2.9.1 (vpa1p): Finanzfragen.

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RTF

Finanzfragen.

Der Reichsminister der Finanzen trug den Inhalt der beiliegenden Aufzeichnung, betreffend den Haushalt 19321, vor2.

1

Zur Vorgeschichte: Angesichts der wachsenden Unsicherheit über die weitere Wirtschaftsentwicklung, die sowohl eine verläßliche Schätzung der Einnahmen als auch eine sichere Beurteilung der Ausgabenseite (insbesondere hinsichtlich der Kosten der Arbeitslosenfürsorge) stark behinderte, hatte sich die vorangegangene RReg. nicht in der Lage gesehen, den Haushaltsplan 1932 rechtzeitig (d. h. bis zum 31.3.32) zu verabschieden. Sie hatte daher am 17.3.32 beschlossen, die Haushaltsführung vorläufig im Wege des sogenannten „Notetats“, und zwar nur für die ersten drei Monate des Rechnungsjahres 1932 (April bis Juni) zu regeln. Vgl. diese Edition: Die Kabinette Brüning I/II, Dok. Nr. 699, P. 9 und RGBl. 1932 II, S. 97 .

2

Vgl. die nachstehend abgedr. Anlage. – Über den Vortrag des RFM liegt außerdem eine ausführliche Aufzeichnung des RbkPräs. vom 4. 6. (NL Luther  342) vor. Vgl. unten Anm. 11 und 12.

Anschließend bat der Reichskanzler, daß der Reichsminister der Finanzen, der Reichswirtschaftsminister und der Reichsarbeitsminister in Ressortbesprechungen[18] mit größtmöglicher Beschleunigung Vorschläge zur Deckung der offenen Etatfehlbeträge, der Fehlbeträge in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenfürsorge ausarbeiten möchten. Die Vorschläge sollen alsdann in einer Ministerbesprechung vom 7. Juni 1932 beraten werden3.

3

Vgl. Dok. Nr. 12, P. 2.

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