1.11.4 (str2p): 4. Abhebung von 600 Billionen Mark durch die bayerische Staatsregierung bei der Reichsbank.

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4. Abhebung von 600 Billionen Mark durch die bayerische Staatsregierung bei der Reichsbank7.

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MinPräs. von Knilling hatte dem RK am 5.10.23 mitgeteilt, zur Vermeidung von Unruhen sei es unbedingt erforderlich, sofort Lebensmittel zu beschaffen, außerdem müsse Kohle bereitgestellt werden. Da aus bayerischen Quellen das bayerische Finanzministerium keine Möglichkeit besessen habe, die erforderlichen 600 Billionen Mark zu beschaffen, habe es sie mit grünen Schecks bei der Rbk abgehoben. Der Versuch, sich zuvor mit dem RFM oder dem zuständigen Referenten des RFMin. deshalb ins Benehmen zu setzen, sei mißlungen. Der Bayer. MinPräs. bat den RK, die „unvermeidliche Abhebung der 600 Billionen Mark“ nachträglich gut zu heißen (R 43 I /2218 , Bl. 146). Vgl. dazu Dok. Nr. 96.

Die Angelegenheit wird von dem Reichsminister der Finanzen erledigt. Ein Antwortschreiben an die Bayerische Regierung erübrigt sich8.

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RFM Luther unterrichtete am 11.10.23 die Reichshauptkasse, Bayern sei zur Behebung der Notlage in Staat und Kommunen ein verzinslicher Kredit von 850 Billionen M gewährt worden. Gleichzeitig teilte der RFM dem Bayer. MinPräs. mit, die Verwendung von Reichsmitteln für die Finanzierung von Lebensmitteln und Kohlen sei wie bisher ausgeschlossen. Er protestiere nachdrücklich gegen diese Verwendung, weil sie den Richtlinien der Finanzpolitik der Reichsregierung widersprächen „und eine Nichtbeachtung dieser Richtlinien von Seiten Bayerns die Reichsregierung gegenüber den anderen Ländern in eine unhaltbare Lage bringen würde“. Luther erklärte, „aufs peinlichste berührt“ zu sein, da vor Kreditbewilligung die Abhebung bei der Reichsbank erfolgt sei, obwohl das bayer. FMin. von der Unzuverlässigeit gewußt habe. Er warne vor dem Mißbrauch der Abhebung mit grünen Schecks. Das Schreiben MinPräs. Knillings vom 5.10.23 werde als erledigt betrachtet (R 43 I /2218 , Bl. 166).

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