1.109.1 (str2p): 1. Berliner Brotpreis.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

1. Berliner Brotpreis1.

1

S. hierzu Dok. Nr. 222, P. 1.

 

Der Reichsernährungsminister gab einen Überblick über die Vorgänge, die zur Festsetzung des Brotpreises von 140 Milliarden geführt hätten, und teilte mit, daß es gelungen sei durch Festlegung einer Goldbasis für Mehl im Klein- und Großhandel in Verbindung mit der Verpflichtung zur Umrechnung der Goldpreise zum amtlichen Berliner Kurs, den Brotpreis von 140 Milliarden Mark auf 80 Milliarden herabzusetzen. Dieser Brotpreis werde so lange aufrechterhalten werden können, als der Dollar auf 420 Milliarden gehalten werde. Der Brotpreis werde mit dem Fallen und Steigen des Dollars fallen und steigen. Bei steigendem Dollar werde der Brotpreis nur dann auf 80 Milliarden festgehalten werden können, wenn das Reich bereit ist, Subsidien zu zahlen2.

2

Dazu berichtete „Die Zeit“, Nr. 258 v. 7.11.23, der Zweckverband der Bäckermeister Groß-Berlins habe mitgeteilt: „Der Montag, 5. November, veröffentlichte Brotpreis von 140 Milliarden Mark beruhte auf Grundlagen, die den Preisprüfungsbehörden vorgelegen haben und von diesen auch als berechtigt anerkannt worden sind. Die voreilige Information der Öffentlichkeit durch das Ernährungsministerium am Sonntagabend ist ohne Anhörung der Preisprüfungsbehörden und des Gewerbes erfolgt. Sie hat somit eine ungeheuere berechtigte Erregung der Bevölkerung hervorgerufen und bedauerlicherweise zu schweren Ausschreitungen gegen die Bäckereien geführt. Wir stellen weiter fest, daß Mehl gegen Papiermark nur zu bedeutend höherem als dem amtlichen Goldanleihekurs gekauft werden konnte und daß wir Belege für diese Preisforderungen den Behörden übergeben haben. Bei der Besprechung im Ernährungsministerium am Montag konnten diese Angaben nicht widerlegt werden. Das Ergebnis dieser Besprechung ist, daß den Bäckern, die keine wertbeständigen Zahlungsmittel einnehmen und somit auch das benötigte Mehl nicht in Goldanleihe zu bezahlen in der Lage sind, nunmehr für diese Woche Mehl zu erheblich niedrigerem Preise zur Verfügung gestellt werden soll.“

Das Kabinett war einstimmig der Auffassung, daß eine Subsidienzahlung für diesen Zweck nicht in Frage kommen könne. Es erklärte sich aber mit den vom Reichsernährungsminister getroffenen Vereinbarungen einverstanden und gab seine Zustimmung zu der notwendig werdenden Verordnung, wonach nicht nur die Kleinhändler, sondern sämtliche Verkäufer bei Strafe verpflichtet seien, Bezahlung in Papiermark anzunehmen. Die Umrechnung von Goldmark in Papiermark hat dabei zu dem in Berlin notierten amtlichen Dollarkurs zu geschehen3.

3

Die VO vom 7.11.23 über die Verpflichtung zur Annahme von Reichsmark bei Inlandsgeschäften wurde veröffentlicht in RGBl. I, S. 1081  f. PolizeiPräs. Grzesinski teilte mit, daß mit dem Hinweis, wertbeständige Lieferungen zahlen zu müssen, Händler Papiermark als Zahlungsmittel zurückgewiesen hätten. „Ich mache das Publikum darauf aufmerksam, daß ein solches Verhalten ungesetzlich ist und daß die Papiermark nach wie vor gesetzliches Zahlungsmittel ist. Wenn der Verkäufer die Papiermark nicht annimmt, kommt er in Verzug und die Käufer sind ihrer Zahlungspflicht ledig“ (Die Zeit, Nr. 257 v. 6.11.23).

Extras (Fußzeile):