2.42.1 (vpa1p): Reichshaushalt 1932.

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Reichshaushalt 1932.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß der Reichsrat den Etat am 28. Juni in der Nachmittagssitzung verabschiedet habe474. Der Reichsrat habe eine verhältnismäßig geringe Reihe von Abänderungen der Regierungsvorlage beschlossen. Es entstehe nun die Frage, ob die Reichsregierung die Abänderungen hinnehmen oder Doppelvorlage beschließen wolle.

474

Vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 38. – Über Verlauf und Ergebnis der abschließenden Etatberatungen des RR (28. 6.) vgl. Niederschriften über die Vollsitzungen des Reichsrats, § 307; einige Materialien hierzu auch in R 2 /21898 , s. dort insbes. RR-Drucks. Nr. 58 (Anlage: „Ausführungen des Generalberichterstatters Ministerialdirektor Dr. Brecht zum Entwurf des Reichshaushalts 1932 in der Vollsitzung des Reichsrats am 28. Juni 1932“).

[156] Im einzelnen handle es sich um folgende Punkte:

a) Tilgung von Rentenbankanteilscheinen475.

475

Nach dem „Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen“ vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 252 ) war die Rbk verpflichtet, die Rentenbankscheine (Umlauf 1925: 1,5 Mrd., 1926: 1,2 Mrd., Juni 1930: 431 Mio, Juni 1932: 406 Mio RM) längstens 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (zur Fristverlängerung bis 1942 vgl. Teil VI, Kap. III der NotVO vom 1.12.30, RGBl. I, S. 517 ) durch Umtausch in Reichsmark aus dem Verkehr zu ziehen. Zur Erleichterung dieser Aufgabe war gemäß § 7 des Liquidierungsgesetzes bei der Rbk ein Tilgungsfonds gebildet worden, in den u. a. der dem Reiche nach § 37 des Reichsbankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ) zustehende Anteil am Reingewinn der Rbk fließen sollte. Der Anteil wurde für das Rechnungsjahr 1932 auf 20 Mio RM veranschlagt. Vgl. dazu den „Finanziellen Überblick über den Haushalt 1932“ in R 2 /21898 .

Der Reichsrat habe die im Etat vorgesehene Summe von 20 Millionen RM gestrichen, um die auf diese Weise ersparte Summe in Höhe von 17 Millionen RM für die Osthilfe, in Höhe von 2 Millionen RM für die Westhilfe und den restlichen Betrag von 1 Million für verschiedene kleinere Aufgaben einzusetzen.

Das Reichskabinett beschloß, die Regierungsvorlage wiederherzustellen.

b) Personalfragen im Haushalt.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß in mehreren Etats Stellenumwandlungen und auch Stellenvermehrungen vorgesehen seien. Nachdem die Post auf diesem Gebiete vorangegangen sei, hätten die übrigen Ressorts der Post folgen müssen.

Der Reichsrat habe sich auf den Standpunkt gestellt, die Länder könnten in ihren Länderetats keine Stellenumwandlungen und Stellenvermehrungen in Anbetracht ihrer schwierigen finanziellen Lage vornehmen. Deshalb habe der Reichsrat alle diese Verbesserungen im Reichshaushalt abgelehnt. Summenmäßig handle es sich um eine Mehrbelastung von 900 000 RM.

An den erwähnten Verbesserungen sei hauptsächlich das Reichsfinanzministerium beteiligt, das vor allem eine große Anzahl von Assistenten, die teilweise schon 10 Jahre im Dienst seien, zu Sekretären befördern wolle. Vorgesehen sei u. a. außerdem in der Reichsfinanzverwaltung die Umwandlung einer beschränkten Anzahl von Regierungsrats- in Oberregierungsratsstellen. In den Ländern würden die Assistenten gewöhnlich schon nach 5 Jahren Sekretäre.

