2.76.2 (vpa1p): 3. Lage der deutschen Unternehmungen in Ostoberschlesien.

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3. Lage der deutschen Unternehmungen in Ostoberschlesien9.

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Die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt auch abgedr. in ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 246.

Der Reichsminister des Auswärtigen10 berichtete, daß in den allernächsten Tagen Zusammenbrüche bei einzelnen deutschen Unternehmungen in Ostoberschlesien zu befürchten seien, wenn nicht eine energische Sanierungsaktion alsbald eingeleitet würde. Bezugnehmend auf die Chefbesprechung, die am 19. Mai d. Mts. im Auswärtigen Amt stattgefunden hat11, bezeichnete der Reichsminister des Auswärtigen diese Sanierungsaktion vom außenpolitischen Standpunkt aus als unerläßlich. Es gelte eine Position zu halten, deren Verlust die weitere Fortführung der deutschen Ostpolitik aufs ernsteste gefährden könnte. Es sei inzwischen gelungen, den dringenden Geldbedarf von 30 auf 23 Millionen RM herabzusetzen, und zwar verteile sich dieser Betrag auf folgende unterstützungsbedürftige Unternehmungen: Polen-Laura und Kattowitzer A.G. 8,5 Millionen, Fürstlich Pless’sche Verwaltung 11,5 Millionen, Rudaer Steinkohlengewerkschaft 4 Millionen. Davon sind sofort fällig 2,5 bzw. 3,5 bzw. 1,2 Millionen RM. Devisenzahlungen sind überhaupt nur in geringem Ausmaß zu leisten.

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Den nachfolgenden Ausführungen v. Neuraths liegt teilweise eine „streng vertrauliche“ Kabinettsvorlage zugrunde, die vom AA am 14. 7. an den RFM und den RWiM (R 2 /15498 , Bl. 35–43) sowie am 19. 7. an den StSRkei übermittelt worden war (R 43 I /373 , Bl. 135–143). Sie ist abgedr. in ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 223 (Anlage I).

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Über diese Chefbesprechung (Teilnehmer u. a.: RAM, RFM, RWiM, StS Trendelenburg) vermerkte Thomsen am 19. 7. u. a.: Der RAM habe zur politischen Bedeutung der Angelegenheit eingangs ausgeführt: „Die Unterstützung der deutschen Betriebe in Ostoberschlesien und ihre Aufrechterhaltung ist die Grundlage für eine zukünftige Auseinandersetzung mit Polen. Diese Positionen müssen unter allen Umständen gehalten werden, damit uns nicht von Polen entgegengehalten werden kann, daß wir sie kampflos aufgegeben hätten und damit einen Verzicht auf oberschlesische Gebiete zum Ausdruck gebracht hätten.“ Zur Finanzierungsfrage habe sodann der RFM erklärt, daß er einer Beteiligung des Reiches in Höhe von 30 Mio RM an einem Sanierungsplan für die bedrohte ostoberschlesische Industrie grundsätzlich nicht widersprechen wolle. „Einzelheiten müßen durch eine besondere Kommission innerhalb der Ressorts aufgestellt werden. Das Reichskabinett müsse die gesetzliche Grundlage durch eine Notverordnung schaffen, aus deren Wortlaut natürlich nicht ohne weiteres herauszulesen sein dürfe, um welche Unternehmungen es sich handele.“ (R 43 I /373 , Bl. 133–134).

