1.78 (str2p): Nr. 192 Vermerk des Reichskanzlers betreffend seine Unterredung mit sozialdemokratischen Reichsministern wegen der Ernennung eines Reichskommissars in Sachsen. [28. Oktober 1923]

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Nr. 192
Vermerk des Reichskanzlers betreffend seine Unterredung mit sozialdemokratischen Reichsministern wegen der Ernennung eines Reichskommissars in Sachsen. [28. Oktober 19231]

1

Dieser Vermerk ist nicht abgezeichnet; seine Datierung ergibt sich aus dem Inhalt, vgl. außerdem Vermächtnis I, S. 187.

R 43 I /2309 , Bl. 236 Durchschrift

Nachdem die Sächsische Regierung die Pressenotiz erlassen hat, worin sie mitteilt, daß sie auf ihren Posten verharrt, war es notwendig, daß sich die Reichsregierung ihrerseits äußerte und bekannt gab, daß sie entschlossen sei, einen Reichskommissar zu ernennen2. Von der Absicht der Ernennung des Reichskommissars habe ich den sozialdemokratischen Herren des Kabinetts Kenntnis gegeben. Sie haben ihrerseits den Wunsch ausgesprochen, daß der[870] Reichskommissar keine Maßnahmen treffe, ehe man über die Lage im Kabinett gesprochen hätte, möglichst auch nicht bevor der sächsische Landtag getagt habe3. Ich habe die Herren darauf hingewiesen, daß ich eine Kabinettssitzung für Montag anberaumt habe, und daß man dort über die Dinge sprechen könne4. Im übrigen könne meiner Meinung nach doch nur in Betracht kommen, daß der Landtag selbst sich mit der Neubildung der Regierung befasse. Je früher diese Bildung der Regierung erfolge, desto eher würde die Aufgabe des Reichskommissars beendet sein. Eine reine Diskussion über die politische Lage vielleicht noch mit starken Angriffen auf die Reichsregierung erscheine mir unmöglich. Im übrigen wies ich während der Unterhaltung darauf hin, daß die „Welt am Montag“ die irrige Mitteilung gemacht habe, die sozialdemokratischen Mitglieder des Kabinetts hätten gegen das Ultimatum an Sachsen gestimmt und betonte, daß ich das richtig stellen lassen würde. Minister Radbruch bemerkte dabei, daß die sozialdemokratischen Mitglieder nur der Absendung des Briefes zugestimmt hätten, wobei er nicht wisse, ob die Fraktion sie nicht desavouieren würde, daß sie aber weiterem nicht zugestimmt hätten. Ich erwiderte ihm darauf, daß sich ja diese Weiterungen aus dem Brief selbst ergäben, indem Maßnahmen der Reichsregierung angedroht wurden, die noch auch vorher im Kabinett ausführlich besprochen worden waren, und zwar sogar mit Nennung von Namen, ohne daß von sozialdemokratischer Seite widersprochen worden sei5.

2

Dazu wird in einem Zeitungsausschnitt in R 43 I /2309 , Bl. 249, dessen Herkunft nicht näher zu klären war, aufgeführt: „Es scheint, daß zuerst in Dresden die Absicht bestanden hat, der Reichsregierung anzukündigen, daß die Regierung in der Sitzung des Sächsischen Landtages ihren Rücktritt erklären werde. Der Ministerpräsident Dr. Zeigner und seine sozialdemokratischen Ministerkollegen hatten den Bruch mit den Kommunisten bereits beschlossen, er sollte bis Dienstag auch offiziell vollzogen werden; das Kabinett Zeigner wäre ohne die Unterstützung der Kommunisten bei der Abstimmung im Landtage am Dienstag in der Minderheit geblieben und hätte daraus die verfassungsmäßigen Konsequenzen ziehen müssen. Der Beschluß, mit dem die Beratung des sächsischen Kabinetts endete, lautete aber, wie offiziell mitgeteilt wurde, dahin: ‚Die sächsische Regierung lehnt das Ansinnen des Reichskanzlers, zurückzutreten, entschieden ab. Ein politischer Anlaß dazu liegt nicht vor, und rechtlich ist das Verlangen der Reichsregierung nach der Reichsverfassung unzulässig. Nur der Sächsische Landtag ist legitimiert, die Regierung Sachsens abzuberufen. Solange das nicht geschieht, wird die sächsische Regierung auf ihrem Posten ausharren. Sie wird aber alsbald im Landtag eine Entscheidung hierüber herbeiführen‘.“ Noch vor dem Eintreffen der offiziellen Erklärung Zeigners in Berlin am 29.10.23, sei in der Nacht vom 28. zum 29. 10. „unmittelbar nach dem Eintreffen der offiziösen Verlautbarung der sächsischen Regierung“ halbamtlich bekannt geworden, daß der RPräs. den RK zur Absetzung der sächs. Regierung und gegebenenfalls anderer Behörden ermächtigt habe und daß vom RK ein Reichskommissar bestellt werde. – Zweifel an der richtigen Anwendung des Art. 48 äußerte H. Preuß; zit. bei R. Lipinski, Der Kampf um die polit. Macht in Sachsen, S. 72 ff.

3

Diese Tagung sollte am 30.10.23 stattfinden.

4

S. Dok. Nr. 194.

5

Vor der Fraktion der Sozialdemokraten führte Hermann Müller am 31.10.23 aus: „Unsere Minister seit Samstag [27. 10.] bereit zum Rücktritt, auch in Sonntag Nacht angekündigt. Bürgerliche waren überrascht und rechneten mit neuen Forderungen von unserer Seite“ (Arch. soz. Dem.: NL Keil  II/24; ähnlich die Notiz Giebels, in: Arch. soz. Dem.: NL Giebel Kass. II, Mappe III, Bl. 257 f.). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 193.

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