Es entstehe nun die Frage, ob die Reichsregierung auf ihrem Standpunkt beharren solle oder ob sie vielleicht 75% ihrer Vorschläge wieder aufnehmen solle. Er wolle letzteres vorschlagen. Nach seiner Ansicht müsse alles vermieden werden, was geeignet sei, um die Dienstfreudigkeit der Beamten zu beeinträchtigen. Die außerordentlich schweren Opfer, die die Beamtenschaft habe bringen müssen, müßten wenigstens zu einem kleinen Teil durch die Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten wieder ausgeglichen werden.

Der Reichsarbeitsminister vertrat dieselbe Auffassung wie Staatssekretär Dr. Zarden.

Der Reichswehrminister führte aus, daß es sich bei dem Beschluß des Reichsrats lediglich um Agitation handle. Die Reichsregierung müsse ihren Standpunkt 100%ig durchsetzen. Besonders zu bedauern sei die starke Nivellierung der Gehälter, die durch Staffelung von Gehaltskürzungen eingetreten sei. Gesund sei allein das Prinzip der Differenzierung nach den Leistungen.

[157] Staatssekretär Dr. Sautter führte aus, daß seit dem Jahre 1926 für die Beamtenschaft nichts geschehen sei mit Ausnahme der Besoldungserhöhung im Jahre 1927476, die durch die mehrfachen Gehaltskürzungen den Beamten schon restlos wieder genommen worden sei.

476

Vgl. das Besoldungsgesetz vom 16.12.27 (RGBl. I, S. 349 ).

Ministerialdirektor Dr. Reichardt wies darauf hin, daß die Beaufsichtigung der Bausparkassen im Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung eine Stellenvermehrung notwendig mache.

Der Reichsminister der Justiz äußerte sich in demselben Sinne wie Staatssekretär Dr. Zarden.

Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern beschloß das Reichskabinett, die Vorlage der Reichsregierung hinsichtlich der Stellenumwandlungen und Stellenvermehrungen restlos wiederherzustellen.

c) Unterbringung der Beamten des Rheinministeriums.

[…]

d) Haushalt des Reichspräsidenten.

Das Reichskabinett beschloß, daß die Umwandlungsvermerke bei 2 Ministerialratsstellen (Umwandlung in Oberregierungsratsstellen bei Freiwerden) gestrichen werden sollen477.

477

Der im Juli 1932 veröffentlichte „Plan über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Rechnungsjahr 1932“ (Haushaltsplan 1932) sah für das Büro des RPräs. (Einzelplan I, Kap. 2, Tit. 1) insgesamt drei Ministerialratsstellen vor. Zur Erläuterung ist dort angemerkt: „Die Bestimmung: ‚Davon sind zwei Stellen beim Freiwerden in Stellen für Oberregierungsräte der Gruppe A 2 b umzuwandeln‘ ist weggefallen, weil es aus dienstlichen Gründen geboten ist, freiwerdende Stellen wieder mit Ministerialräten zu besetzen.“

e) Haushalt des Reichsministeriums des Innern.

Staatssekretär Dr. Zarden trug vor, daß die Erziehungsbeihilfen um 200 000 RM vom Reichsrat erhöht worden seien478. Desgleichen habe der Reichsrat beschlossen, eine erste Rate von 200 000 RM für den Bau des Glaspalastes in München einzusetzen479. Endlich sei eine Erhöhung der Mittel für die Technische Nothilfe um 95 000 RM vom Reichsrat beschlossen worden480.

478

Erziehungsbeihilfen gemäß Art. 146 Abs. 3 der RV, die im Rechnungsjahre 1931 in Höhe von 700 000 RM geleistet worden waren. Im Haushaltsentwurf für 1932 (vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 38) hatte die RReg. hierfür lediglich 500 000 RM vorgesehen. Durch die Erhöhung um 200 000 RM wollte der RR – einem Antrage Bayerns vom 22. 6. (R 2 /21898 ) folgend – die bisherige Ausgabenhöhe wiederherstellen.

