2.47.1 (vpa1p): Verhandlungen in Lausanne.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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[176]Verhandlungen in Lausanne.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei erläuterte die Einzelheiten der beiliegenden Aufzeichnung über ein Telefonat mit Lausanne1 und führte aus, daß er dem Herrn Reichskanzler als seine persönliche Auffassung mitgeteilt habe, die in der Aufzeichnung erwähnte erste Möglichkeit sei für Deutschland nicht tragbar.

1

Es handelt sich um eine nicht signierte, wahrscheinlich am Nachmittag des 1. 7. gefertigte Aufzeichnung über ein „Diktat des Herrn Reichskanzlers am Fernsprecher“ folgenden Wortlauts: „Wir haben die amerikanische Sache [vgl. Dok. Nr. 46, P. 2] heute morgen definitiv abgelehnt, und zwar obschon der englische Premierminister uns gesagt hat, er würde sich im Parlament dafür stark machen, daß das das Maximum wäre, das von Deutschland hier geleistet werden könnte. Auf der anderen Seite fürchtet Ministerpräsident, eine Stellungnahme ohne sein Parlament nicht machen zu können. Auf französischer Seite bleibt die Sache offen. Es ergibt sich nun folgendes: Die Mächte beraten jetzt weiter und werden uns den Plan vorlegen, den sie untereinander ausarbeiten. Darin werden sie als Maximum das von uns zu Leistende, wahrscheinlich 5 Milliarden, einsetzen, unter den gewissen Bedingungen, die uns bekannt sind. Diesen Plan werden sie uns dann unterbreiten, und wir lehnen ihn dann ab. Dann schieben sie das Odium einer Ablehnung auf Deutschland, besonders in der Öffentlichkeit (und zwar den Mißerfolg der Konferenz). Dieser Mißerfolg würde, wie die Sachverständigen behaupten, die Lage Deutschlands außerordentlich verschlechtern. Jetzt gibt es eine zweite Möglichkeit. Wenn die Konferenz zu Ende geht, dann könnten die Mächte von sich aus sagen, sie hätten diesen Plan entworfen, sie hielten das für das Maß, das Deutschland leisten könnte und sollte. Demgegenüber könnte Deutschland auf der Schlußsitzung erklären, es sei nicht in der Lage, diesem Plan beizutreten, weil er keine Endlösung bedeute. Aber Deutschland wäre durchaus bereit, eine Endanstrengung zu machen, um auch seinerseits zur Beendigung der Reparationsgeschichte beizutragen. Damit würde der Anklage der Entente etwas Wind aus den Segeln genommen. Drittens gibt es folgende Möglichkeit: Wir könnten dem Plan zustimmen. Die Situation ist dann folgende: Die anderen Mächte sagen uns, dieser Plan wird vorläufig von keiner Macht ratifiziert; er wird von uns nur angenommen. Die Ratifikation erfolgt erst nach Verhandlungen mit Amerika, auch von Deutschland also erst später, so daß wir von dem Plan herunterkommen könnten. Wir würden unsere Zustimmung zu diesem Plan nur unter gewissen Voraussetzungen erteilen. Diese Voraussetzungen bestünden in folgendem: Von den 4–5 Milliarden, die von uns verlangt werden, würden wir erklären müssen, daß wir vielleicht 2 Milliarden zu einem Zeitpunkt auf dem öffentlichen Markt begeben lassen würden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für die Begebung der restlichen 3 Milliarden auf den ausländischen Märkten verlangen wir die Zustimmung Deutschlands. Es kann also nichts ohne uns gemacht werden, d. h. daß diese letzten 3 Milliarden, wenn wir nicht wollen, überhaupt nicht begeben werden können. Das würde bedeuten, daß von den ganzen 5 Milliarden nur 2 Milliarden wirklich, also de facto begeben werden können. Wir würden weiter verlangen, daß in der politischen Erklärung, die auf der Konferenz abgegeben werden wird, die Mächte eine Erklärung abgeben, daß durch unseren Beitritt zu diesem Akkord der Teil 8 des Versailler Vertrages, das ist also der § 231 bis § sowieso, hinfällig werden (Kriegsschuldparagraph). Jetzt müßte das Kabinett überlegen, ob unter solchen Umständen es ihm annehmbar erschiene, daß wir auf dieser letzten Basis hier handeln. Wir müßten das aber heute abend noch wissen, sonst würden wir morgen vor ein fait accompli gestellt.“ (R 43 I /1457 , S. 21–23).

