2.76.1 (vpa1p): 2. Butterzoll.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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2. Butterzoll.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft dem die Vorlage des Auswärtigen Amts5 erst am gleichen Morgen zugegangen war, erklärte sich außerstande, zu dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Protokoll über eine Aussprache zwischen der Industrie und Landwirtschaft über den Beratungsgegenstand6 Stellung nehmen zu können. Er schlage vor, da ihm das Ergebnis dieser Aussprache noch nicht genügend substantiiert zu sein scheine, Industrie und Landwirtschaft noch einmal zu einer weiteren Aussprache zusammenzuberufen.

5

Dok. Nr. 74.

6

Vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 74.

Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichswirtschaftsminister hielten dem entgegen, daß ein dringendes Erfordernis vorliege, die Angelegenheit so bald wie möglich zu entscheiden. Die Boykottmaßnahmen gegen die deutsche Einfuhr, die sich besonders in Holland und Dänemark gezeigt hätten, nehmen einen bedrohlichen Charakter an7.

7

Zum Boykott s. Anm. 7 zu Dok. Nr. 63.

Der Reichsminister des Auswärtigen schlug daher vor, der dänischen und holländischen Regierung schon jetzt mitzuteilen, daß die Reichsregierung bereit wäre, am Mittwoch, dem 27. Juli, in Verhandlungen einzutreten. Es sei bis dahin genügend Zeit, um die Vorbereitungen sowohl innerhalb der Ressorts wie[276] auch durch eine weitere Aussprache zwischen Industrie und Landwirtschaft zu treffen.

Der Reichskanzler stellte das Einverständnis mit diesem Verfahren fest8.

8

Die dt. Gesandtschaften im Haag und in Kopenhagen wurden vom AA bereits am 22. 7. durch fast gleichlautende Telegramme davon unterrichtet, daß die RReg. zur Aufnahme von Verhandlungen über die Neuregelung der Buttereinfuhr vom 28. 7. ab zur Verfügung stehen werde. Die Gesandtschaften sollten dies der jeweiligen Regierung mitteilen und anfragen, ob sie bereit sei, zu diesem Zweck Unterhändler nach Berlin zu entsenden. Offenbar mit Rücksicht auf die vor allem in Holland angelaufene Boykottkampagne wurde noch hinzugefügt, „daß wir die Besprechungen in einem möglichst kleinen Kreis und nur unter Regierungsvertretern beabsichtigen. Die Zuziehung von privaten Sachverständigen möchten wir schon im Hinblick darauf vermeiden, daß dann wahrscheinlich vorherige Erörterungen in den dortigen Interessenverbänden und dann auch in der Presse erfolgen würden. Wenn die beamteten Unterhändler auf den Beistand von privaten Sachverständigen nicht verzichten wollten, dann sollte das jedenfalls nur zu ihrer internen Beratung außerhalb der deutsch-holländisch-dänischen Regierungsverhandlungen geschehen.“ (R 43 I /2427 , Bl. 363–365). – Mit Telegramm vom gleichen Tage wies der RAM sodann die Gesandtschaft in Helsingfors an, die dortige Regierung von dem bevorstehenden Beginn der Verhandlungen mit Holland und Dänemark zu unterrichten und mitzuteilen: „Wenn es gelingt, mit diesen beiden Ländern eine Basis für eine Verständigung zu finden, werden wir dann alsbald auch die Finnische Regierung einladen, an den Verhandlungen teilzunehmen.“ (Ebd., Bl. 366). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 89, P. 1.

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