2.98 (str1p): Nr. 98 Staatssekretär von Haniel an Staatssekretär von Rheinbaben. München, 1. Oktober 1923

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[432] Nr. 98
Staatssekretär von Haniel an Staatssekretär von Rheinbaben. München, 1. Oktober 1923

R 43 I /2218 , Bl. 117–119

[Betrifft: Konflikt Reich – Bayern.]

Persönlich! Vertraulich!

Lieber Herr von Rheinbaben!

Die politische Lage hat sich letzthin für die Reichsregierung in Bayern so ungünstig entwickelt1, daß ich mich vertraulich Ihnen gegenüber aussprechen möchte. Ich habe in den letzten Wochen darauf hingewiesen, welche Punkte bei der hiesigen Krisenstimmung gefährlichen Anstoß erregen könnten. Es sind dies von der subjektiven bayerischen Auffassung ausgehend:

1

S. hierzu zuletzt Dok. Nr. 97, P. b.

1. Mangel an „Festigkeit“ in unserer Außenpolitik,

2. Einmengung in bayerische Verhältnisse,

3. Versagen der Wirtschaftspolitik,

4. Konzessionen an die Linke2.

2

Stimmung und Situation in Bayern beurteilte Gesandter z. D. Victor Naumann gegenüber dem RK: „Ideal: schwarz-weiß-rotes Reich auf föderativer Grundlage, Abrücken nach und nach von der Sozialdemokratie und Ablehnen von in Bayern anstoßenden Reichsgesetzen, unter allen Umständen versuchen, im Reich zu bleiben, die Mehrzahl heute gegen alle Hitlerschen und Ludendorffschen Ideen, die als überpreußisch, aber nicht deutsch gelten. Ich setze voraus, daß wir in nächster Zeit noch schwere Reibungen haben werden, da die Hitlergarde entschieden sich bei ihrer Niederlage nicht beruhigen wird, und möchte daher dringend davor warnen durch impulsives Vorgehen gegen Herrn von Kahr indirekt die Hitlerbewegung zu unterstützen“ (1.10.23; Pol. Arch.: NL Stresemann  2).

Leider läßt sich wohl nicht leugnen, daß unsere Außenpolitik eine Niederlage erlitten hat. Indessen hatte sich die öffentliche Meinung mit der Aufgabe des passiven Widerstandes im allgemeinen abgefunden, erwartete aber besonders „starke Worte“ den Alliierten gegenüber. Es ist bedauerlich, daß es anscheinend nicht angängig war, die diesbezüglichen Wünsche Herrn von Knillings voll zu berücksichtigen3. Die Folge davon aber war, daß das Vertrauen in die Reichsregierung noch weiter sank und daß ein elementarer Ausbruch der nationalistischen Bewegung bevorstand4. Die Regierung, die bekanntlich ohnehin sowohl von links wie von rechts befehdet wird und nunmehr von rechts der Schwäche Berlin gegenüber angeklagt wurde, fühlte sich nicht stark genug, diesen Ausbruch aus eigener Kraft zu hemmen und bediente sich des Herrn von Kahr, um die Bewegung in ein ruhigeres Bett zu leiten. Wenn dies auch gelungen ist und eine vielleicht gefährliche, jedenfalls aber nicht ohne Blutvergießen niederzuschlagende Erhebung verhindert wurde, so ist doch das[433] in Herrn von Kahr personifizierte bayerische Selbstbewußtsein5 noch gestiegen und die Empfindlichkeit gegen jeden Einfluß von Berlin her gewachsen. Herr von Kahr handelt durchaus im Einklang mit der hiesigen öffentlichen Meinung, wenn er die Gelegenheit benutzt, um der hiesigen Innenpolitik eine stärkere Wendung nach rechts zu geben und mißliebige Berliner Maßnahmen (Vollzug des Gesetzes zum Schutze der Republik) unwirksam zu machen. Unleugbar besteht auch die Gefahr, daß er von einem gewissen Teil seiner Anhängerschaft sich noch weiter drängen läßt. Die Volksmeinung hat in ihm schon immer den Schrittmacher für die Monarchie gesehen6. Allerdings steht der restlosen Verwirklichung solcher Pläne die überlegene politische Einsicht des Kronprinzen entgegen, der eine Periode des wirtschaftlichen und außenpolitischen Niedergangs für die Errichtung einer Monarchie nicht als geeignet erachtet.

