2.82.1 (str1p): 1. [Entsendung eines Kommissars in das besetzte Gebiet.]

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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1. [Entsendung eines Kommissars in das besetzte Gebiet.]

Außerhalb der Tagesordnung brachte der Reichsarbeitsminister zur Sprache, daß der Generalkommissar Schmid vom Ministerium für die besetzten Gebiete am Vortage in einer Zusammenkunft von Regierungspräsidenten und anderen Verwaltungsbeamten aus dem besetzten Gebiet bezüglich der durch die Einstellung des passiven Widerstandes geschaffenen Lage ausgeführt habe, für die Beamtenschaft ändere sich zunächst nichts. Es bleibe vielmehr bis auf weitere Weisung beim gegenwärtigen Zustande1. Er, der Reichsarbeitsminister, halte eine solche Weisung für außerordentlich bedenklich. Wenn die Regierung die Einstellung des Widerstandes beschließe und zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordere, könne sie nicht für ihre eigenen Beamten das Gegenteil davon anordnen.

1

Einzelheiten über die Zusammenkunft der Beamten aus dem besetzten Gebiet konnten in R 43 nicht ermittelt werden.

Der Reichsminister der Finanzen stimmte der Auffassung des Reichsarbeitsministers bei und wies daraufhin, daß durch eine solche Weisung eine unheilvolle Verwirrung angerichtet werden könne. Es müßten klare Richtlinien für die Beamten ausgegeben werden; er habe sich mit dieser Frage in seinem Ressort eingehend beschäftigt. Zudem müsse sofort ein Regierungskommissar nach dem besetzten Gebiet entsandt werden, der an Ort und Stelle die Leitung des Übergangszustandes in die Hand nehme2. Geschehe das nicht, so würde jede Bevölkerungsgruppe auf eigene Faust handeln.

2

S. hierzu die Überlegungen im Ministerrat am 25.9.23 (Dok. Nr. 81).

Der Reichswirtschaftsminister hielt auch die Entsendung eines Regierungskommissars für unbedingt erforderlich. Er schlage dazu Geheimrat Brecht vom Kohlenkommissar vor3. Was im übrigen das weitere Verfahren anbelange, so sei es nicht möglich, einen Plan zu entwerfen, bis man die Absichten des Gegners kenne. Für die Kohlenförderung sei die Verkehrslage in erster Linie maßgebend.

3

Gustav Brecht hatte, bevor er im Jahre 1920 Vorstandsmitglied des Reichskohlenverbands geworden war, im RWiMin. die Abteilung „Kohle und Energie“ geleitet.

[374] Der Reichsminister für die besetzten Gebiete legte dar, daß er gegenwärtig mit soviel Aufgaben belastet sei, daß er sie nicht alle selber wahrnehmen könne. Aus diesem Grunde habe er auch bei der verabredeten Besprechung die Leitung dem Generalkommissar Schmid überlassen müssen. Im übrigen sei aber auch sein Ministerium so schwach besetzt und mit so geringen Mitteln organisatorisch ausgestattet, daß er nicht in der Lage sei, den Anforderungen zu entsprechen, die daran gestellt würden4.

4

Das RMinbesGeb. war aus der früheren Abteilung IV (für die besetzten rhein. Gebiete) des RIMin. und der der Rkei unterstehenden Rhein-Ruhr-Zentrale, die im neuen Ministerium zur Hauptabteilung I zusammengeschlossen worden waren, und der Abteilung R des RIMin. die nun zur Hauptabteilung II geworden war, entstanden. Nach dem Geschäftsverteilungsplan gehörten dem RMinbesGeb. neben dem Minister und dem praktisch die Geschäfte eines StS wahrnehmenden Generalkommissars für Rhein und Ruhr Schmid an: 2 MinDir., 8 MinR, 10 ORegR, 6 RegR, 4 Assessoren, 2 LegSekretäre und 9 sonstige Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (R 2 /4440 ). In einem Schreiben an den RMbesGeb. hatte der StSRkei im Auftrag des RK angesichts der angespannten Finanzlage die Aufforderung vorgetragen, „die bisher für die Aufgaben der besetzten Gebiete verwendete Beamtenzahl beträchtlich einzuschränken“ und sie „ihren ursprünglichen Aufgaben wieder zuzuführen“ (R 2 /4440 ).

Der Reichsarbeitsminister schlug vor, den gegenwärtigen Kommissar für Oberschlesien, Herrn Budding, als Vertreter der Regierung nach dem Ruhrgebiet zu entsenden5.

5

Budding war zuvor als ORegR Stellvertreter des RegPräs. in Köln gewesen.

Der Reichskanzler übernahm den Vorsitz und wies daraufhin, daß nach einer Havas-Note die französische Regierung noch keine Mitteilung über die Aufgabe des passiven Widerstandes erhalten habe6. Es sei daher wohl nötig, daß er die Botschafter der Alliierten einzeln zu sich bitte, um ihnen davon Mitteilung zu machen, daß der Widerstand aufgegeben sei. Es werde bei dieser Gelegenheit zwangsläufig das Gespräch auf die Frage kommen, was nunmehr zu geschehen habe und auf diese Weise könne man Verhandlungen anspinnen7.

6

Havas hatte am 25. 9. mitgeteilt, nur durch die Presse sei dem frz. Außenministerium der Entschluß der RReg. zum Abbruch des passiven Widerstandes bekannt geworden. Der frz. Botschafter in Berlin habe noch keine amtliche Mitteilung erhalten (Köln. Ztg.., Nr. 664 v. 26.9.23). Zwei Tage später teilte Havas mit, von der deutschen Regierung sei noch keinerlei offizielle Mitteilung ergangen. Die frz. Regierung warte ab, da sie entschlossen sei Deutschland nach seinen Handlungen zu beurteilen und mit dem Deutschen Reich erst dann in Verhandlungen einzutreten, wenn im besetzten Gebiet dauerhaft die Ordnung wiederhergestellt worden sei, die dort vor dem 11.1.23 geherrscht habe (Frankfurter Ztg. vom 28.9.23).

7

S. Anm. 8 zu Dok. Nr. 83.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichsministerium dieser Auffassung zustimme, und daß eine solche mündliche Rücksprache mit den alliierten Botschaftern nicht diejenige formale Notifizierung darstelle, welche grundsätzlich nicht stattfinden solle8.

8

Vgl. Dok. Nr. 81.

Der Reichsminister des Innern wies daraufhin, daß es dringend erwünscht sei, sobald als möglich einen offiziellen Vertreter ins Rheinland zu entsenden, um zu verhindern, daß die Bevölkerung mit den Besatzungsbehörden in Verbindung trete.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich sowohl mit der Person des Herrn Budding als auch des Herrn Brecht einverstanden, meinte jedoch, daß die geeignetste Persönlichkeit der Staatssekretär Bergmann sei. Die Verhandlungen[375] würden außerordentlich schwierig sein, und es komme hauptsächlich auf vollkommene Beherrschung der französischen Sprache an. Allerdings sei es fraglich, ob Staatssekretär Bergmann zur Verfügung stehe9.

9

Vgl. Dok. Nr. 81 StS a. D. Bergmann lebte zu dieser Zeit in Den Haag.

Der zu entsendende Kommissar müsse Vollmacht haben, über alle Fragen mit den Alliierten zu verhandeln, und es sei auch zweckmäßig, ihm Vertreter der einzelnen Ressorts beizugeben.

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