2.46.1 (vpa1p): 1. Bericht des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über seine Verhandlungen in Lausanne.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 25). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

[168]1. Bericht des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über seine Verhandlungen in Lausanne1.

1

Vgl. Dok. Nr. 38, P. 3; 40, P. 6. – Über das Ergebnis seiner Verhandlungen in Lausanne (26.–29. 6. ?) mit den dort anwesenden Kabinettsmitgliedern (RK, RAM, RFM, RWiM) hatte der REM am 29. 6. telegrafisch nach Berlin berichtet: „1) Die geplanten Butterzollverhandlungen mit Holland, Dänemark und Finnland sollen demnächst stattfinden. Für diese Verhandlungen wird festgesetzt, daß einerseits eine Verminderung der Gesamtbuttereinfuhr stattfinden muß, andererseits eine Vergrößerung der holländischen Einfuhr bis auf 70 v. H. seiner Einfuhr 1931 zugestanden werden kann. 2) Die Regelung soll in der Form eines prozentualen Zollkontingents gesucht werden, wobei die deutsche Landwirtschaft hinsichtlich der Preise auch gegenüber Holland nicht ungünstiger gestellt sein darf als bisher. 3) Der autonome Butterzoll wird auf 150 RM erhöht, der Valuta-Zollzuschlag gegenüber valutaschwachen Ländern auf z. Zt. 50 RM. 4) Diese Vereinbarung mit Holland soll nur für das Jahr 1932 abgeschlossen werden. 5) Der Schwedenvertrag [Anm. 3 zu Dok. Nr. 28] ist vor dem 1. Juli auf spätestens den 31. Januar 1933 zu kündigen. […] 6) Die Zwischenzölle für Speck und Schmalz werden aufgehoben. 7) Das Maismonopol wird auf Dari ausgedehnt. 8) Für Malz sowie für Müllereierzeugnisse aus Gerste und Hafer, endlich für Hafer selbst werden Einfuhrscheine eingeführt, falls die Mittel aus dem Fonds des R.E.M. zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen die Einfuhrscheine so bemessen werden. daß keine versteckte Ausfuhrprämie gewährt wird. 9) Das Auswärtige Amt soll sofort mit dem belgischen Gesandten in Berlin über eine Einfuhrkontingentierung für Frühkartoffel verhandeln.“ (Tel. Nr. 60 an das RWeMin. in R 43 I /338 , Bl. 198; außerdem fast gleichlautendes Tel. Nr. 62, Vogels an StSRkei, vom 29. 6., ebd., Bl. 202).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machte eingehende Ausführungen über die Lage der Landwirtschaft in Deutschland.

Im Vordergrund stände die Zins- und Preisfrage.

Wegen der Zinsen werde mit der Preußenkasse2 verhandelt. Der Preußische Finanzminister3 habe sich geweigert, zu ihm zu kommen, da er nur mit dem Reichsminister der Finanzen zu verhandeln habe. Am Vormittag habe sich nun der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten4 bei ihm angesagt.

2

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 13.

3

Klepper.

4

Steiger.

Die Landwirte hätten bei den Kredit-Genossenschaften insgesamt in letzter Zeit 250 Millionen RM abgehoben. Weitere Forderungen von 100 Millionen RM hätten diese nicht befriedigen können. Für Liquiditäts- und Erntekredite seien insgesamt 150 Millionen RM erforderlich. Hinzu komme der Abschreibungsbedarf der Kreditgenossenschaften. Besonders im Osten hätten diese außerordentliche Ausfälle, so daß die Gefahr einer Katastrophe näherrücke5.

5
 

Hierauf hatte der Reichsverband der dt. landwirtschaftlichen Genossenschaften, Raiffeisen, schon mit Schreiben an den RK vom 16.4.32 nachdrücklich hingewiesen und die RReg. gebeten, „die zur Kreditgewährung an landwirtschaftliche Genossenschaften berufenen Stellen in die Lage zu versetzen, ausreichende Mittel für die landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Beseitigung ihrer Liquiditätsschwierigkeiten sofort bereitzustellen“. In Frage komme hier in erster Linie die Preußenkasse, die in letzter Zeit alle Kreditanträge der Genossenschaften abgelehnt habe. Diese seien nun „am Ende ihrer Kraft“. Ihre „überaus ernste Lage erfordert die unverzügliche Bereitstellung erheblicher Beträge im Kreditwege, die wir auf Grund der uns vorliegenden Nachrichten auf rund RM 200 Millionen beziffern. Wir sehen keine anderweitige Möglichkeit, die besorgniserregende Lage der Kreditgenossenschaften zu beheben.“ Falls der „Zusammenbruch dieser Genossenschaften nicht vermieden wird, werden auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, die Schuldner dieser Genossenschaften sind, zum Zusammenbruch kommen“ (R 43 I /1298 , Bl. 165–172; hier umfangreiches Material u. a. über die von den Reichsministern Schiele und v. Braun im Mai/Juni 1932 mit dem Reichsverband geführten Verhandlungen).

