2.63.1 (vpa1p): 1. Ausdehnung der Osthilfemaßnahmen auf die östlichen Gebiete Bayerns.

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1. Ausdehnung der Osthilfemaßnahmen auf die östlichen Gebiete Bayerns.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erinnerte an die früheren ausgedehnten Beratungen des Reichsministeriums über den bereits im April d. Js. vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Ausdehnung der Osthilfemaßnahmen auf die östlichen Gebiete Bayerns. Das Reichsministerium war sich bereits damals im Prinzip über die Zweckmäßigkeit einer solchen Ausdehnung schlüssig geworden2. Es erschiene nicht mehr als recht und billig, daß die notleidenden Gemeinden im Bayerischen Wald in die Osthilfe einbezogen würden. Infolge des Kabinettswechsels ist es jedoch zu einem formellen Beschluß des Reichskabinetts bisher nicht gekommen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bittet daher, seinen Antrag zum Beschluß erheben zu wollen. Es sei beabsichtigt, Oststellen in München und in Nürnberg einzurichten. Die Bayerische Staatsregierung stehe allerdings auf dem Standpunkt, daß alle Hilfsmaßnahmen[238] für die gefährdeten bayerischen Ostgebiete in München konzentriert sein sollten. Dies sei aber eine interne bayerische Angelegenheit, über die das Reichsministerium nicht zu beschließen brauche. Als finanzielle Auswirkung der Ausdehnung der Osthilfe auf Bayern ist ein Betrag von 3 Millionen RM in Aussicht genommen.

2

Zu den Beratungen der vorangegangenen RReg. s. diese Edition: Die Kabinette Brüning I/II, Dok. Nr. 699, P. 6; 739, P. 1; umfangreiche Aktenmaterialien (u. a. zahlreiche Schreiben der Bayer. StReg. und der BVP) hierzu in R 43 I /1812 . Den Beratungen zugrunde gelegen hatte ein vom RKomOsthilfe Schlange-Schöningen am 27.4.32 vorgelegter VOEntwurf, der die Durchführung der in den §§ 14–29 und 31 des Osthilfegesetzes vom 31.3.31 (RGBl. I, S. 117 ) in der Fassung vom 6.11.31 (RGBl. I, S. 665 ) bezeichneten Maßnahmen auch in Niederbayern, in der Oberpfalz und in Oberfranken vorsah (R 43 I /1812 , Bl. 353–357). REM/RKomOsthilfe v. Braun hatte diesen Entwurf vollinhaltlich übernommen und mit Schreiben an StSRkei vom 11. 6. um unverzügliche Behandlung im Kabinett gebeten, da von bayer. Seite dauernd in der Angelegenheit weiter gedrängt werde. Seitens der Rkei wurde jedoch entschieden, daß die Frage erst nach Rückkehr des RK von Lausanne behandelt werden könne (ebd., Bl. 392–393).

Nach kurzer Debatte stellt der Herr Reichskanzler das Einverständnis des Reichsministeriums fest, daß die Osthilfemaßnahmen gemäß dem Antrage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft auf die östlichen Gebiete Bayerns ausgedehnt werden3.

3

Die VO wurde vom RPräs. am 16.7.32 ausgefertigt (RGBl. I, S. 357 ).

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