[277] Der Reichswirtschaftsminister hob nach Mitteilungen, die ihm von Generaldirektor Vögler gemacht worden sind, die zwischen der Polen-Laura und Kattowitzer A.G.12 einerseits und den Vereinigten Stahlwerken und Gelsenkirchner Bergwerks A.G. andererseits bestehende enge Verflechtung hervor13. Die Lage der ostoberschlesischen Unternehmungen stelle sich folgendermaßen dar: Die Substanz der Werke sei mit 100% verschuldet. Das Engagement von Gelsenkirchen und den Vereinigten Stahlwerken in Oberschlesien belaufe sich auf 42 Millionen RM Beteiligung, 14,8 Millionen RM Darlehen, 16,7 Millionen RM Bürgschaften. Es sei gelungen, den Gesamtbetrag durch Abschreibungen auf 56,7 Millionen RM zu verringern. Falls die oberschlesischen Unternehmungen zusammenbrächen, so würden folgende Rückwirkungen eintreten: Die Darlehen wären wahrscheinlich voll gedeckt; die Beteiligungen sänken auf den Nullwert, da die Aktien nichts mehr wert seien. Die Bürgschaften würden im ungünstigsten Fall, d. h. wenn sie voll in Anspruch genommen würden, 16,7 Millionen[278] RM betragen. Der Gesamtverlust würde sich mithin auf etwa 56,7 Millionen RM beziffern. Die Bedeutung dieser Rückwirkungen verdient ernsteste Untersuchung, zumal da auch in ihrem weiteren Ausmaß Rückschläge auf die deutschen Banken nicht zu vermeiden seien. Eine Verantwortung für eine Sanierungsaktion könne nur dann übernommen werden, wenn die außenpolitischen Ziele Aufwendungen rechtfertigten, die sich in den kommenden Jahren zweifellos erneut als notwendig herausstellen würden.

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Die beiden Konzerne waren seit 1929 zu einer „Interessengemeinschaft Kattowitzer Aktiengesellschaften für Bergbau und Hüttenbetrieb“ (kurz: „I.G. Kattowitz-Laura“) zusammengeschlossen. Über ihre Bedeutung heißt es in einer Ausarbeitung der I.G. Kattowitz-Laura vom 24.10.32 u. a.: Die durch „Interessengemeinschaftsvertrag mit Gewinnpoolung verbundenen Gesellschaften Kattowitzer und Polenlaura bilden zusammen das bei weitem größte polnische Montanunternehmen mit einer Eisensyndikatsquote von rd. 50% und einer Kohlenquote von ca. 12%.“ Innerhalb der ostoberschlesischen Eisenindustrie dominiere die I.G. „mit 80% und besitzt damit zugleich eine Position europäischen Formats, die z. B., verglichen mit den bekanntesten deutschen Konzernen, gekennzeichnet ist durch eine Röhrenproduktion von rd. der Hälfte der Mannesmannwerke, einer Stabeisenproduktion, die etwa der Leistung des Klöckner-Konzerns, einer Rohstahlerzeugung, die der von Hoesch, einer Feinblechproduktion, die der Hälfte und einer Kohlenproduktion, die rd. einem Drittel des Stahlvereins entspricht, alles auf der Basis der Ziffern von 1931.“ (R 2 /15498 , Bl. 285–308).

