1.113.5 (str2p): 5. Entwurf einer Verordnung über die Ausprägung von Rentenpfennigen.

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RTF

5. Entwurf einer Verordnung über die Ausprägung von Rentenpfennigen.

Staatssekretär Schroeder berichtete über den Entwurf3. Die ausgegebenen Rentenmünzen sollten den Charakter von Scheidemünzen tragen. Zur Deckung würden Rentenbriefe der Rentenbank hinterlegt werden.

3

Dieser VO-Entw. war vom RFM dem StSRkei am 6.11.23 zugesandt worden. Luther hatte gebeten, dem Entwurf auf Grund Art. 48 Abs. 2 RV zuzustimmen, „da bei dem herrschenden Mangel an wertbeständigen Zahlungsmitteln eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten und daher die schleunigste Ausprägung der Münzen von größter Bedeutung“ sei (R 43 I /2440 , Bl. 239–240).

Der Entwurf wurde angenommen4.

4

Die VO wurde am 8.11.23 ausgefertigt und im RGBl. I, S. 1086  veröffentlicht.

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