479

Am 22. 6. hatte Bayern im RR beantragt, „zur Ansammlung eines Baufonds für den Neubau eines Kunstausstellungsgebäudes 500 000 RM“ in den Haushalt des RIMin. unter den einmaligen Ausgaben in Kap. E 18 Tit. 12 einzusetzen. Zur Begründung hieß es in dem Antrag: „Die baldige Wiedererrichtung eines Ausstellungsgebäudes an Stelle des [1931] abgebrannten Glaspalastes ist für München und darüber hinaus für ganz Bayern und die gesamte deutsche Kunst ein dringendes Bedürfnis. Die großen Kunstausstellungen, die seit Jahrzehnten in den Sommermonaten eine Überschau über das Kunstschaffen der letzten Jahre geboten und auch durch die Heranziehung außerbayerischer deutscher Künstler und ausländischer Kunst immer eine besondere Anregung gebracht haben, sind von ungleich größerer Bedeutung als etwa ähnliche Ausstellungen für andere deutsche Städte, in denen die bildende Kunst und die Künstler schon zahlenmäßig im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung und zu deren gesamtem Wirtschaftsleben nicht annähernd die Rolle spielen wie in München.“ (R 2 /21898 ).

480

Mit dieser Erhöhung betrug der Haushaltsansatz für die Technische Nothilfe – wie im Rechnungsjahre 1931 – insgesamt 1 095 000 RM. Im Haushaltsplan 1932 (vgl. oben Anm. 4) ist dazu angemerkt: „Die angeforderten Mittel stellen den Mindestbetrag dar, der erforderlich ist, um die Technische Nothilfe wenigstens an den wichtigsten Stellen des Reichs einsatzbereit zu halten.“ (Einzelplan V, Kap. 17).

[158] Das Reichskabinett beschloß, den Beschlüssen des Reichsrats bezüglich des Glaspalastes und der Technischen Nothilfe zuzustimmen. Bezüglich des Glaspalastes solle jedoch der Bayerischen Regierung mitgeteilt werden, daß die Zahlung der 200 000 RM erst dann erfolgen solle, wenn das Geld benötigt werde. Der Betrag von 200 000 RM soll übertragbar sein481.

481

§ 30 der Reichshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.4.30 (RGBl. II, S. 693 ) bestimmte u. a.: „Bei den ausdrücklich als übertragbar bezeichneten Ausgabemitteln und den zu außerordentlichen Ausgaben bewilligten Mitteln (übertragbare Ausgabebewilligungen) bleiben die nicht ausgegebenen Beträge für die unter die Zweckbestimmung fallenden Ausgaben über das Rechnungsjahr hinaus zur Verfügung.“

Ministerialdirektor Dr. Reichardt berichtete über die Möglichkeit, durch Freigabe einer dem Bayerischen Kultusministerium gestifteten Summe von 100 000 Dollar für Ankauf von Bonds einen Betrag von ungefähr 200 000 RM für den Wiederaufbau des Glaspalastes der Bayerischen Regierung zu verschaffen. Devisenrechtlich werde ein solches Vorgehen nicht ganz korrekt, aber immerhin vertretbar sein.

f) Haushalt des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichswirtschaftsrats.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß hier der Betrag von 6 Millionen RM für die Stützung des privaten Metallerzbergbaus umstritten sei. Der Reichsrat habe die Erhöhung dieses Betrages auf 8 Millionen RM beschlossen; es sollte bei dieser Erhöhung nicht nur der private, sondern auch der öffentliche Metallerzbergbau gestützt werden.

Der Reichswehrminister wies auf die Notwendigkeit hin, den Metallerzbergbau im Harz aus wehrpolitischen Gründen zu erhalten. Er regte an, Braunschweig einen Kassenkredit zu geben, damit Braunschweig in die Lage versetzt werde, den Harzer Metallerzbergbau zu stützen. Preußen werde dann nicht umhinkönnen, seinerseits zu folgen.

Staatssekretär Dr. Zarden erklärte sich trotz schwerer Bedenken grundsätzlich mit diesem Vorschlage einverstanden. Im übrigen solle es bei der Summe von 6 Millionen RM für die Stützung des deutschen Metallerzbergbaus verbleiben482.