13

Gemeint ist offenbar die seit 1927 zwischen beiden Gruppen bestehende Verbindung, über deren Vorgeschichte und weiteren Ausbau RWiM Schmitt in einem Schreiben an den RAM und den RFM vom 20.3.34 wie folgt berichtete: „Die Mehrheit des Aktienkapitals der (alten) Kattowitz-Bergwerks A.G. und der Königs- und Laura-Hütte A.G., die ihrerseits über das gesamte Kapital der polnisichen Laura-Hütte verfügt, ist 1927 gekauft und in die Fiduciaire [Industrielle], Basel (kurz Fi), eingebracht worden, einer [Holding-] Gesellschaft, an der das Deutsche Reich und die sog. Industrielle Gruppe [Vereinigte Stahlwerke, Gelsenkirchener Bergwerks A.G., Charlottenhütte, Thyssen] je hälftig beteiligt waren. Die Finanzierung der Aktienkäufe erfolgte z. T. durch Einzahlungen auf das Aktienkapital der Fi (30 Millionen sfrs.), z. T. mit Hilfe eines Kredits in Höhe von 25 Millionen RM, der zu 18½ Millionen RM vom Reich und zu 6½ Millionen von Preußen zur Verfügung gestellt wurde. Die öffentlichen Stellen haben diese Mehrheitskäufe in Aktien polnischer Unternehmungen finanziell unterstützt im Hinblick auf das politische Ziel, in diesen Unternehmungen dem Deutschtum in Ostoberschlesien einen wirtschaftlichen Rückhalt zu schaffen und es gegenüber dem Druck von polnischer Seite zu erhalten. Leitender Gedanke des Salzburger Abkommens [!] mit der Industriellen Gruppe vom 16. Juli 1927 war: ‚Deutsche Leitung und deutsches Geld zwecks Stützung des Deutsch-tums in Polen‘. Demzufolge hatte die Industrielle Gruppe schon in diesem Abkommen u. a. für den Aktienbesitz an den polnischen Unternehmungen gewisse Verfügungsbeschränkungen auf sich genommen. In Durchführung des Vertragswerkes vom 3. Juli 1928/7. Mai 1929 hat die Industrielle Gruppe alsdann die Beteiligung des Reichs an der Fi käuflich erworben und damit die alleinige Herrschaft über die Gesellschaften, die heute die I.G. [Kattowitz-Laura] bilden, erlangt. Die Fi blieb im Genuß des 25 Millionen-Kredits der öffentlichen Hand. Zur Wahrung der politischen Interessen des Reichs wurde in Ziffer 4 des Vertrages vom 3. Juli 1928/7. Mai 1929 neben gewissen Sonderregelungen bestimmt: ‚Die Gruppe B (Reich) hat sich am Erwerb der Aktienpakete im Jahre 1927 beteiligt zu einem Zweck und aus Gründen, die in einem besonderen Schreiben [nicht ermittelt] niedergelegt sind. Um die Erreichung des darin niedergelegten Zwecks zu ermöglichen, verpflichtet sich die Gruppe A (Industrielle Gruppe), die Anteile der X- (alte Kattowitzer A.G.) und der Y- (Deutsche Königs- und Laura-Hütte) Gesellschaften in Höhe der Mehrheit des jeweils umlaufenden Kapitals der Gesellschaften bis zum 30. Juni 1942 zu behalten […]. Eine Veräußerung der Aktien ist zulässig, falls von der Gruppe B von deren Standpunkt aus gegen den Erwerb keine Einwendungen erhoben werden.“ (R 2 /15480 , Bl. 37 und 50–51).

Der Reichsminister der Finanzen bestätigt, daß das Reich auch in den künftigen Jahren fällige Verbindlichkeiten werde übernehmen müssen. Dies bedeute insgesamt eine Belastung des Reichs mit rund 190 Millionen RM. Eine solche Belastung könne nur aus außenpolitischen Gründen vertreten werden. Die Verbindlichkeiten der ostoberschlesischen Unternehmungen betragen insgesamt 110 Millionen RM an deutsche Banken, 70 Millionen RM an die Vereinigten Stahlwerke. Wenn das Reich die ostoberschlesischen Unternehmungen ihrem Schicksal überließe, so wäre die Folge zunächst ein Rückfluß der deutschen Arbeiter aus Ostoberschlesien mit all seinen Rückwirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Arbeitslosenfürsorge. Intern würde eine neue Situation dadurch entstehen, daß die deutschen Banken möglicherweise in eine neue Krise gerieten. Zu allem würde das Reich einen außenpolitischen Vorteil aufgegeben haben. Trotz schwerwiegender finanzieller Bedenken sei er bereit, einer Sanierungsaktion grundsätzlich zuzustimmen. Doch müsse hierfür, um nicht die Erfahrungen bei dem Ankauf der Gelsenkirchener Aktien durch das Reich14 zu wiederholen, eine rechtliche Grundlage durch Gesetz oder durch Notverordnung geschaffen werden, durch die die Reichsregierung ermächtigt würde, die erforderlichen Maßnahmen entweder im Wege von Garantien oder von Zuschüssen zu treffen. Gegen die Einbeziehung der Rudaer Steinkohlengewerkschaft, die dem Ballestrem-Konzern gehöre, habe er Bedenken, da dieser Konzern vor kurzem erst saniert worden sei.

