion nicht verzichten kann. Der Herr Reichswirtschaftsminister teilt mit, daß die Verordnung über die Devisenerfassung vom Herrn Reichskanzler gezeichnet worden ist und soeben dem Herrn Reichspräsidenten zur Zeichnung vorliegt. Sie ist insofern noch etwas abgeändert worden, als gewisse Strafbestimmungen, die bisher nur in den Ausführungsbestimmungen vorgesehen waren, in die Verordnung selbst aufgenommen worden sind26.

25

Der Dollarkurs hatte am 15.8.23 2 700 000 M betragen; am 3.9. 9 700 000 M und stand am 17. 9. bei 132 200 000 M.

26

Die VO wurde am 7.9.23 von RPräs. Ebert unterzeichnet und am 10.9.23 ausgegeben (RGBl. I, S. 865 ).

Staatssekretär Peters hat das Amt des Kommissars nicht angenommen. Es ist darauf der Geheime Regierungsrat Fellinger, Vortragender Rat im Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, als Kommissar für die Devisenerfassung in Aussicht genommen27.

27

MinR Fellinger, der auch stellvertretender Bevollmächtigter des PrHandMin. beim RR war, gehörte der Handelsabteilung des Ministeriums an, in der u. a. Banken- und Börsenangelegenheiten bearbeitet wurden.

Im Zusammenhang mit der Gründung der Notenbank sind ihm die von ihm bereits zum Ausdruck gebrachten Bedenken von sachverständiger Seite bestärkt[211] worden, daß nämlich die Schaffung der Notenbank und die Erfassung der Devisen durch das Reich sich gegenseitig stören und schädigen28. Er beabsichtigt daher zunächst nicht, mit einer generellen Erfassung der unproduktiven Devisen zu beginnen, sondern sich auf eine partielle Erfassung vor der Hand zu beschränken. Es soll mit der Erfassung der Devisen in den Hotels und Sanatorien begonnen werden. Von dem Erfolg dieser Maßnahmen und dem Erfolg der früher erlassenen Notverordnung wird es abhängig sein, in welchem Umfange weiter eingegriffen werden muß.

28

Die DAZ, Nr. 413/414 vom 8.9.23, meldete hierzu: „Im Währungsausschuß [des RWiR] machte sich Freitag [7. 9.] Überraschung darüber bemerkbar, daß gerade jetzt, wo mit allen Kräften an einer Reform der Währung gearbeitet wird, eine Verordnung herauskommt, durch die eine Beschlagnahme der Devisenbestände verfügt wird. Man war der Ansicht, daß durch die Verordnung die Devisenbestände aus dem Volke herausgezogen werden, die eigentlich zur Deckung der neuen Währung dienen sollten, während nun die Gefahr besteht, daß sie unter dem Einfluß sozialistischer Theorien zur Stützung der Mark verbraucht werden, oder aber daß sie sich aus Furcht vor der gewaltsamen Erfassung in Schlupfwinkel verkriechen werden, aus denen sie nie wieder herausgezogen werden können.“

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bittet um größtmögliche Beschleunigung aller Maßnahmen.

Der Reichswirtschaftsminister teilt mit, daß die Verordnung morgen früh veröffentlicht werden wird. Dagegen muß er sich vorbehalten, die Ausführungsbestimmungen einen halben Tag später herauszubringen, da er sie nochmals überprüfen muß.

Der Herr Reichsminister der Finanzen und Reichsminister des Innern weisen darauf hin, daß ein Kabinettsbeschluß vorliegt, nach dem die Verordnung und die Ausführungsbestimmungen gleichzeitig veröffentlicht werden sollen29.

29

Ein eindeutiger Kabinettsbeschluß war in den Protokollen der KabS., die von der Rkei hergestellt wurden, nicht zu ermitteln. Es ist denkbar, daß vielleicht ein entsprechender Entschluß in der Sitzung am 1. 9. gefaßt, in Saemischs privater Niederschrift jedoch nicht festgehalten worden ist.

Der Reichswirtschaftsminister geht zur Frage der Außenhandelskontrolle über und legt einen Verordnungsentwurf vor, der die Sicherstellung der Exportdevisen nach Aufhebung der Ausfuhrkontrolle gewährleisten soll30.