482

Die weitere Subventionierung des privaten dt. Metallerzbergbaus war im Juni 1932 zwischen den beteiligten Reichsministerien mehrfach intensiv verhandelt worden, und zwar mit dem Ergebnis, daß vom Reiche insgesamt 6 Mio RM zur Verfügung gestellt werden sollten unter der Voraussetzung, daß die Länder Preußen und Braunschweig sich zur Hälfte an den Subventionen beteiligen würden. Preußen lehnte eine solche Beteiligung unter Hinweis auf fehlende Kassenmittel jedoch entschieden ab und stellte sich auf den Standpunkt, daß die Stützung des Metallerzbergbaus ausschließlich Sache des Reiches sei (R 2 /15405 , hier u. a. mehrere Niederschriften über Chef- und Ressortbesprechungen; zahlreiche Schriftwechsel). Der RFM und der RWiM erklärten daraufhin am 24. 6. telegrafisch aus Lausanne: „Wir sind bereit, unter Verzicht auf bisherige Forderung einer Beteiligung der Länder Preußen und Braunschweig zu 50%, vorbehaltlich späterer Verrechnung mit diesen Ländern, in Etat aufgenommene sechs Millionen für Privatbetriebe Metallerzbergbaus, aber nur für diese, zu verwenden, solange sechs Millionen reichen.“ (Ebd., Bl. 153). – Über die Einbeziehung des Harzer Metallerzbergbaus in die Stützungsaktion konnte nach längeren Verhandlungen mit der braunschw. Landesregierung erst am 29. 7. Einigung erzielt werden. Das Ergebnis faßte der RWiM in einem Schreiben an die Braunschweig G.m.b.H. vom 3. 8. wie folgt zusammen: „Nachdem die Braunschweigische Regierung zugesagt hat, ihrerseits den notleidend gewordenen Bergbau der Unterharzer Berg- und Hüttenwerke G.m.b.H. in gleichem Ausmaße und in gleicher Weise wie das Reich aus öffentlichen Mitteln zu unterstützen, erklärt sich die Reichsregierung bereit, diesen Bergbau, soweit er sich in den Händen der Braunschweig G.m.b.H. befindet, d. h. zu 3/7, in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis 31. Dezember 1932 in die Stützungsaktion aus Reichsmitteln einzubeziehen.“ Um dem Lande Braunschweig die Aufbringung seines Anteils an den Subventionen zu erleichtern, wurde ihm vom RFM ab August 1932 ein über Reichsbankdiskont verzinslicher Kassenkredit von monatl. 15 000 RM eingeräumt (R 2 /15408 , Bl. 8–41).

[159] Das Reichskabinett beschloß in diesem Sinne.

g) Finanz- und Kassenlage.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß die Kassenlage sehr bedenklich sei. Die Finanzierung des Monats Juli erfordere einen Zuschußbetrag von 125 Millionen RM. Der Reichsbankpräsident verhandle soeben mit den Vertretern der Banken über die Gewährung eines Kredits in dieser Höhe an das Reich.

Der Etat enthalte eine Reihe von Gefahrenpunkten. Bei der Umsatzsteuer483 rechne er mit einem Minderertrag von vielleicht 200 Millionen RM. Der Verkauf von Reichsbahnvorzugsaktien484 werde auf große Schwierigkeiten stoßen und wahrscheinlich nicht viel einbringen. Höchst ungewiß sei auch, was die Reichspost von ihrem Gewinn schließlich an das Reich abliefern werde485.

483

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 17.

484

Das Reich hatte 1930 begonnen, die in seinem Besitz befindlichen Vorzugsaktien der Dt. RB-Gesellschaft (vgl. § 3 des Reichsbahngesetzes vom 30.8.24 in der Fassung vom 13.3.30, RGBl. II, S. 359 ) nach und nach zu veräußern und den erwarteten Erlös in den Haushaltsplan als ordentliche Einnahme (1931: 150 Mio, 1932: 100 Mio RM) einzusetzen. Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 187.

485

In den Haushaltsplan 1932 (vgl. oben Anm. 4) war ein Ablieferungsbetrag von 239 Mio RM eingesetzt (Einzelplan XVIII, Kap. 1, Tit. 1).