Der Reichsminister der Finanzen rate zu, dem Vorschlage von 5 Milliarden zuzustimmen2.

2

Der Plan einer dt. Abschlußleistung von 5 Mrd. RM war bei einer Besprechung zwischen Schwerin v. Krosigk und Sir Walter Layton schon am 28. 6. eingehend erörtert worden. Dabei hatte Layton, wie der RFM in einer längeren Aufzeichnung vom gleichen Tage vermerkte, zunächst die Zahlungsmodalitäten (Hinterlegung von Bonds bei der BIZ, tranchenweise Begebung dieser Bonds innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren unter Berücksichtigung der dt. Kreditfähigkeit) ausführlich dargelegt. „Auf meine Bemerkung, ich fürchte, daß bei diesem Plan Zahlen herauskommen könnten, die für uns nicht annehmbar seien, erwiderte Layton, es sei eher ein Vorteil, daß hierbei höhere Zahlen zugrundegelegt werden könnten, die den Franzosen die Annahme eines solchen Planes erleichtern würden, während wir den Vorteil hätten, daß entweder die Bonds praktisch nicht zur Begebung kommen würden oder daß infolge der völligen Wiederherstellung der deutschen Kreditfähigkeit ihre Begebung uns effektiv nicht schaden würde.“ Demgegenüber habe er, der RFM, sich sehr skeptisch geäußert und abschließend erklärt: „Es sei für uns vollkommen unmöglich, eine Zahl vorzuschlagen, die von der anderen Seite abgelehnt oder heraufgetrieben werden würde. Wir könnten weder das Risiko einer solchen Ablehnung noch das Risiko übernehmen, daß bei einem Hin- und Herhandel schließlich Zahlen herauskämen, die wir ablehnen müßten, und daß uns dann die Verantwortung für das Scheitern der Konferenz auferlegt würde. Layton sah dies vollständig ein und meinte, es würde außerordentlichen Geschicks von Vermittlern bedürfen, um eine mögliche Grundlage für eine Einigung zu schaffen.“ (R 43 I /482 , Bl. 184–189).

[177] Auch der Reichswirtschaftsminister sei dieser Auffassung, ohne allerdings Einzelheiten genannt zu haben.

Der Reichskanzler habe Bedenken gegen den Plan einer Zahlung von 5 Milliarden3.

3

Während dieser Ministerbesprechung fand eine telefonische „Unterhaltung“ zwischen StS v. Bülow und MinDir. Köpke statt, wobei Bülow die Instruktion des RK (vgl. oben Anm. 1) durch folgende Mitteilungen ergänzte: „Es handelt sich nicht um das Ersuchen, das Kabinett zu einer materiellen Entscheidung zu veranlassen, sondern es handelt sich lediglich um eine Frage der Verhandlungstaktik, und zwar die folgende: Die Delegation fühlt sich in der Verhandlungstaktik seit der Rückkehr des Kanzlers insofern gebunden, als der Kanzler die Forderung des Kabinetts aus Berlin mitgebracht hat, es dürfte unter keinen Umständen vor den Wahlen eine Abschlagszahlung konzediert werden [vgl. Dok. Nr. 40, P. 1]. Es dreht sich jetzt aber gerade um die Abschlagszahlung und die Delegation fragt, ob sie freie Hand bekäme, über diese Abschlagszahlung wieder verhandeln zu können, wobei nicht gesagt ist, ob es zu der Zahlung kommt oder nicht. Die materielle Entscheidung folgt erst morgen oder übermorgen und wird selbstverständlich dem Kabinett gleichfalls vorher unterbreitet. Was den Modus procedendi im einzelnen anlangt, so sagte Herr von Bülow, es würde drei Papiere geben:

1) der Reparationsplan mit oder ohne uns, wobei zu beachten sei, daß ein Reparationsplan ohne uns gefährlich sei, wir hätten dann das Odium der Ablehnung gegenüber der geschlossenen Meinung der anderen allein zu tragen,

2) ein Papier über die Weltwirtschaftskonferenz und deren Vorbereitung, ein Generalprogramm für die europäische Kooperation,

3) ein politisches Papier, eine Art Mantelnote, in der der allseitige gute Wille zum Ausdruck gelangen soll, daß die beteiligten Regierungen, um eine neue Zukunft anzubahnen, auf der Basis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Achtung u. a. die Frage der Kriegsschuld begraben.