30

S. hierzu P. 2 in Dok. Nr. 51.

Der Vizekanzler Die Art der Verhandlung ist ihm unmöglich, er kann sie nicht mitmachen. Die neuen Erklärungen des Herrn Reichswirtschaftsministers bedeuten eine weitere Abschwächung der ursprünglich in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Devisenbeschaffung. Mit der Erfassung der Devisen in Sanatorien und Hotels usw. ist es nicht getan. Es muß auch in der Industrie und bei den Banken eingegriffen werden. Die Industrie hat nicht nur produktive sondern auch unproduktive Devisen, letztere als Kapitalsanlage. Reine Spekulation wird von diesen Kreisen getrieben31. Wenn nicht anders verfahren wird, muß er offen sagen, daß er die Verantwortung nicht mehr tragen kann, er kann das mit seinem politischen Gewissen nicht vereinbaren und wird der Partei davon Kenntnis geben.

31

Demgegenüber war dem RK am 21.8.23 bereits ein Telegramm des Verbands deutscher Privatbankiers in Dresden zugegangen, in dem neben einer eindringlichen Warnung vor den sozialen und politischen Folgen von Devisenbeschlagnahmungen ausgeführt worden war: „Sozialdemokratische Behauptung schätzt Devisenbesitz der deutschen Wirtschaft zwei Milliarden Goldmark. Diese Zahl ist aus der Luft gegriffen und trifft wirklich nicht annähernd.“ (R 43 I /2446 , Bl. 133). Vgl. dazu Anm. 5 zu Dok. Nr. 36.

[212] Der Herr Reichsminister des Innern schließt sich dieser Äußerung voll an, er bittet dringend den Herrn Reichswirtschaftsminister, noch heute Nacht die Verordnung herauszubringen. Morgen tritt der Fraktionsvorstand der Partei zusammen, um zu der Lage Stellung zu nehmen. Es hängt vielleicht von der Veröffentlichung der Verordnung ab, wie die Beschlüsse ausfallen32. Der Herr Reichswirtschaftsminister scheint keine Ahnung von der Stimmung im Volke zu haben. Die Entscheidungen, die jetzt von dem Herrn Reichswirtschaftsminister nicht getroffen werden, werden dann von ihm getroffen werden, wenn die Massen ihn dazu zwingen33. Es ist keine Zeit zu verlieren, sonst können wir die Verantwortung nicht mittragen.

32

Über die genannte Sitzung des SPD-Fraktionsvorstandes waren in R 43 I keine weiteren Angaben zu ermitteln.

33

Der Bundesausschuß des ADGB, der am 8.9.23 in Berlin tagte, forderte u. a. die sofortige Einführung einer neuen, festen Währung und die Erfassung der Sachwerte. Der Bundesvorstand der Angestelltengewerkschaft, der am gleichen Tag zusammengetreten war, verlangte dafür zu sorgen, „daß durch eine feste Währung, durch gerechte Steuern, durch sparsames Haushalten des Staates wieder Sicherheit und Stetigkeit in das wirtschaftliche Leben zurückkehren. Wir erwarten, daß die Regierung rücksichtslos Maßregeln trifft, damit trotz der guten Ernte das Volk nicht Hunger leiden muß“ (DAZ Nr. 415/416 vom 9.9.23).

Der Herr Reichswirtschaftsminister erklärt, daß er über die Ausführungen des Herrn Vizekanzlers befremdet ist. Die Verhandlungen zu bestimmen und die Verhandlungen anzusetzen und abzubrechen, ist Aufgabe des Vorsitzenden. Er ist der Meinung gewesen, daß mit der Bitte an den Herrn Reichsminister der Finanzen, bis Montag ein Projekt in der Währungsfrage vorzulegen, die Aussprache hierüber beendet war. In der Frage der Devisenverordnung hat er getan was er konnte, um sie zu beschleunigen. Wenn die Herren entscheidenden Wert auf die Veröffentlichung morgen früh legen, wird er dem Wunsche nachkommen, allerdings muß er den Vorbehalt machen, daß dann Fehler in den Ausf[ührungs-]Bestimmungen enthalten sein könnten34. Was die zweite von ihm vorgebrachte Verordnung (Erfassung der Export-Devisen) betrifft, so hat er sie deshalb jetzt zur Sprache gebracht, weil er die Sache für sehr dringend hält. Er ist der Meinung, daß zugleich mit der teilweisen Aufgabe der Außenhandelskontrolle Vorsorge getroffen werden muß, daß die Exportdevisen in die Hand der Reichsbank gelangen35.

34

Der Text der VO und ihrer Ausführungsbestimmungen wurde in der „Zeit“, Nr. 208 vom 9.9.23, veröffentlicht, ihr Inhalt aber schon am 8.9.23 in der Presse (vgl. DAZ u. a.) wiedergegeben. Im RGBl. I wurden VO und Durchführungsbestimmungen am 10.9.23 veröffentlicht.

