2.44 (vpa1p): Nr. 44 Aufzeichnung über eine Besprechung mit Friedrich Flick am 29. Juni 1932

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 12). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

[163] Nr. 44
Aufzeichnung über eine Besprechung mit Friedrich Flick am 29. Juni 19321

1

Die Aufzeichnung (Überschrift: „Besprechung mit Hrn. Dr. Flick am 29.6.1932 nachmittags“) ist nicht unterschrieben. Sie stammt vermutlich von RWeM Schleicher, worauf neben der vertraulichen Wendung „F.v.P.“ insbesondere die Bemerkung über die „wirtschaftliche Abhängigkeit von der einen Seite (Vögler-Brandi)“ (vgl. zweitletzten Absatz) hinweist. – Schon am 23. 6. hatte Flick den Obersten v. Bredow aufgesucht, um ihn über die Vorverhandlungen und Modalitäten des Gelsenberg-Vertrages zu unterrichten. Bredow vermerkte hierzu am gleichen Tage u. a.: Flicks „Frage, die er an General v. Schleicher auch auf Wunsch von Herrn Vögler richten wollte, war: Wenn die Transaktion Gelsenkirchen für die jetzige Regierung eine schwere Belastung sei, so könnten sie sich bemühen, das Geschäft zu annullieren, und zwar so, daß das Reich ohne Schaden davonkommt. Allerdings müßte man sich dann über die Person des jetzigen Erwerbers hinwegsetzen.“ Außerdem habe Flick den ostoberschlesischen Aspekt der Gelsenberg-Transaktion [Anm. 6 zu Dok. Nr. 61] berührt: „Er wies darauf hin, daß Gelsenberg nicht nur den größten Teil der deutschen Kohle und des Roheisens kontrolliert, sondern auch 70% der polnischen Stahlfabrikation (Ostoberschlesien). Darin sähe er Gefahr, wenn ein anderer das Kontrollrecht erwürbe. Auch glaube er, darauf hinweisen zu müssen, daß wenn ein anderer in Besitz des Hauptteils der Gelsenkirchener käme, dem Deutschtum in Ostoberschlesien durch Fortversetzung deutscher Beamter, Angestellter usw. ein schwerer Schaden zugefügt würde.“ (NL Bredow  1, Bl. 16).

R 43 I /2179 , Bl. 216–219

Notizen für eine Besprechung mit F.v.P.2 über die Transaktion „Gelsenberg“3.

2

Franz v. Papen.

