1.116 (str2p): Nr. 230 Das Thüringische Staatsministerium an den Reichskanzler. Weimar, 8. November 1923

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RTF

Nr. 230
Das Thüringische Staatsministerium an den Reichskanzler. Weimar, 8. November 1923

R 43 I /2314 , Bl. 180

[Betrifft: Einsatz der Reichswehr in Thüringen.]

Auch nach der Besprechung, die der Vorsitzende des Staatsministeriums am Dienstag, den 6. November 1923 mit Ihnen, Herr Reichskanzler, und dem Herrn Reichswehrminister gehabt hat1, sieht sich die Thüringische Regierung angesichts[995] der Auswirkungen der Belegung Thüringens mit Reichswehr und der Art ihres Vorgehens veranlaßt, erneut gegen diese Maßnahmen Stellung zu nehmen und feierlich gegen sie Verwahrung einzulegen2.

1

Die Unterredung fand am 6.11.23 um 19.30 Uhr statt (BA: NL von Stockhausen  15). In einer vorgehenden Besprechung mit dem RWeM um 18.30 Uhr hatte MinPräs. Frölich ausgeführt, den Klagen über die Hundertschaften sei nachgegangen worden, aber die Untersuchungen seien noch nicht beendet. Das Vorgehen der Reichswehr richte sich gegen die Republik und die Republikaner. Demgegenüber wies Geßler am 6. 11. (18.30 h) auf einen drohenden Putsch und Klagen über Bandenbildungen hin. Ferner ging der RWeM auf die reichswehrfeindlichen Äußerungen des komm. JM Korsch und den Hamburger Putsch ein. In der Unterredung mit dem RK schilderte Geßler die Gefahren, „die von rechts, aber auch von links bestehen. In seinem Schreiben an Zeigner habe er gesagt, daß die Teilnahme komm. Mitglieder an dieser Landesregierung angesichts dieser Vorgänge mit verfassungsmäßigen Zuständen unvereinbar sei. […] Über Thüringen seien soviel Klagen nicht eingelaufen wie über Sachsen, auch nicht über mich [Frölich] im Gegensatz zu Zeigner. Er, der Reichskanzler, habe mit mir auch keinerlei Differenzen, wenn die Regierungserklärung auch einiges enthalte, was nicht ganz einwandfrei sei. Er wolle mich darauf aufmerksam machen, daß es nicht angehen würde, wenn die Kommunisten als Regierungsmitglieder oder als Abgeordnete weiter gegen das Reich, die Reichsregierung und die Einrichtungen des Reiches vorgehen. Die Kommunisten in der Regierung hätten neuerdings Aufrufe erlassen. Er wolle mir das mitteilen und dabei nicht verhehlen, daß er eine Regierung mit Kommunisten nicht für tragbar halte, weil die Kommunisten gegen die Verfassung und den Bestand des Reiches seien. Ich antwortete, daß die Bildung der Regierung und Entscheidung über die Regierung Sache des Landtages sei. Nach der Verfassung seien alle Minister vom Landtage als Kollegium gewählt, das aus seiner Mitte den Vorsitzenden zu bestimmen habe. Es sei unmöglich angängig, auf dem Wege wie in Sachsen vorzugehen, ich würde aber wie bisher zur Einsicht mahnen.“ Die Stellungnahme zum Aufruf der komm. Reg.-Mitglieder sei Angelegenheit der Landesregierung, deren Arbeit abzuwarten sei („Der militärische Ausnahmezustand in Thüringen“; R 43 I /2314 , Bl. 220–238). Vgl. G. Witzmann, Thüringen 1918–1933, S. 100; ferner J. Erdmann, Coburg, Bayern u. das Reich, S. 147 f.