Das Reich habe sich bereit erklärt zu helfen. Die Abschreibungen müßten im ganzen Genossenschaftswesen durchgeführt werden. Das sei die Überzeugung[169] sämtlicher Reichsressorts und des Reichsbankenkommissars. Die Preußenkasse dagegen behaupte, daß weder Liquiditätsschwierigkeiten, noch ein Abschreibungsbedarf vorhanden sei6.

6

Vgl. das Schreiben des Präs. der Pr. Zentralgenossenschaftskasse an den RK vom 26.5.32 in R 43 I /1298 , Bl. 205–209.

Nach seiner Auffassung könnte die Zinsfrage erst in Angriff genommen werden, wenn die Abschreibungen vorgenommen wären; anderenfalls würden die Genossenschaften immer wieder versuchen, durch hohe Zinsen ihre Ausfälle hereinzubringen.

Die Preisfrage sei nach wie vor bei der Landwirtschaft sehr ungünstig. Beim Getreide sei eine außerordentlich gute Ernte zu erwarten7. Der Druck der Ware auf den Preis würde dann außergewöhnlich groß werden. Erfreulich sei, daß die Vorräte aus der alten Ernte gering seien. Das Zollkontingent sei nur zum Teil hereingelassen worden. Russenroggen käme nur in geringen Mengen auf den Markt und bedeute keine Gefahr.

7

Die Getreideernte 1932 (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer) betrug insges. rd. 23,2 Mio to. Vgl. Stat. Jb. f. d. Dt. Reich 1933, S. 68.

Die Erntefinanzierung sei in diesem Jahre günstiger als im Vorjahre, weil der Reichsbankdiskont von 15 auf 5% herabgesetzt worden war. Es sei anzunehmen, daß der Handel Vorräte kaufen könne. Der Orderlagerschein8 werde stärker als bisher in die Erscheinung treten. 1½–2 Millionen RM seien zur Verbilligung der Lombardierung in Aussicht genommen. Der Lombardzinsfuß solle dadurch auf 4% herabgedrückt werden.

8

Indossierungsfähiges, wechselähnliches Wertpapier zur Erntefinanzierung. Gesetzliche Grundlage: „Verordnung über Orderlagerscheine“ vom 16.12.31 (RGBl. I, S. 763 ).

Der Verkaufsdruck solle im September und Oktober durch Ausfuhrscheine9 und dadurch gemildert werden, daß die Zölle in den ersten Monaten nach der Ernte hochgehalten, dann später gesenkt werden, so daß ein Anreiz geschaffen würde, die Ausfuhr hinauszuschieben. Mit den Mühlen sei erfolgreich darüber verhandelt worden, daß sie 2–300 000 t Getreide auf Lager nähmen.

9

Nach § 11 des Zolltarifgesetzes in der Fassung der VO des RPräs. vom 19.3.32 (RGBl. I, S. 135 , 141) konnte die RReg. bestimmen, daß bei der Ausfuhr von u. a. Weizen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten „über die ausgeführten Mengen Bescheinigungen – Ausfuhrscheine – erteilt werden, die den Inhaber berechtigen, die gleiche Menge der nämlichen Warengattung zollfrei oder zu ermäßigten Zollsätzen einzuführen“. Die Ausfuhrscheine sollten dazu dienen, den Getreidemarkt nach der Ernte zu entlasten und etwa fehlende Mengen am Schluß des Erntejahres durch Wiedereinfuhr zu ergänzen.

Das Einfuhrscheinsystem10 solle auch auf Hafer und Gerste ausgedehnt werden11. Der Vermahlungszwang von Weizen werde auf 97% festgesetzt12.

10

Dieses System war von 1894–1914 und wiederum seit 1925 (vgl. diese Edition: Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 106; 340, P. 5) in Kraft. Einfuhrscheine wurden z. Z. nach den Bestimmungen der VO vom 17.11.31 (RGBl. I, S. 681 ) auf besonderen Antrag bei der Ausfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mälzerei- und Müllereiprodukten, Vieh und Fleisch ausgestellt, und zwar auf den Zollbetrag, der bei der Einfuhr der ausgeführten Warenart und Menge zu entrichten war. Sie berechtigten den Inhaber, innerhalb einer bestimmten Frist eine dem Zollwert der Einfuhrscheine entsprechende Menge der genannten Warenarten ohne Zollentrichtung einzuführen. Sie dienten in erster Linie dazu, Exportverluste auszugleichen, die sich aus dem Unterschied zwischen den Weltmarkt- und Inlandspreisen ergaben.

11

Durch VO vom 6.9.32 (RGBl. I, S. 437 ).