3

Zur vorangegangenen Behandlung und zur Vorgeschichte vgl. Dok. Nr. 38, P. 1; 36. – Die öffentliche Auseinandersetzung in dieser Frage hatte in den letzten Tagen anscheinend erheblich an Schärfe gewonnen, insbesondere nachdem RFM a.D. Dietrich am 26. 6. anläßlich einer Wahlkreisversammlung der Dt. Staatspartei in Heidelberg erstmals zur Gelsenberg-Affäre Stellung genommen und dabei (nach „Kölnische Zeitung“ vom 27. 6., Ausschnitt in R 43 I /2179 , Bl. 201) u. a. erklärt hatte: „Meine Politik im Amt ging darauf aus, die babylonischen Turmbauten der monopolisierten Betriebe, die innerlich ungesund und unhaltbar geworden waren, in einer Form zu liquidieren, die dem Reich und der deutschen Volkswirtschaft den geringsten Schaden zufügen könnte. Der Kampf um die und gegen die Hochfinanz ist mit der Einflußnahme des Reiches auf die Großbanken ausgegangen. […] Was jetzt geschehen ist für die Eisen- und Kohlenindustrie hängt zuvörderst wieder zusammen damit, daß auch hier eine ungeheure Verschachtelung vorhanden ist, die ihre letzten finanziellen Ausstrahlungen wieder in der Verpflichtung der Großbanken und vieler mittlerer Banken hat. Maßgebend war die einfache Tatsache, daß die Charlottenhütte nicht mehr imstande war, eine Bilanz zu machen, und daß bei einem Bankrott dieser das ganze kunstvolle Gebäude der Großkonzerne, die irgendwie damit in Beziehung standen und stehen, ins Wanken geraten wäre, auch die oberschlesische Montanindustrie und die österreichische Alpine-Montangesellschaft. Hunderttausende Menschen wären bei einem so gigantischen Zusammenbruch auf die Straße gekommen. Aus diesen volkswirtschaftlichen Beweggründen hat dann das Reich durch den von mir unterzeichneten Vertrag Herrn Flick geschluckt und von ihm die Substanz gefordert.“ – In der Presse erfolgten daraufhin sofort scharfe Angriffe vor allem gegen den Flick-Konzern. So schrieb die „Vossische Zeitung“ am 28. 6. u. a.: Gegenüber dem von Dietrich „klar umrissenen Ziel, für das die Vertreter der alten und der neuen Regierung leider erst viel zu spät Worte der Erklärung fanden, haben es die Geschäftspartner der Regierung verstanden, ein ganz anderes, nur wenig plausibles Argument in die Debatte zu werfen. […] In dem Dilemma, der Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig zu sein, aus Geschäftsrücksichten indessen die wahren Hintergründe der dunklen Transaktion einstweilen verschweigen zu müssen, […] hängten die Verkäufer des Gelsenkirchen-Pakets der Sache ein nationales Mäntelchen um. Um nicht dieses wertvolle Aktivum der deutschen Volkswirtschaft in ausländischen Besitz geraten zu lassen, habe man dem Drängen der Regierung nachgegeben und die Gelsenberg-Majorität an das Reichsfinanzministerium verkauft. Selbst nachdem der phantastische Übernahmekurs von 90 pCt. publik geworden war, unterließ man es nicht, darauf hinzuweisen, welches materielle Opfer man den internationalen Interessen des Reiches gebracht habe. Denn, so wurde geschickt lanciert, die Ausländer sollen noch mehr geboten haben.“ (Ausschnitt in R 43 I /2179 , Bl. 220; dort und in NL Dietrich  223 weitere Pressestimmen ähnlicher Art).

[164] 1. Das Regierungs-Kommuniqué sei anfechtbar. Am Gravierendsten die für entscheidende Handlungen falsche Zeitangabe4! Warum von den verschiedenen Daten der „kompromittierende“ 31. Mai? Nur ein einziges Schriftstück trägt dieses Datum, und es ist für den Vertragsabschluß völlig bedeutungslos. Hingegen ist dieses Datum tendenziös mißverständlich! D. h. verletzend; insbesondere für Hrn. Dietrich, den die darin enthaltene Unterstellung automatisch auf den Plan rufen muß.

4

Communiqué der RReg. vom 21. 6. (Anm. 8 zu Dok. Nr. 33).

Die richtigen Daten sind: Der entscheidende Vorvertrag wurde abgeschlossen am 31. III. 1932. Der rechtsverbindliche Vertrag am 4. V. 1932; er ließ aber die Frage der Bank bzw. der Abrechnungsstelle (Dresdner oder Hardy) offen. Am ominösen 31. V. wurde lediglich seitens des R.Finanzministers die letztere Frage beantwortet, und zwar dahingehend, daß das „Bankhaus Hardy & Co“ als Gegenkontrahent der „Charlottenhütte“ auftreten sollte und für die R.Regierung verbindlich handeln kann.

2. Eine baldige Aussprache mit Hrn. Dietrich, und zwar über dessen wirkliche Motive und Maßnahmen, sei dringend zu empfehlen! Angeblich liegen Vorgänge vor, die Hrn. Dietrich „Munition“ geliefert haben. Nun trage der eine geladene Pistole in der Tasche.

Der jetzigen Sachlage empfiehlt Herr F.F. baldmöglichst eine neue Verlautbarung der R.Regierung, und zwar im Konsens mit Hrn. Dietrich und ihm.