2

S. dazu auch Dok. Nr. 140; Anm. 4 zu Dok. Nr. 222.

Nach dem Schreiben des General Reinhardt mußte angenommen werden, daß der Reichswehr sichere Unterlagen über die angeblich noch bestehenden bewaffneten proletarischen Hundertschaften zur Verfügung ständen, die der Thüringer Regierung unbekannt wären3. Die tatsächlich in den letzten Tagen ausgeführten Verhaftungen zeigen aber, daß es sich bei dem Vorgehen der Reichswehr lediglich darum handelt, führende politische Persönlichkeiten der Arbeiterbewegung in ihrer durch Verfassung und Gesetz gewährleisteten Freiheit der Betätigung lahm zu legen, wie das insbesondere die in Gotha vorgenommenen Verhaftungen bewiesen. Ebenso ungerechtfertigt sind die Verhaftungen im Meuselwitzer Bergrevier, die anläßlich eines Streikes, noch dazu[996] nach dessen Beendigung, erfolgt sind4. Wir wiederholen, daß der Streik der Bergarbeiter als ein Akt der Verzweiflung durch monatelange zum notdürftigen Fristen des Lebens kaum ausreichende Entlöhnung hervorgerufen worden ist. Daß nun nach Beendigung des Streiks offensichtlich auf Betreiben des Syndikus eines Unternehmerverbandes ohne Nachprüfung und nähere Begründung Verhaftungen vorgenommen worden sind, kann unmöglich dazu beitragen, Beruhigung in dieser durch größte Entbehrung aufgeregten Zeit5 zu schaffen und ein gutes Einvernehmen zwischen Reichswehr und Bevölkerung herbeizuführen. Eigentümlich hat es uns dabei berührt, daß versucht worden ist, ein Mitglied des Thüringer Landtages, Angehörigen der sozialdemokratischen Partei, zu verhaften6, der sich die redlichste Mühe gegeben hat, den Streik gütlich beizulegen und die Ordnung aufrechtzuerhalten.

3

Es handelt sich um ein Schreiben, des General Reinhardt an das thür. StMin., dessen Inhalt in der Druckschrift „Der militärische Ausnahmezustand in Thüringen“ (R 43 I /2314 , Bl. 220–238) zitiert ist. Es datiert vom 6. 11. und lautet: „Die Lage in und um Thüringen ist bedrohlich und erfordert Reichswehrverstärkung. – Täglich laufen beim Militärbefehlshaber zahlreiche Hilferufe der Thür. Bevölkerung ein, die um Beistand gegen den Terror aller Art durch die proletarischen Hundertschaften bitten. Diese Hundertschaften sind trotz der Weitergabe meines Auflösungsbefehls durch die Thür. Regierung in der Tat nicht aufgelöst oder sie sind in republikanische Notwehren umgewandelt worden, ohne daß ihre Zusammensetzung und die Art ihrer öffentlichen Betätigung geändert ist. – Dieser Zustand ist für große Teile der Bevölkerung unerträglich und wird die schwerwiegendsten Folgen haben, indem einmal eine Einschränkung der Produktion und des Warenaustausches droht und ferner die vergewaltigten Teile der Bevölkerung nach illegaler Unterstützung ausschauen, was in mancher Hinsicht schon nahegerückt zu sein scheint. – Ich habe daher den Kommandeur der 3. Kav.- Div. Herrn Generalleutnant Hasse beauftragt, bei der augenblicklich bedrohten Lage in Thüringen durch die ihm zur Verfügung gestellten Reichswehrtruppen nach meinen Weisungen der Thür. Landespolizei einen festen Rückhalt zu geben und die Auflösung und Entwaffnung der Hundertschaften durchzuführen. – Zu diesem Zwecke wird Polizeioberst Müller-Brandenburg mit der Thür. Landespolizei dem General von Hasse unterstellt. – Major Curtze bleibt mein Verbindungsoffizier bei der Thür. Regierung in Weimar.“