12

Durch VO vom 29.6.32 (RGBl. I, S. 343 ).

An Futtergetreide seien 1,5 Millionen to nötig; er stehe auf dem Standpunkt,[170] daß überschüssige Weizen- und Roggenmengen in erster Linie zur Deckung des Futterbedarfs herangezogen werden möchten. Der Reichswirtschaftsminister dagegen habe sich für eine Steigerung der Einfuhr billiger Futtermittel aus dem Ausland ausgesprochen.

Die Einfuhr von Mais soll gedrosselt werden. In letzter Zeit sei Dari in großen Mengen aus British-Indien und anderen Gebieten hereingekommen. Deswegen müsse das Maismonopol auf Dari ausgedehnt werden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab dann ein umfassendes Zahlenbild von dem Absinken der Verkaufserlöse der Landwirtschaft seit den Jahren 1927/28. Den Ausfall schätzte er insgesamt auf 2,726 Milliarden RM. Dem stehe eine Gesamtverschuldung von 11–12 Milliarden und ein Ausfuhrüberschuß von 1,5 Milliarden gegenüber.

Weiter gab er eine Übersicht über die Verschuldung der Landwirtschaft anhand der Feststellungen des Instituts für Konjunkturforschung. Die fast 3 Milliarden Mindereinnahmen der Landwirtschaft bedeuten etwa 1,5 Millionen Arbeitslose. Die Absatzmöglichkeiten hätten sich durch die Gesamtzahl der Arbeitslosen erheblich verschlechtert.

Es werde notwendig sein, nunmehr auch die Veredlungsproduktion der Landwirtschaft vom Weltmarkt abzuhängen. Die Hoffnungen auf eine Besserung der Ausfuhrmöglichkeiten seien nach seiner Auffassung Utopien. Die Ausfuhr sei seit 1922 von 14 auf 6 Milliarden zurückgegangen. An der Ausfuhr sei die industrielle Produktion früher mit 20% ihrer Gesamterzeugung, jetzt mit 30% beteiligt. Es sei notwendig, den Binnenmarkt zu stärken, und erst, wenn sich diese Maßnahme auswirke, die Ausfuhr wieder zu steigern. Die Ausfuhr werde zunächst weiter zurückgehen. Nach den Versprechungen der Reichsregierung, den Binnenmarkt zu stärken und die Veredlungsproduktion zu fördern, hätten ihre bisherigen Maßnahmen in der Landwirtschaft schwer enttäuscht. Das gelte von dem Wegfall der Umsatzsteuermindestgrenze von 5000 RM13, von den Zollbindungen gegenüber Bulgarien14, von dem Devisenabkommen mit Italien15. Die Widerstände, die sich gegen eine zielbewußte Agrarpolitik geltend machten, ergäben sich auch aus dem scharfen Telegramm des Reichsministers des Auswärtigen gegen die Einfuhrsperre für Frühkartoffeln16. Andere Staaten hätten ohne Bedenken für ihre Landwirtschaft sehr wirksame Schutzmaßnahmen getroffen. Seit 1919 wären die Interessen der Landwirtschaft gegenüber denen der Industrie und der Arbeiterschaft zurückgesetzt worden. Das Drängen der Regierung auf Intensivierung der Betriebe habe viele Besitzer veranlaßt, teure Kredite zu diesem Zweck aufzunehmen. Zu Unrecht seien sie deswegen getadelt worden. Die Intensivierung sei richtig gewesen, nur hätte die Landwirtschaft gleichzeitig stärker gegen das Ausland geschützt werden müssen.

13

Vgl. Dok. Nr. 17.

14

Vgl. Dok. Nr. 23, P. 1.

15

Vgl. Dok. Nr. 23, P. 2.

16

Vgl. Anm. 13 zu Dok. Nr. 38.

Aus diesen Gründen sei die Einfuhrsperre und das Aushandeln von Kontingenten[171] für agrarische Erzeugnisse notwendig. Würden diese Maßnahmen abgelehnt, so würde die Landwirtschaft mit größtem Nachdruck das Getreidemonopol fordern17. Dann aber würde die wirtschaftliche Freiheit noch mehr eingeschränkt werden.

17

Vgl. die Ausführungen des REM in der Ministerbesprechung am 21. 6. (Dok. Nr. 33, P. 4 d).

Es sei beabsichtigt, den Schwedenvertrag zu kündigen18. Die Reichsregierung werde bei der Terminbestimmung für den Ablauf nicht kleinlich sein. Voraussichtlich werde er bis zum 31.1.1933 Geltung haben. Mit dem Schwedenvertrag hingen andere große Einfuhrfragen bei Ländern zusammen, denen auf Grund der Meistbegünstigung aus dem Schwedenvertrage Vorteile erwüchsen.