3. Hr. Warmbold war – trotz Dementi! – unterrichtet. Es liegen darüber mehrere Aktennotizen vor. Er hat anfangs keineswegs Widerspruch erhoben. Dieser kam erst, als die „I.G. Farben“ abwinkten5.

5

Vgl. Dok. Nr. 36. – Zur Haltung Warmbolds, der bis zu seinem Eintritt in die RReg. (Okt. 1931) Mitglied des Vorstandes der I.G. Farbenindustrie gewesen war, bemerkte Max von der Porten in einem Gespräch mit Schäffer am 28.6.32 u. a.: Dietrich habe die Gelsenkirchen-Aktion „ganz geheim gemacht und nur mit Brüning und Warmbold besprochen. Warmbold war zuerst dafür, dann hat er sich geändert [!], weil Warmbold den Stahlverein und nicht Gelsenkirchen sanieren wollte. Er wollte, daß die I.G. ihren Stahlverein gegen Gelsenkirchen umtauschen sollte.“ (Schäffer-Tagebuch, IfZ, ED 93, Bd. 21, S. 616 f.). Über diesbez. Mitteilungen Dietrichs vermerkte Schäffer sodann unter dem 5.7.32: Dietrich habe „die ganze Sache, insbesondere die Gefahr eines Verkaufes an das Ausland, rechtzeitig Brüning erzählt, der sich aber zu seiner Überraschung bereits unterrichtet gezeigt hat. Er hat dann von der Porten zu Warmbold geschickt. Warmbold hat einige Bedenken in der Richtung geäußert, ob diese Sanierung schon genügen würde, um die Charlottenhütte und den Stahlverein zu halten. Im Grundsatz hat er sich aber einverstanden erklärt. […] Dann sei Dietrich auf Urlaub gefahren. In Nauheim hatte ihn plötzlich Bosch von der I.G. angerufen. Er hatte mit ihm ein Zusammentreffen in Heidelberg verabredet. Bei diesem Zusammentreffen sei auch Schmitz erschienen. Beide hatten ihm erzählt, sie wüßten, daß er über den Erwerb von Gelsenkirchen verhandle. Er hat das ihnen gegenüber glatt geleugnet, weil er die Sache geheimgehalten wissen wollte. Hinterher hat er gehört, daß die I.G. insofern sehr stark beteiligt gewesen sei, als sie gerade in jener Zeit versucht hat, die ihr gehörigen 70 Millionen Stahlvereins-Aktien in 70 Millionen erheblich besser fundierte Gelsenkirchen-Aktien umzuwandeln.“ (Ebd., S. 637 f.).

4. Desgleichen ist der Kanzler Brüning von Anfang unterrichtet gewesen und mit den geplanten Maßnahmen einverstanden. Darüber hinaus ist zu registrieren: schon im Oktober 1931 hat Dr. Brüning sich durch Herrn. F. F. über die Lage an der Ruhr sowie über die kommende Situation der Groß-Aktionäre unterrichten lassen6.

6

Hierzu nichts ermittelt.

In Paranthese: Am 27. d. Mts. erzählte mir Hr. Treviranus, er habe Hrn.[165] Brüning in Köln aufgesucht. Dabei auch von dieser Transaktion gesprochen, weil sie seiner Meinung nach alle Kabinettsmitglieder anginge. Nach Brünings Äußerung habe dieser zwar der von Dietrich geplanten Aktion seine Zustimmung gegeben; die „anstößigen“ Zahlen habe er jedoch nicht gekannt.