4
 

Vgl. hierzu Anm. 4 zu Dok. Nr. 222. Der RIM (gez. Kuenzer) erklärte in einer Stellungnahme zu diesem Schreiben am 1.12.23: „Was das Vorgehen der Reichswehr im Meuselwitzer Bergrevier betrifft, das in dem Schreiben des Thüringischen Staatsministeriums besonders erwähnt wird, so liegen mir eine ganze Reihe von Eingaben des Arbeitgeberverbandes für den Braunkohlenbergbau in Halle a. S. vor, aus denen ich mir, ohne selbstverständlich für die Richtigkeit der behaupteten Tatsachen eine Gewähr übernehmen zu können, folgendes mitzuteilen erlaube: In Meuselwitz sollen Mitte Oktober proletarische Hundertschaften in unmittelbarer Nähe von Meuselwitz eine Felddienstübung abgehalten haben. […] Die Thüringische Regierung und die thüringischen Kommunen sollen unzulässigerweise zu Gunsten der Streikenden in den Wirtschaftskampf eingegriffen haben. So sollen im Meuselwitz-Rositzer Bezirk 330 Zentner Mehl von der Getreidehandelsgesellschaft in Weimar zur kostenlosen Abgabe an die Streikenden zur Verfügung gestellt und die Kosten zu ⅔ dem Staat und zu ⅓ den beteiligten Gemeinden auferlegt worden sein. – Meiner Ansicht nach waren infolge des ungehemmten Auftretens der proletarischen Hundertschaften und ihrer Duldung und Unterstützung durch die Regierung die Zustände in Thüringen so, daß das Eingreifen der Reichswehr aus diesen Gründen wünschenswert war“ (R 43 I /2314 , Bl. 217–218). Zur Auflösung der Hundertschaften s. a. G. Witzmann, Thüringen 1918–1933, S. 97 f.

5

Die Landesabteilung Thüringen der Reichszentrale für Heimatdienst berichtete am 6.11.23 u. a. über die Situation in Thüringen: „Bis jetzt ist es im Bezirke der Landesabteilung Thüringen gegenüber anderen Teilen Deutschlands verhältnismäßig ruhig, doch gleicht diese Ruhe sehr der vor einem Gewitter. Diese Stimmung ist weniger auf politische, als wirtschaftliche Ursachen zurückzuführen. Der Kampf dreht sich hier nicht mehr um politische Fragen, sondern um das tägliche Brot. Es ist allerhöchste Zeit, daß die Reichsregierung Maßnahmen ergreift, die es dem Volke ermöglichen, für empfangenen Arbeitslohn sich wenigstens Brot und Kartoffeln kaufen zu können, was heute schon Millionen tatsächlich nicht mehr möglich ist“ (R 43 I /2314 , Bl. 177–179). Vgl. G. Witzmann, Thüringen 1918–1933, S. 97.

6

In einem Protestschreiben des thür. LT-Präs. vom 23.11.23 an den RK, in dem gegen Immunitätsverletzung bei den KPD-Abg. Tenner, Neubauer und Frau Duncker hingewiesen wurde, wurde auch erklärt, daß die Immunität des Abg. Thieme-Meuselwitz durch Haussuchung und Verhaftung verletzt worden sei (R 43 I /2314 , Bl. 192). Vgl. G. Witzmann, Thüringen 1918–1933, S. 100 f.

Wir erwarten von Ihnen, Herr Reichskanzler, daß Sie ungesäumt alle Maßnahmen treffen werden, um diesen Fehlgriff der militärischen Befehlshaber durch die Freilassung der Gefangenen und Abstandnahme von weiteren Verhaftungen zu beseitigen.

Abschrift dieses Schreibens haben wir dem Herrn Reichspräsidenten und dem Herrn Reichswehrminister zugehen lassen7.

7

Reichswehrtruppen rückten am 8.11.23 mit klingendem Spiel in Weimar ein, sperrten den Platz vor dem LT und dem IMin. ab. Danach teilten Offiziere dem MinPräs. mit, Weimar werde zerniert, um unerwünschten Zustrom fernzuhalten. Um 11 Uhr werde eine Parade vor General von Hasse stattfinden, der danach den MinPräs. aufsuche („Der militärische Ausnahmezustand in Thüringen“). Vgl. auch Anhang Nr. 1. Zur weiteren Kabinettsbehandlung der Situation in Thüringen s. Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 19.

Frölich

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