1.128.1 (str2p): 1. Hausbrandkohle.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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RTF

1. Hausbrandkohle.

[Im Gegensatz zum RWiM, der eine Herabsetzung der Transporttarife für Hausbrandkohle fordert, besteht der RFM darauf, keine Reichsmittel für eine Verbilligungsaktion zur Verfügung zu stellen1. Obwohl KohlenKom. Stutz und StS Weismann auf die schlechte Kohlenversorgung der Bevölkerung verweisen, meint der RArbM, daß nur soziale Organe die erforderlichen Maßnahmen durchführen sollen. Während der RWiM, unterstützt vom RMbesGeb. und vom RWeM, auf einer Verbilligung beharrt, fordert der RK, Kosten und Wirkung einer solchen Aktion näher zu untersuchen; gleiches verlangt der RFM mit besonderem Hinweis auf die RB-Tarife2. Auf die Frage des RIM, der meint, bei dem sonstigen Bedarf einer Familie werde die Kostensenkung nicht stark ins Gewicht fallen, erklärt der RWiM, der Preis für einen Zentner Brikett werde von 340 auf 250 Mrd. M sinken. Das Kabinett erklärt sich auf Vorschlag[1032] des RK damit einverstanden, daß die beteiligten Ressorts unter Vorsitz des RWiM einen gangbaren Weg suchen3.]

1

Im Schreiben vom 30. 10. und 7.11.23 hatte der RWiM gebeten, die Frachtkosten für Hausbrandkohle um 25% herabzusetzen, da wegen der zerrütteten Finanzen die Versorgung völlig unzureichend sei; außerdem könne dadurch der niederliegende Absatz belebt und Arbeitslosigkeit im Bergbau vermieden werden. Da die Reichsverkehrsverwaltung keine Reichszuschüsse zu erwarten habe, sei der RVM nicht in der Lage, eine Tarifermäßigung zu gewähren. Der RFM werde sich ablehnend verhalten (R 43 I /2187 , Bl. 100 u. 103). ORegR Grävell hatte in dem Vorschlag des RWiM eine einseitige Begünstigung „des begüterten Teils der Bevölkerung“ gesehen, da nur er über die Mittel verfüge, sich jetzt noch mit Kohlen zu versorgen. „Was die Belebung des Bergbaues anbetrifft, so kann es sich doch wohl nur um die Belebung des Braunkohlenbergbaues handeln. Eine künstliche Belebung des Steinkohlenbergbaues, soweit das unbesetzte Gebiet in Betracht kommt, sollte bei richtiger Bewirtschaftung, z. B. bei voller Inanspruchnahme der Reichsbahn z. Zt. nicht nötig sein. Die Belebung des Braunkohlenbergbaues durch die vorgeschlagene Maßnahme dürfte sehr zweifelhafter Natur sein, da ein großer Absatz infolge des Fehlens an Barmitteln, selbst bei einer Preisherabsetzung gar nicht zu erwarten ist. – Mit derartigen Einzelmaßnahmen wird meines Erachtens ein vorhandenes Loch kaum kümmerlich gestopft, dafür wird aber auf einer anderen Seite ein umso größeres aufgerissen. Bei immer neuen Ausnahmetarifen wird die Reichsbahn niemals in die Lage kommen, ihre Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen, ein Umstand, der über die Reichsfinanzen hinweg nur wieder ungünstig auf die Währungslage und damit auf die gesamte Wirtschaftslage einwirken muß“ (R 43 I /2187 , Bl. 101).

2

RVM Oeser hatte in einem Schreiben an die Mitglieder des RB-Rates vom 30.10.23 bei Einführung des Goldrechnungstarifs zum 1.11.23 ausgeführt, der Grundtarif müsse beweglich bleiben, um alle Einnahmenverluste ausgleichen zu können, die eingetreten seien durch die Ruhrbesetzung, wegen Materialkosten und aus Ausnahmetarifen. Die sächlichen Ausgaben würden weit über der Friedensparität liegen; daher schien ihm gerechtfertigt, daß auch der Durchschnitt der Frachtsätze das Doppelte der Friedenszeit ausmache (R 43 I /1067 , Bl. 364–366).

3

Auf Einladung des RWiM sollte am 13.11.23 eine Chefbesprechung stattfinden. Zum Fortgang s. Dok. Nr. 259, P. 1.

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