2.51.4 (str1p): 3. Stellung des Sparkommissars.

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3. Stellung des Sparkommissars35.

35

Vgl. Dok. Nr. 4, P. 5. Mit Schreiben vom 7.9.23 an den RK hatte Saemisch die Fortführung seiner Tätigkeit von einem Kabinettsbeschluß abhängig gemacht, der seinen vorgetragenen Wünschen entspreche (s. dazu Anm. 5 u. 6 zu Dok. Nr. 35). Eine Verschiebung komme nicht mehr in Betracht, da er in Erwartung, diese Fragen seien längst geklärt, für die zweite Septemberwoche eine Fühlungnahme mit dem österreichischen Ersparniskommissär vereinbart habe (R 43 I /1948 , Bl. 414).

Der Reichssparkommissar Minister a. D. Saemisch trug den Inhalt der von ihm der Reichsregierung vorgelegten Denkschrift vor und wies dabei insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die Stellung des Reichssparkommissars aus außen- und innerpolitischen Gründen derart auszubauen, daß ihm größtmöglichste Autorität verliehen werde36. Hierzu sei insbesondere erforderlich, seine ständige Beteiligung an den Sitzungen des Reichsministeriums. Im übrigen bat er um die Mitwirkung der Herren Ressortchefs bei der Durchführung seiner Maßnahmen, insbesondere durch Hergabe geeigneter Beamten für die von ihm zu erteilenden Sonderaufträge und durch Befolgung der von ihm herausgegebenen Richtlinien. Notwendig sei die Einwirkung des Sparkommissars nicht nur bei den Ministerien, sondern auch bei den provinziellen und Ortsinstanzen. Für diese Zwecke erscheine es angebracht, die Präsidenten der Landesfinanzämter zu Organen des Sparkommissars zu ernennen.

36

S. Anm. 2, 4–6 zu Dok. Nr. 35.

Der Reichsminister der Finanzen unterstützte die vorgeschlagenen Anträge.

Der Reichskanzler stellte fest, daß grundsätzlich den Vorschlägen des[230] Reichssparkommissars zugestimmt werde, daß die Angelegenheit jedoch formell erst bei einer späteren Sitzung der Reichsministerien zur Beschlußfassung gelangen könne, da einigen Ministern die Denkschrift des Reichssparkommissars noch nicht im Wortlaut vorliege37.

37

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 257.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen setzte der Reichskanzler den Punkt 4 der Tagesordnung (Entsendung von Finanzkommissaren in die Ministerien) von der Sitzung ab38.

38

In seinem Schreiben vom 7.9.23 (s. o. Anm. 35) hatte Saemisch ausgeführt, die Frage seiner weiteren Tätigkeit könne „auch losgelöst von dem Antrag des Herrn Reichsfinanzministers wegen Entsendung von Kommissaren in die einzelnen Ministerien zur Beschlußfassung kommen, da meine Tätigkeit unabhängig von diesem Plane gedacht ist“. S. die Erörterung in Dok. Nr. 55, P. 10.

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