18

Vgl. Dok. Nr. 28, dort bes. Anm. 3.

Er beantrage im Einvernehmen mit dem Reichskanzler und den Reichsministern in Lausanne (Anlage19),

19

Die Anlage fehlt.

1. die Zwischenzölle für Speck und Schmalz aufzuheben20,

20

Die Zwischenzölle für Speck und Schmalz (vorübergehend ermäßigte Zölle, eingeführt durch Zollgesetz vom 17.8.25, RGBl. I, S. 261 , verlängert durch Zollgesetz vom 15.7.27, RGBl. I, S. 180 ) wurden durch VO des RFM vom 1.7.32 (RGBl. I, S. 343 ) außer Kraft gesetzt.

2. das Maismonopol auf Dari auszudehnen21.

21

Das Maismonopol wurde von der durch Gesetz vom 26./31.3.30 (RGBl. I, S. 88 , 111) geschaffenen „Reichsmaisstelle“ ausgeübt. Zur Ausdehnung ihres Aufgabenbereichs auf Dari (eine Hirseart) s. die VO des RPräs. vom 5.7.32 (RGBl. I, S. 347 ).

Der Reichsminister des Innern trat den Ausführungen bei; ebenso der Reichswehrminister. Die Regierung müsse sich vor den Wahlen klar entscheiden, welche Wirtschaftspolitik sie führen wolle, sonst würde sie von keiner Partei verstanden werden. Die Schwierigkeiten im Export müßten in Kauf genommen werden, um den Bauern zu helfen. Die Reichsregierung könne in dieser Richtung wirksame Maßnahmen treffen. Dagegen habe sie keinen ausreichenden Einfluß auf die Ausfuhr deutscher Waren ins Ausland. Deswegen sei es notwendig, die Bauern kaufkräftig zu machen, um sie vor dem Ausland zu schützen. Bevor sich diese Maßnahmen auswirkten, müsse für die Arbeitslosen und für die Industriearbeiter als Zwischenlösung ein Beschaffungsprogramm durchgeführt werden. In gewissem Grade werde es auch notwendig sein, Exportdumping zu treiben und der Arbeiterschaft hinsichtlich der Verstaatlichung in bestimmten Grenzen entgegenzukommen.

Staatssekretär Dr. Meissner führte aus: Der Herr Reichspräsident fühle sich noch an seine Botschaft vom 18. März 193022 gebunden, in der er der Landwirtschaft, und insbesondere dem Osten, Hilfe zugesagt habe. Die Versuche, die in dieser Richtung gemacht worden seien, seien wegen der Verschlechterung der Lage gescheitert. Vor allem müßten aber sichtbare Zeichen der Hilfsbereitschaft gegeben werden.

22

In der Presse veröffentlichtes Schreiben Hindenburgs an den RK, abgedr. in dieser Edition: Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 480. Zum Inhalt vgl. auch Schultheß 1930, S. 78 f.

Der Reichsarbeitsminister glaubte, daß die Aufhebung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz der Landwirtschaft keine Erleichterung bringen würde. Die inländischen Preise seien zu hoch, um von den Arbeitern und Erwerbslosen angelegt werden zu können. Die großen Kürzungen wirken sich in gleicher[172] Richtung aus. Trotzdem wolle er keine Schwierigkeiten machen. Er erwarte aber, daß die Grundlinien der Wirtschaftspolitik nach Rückkehr des Reichskanzlers und der Reichsminister aus Genf23 eingehend besprochen und festgelegt würden.

23

Muß heißen: Lausanne.

Staatssekretär Dr. Zarden wies darauf hin, daß die Aufhebung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz in Verbindung mit der Kündigung des Schwedenvertrages immerhin eine gewisse Bedeutung hätte. Im übrigen sei auf Antrag der Landwirtschaft von den zuständigen Ressorts die Erhöhung des Spiritusbeimischungszwanges auf 10 RM beschlossen worden24. Die Automobilindustrie habe gewisse Bedenken. Der Augenblick sei für diese Maßnahmen günstig. Die gegenwärtige Konkurrenz lasse die Preissteigerung, 1,1 Pfg. für den Liter, nicht in Erscheinung treten.

24

Vgl. Dok. Nr. 89, P. 2.

Das Kabinett erklärte sich dem Vorschlage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend mit dem Wegfall der Zwischenzölle für Speck und Schmalz und mit der Ausdehung des Maismonopols auf Dari einverstanden. Der Beschluß soll erst nach Unterzeichnung der Verordnung veröffentlicht werden, um Voreindeckungen möglichst zu verhindern. Für die Aufhebung der Zwischenzölle genügt eine Verordnung des Reichsministers der Finanzen und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Die Ausdehnung des Maismonopols auf Dari wird durch eine Notverordnung erfolgen25.

25

Vgl. oben Anm. 20 und 21.

Extras (Fußzeile):