Über die Gleichberechtigung in Abrüstungsdingen soll in dieser Mantelnote nicht gesprochen werden. Man wird die Abrüstung in Genf belassen. Herr v. Bülow erklärte aber, daß die Verhandlungen über die Gleichberechtigung in den letzten Tagen gut gingen und daß man in dieser Frage in Lausanne optimistisch sei. Der Konsultativpakt [vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 38] ist begraben.“ (Aufzeichnung ohne Unterschrift über die „Unterhaltung Staatssekretärs von Bülow mit Ministerialdirektor Köpke während der Kabinettssitzung [!] am 1.7.1932 von 7–7.15“ in R 43 I /482 , Bl. 300).

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß die Reichsregierung nach seiner Ansicht das Odium des Scheiterns der Lausanner Beratungen auf sich nehmen könne. Es entstehe jedoch die Frage, ob im Falle eines Scheiterns der Konferenz der deutsche Kredit erschüttert werde. Vielleicht könne sich der Reichsbankpräsident hierzu sowie zu der Frage äußern, wie die Ablehnung der gegenwärtigen Vorschläge sich wirtschaftlich auswirken werde.

Der Reichsbankpräsident führte aus, daß er die Fragen nicht beantworten könne, weil er die Einzelheiten des 5 Milliarden-Plans nicht kenne4.

4

Zu den von Luther an dieser Stelle noch gemachten Ausführungen s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 48.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte gleichfalls, daß die in Berlin anwesenden Reichsminister das 5 Milliarden-Projekt nicht beurteilen könnten, weil sie die Einzelheiten nicht kennten. Nach seiner Auffassung sei dieses Projekt abzulehnen.

Der Reichsarbeitsminister vertrat die Auffassung, daß die Ablehnung des 5 Milliarden-Projekts Deutschland wirtschaftlich nicht schaden könne. Die Gewerkschaften würden nach seiner Auffassung auch für Ablehnung des Projekts[178] sein. Er warf die Frage auf, ob es uns wirtschaftlich noch schlechter gehen könne als jetzt, und bezweifelte das.

Der Reichsbankpräsident betonte, daß es uns wirtschaftlich noch sehr viel schlechter gehen könne als jetzt, z. B. dann, wenn der deutsche Export noch mehr zurückgehe5.

5

Ergänzend hierzu Luther in einer „Aktennotiz“ vom 2. 7.: „In meiner zweiten kurzen Rede innerhalb der Reichsregierung, die ich am 1. Juli in Erwiderung auf die Bemerkung gehalten habe, es könnte uns überhaupt nicht schlimmer gehen, habe ich darauf hingewiesen, daß eine starke Verringerung unseres Exportes sehr wohl eine Lage schaffen könne, in der es unmöglich sei, die öffentlichen Finanzen aufrecht zu erhalten. Dann würde entweder eine Zahlungsunfähigkeit des Reiches usw. mit schwersten sozialen und politischen Folgen eintreten, oder es würde das kommen, wogegen ich mich selbstverständlich mit aller Kraft bis zum Letzten wehren würde, was die Vernichtung des deutschen Sparkapitals wie überhaupt eine völlig unmögliche Situation bedeuten würde.“ (NL Luther  344).

Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern wurde sodann fernmündlich Verbindung mit Lausanne aufgenommen und u. a. von dem Reichsminister des Innern sowie von dem Reichsbankpräsidenten mit dem Reichskanzler und dem Reichsminister der Finanzen gesprochen6.

6

Aufzeichnungen über diese Telefonate nicht bei den Akten der Rkei. Vgl. hierzu Dok. Nr. 48, dort auch Anm. 1.

Es wurde eine gemeinsame Sitzung des gesamten Reichskabinetts für Sonnabend, den 2. Juli, in Heidelberg in Aussicht genommen, damit die nicht zur deutschen Delegation gehörigen Reichsminister in die Lage versetzt würden, die Einzelheiten zu beurteilen7.

7

Eine derartige Kabinettssitzung kam nicht zustande. In diesem Zusammenhang vermerkte Luther am 2. 7. u. a.: Planck habe ihm am frühen Vormittag des gleichen Tages telefonisch mitgeteilt, der RK „wolle von der Einberufung einer Kabinettssitzung nunmehr Abstand nehmen, nachdem er ja die Stimmung der Herren in Berlin kennengelernt habe, und glaube vielmehr, nun in Lausanne Entscheidungen innerhalb der Delegation treffen zu können“ (NL Luther  344).

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