Diesen Gefahrenpunkten auf der Einnahmenseite ständen folgende Gefahrenpunkte auf der Ausgabenseite gegenüber. In den Etat 1932 müßten noch 25 Millionen RM für die vorstädtische Kleinsiedlung eingesetzt werden486. Der Betrag von 31 Millionen RM sei für das Gelsenkirchen-Geschäft487 einzusetzen. Schließlich komme noch wahrscheinlich ein Betrag von 34 Millionen RM für die belgischen Markforderungen488 hinzu489. Ob der für Inanspruchnahme von Reichsgarantien vorgesehene Betrag von 20 Millionen RM ausreichen werde, sei ihm ungewiß. Ungewiß sei auch, ob die für die Arbeitslosenfürsorge eingesetzten Beträge ausreichen würden. Zu rechnen sei ferner mit Kassenkreditansprüchen verschiedener Länder490. Endlich sei ungewiß, ob die Banken nicht noch gewisse Summen für Stützungszwecke erfordern würden.

486

Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 12. Da die vom Reiche für die vorstädtische Kleinsiedlung im Rechnungsjahre 1931 bereitgestellten Mittel (insges. 48 Mio RM) z. Z. noch nicht voll in Anspruch genommen worden waren, betrug der Haushaltsansatz für 1932 nicht 25, sondern rd. 44 Mio RM (Einzelplan XVII, Kap. E 15, Tit. 2). Einige Vorgänge (u. a. ein umfangreicher Tätigkeitsbericht des RKom. für die vorstädtische Kleinsiedlung Saaßen vom 27. 7.) hierzu in R 43 I /1290 , Bl. 312–324.

487

Vgl. Dok. Nr. 44 und 61.

488

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 9.

489

Zur weiteren Behandlung s. Dok. Nr. 60, P. 1.

490

Vgl. Dok. Nr. 38, P. 4.

Das Reichskabinett nahm von diesen Darlegungen Kenntnis.

h) Haushalt des Reichsarbeitsministeriums.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß der Reichsrat einen Zusatz bei der Position: Mittel für den freiwilligen Arbeitsdienst beschlossen habe, wonach Mittel nur im Einvernehmen mit dem Reichsrat verwendet werden könnten.

Das Reichskabinett beschloß Streichung dieses Zusatzes.

[160] i, k) Haushalt des Reichswehr- und des Reichsjustizministeriums.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß zu diesen Haushalten besondere Bemerkungen nicht zu machen seien.

l) Haushalt des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Das Reichskabinett beschloß, den vom Reichsrat gestrichenen Fonds zur Stützung und Bereinigung des landwirtschaftlichen Marktes usw. in Höhe von 500 000 RM wiederherzustellen.

m) Haushalt des Reichsverkehrsministeriums.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß der Reichsrat einen Mehrbetrag von 100 000 RM für den Ausbau von Flughäfen eingesetzt habe.

Das Reichskabinett beschloß, diesen Betrag zu streichen.

n) Pensionshaushalt.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß der Reichsrat den Betrag von 200 000 RM gestrichen habe. Insbesondere Ministerialdirektor Dr. Sperr, der Vertreter Bayerns, wünsche, daß nicht so viele Obersten und Generale wie bisher verabschiedet würden, sondern mehr Hauptleute und Majore. Auf diese Weise wolle Sperr die Pensionskosten senken.

Aus dienstlichen Gründen hätten der Herr Reichspräsident und er, der Reichswehrminister unüberwindbare Bedenken gegen die Sperr’schen Vorschläge.

Das Reichskabinett beschloß, den Betrag von 200 000 RM wieder zuzusetzen.

o) Kriegslastenhaushalt.

Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern beschloß das Reichskabinett, bei den für die Ausführung des Osthilfegesetzes vorgesehenen Mitteln nichts zu ändern, jedoch darauf hinzuweisen, daß die Ausgaben gestreckt werden müßten491.

