2.59.1 (vpa1p): 1. Stellung der Reichsbank.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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[210]1. Stellung der Reichsbank.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Reichsbankpräsident in einer Sitzung des Generalrats der Reichsbank von der Auffassung der Reichsregierung über die Lage der Notenbank nach dem Lausanner Abkommen Mitteilung machen wolle. Der Reichsbankpräsident habe einen Brief des Reichskanzlers im Namen der Reichsregierung an den Generalrat des Inhalts erbeten, daß die Unabhängigkeit der Notenbank auch nach dem Lausanner Abkommen gewahrt bleibe.

Der Reichswehrminister warnte davor, sich in dieser Weise festzulegen. Er schlug vor, dem Reichsbankpräsidenten oder dem Generalrat in dem Sinne zu schreiben, daß das Reichskabinett über die Stellung der Notenbank nach dem Lausanner Abkommen seine Auffassung nicht mitteilen wolle, weil andernfalls eine Abschwächung des in Lausanne erreichten Erfolges durch die Öffentlichkeit zu besorgen sei.

Der Reichskanzler und die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts stimmten diesem Vorschlage des Reichswehrministers zu1.

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Über diesen Beschluß unterrichtete Papen den RbkPräs. mit Schreiben vom 12. 7., worin es hieß: Das Kabinett habe sich dahin ausgesprochen, „daß eine Äußerung der Reichsregierung über die Unabhängigkeit der Notenbank zur Zeit nicht am Platze sei, da der geltende Rechtszustand erst mit Eintritt der Ratifikation [des Lausanner Abkommens] geändert wird.“ Sie könne „zu einem späteren Zeitpunkt“ auf die Angelegenheit zurückkommen (R 43 I /637 , Bl. 232). – Mit seinem Antwortschreiben vom 18. 7. übersandte Luther dem RK eine Entschließung des Generalrats der Rbk vom 17. 7., in der dargelegt wurde: Die RReg. habe „durch ihr Verhalten zu erkennen gegeben, daß die Unabhängigkeit der Notenbank nicht als eine irgendwie mit der Reparationsfrage verbundene Angelegenheit […] anzusehen ist.“ Ihre Absicht, diese „Überzeugung auch gegenüber der Öffentlichkeit in aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, wird vom Generalrat lebhaft begrüßt. Wenn dies, wie seinerzeit in Aussicht genommen war, bereits in Lausanne geschehen wäre, so würde das zweifellos im Sinne einer Festigung des Vertrauens gewirkt haben. Da die Erklärung bisher unterblieben ist, so besteht die Gefahr, daß die Sorge vor einer ungesunden Ausnutzung der in Aussicht stehenden währungspolitischen Freiheit, auch wenn diese Sorge völlig unbegründet ist, neben anderen Ursachen den Vertrauensstörungen neue Nahrung gibt. Unter diesen Umständen erscheint es dem Generalrat unerläßlich, daß die Reichsregierung die nächste sich bietende Gelegenheit benutzt, um ihre in Lausanne bereits gehegte Absicht zur Ausführung zu bringen, noch bevor für die Währung eine akute Gefahr entsteht oder Erörterungen darüber innerhalb besonders interessierter Kreise beginnen.“ (Ebd., Bl. 235–237; vgl. auch NL Luther  344). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 107, P. 1.

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