Herr F. F. erläutert seine Handlungsweise etwa dahin: Irgendein Zwang zum Verkaufen habe für ihn z. Zt. nicht vorgelegen7. Bei gleichbleibender Wirtschafts-Depression kam aber der Zwang zum Handeln etwa im nächsten Jahr. Diesem „Zwang“ zuvorzukommen, d. h. das Gesetz des Handelns nicht aus der Hand zu geben, war sein gutes Recht, bzw. seine Pflicht. Er habe sehr lange mit einer Großbank verhandelt; habe ihr fast ein Dutzend Pläne vorgelegt; alles vergeblich! Er habe dann mit den „I.G. Farben“ verhandelt; die hätten lediglich versucht, ihn zu skalpieren! Ein von Hrn. Mannheimer (Mendelssohn-Amsterdam) vorgeschlagenes, an sich gangbares Geschäft habe bei Nachprüfung ergeben, daß die von Hrn. Mannheimer aufzubringenden Summen aus Paris kämen. Also war auch dieser Weg nicht gangbar. Übrigens sei an diesem Projekt, das de facto die „Ruhr“ an Frankreich ausgeliefert hätte, u. a. eine Persönlichkeit führend tätig gewesen, die der Rechtsbewegung und damit dem heutigen Kabinett nahesteht. (Anmerkung von mir: Aus früheren Zeitungsnachrichten zu schließen, muß das Fritz Thyssen gewesen sein.) – Schließlich habe sich die Reichsregierung an Herrn F. F. gewandt; nicht er an sie!8

7

Nach den Darlegungen Dietrichs (Dok. Nr. 61) muß die Lage des Flick-Konzerns (Charlottenhütte) viel prekärer gewesen sein.

8

Vgl. die Mitteilungen Dietrichs in seiner Stellungnahme vom 15. 7. (Dok. Nr. 61).

6. Herrn F. F. wäre am sympatischsten eine richtiggehende Klarstellung der ganzen Vorgänge dieser Transaktionen durch etwa einen Untersuchungs-Ausschuß9. Er möchte aber vor dem Aufdecken verschiedener Momente warnen, deren Bekanntwerden zwar er nicht zu scheuen habe, das aber mittelbar recht fatale Folgen für die heutige Regierung zeitigen könne. Insbesondere in der gereizten Atmosphäre der Wahl-Agitation. – Im übrigen nenne er nur das Stichwort: Ost-Oberschlesien10!

9

Zur Frage der Einsetzung eines solchen Ausschusses durch die RReg. vgl. Dok. Nr. 40, P. 8.

10

Vgl. oben Anm. 1 und Anm. 6 zu Dok. Nr. 61.

Ein anderer Weg wäre die Orientierung des Kanzlers durch einen Vertrauensmann, dem man gern Einblick in das Aktenmaterial gewähren würde. Nach einer Andeutung hat Herr F. F. hierbei u. a. an mich gedacht. – Das scheint mir nicht zweckmäßig. Nicht nur, weil mir die notwendigen Fachkenntnisse zum Durchdringen dieser komplizierten Materie fehlen; sondern mehr noch, weil man allgemein weiß, daß ich in wirtschaftlicher Abhängigkeit von der einen Seite (Vögler-Brandi) stehe11.

11

Schleicher stand u. a. wegen einer Wahlspende für die hinter der RReg. stehenden Parteien mit Vögler in näherer Verbindung. Dieser teilte Schleicher in einem Schreiben vom 25. 7. mit, daß „an die angegebene Adresse […] die gewünschten 250[000 RM] überwiesen“ seien und fügte hinzu: „Leicht war es nicht! Hoffentlich bleibt der Erfolg nicht aus. Ich selbst bin optimistisch“ (NL Schleicher  82, Bl. 108). Nach einer späteren brieflichen Mitteilung Schleichers an Vögler (9.11.32) wurden von diesem Betrage der DNVP 200 000 und der DVP 50 000 RM zur Verfügung gestellt (ebd., S. 95).

7. Es besteht die Möglichkeit, die ganze Transaktion rückgängig zu machen, falls beide Vertragsgegner damit einverstanden sind. Herr F. F. wäre seinerseits[166] unter gewissen Voraussetzungen hierzu bereit. Unter diesen ist etwa zu verstehen:

1. Option zu Selbstkostenpreis der Regierung auf die Dauer von etwa 2 Jahren.

2. F. ist bereit, Options-Geld zu entrichten,

3. verlangt aber volle Freizügigkeit hinsichtlich des Erwerbers12.

12

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 46, P. 5.

Extras (Fußzeile):