2.71.1 (str1p): I. Außerhalb der Tagesordnung [Kreditantrag des Bezirksamts Säckingen bei der Reichsbank.

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I. Außerhalb der Tagesordnung [Kreditantrag des Bezirksamts Säckingen bei der Reichsbank.

Das Reichsministerium stimmt darin überein, daß der Tatbestand für eine Beschlußfassung nicht genügend geklärt und zuvor eine Stellungnahme der Badischen Regierung vorliegen müsse3.]

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Der Rbk war das folgende Telegramm zugegangen, dessen Inhalt über das RWiMin. in die Rkei gelangte: „Die in Säckingen am Rhein und Umgegend ausgebrochenen Unruhen veranlaßten das Badische Staatsministerium, über die Amtsbezirke Lörrach, Säckingen, Pforzheim und Schönau den Ausnahmezustand zu erklären. Die Lohnforderungen, die genehmigt werden mußten, können von den Fabriken und ortsansässigen Banken zur Zeit nicht aufgebracht werden. Abstoßen von Devisen unmöglich. Es ist daher dringend erforderlich, daß das Reichsbankdirektorium vorübergehend der Reichsbank Säckingen den Ankauf kurzfristiger Primafinanzwechsel gestattet und die Laufzeit ankaufsfähiger Warenwechsel verlängert. Werden Lohnzahlungen nicht ermöglicht, sind Fabriken und Banken der größten Gefahr ausgesetzt. Badisches Bezirksamt, Vertreter der Industrie am Oberrhein und Werathal.“ Die Rbk wäre in der Lage gewesen, auf wertbeständiger Grundlage die Kredite zu gewähren, betrachtete jedoch die Angelegenheit als eine politische Stellungnahme und hatte daher „um Stellungnahme der Reichsregierung“ gebeten (R 43 I /2714 , Bl. 35–36). Weitere Einzelheiten konnten nicht ermittelt werden. Zu den Unruhen in Baden s. a. Dok. Nr. 152.

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