3

Vgl. hierzu v. Knillings Ausführungen in Dok. Nr. 79 und die im AA entstandenen Bedenken, ibid., Anm. 14.

4

S. Dok. Nr. 84; Anm. 18 zu Dok. Nr. 97.

5

S. Anm. 8 zu Dok. Nr. 87.

6

Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 93.

Ich bin mir wohl bewußt, auf welche harte Probe die Geduld der Reichsregierung und des Reichstags durch die bayerischen Vorgänge gestellt wird. Andererseits muß man sich darüber klar sein, was die Folgen sein werden, wenn es nicht gelingt, den Bruch zu vermeiden. Wenn beispielsweise den Vorschlägen hiesiger Sozialdemokraten entsprechend die Reichsregierung sich zu „energischem Auftreten“ entschlösse und etwa die bayerische Ausnahmeverordnung von Reichswegen aufhöbe, wozu zweifellos genügend staatsrechtliche und politische Gründe vorgebracht werden könnten7, so wird die hiesige Regierung, gestützt von der öffentlichen Meinung, einer solchen Anordnung ein glattes Nein entgegensetzen. Auf eine Verletzung der ohnehin verhaßten Weimarer Verfassung wird es ihr hierbei keineswegs ankommen. Ein solcher offener Konflikt würde dann voraussichtlich die hiesigen Machthaber auf der Bahn der Loslösung vom Reiche immer weiter treiben. Wie aber will in einem solchen Falle das Reich seinen Willen durchsetzen? Bei der Verteilung der innerpolitischen Kräfte glaube ich nicht, daß der von der Sozialdemokratie erwogene Generalstreik als Waffe stark genug sein würde, um die hiesige Lage zu ändern. An eine Art Reichsexekution gegen Bayern wird man aber in Berlin wohl kaum ernstlich denken. Übrigens bin ich überzeugt, daß mindestens die hiesige Reichswehr in einem solchen Falle versagen würde. Dafür sind ihre Sympathien und Beziehungen zu den hiesigen nationalistischen Kreisen zu stark8.

7

Siehe Dok. Nr. 94 mit Anm. 5.

8

Zu verweisen ist auf die Namen Epp, Röhm und auf den ehem. Hauptmann Heiß.

Wenn man sonach zu der Ansicht gelangt, daß die gegenwärtige Entwicklung zu einer Trennung Bayerns vom Reiche führen kann und daß gewaltsame Mittel hiergegen keinen Erfolg versprechen, so dürfte meines Erachtens nur der Weg des Verhandelns und Nachgebens übrig bleiben mit dem Ziel, weitere Schritte in der Richtung auf die Separation tunlichst zu verhindern. Ich bin mir bewußt, welche innerpolitischen Schwierigkeiten von Berlin aus gesehen der Durchführung einer solchen Politik entgegenstehen. Es handelt sich aber darum, gegenwärtig unter allen Umständen die Reichseinheit zu erhalten. Denn bei[434] jedem innerdeutschen Konflikt ist lediglich Frankreich der tertius gaudens. Wie wir innerpolitisch unser Haus stellen und die Verhältnisse der Länder untereinander und zum Reich ordnen wollen, mag einer geeigneteren außenpolitisch weniger belasteten Zeit vorbehalten bleiben.

Ich tue natürlich hier mein Möglichstes, um auf die maßgebenden Persönlichkeiten oder man kann wohl sagen auf die maßgebende Persönlichkeit durch geeignete Vermittler mäßigend einzuwirken, vor allen Dingen auch, um in erster Linie die außenpolitischen Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Eine wirksame Beeinflussung ist indessen außerordentlich schwierig, einmal wegen des bekannten Charakters des Betreffenden, dann aber auch, weil die hiesigen Rechtsradikalen außenpolitisch auf dem meiner Ansicht nach verfehlten Standpunkt stehen, daß durch eine „starke“ Politik Frankreich gegenüber mehr zu erreichen sei, daß außerdem der Beeinflussung der Reichspolitik durch die Sozialdemokratie ein Ende gemacht werden müsse.

Hinzufügen darf ich, daß man im hiesigen Ministerium des Äußern diese schroffen Auffassungen nicht teilt. Herr von Knilling erwähnte mir gegenüber, daß er sich bei seinem letzten Besuch in Berlin überzeugt habe, daß die Sozialdemokraten nicht den Einfluß in der Regierung hätten, den er befürchtet habe.