35

StS Stieler sah sich durch das Verhalten des RWiM zu einer kritischen Stellungnahme gegenüber dem RK veranlaßt, die er diesem schriftlich unterbreitete, nachdem er seine „Zurücksetzung“ bei dem RVM beantragt hatte: Stresemanns Kabinett sei die letzte Hoffnung der Gutgesinnten, aber sein Verhängnis werde der RWiM sein. „Die weitausholende vom Kernpunkt der Sache stets weitabschweifende Dialektik des Herrn Reichswirtschaftsministers macht an sich schon den Eindruck der Umgehung des Problems. Die Erscheinungen aus letzter Zeit müssen aber auch den parteipolitischen Unbefangenen, wozu ich mich zähle, stutzig machen. – In der Frage der Senkung des Kohlenpreises hat Herr v. R. den Schwerpunkt ganz nach der Seite der Auflassung der Kohlensteuer verlegt. – Die Zumutung an die Zechenbesitzer, ihre Investitionen teilweise durch Kapitalvermehrung statt aus Ruhrhilfsgeldern zu bestreiten, hat er bekämpft. – In der gestrigen Abendsitzung des Kabinetts hat Herr v. R. in Ihrer Abwesenheit die Devisenerfassung so vorgetragen, daß ein energisches Anfassen ausgeschlossen erscheint. – Offen gesprochen: Herr v. R. macht den Eindruck eines reinen Interessenvertreters, der höchst widerwillig an die Kreise herangeht, denen er selbst angehört. – Wer ihn vollends durch die Brille einer anderen Partei betrachtet, wird finden, daß er Obstruktions-, wenn nicht gar Sabotage-verdächtig sei“ (8.9.23; Pol. Arch.: NL Stresemann  1).

[213] Herr Staatssekretär Fischer erklärt, daß es für das Reichsfinanzministerium nicht möglich ist, zu der eben vorgelegten Verordnung über die Erfassung der Exportdevisen Stellung zu nehmen, da sie bisher nicht bekannt gewesen ist36.

36

Vgl. die kritischen Einwendungen des RK in Dok. Nr. 51, P. 2.

Herr Vizekanzler bittet, die Frage zurückzustellen, da von einem Ressort Einspruch erhoben worden ist.

Der Herr Reichswirtschaftsminister erklärt sich damit einverstanden; er ist der Auffassung gewesen, daß die Verordnung bereits von den Ressorts besprochen worden ist.

Der Herr Reichsminister des Innern schneidet die Frage der Arbeitslosigkeit an und hält es für notwendig, daß das Kabinett sehr schnell über Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit berät37.

37

Seitens der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeber-Verbände war dem RK am 1. 9. ein Telegramm zugesandt worden, in dem u. a. ausgeführt wurde: „Devisenentwicklung letzter Tage hat weiteres Umsichgreifen der Repudiation der Papiermark und damit Warenknappheit, Teuerung und Unruhen zur Folge, die durch zunehmende Arbeitslosigkeit verschärft jede Lohnpolitik unmöglich machen. Neuerdings zur Entspannung der Lage von Spitzenverbänden vereinbarte Richtlinien mit Grundlohntarifen sind nur Behelf und können Wertbeständigkeit des Lohns nicht sichern.“ In weiteren brieflichen Ausführungen an den RK vom 1. 9. betonen die Arbeitgeberverbände, sie hätten versucht, durch Anpassung in der Lohnfrage den Gewerkschaften entgegenzukommen und damit die soziale Lage zu entspannen (R 43 I /2440 , Bl. 43/44, 36/37). Der ADGB forderte am 8. 9. eine Umgruppierung der Arbeitslosen, Arbeitsbeschaffung durch Preisdruck und Förderung der Ausfuhr. „Die Zeit“, Nr. 208 vom 9.9.23, führte dazu aus, auf diese Weise solle ein Druck auf die Arbeitslosen ausgeübt werden, auch zeitweise ihnen bisher fremde Arbeit anzunehmen wie Landarbeit.

Der Herr Reichswirtschaftsminister schließt sich dieser Auffassung an.

Herr Geheimrat Kempner teilt mit, daß sich der Herr Reichskanzler in dieser Frage bereits an das Reichsarbeitsministerium gewandt hat und sie in Kürze im Kabinett zur Sprache bringen wird38.

38

S. Dok. Nr. 51, P. e.

Extras (Fußzeile):