14

Vgl. Dok. Nr. 33, P. 1 und Dok. Nr. 61.

In grundsätzlichen Ausführungen über die Zweckmäßigkeit von Subventionen aus Reichsmitteln betont der Reichskanzler daß die Wiederherstellung der Finanzen in Deutschland das Rückgrat jeder Politik sei. Es erhebe sich die Frage, ob das Reich in der Lage sei, Subventionen zu leisten, von denen man wisse, daß sie über Jahre hinausgehen würden. Sei es ferner gerechtfertigt, der noch funktionierenden Industrie Beträge zu entziehen, um sie der notleidenden Industrie zukommen zu lassen? Die bisherigen Zustände, die sich nach der Sanierung von Banken, Schiffahrt, Bergwerksgesellschaften und Industrieunternehmungen herausgebildet hätten, könnten nicht als vorbildlich oder vertrauenserweckend bezeichnet werden. Er könne sich den schweren Bedenken nicht verschließen, ein außenpolitisches Ziel aufzugeben. Wenn es jedoch gelänge, die Finanzen im Innern zu sanieren, so würde das Reich wahrscheinlich in einigen Jahren so dastehen, daß es in der Lage wäre, die jetzt zusammenbrechenden ostoberschlesischen Werke zurückzukaufen.

Auch der Reichsarbeitsminister der sich den Ausführungen des Reichskanzlers anschloß, ist der Ansicht, daß in erster Linie die eigene Wirtschaft berücksichtigt[279] werden müsse. In dem Sonderfall, als der sich ihm die Lage der ostoberschlesischen Unternehmungen darstelle, könne er jedoch einer Sanierungsaktion unter dem Gesichtspunkt zustimmen, daß ein Zusammenbruch der Werke zusätzliche Arbeitslosigkeit zur Folge haben werde.

Im Anschluß an die grundsätzlichen Ausführungen des Reichskanzlers beantragt der Reichswehrminister daß über alle solche Unternehmungen, bei denen Reichs- oder Staatsregierungen finanziell ausschlaggebend beteiligt sind, eine Aufsichtsinstanz gesetzt wird, die dafür sorgt, daß die Interessen des Reichs und des Landes unter allen Umständen gewahrt werden. Dies erstrecke sich insbesondere auch auf die Festsetzung der Bezüge der leitenden Angestellten in solchen Unternehmungen.

Auch der Reichsminister des Innern ist der Ansicht, daß Subventionen nach Möglichkeit zu liquidieren und weitere zu vermeiden sind. Doch dürfe das Deutschtum in Ostoberschlesien unter keinen Umständen weiter geschwächt werden. Die dortigen Betriebe, die eine deutsche Belegschaft von 70 000 Köpfen unterhielten, liefen jetzt Gefahr, den Zugriffen ausländischer Gläubiger oder des polnischen Steuerfiskus zum Opfer zu fallen. Da es das Ziel der deutschen Politik im Osten sei, die entrissenen Gebiete wiederzugewinnen, müsse alles geschehen, um die deutsche Bevölkerung dort lebensfähig zu erhalten und ein Rückfluten der Arbeiterschaft in das Reichsgebiet zu vermeiden. Die Sanierungsaktion dürfte nach außen naturgemäß nicht in Erscheinung treten. Außerdem müsse die Einführung schärfster Aufsichtsbedingungen zur Voraussetzung gemacht werden.

