1.16.7 (str2p): 6. [Auflösungsdekret.]

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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6. [Auflösungsdekret.]

Der Reichskanzler machte davon Mitteilung, daß einige Herren der Demokratischen Fraktion ihn zu sprechen gewünscht hätten28. Er sei aber am Empfang verhindert gewesen. Sie hätten sich darauf zum Reichspräsidenten begeben. Soviel er gehört habe, handle es sich darum, daß sie die Frage anregen[560] wollten, daß der Herr Reichspräsident das Auflösungsdekret zurücknehme29. Er betone, daß nach seiner Auffassung man hier nicht schwanken dürfe, und daß an dem Dekret unbedingt festgehalten werden müsse. Er regte an, in der morgigen Morgenpresse eine Erklärung dahin zu veröffentlichen, daß die Reichsregierung an ihrem Standpunkte in dieser Frage festhalte30.

28

S. Vermächtnis I, S. 157, wo jedoch von „Herren der Sozialdemokratischen Partei“ geschrieben wird.

29

Gemeint ist das Auflösungsdekret, das Stresemann erhalten hatte, um sich der deutschnationalen Obstruktion gegen das Ermächtigungsgesetz (s. Dok. Nr. 128) erwehren zu können. Einen Monat später, am 11.11.23, drängte vor dem DDP-Vorstand Hermann Fischer auf einen Schritt beim RPräs., daß dieser dem RK „das Auflösungsdekret wegnimmt“. Der Vorstand stimmte zu (R 45 III /19 , Bl. 51).

30

Eine dementsprechende Erklärung wurde nicht ermittelt.

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlage zu.

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