Sehr wesentlich erscheint mir für die Behandlung der hiesigen Fragen, daß nach wie vor von Berlin zurzeit alles vermieden wird, was hier Anstoß erregen kann und daß in dieser Hinsicht weder die Einzelressorts noch auch der Reichsdiktator9 ohne Fühlungnahme mit dem Herrn Reichskanzler Bayern berührende Maßnahmen treffen. Wie sehr Einzelheiten hier unbeabsichtigt Verstimmung hervorrufen können, zeigt der Fall Epp, auf den die Presse immer wieder zurückkommt10. Ferner war es von hier aus gesehen, nicht erwünscht, daß[435] „Völkische Beobachter“ von Reichswegen verboten wurde11. Die Durchführung des Verbotes ist schwierig ohne Beihülfe der hiesigen Behörden, die in diesem Falle kaum gewährt werden würde und könnte wohl nur durch Heranziehung der Reichswehr bewerkstelligt werden. Ob aber durch ein solches Vorgehen nicht ein neuer Zwischenfall geschehen und das bisherige reibungslose Zusammenarbeiten zwischen Herrn von Kahr und Herrn von Lossow gestört werden wird, erscheint mindestens zweifelhaft. Im übrigen kann ein Vorgehen der Reichsregierung gegen den „Völkischen Beobachter“ dazu führen, die Nationalsozialisten wieder näher an Herrn von Kahr und seine vaterländischen Verbände heranzubringen, während bisher die ausgesprochen großdeutsche Einstellung des „Völkischen Beobachters“ ein gewisses Gegengewicht gegen den weißblauen Teil der Anhängerschaft Kahrs bildete. Jedenfalls ist der gegenwärtige Zustand für das Prestige der Reichsregierung auch nicht gerade nützlich, indem nämlich trotz des Verbotes der „Völkische Beobachter“ ruhig weiter erscheint. Schließlich möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch auf die beifolgenden Artikel des „Vorwärts“ lenken12, die begreiflicherweise hier gegen die Sozialdemokratie noch stärker erbitternd wirken und außerdem als offizielle Äußerung der Partei und damit eines Teiles der Reichsregierung gedeutet werden.

9

Gemeint ist der RWeM als Inhaber der vollziehenden Gewalt auf Grund der VO vom 26.9.23.

10

Um Generalleutnant Ritter von Epp, Infanterieführer der 7. Division, hatte es vor seiner Entlassung wiederholt politische Auseinandersetzungen gegeben. Im Jahr 1922 hatte er sich mit der Meldung der „Münchener Post“ auseinandersetzen müssen, daß er Dietrich Eckardt Geldmittel zur Verfügung gestellt habe, damit der „Völkische Beobachter“ zur Tageszeitung entwickelt werden könne. Der von Eckart unterschriebene Schuldschein befindet sich unter den Papieren von Epps. Dann hatte er dagegen protestiert, daß sein Stabschef Hauptmann Röhm zum Stab der 7. Division versetzt worden war. Anlaß der Versetzung war Röhms politische Einstellung und die von Röhm durchgeführte und von von Epp sanktionierte Versendung der der RReg. feindlichen „Heimatlandbriefe“ nach Erlaß des Republikschutzgesetzes an die Kommandeure der in Bayern stationierten Infanterieregimenter 19–21 und des Pionierbataillons 7. S. dazu den Bericht der RT-Untersuchungsausschusses im RT-Bd. 376 , Drucks. Nr. 5556 , S. 11. Aus dem Bekanntwerden dieser Versendung hatte von Epp geschlossen, daß die Reichswehr mit „Spitzeln“ durchsetzt sei. Für sein Verhalten in dieser Angelegenheit wurde dem damaligen Generalmajor am 12.8.23 ein dienstlicher Verweis erteilt (BA: NL von Epp  10/2; 45). Die Entlassung war jedoch vorgesehen worden, da von Epps Vorgesetzter General v. Berendt ihn nicht für qualifiziert ansah, eine Division zu führen (v. Berendt an v. Epp, 31.12.23; NL v. Epp 10/2). „Am 9. September richtete der damalige Chef des Heeres-Personal-Amts [Heye] im Auftrag des Reichswehrministers an den General ein Schreiben, in dem er ihm mitteilte, daß er Ende des Jahres 1923 mit seiner Verabschiedung rechnen müsse. Daraufhin reichte Generalleutnant Ritter von Epp, nachdem er sich am 16. September 1923 von seiner Truppe verabschiedet hatte, am 21. September seinen Abschied ein und erhielt gleichzeitig vom 22. September 1923 ab Urlaub“ (RWeM-Heerespersonalamt an Reichspensionsamt der ehem. Wehrmacht, 28.1.24; BA: NL von Epp 10/2). Telefonisch und schriftlich hatte StS von Haniel am 18.9.23 mitgeteilt, daß die bevorstehende Pensionierung des Generals von Epp, der die Altersgrenze erreicht habe, in der Presse „unliebsames Aufsehen“ errege. Die „Bayerische Staatszeitung“ habe loyal den Standpunkt der RReg. vertreten. „Andere Blätter äußern offen ihr Erstaunen, kritisieren die Maßnahmen vom politischen Standpunkt aus abfällig und drücken die Hoffnung aus, daß die Reichsregierung noch nicht ihr letztes Wort gesprochen habe, sondern die Verabschiedung hinausschieben werde“ (R 43 I /685 , Bl. 125, 130). RPräs. Ebert bewilligte am 11.10.23 von Epps Entlassungsgesuch (BA: NL von Epp 10/2). S. hierzu auch Anm. 6 zu Dok. Nr. 138. Vgl. Anhang Nr. 1. Vgl. außerdem H. J. Gordon, Ritter von Epp und Berlin 1919–1923.