Der Reichswirtschaftsminister erwähnt ergänzend, daß die durch einen Rückfluß deutscher Arbeiter aus Ostoberschlesien entstehende zusätzliche Arbeitslosigkeit jährlich bis auf weiteres 9 Millionen RM erforderlich machen würde, die im Rahmen des Haushaltsplans aufgebracht werden müßen.

Der Reichsminister der Finanzen der den grundsätzlichen Ausführungen des Reichskanzlers über Subventionspolitik gleichfalls beistimmt, erklärte, daß ihn folgende Erwägungen bestimmten, für die beantragte Sanierungsaktion einzutreten: wenn die deutschen Unternehmungen in Ostoberschlesien zusammenbrächen, so könnten sie von polnischen Interessenten billig erworben werden, wodurch wir die Hand zur Schaffung von Konkurrenzunternehmungen bieten würden. Die Betreuung der in einem solchen Falle zurückflutenden Arbeiter würde die Behörden vor schwierigste Aufgaben stellen, und schließlich sei der zu erwartende starke Rückschlag bei den Vereinigten Stahlwerken und interessierten Banken von entscheidender Bedeutung. Auch er sei der Ansicht, daß die Gehälter leitender Angestellter in subventionierten Unternehmungen herabgesetzt werden müßten. Die Gestaltung der künftigen Subventionspolitik solle in Ressortbesprechungen geklärt werden. Die hierbei ausgearbeiteten Richtlinien würden dem Kabinett vorgelegt werden.

Wegen der psychologischen Wirkungen der Subvention durch die Reichsregierung bittet der Reichswehrminister daß möglichst noch vor den Wahlen eine grundsätzliche Stellungnahme der Reichsregierung hierzu erfolgt.

Abschließend bemerkte der Reichswirtschaftsminister daß es das Bestreben der Reichsregierung sei, subventionierte Unternehmungen später wieder in die[280] Privatwirtschaftsform überzuführen. Dies könne aber nur gelingen, wenn sie als Erwerbsunternehmen, nicht aber als gemeinnützige Anstalten betrieben würden.

Der Reichskanzler stellte das Einverständnis des Reichskabinetts mit der Vorlage des Reichsministers des Auswärtigen fest. Es wird demgemäß beschlossen, daß nach dem vom Auswärtigen Amt im Benehmen mit dem Reichsfinanzministerium und dem Reichswirtschaftsministerium vorgelegten Plan […] eine Hilfsaktion für die deutschen Unternehmungen in Ostoberschlesien, nämlich Polen-Laura und Kattowitzer-Aktiengesellschaft und Fürstlichen Pless’sche Verwaltung, eingeleitet wird. Das hierbei einzuschlagende Verfahren und die zu verlangenden Sicherheiten bzw. Aufsichtsmöglichkeiten werden zwischen den beteiligten Ressorts vereinbart werden15.

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Zur weiteren Behandlung dieser Angelegenheit befinden sich in den einschlägigen Aktenbeständen des RFMin. lediglich Unterlagen über die Kreditgewährung an die I.G. Kattowitz-Laura. Danach wurde dieser durch die Akzeptbank A.G. (Berlin) ein Wechselkredit bis zur Höhe von 8 Mio RM eingeräumt, für den der RFM mit Schreiben an die Akzeptbank vom 27.9.32 namens des Reichs die „selbstschuldnerische Bürgschaft“ übernahm (R 2 /15498 , Bl. 64–97). Dazu vermerkt Olscher unter dem 27. 9.: „Die Übernahme der Bürgschaft erfolgt auf Grund der Ermächtigung in der Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4.9.1932 (RGBl. 1932 I, S. 429 , III. Teil, § 1, Ziffer 2).“ (R 2 /15498 , Bl. 81). – Zum Fortgang (u. a. betr. weitere Subventionierung der ostoberschlesischen Gesellschaften, Verkauf der Kattowitzer Aktienmehrheit an ein poln. Bankenkonsortium im Jahre 1936) s. diese Edition: Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 102, P. 2; 150, P. 8, dort bes. Anm. 22.

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