2.100.1 (vpa1p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Beleidigung der Reichsregierung in der Münchner Wochenzeitung „Der gerade Weg“.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Beleidigung der Reichsregierung in der Münchner Wochenzeitung „Der gerade Weg“.

Vor Eintritt in die Tagesordnung brachte der Reichsminister der Justiz den im Schreiben des Chefs des Ministeramts im Reichswehrministerium an den Staatssekretär in der Reichskanzlei vom 5. August 1932 behandelten Fall der[378] Beleidigung von Mitgliedern der Reichsregierung in der Münchner Wochenzeitung „Der gerade Weg“ zur Sprache1. Er teilte mit, daß die Zeitschrift nach einer Mitteilung der Bayerischen Regierung inzwischen für vier Wochen verboten worden sei2. Entgegen der ursprünglichen Annahme, daß der Verbreitungskreis der Zeitschrift nur unbedeutend sei, habe er festgestellt, daß die Zeitschrift in Bayern eine ziemlich große Verbreitung habe. Durch das langfristige Verbot sei die Zeitschrift auf das empfindlichste getroffen. Die Stellung eines Strafantrages wegen Beleidigung stelle er anheim.

1

Mit seinem Schreiben vom 5. 8. hatte der Chef des Ministeramts im RWeMin., Oberst v. Bredow, dem StSRkei Abschrift eines Schreibens des RWeM an den RIM vom gleichen Tage übersandt, worin es hieß: Nachdem der verantwortliche Herausgeber der Münchner Wochenschrift „Der gerade Weg“, Dr. Fritz Gerlich, bereits in der Ausgabe dieser Zeitschrift vom 24.7.32 „unter der Überschrift ‚Wir fordern Absetzung Hindenburgs durch Volksabstimmung‘ in außerordentlich scharfer Form dem Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung bewußten Verfassungsbruch vorgeworfen“ habe, stelle er in der Ausgabe vom 31.7.32 „die Forderung auf Strafverfolgung ‚gegen v. Schleicher, Gürtner und Genossen wegen vielfacher Verbrechen des Mordes, Totschlags u. a. in mittelbarer Täterschaft‘.“ Er begründe diese Forderung vor allem damit, „daß die Reichsregierung, dabei insbesondere der Herr Reichsinnenminister und ich, mit voller Absicht das Anschwellen der politischen Mord- und Körperverletzungsvergehen im Reich gewollt und herbeigeführt habe, um durch die Steigerung allgemeiner Unsicherheit und Bedrückung den Sturz der Verfassung möglich zu machen.“ Der Artikel stelle „eine kaum zu überbietende Beschimpfung und Verächtlichmachung der Reichsregierung dar, so daß ich schärfstes Einschreiten für geboten halte. Ich darf daher bitten, das Verbot der Zeitung auf die zulässige Höchstdauer von 6 Monaten herbeiführen zu wollen.“ Zum Zweck der strafrechtlichen Verfolgung habe er, Schleicher, bereits den RJM gebeten, „die Stellung eines Strafantrags wegen Beleidigung der Reichsregierung zu veranlassen“ (R 43 I /1238 , Bl. 92–94). – Über Entstehung und Zielrichtung des „Geraden Weges“, der, einen kämpferischen Katholizismus vertretend, 1931 überaus scharfe Angriffe gegen den Nationalsozialismus und im Juni 1932 auch gegen die Papen-Regierung zu richten begonnen hatte, Näheres bei Steiner (Hrsg.), Prophetien wider das Dritte Reich, dort (S. 427 ff. und 455 f.) im Vollbezw. Teilabdruck auch die erwähnten Gerlich-Artikel vom 24. und 31.7.32.

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Faksimileabdruck des von der Münchener Polizeidirektion am 4. 8. auf Grund §§ 6 und 7 der VO des RPräs. „gegen politische Ausschreitungen“ vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 297 ) erlassenen Verbots in: Steiner (Hrsg.), Prophetien wider das Dritte Reich, S. 458.

Das Kabinett war einstimmig der Auffassung, daß man von der Stellung eines Strafantrages absehen solle.

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