491

Nach § 3 des Osthilfegesetzes vom 31.3.31 (RGBl. I, S. 117 ) sollten in den Rechnungsjahren 1932 bis 1936 jeweils Reichsmittel in mindestens gleicher Höhe wie im Rechnungsjahre 1931 „zur Erleichterung kommunaler Lasten“ und „zur Frachtenerleichterung“ bereitgestellt werden. In den Haushaltsplan 1932 (vgl. oben Anm. 4) wurden, wie es im Einzelplan XX zu Kap. 2, Tit. 14 erläuternd heißt, „mit Rücksicht auf die Ungunst der finanziellen Verhältnisse“ jedoch nur 27 (1931: 30) bezw. 9 (1931: 12) Mio RM für diese Zwecke eingestellt.

p) Haushaltsgesetz.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß der Reichsrat beschlossen habe, den Ländern sollten 70 Millionen RM Reichsbahnvorzugsaktien als Eisenbahnentschädigung492 gegeben werden.

492

Das Reich war gemäß Staatsvertrag vom 29./31.3.20 und Gesetz vom 30.4.20 (RGBl., S. 643  und 743) verpflichtet, die Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg für die Übertragung ihrer Staatsbahnen durch Zahlung von Abfindungssummen zu entschädigen. Die Zahlung war in erster Linie dadurch erfolgt, daß das Reich die Staatsschulden der Länder in Anrechnung auf den Kaufpreis der Bahnen übernahm. Es verblieben beträchtliche Restforderungen der Länder, über deren Verzinsung und Tilgung in den vorangegangenen Jahren mehrfach ohne Ergebnis verhandelt worden war. Vgl. dazu diese Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 74, 186, 270, P. 2; Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 336, dort bes. Anm. 20; Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 113, 227, 314.

Das Reichskabinett beschloß Ablehnung dieses Beschlusses des Reichsrats493.

493

Zur Eisenbahnentschädigung s. weiter Dok. Nr. 149, P. 6.

[161] Im Anschluß hieran berichtete Staatssekretär Dr. Zarden kurz über die Notwendigkeit eines Globalabstrichs von 110 Millionen RM494 am Gesamtetat und bat die anwesenden Reichsminister, die in Betracht kommenden Referenten ihres Hauses anzuweisen, den Wünschen des Reichsfinanzministeriums möglichst entgegenzukommen. Ein Schreiben des Reichsfinanzministeriums in diesem Sinne werde noch ergehen495.

494

Vgl. Dok. Nr. 9.

495

Ein entsprechendes Schreiben richtete der RFM am 4. 7. an die Reichsminister, das Büro des RPräs., den Rechnungshof und den Reichssparkommissar (R 2 /21898 , hier außerdem einige Materialien zur alsbald aufgenommenen Ressortberatung über die Ausfüllung des Globalabstrichs). Zur weiteren Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 107, P. 2.

Die anwesenden Mitglieder des Reichskabinetts erklärten sich grundsätzlich bereit, den Wünschen des Reichsfinanzministeriums entgegenzukommen496.

496

Die Haushaltsverordnung (VO „über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Rechnungsjahre 1932“ nebst Haushaltsplan 1932) wurde vom RPräs. am 30. 6. vollzogen (RGBl. II, S. 153). Sie wurde vom RK dem am 31. 7. gewählten RT mit RT-Drucks. Nr. 5  vom 26. 8. vorgelegt. Die in § 1 der VO vorbehaltene „Feststellung eines Reichshaushaltsplans durch Gesetz“ kam jedoch auf parlamentarischem Wege nicht zustande. Die Regierung Hitler hat diesen Mangel dadurch beseitigt, daß sie in § 1 des von ihr auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 24.3.33 (RGBl. I, S. 141 ) verkündeten „Gesetzes über die Haushaltsführung im Reich“ vom 30.3.33 (RGBl. II, S. 141 ) den Haushaltsplan 1932 als Reichshaushaltsplan im Sinne des Art. 85 Abs. 2 der RV erklärte. Vgl. diese Edition: Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 77, P. 3 a.

Zum Schlusse berichtete Staatssekretär Dr. Zarden, daß eine Prüfung ergeben habe, daß eine Zahlung von Subventionen an den Verlag Mosse und an die Kölnische Volkszeitung aus Reichsmitteln nicht erfolgt sei. An die Kölnische Volkszeitung seien vor längerer Zeit einmal Subventionen gezahlt worden.

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