11

S. Dok. Nr. 94 mit Anm. 2.

12

Die angesprochenen Artikel ließen sich in R 43 I /2218  nicht ermitteln.

Mit verbindlichen Grüßen

Ihr

aufrichtig ergebener

E. Haniel

Nachschrift: Soeben hatte ich eine Unterredung mit General von Lossow, der im wesentlichen die Lage ebenso beurteilt wie ich. Er billigt durchaus nicht alle Maßnahmen Herrn von Kahrs und ist der Ansicht, daß er, um zu zeigen, daß er ein starker rechtsgerichteter Mann sei, in einzelnen Fällen, wie z. B. bezüglich des Republikschutzgesetzes und der sozialistischen Hundertschaften mit einem höheren Atout wie notwendig gestochen und dadurch die Reichsregierung unnötig in Verlegenheit gebracht habe. Er glaube aber nicht, daß Herr von Kahr weitere derartige Maßnahmen planen werde. Jedenfalls arbeite Herr von K. seiner Überzeugung nach keineswegs auf eine Lostrennung Bayerns vom Reiche hin13. Allerdings würde Herr von Kahr im Falle eines Generalstreiks rücksichtslos durchgreifen.

13

Haniel selbst teilte über eine Pressekonferenz von Kahrs am 1. 10. noch am gleichen Tag mit, der Generalstaatskommissar habe „in unzweideutiger Weise seine Stellungnahme zum Reichsgedanken bekräftigt und den allzu eifrigen Verfechtern des weiß-blauen Partikularismus unter Hinweis auf seine ‚schwarz-weiß-rote‘ Einstellung eine Absage erteilt“ (R 43 I /2233 , Bl. 373).

[436] Aus der Unterredung ging deutlich hervor, daß Herr von Lossow unter allen Umständen einen Konflikt zwischen der Reichswehr, beziehungsweise ihm selbst und der bayerischen Regierung, beziehungsweise Herrn von Kahr vermeiden wird und Befehlen, die seiner Ansicht nach einen Konflikt herbeiführen würden (vgl. Absetzung des Generalstaatskommissars, militärische Unterdrückung des „Völkischen Beobachters“) ausweichen wird. Auch er hält natürlich Anwendung von Gewalt gegen Bayern für gänzlich undurchführbar. Die hiesige siebente Division sei bereit, den Teufel aus der Hölle zu holen, aber sie würde niemals gegen die hiesige, d. h. ihre eigene Regierung marschieren14. Selbstverständlich darf ich bitten, diese Äußerungen streng vertraulich zu behandeln.

14

Vgl. hierzu die weitere Entwicklung in Dok. Nr. 117, P. 3.

Haniel

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