2.74 (vpa1p): Nr. 73 Aufzeichnung der Reichskanzlei über den Ablauf der Aktion gegen die Preußische Staatsregierung am 20. Juli 1932

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RTF

[267] Nr. 73
Aufzeichnung der Reichskanzlei über den Ablauf der Aktion gegen die Preußische Staatsregierung am 20. Juli 19321

1

Abgedr. auch bei Morsey, Zur Geschichte des „Preußenschlags“, in: VfZG 9 (1961), S. 432 ff.

R 43 I /2280 , S. 221–2312

2

Die Aufzeichnung ist undatiert und nicht unterzeichnet. Auf der Kopfseite befinden sich die folgenden Bearbeitungs- bezw. Sichtvermerke (Bleistift): „H[err]n St[aats]s[ekretär] [zur] gef[älligen] K[enntnis]. Dies z.d.A. P[uka]ß 1. 8.; W[ienstein] 3. 8.“

Die an diesem Tage einsetzende Aktion gegen die Preußische Staatsregierung wickelte sich, rein technisch gesehen, folgendermaßen ab:

Herr Staatssekretär Planck war bereits um 8 Uhr im Amtszimmer.

Um 9½ Uhr erschien Herr Oberbürgermeister Bracht, dem das Zimmer des zur Zeit beurlaubten Ministerialrats Feßler zur Verfügung gestellt wurde. Er hatte zu sich gebeten Polizeipräsident Melcher aus Essen und Polizeioberrat Poten. Herr Regierungsrat Dr. Gritzbach von der Reichszentrale für Heimatdienst wurde ihm als persönlicher Referent zuerteilt.

Herr Staatssekretär Planck beauftragte Herrn Oberregierungsrat Thomsen, um 9.45 Uhr ein Gespräch mit Herrn Minister Freiherrn von Eltz in Karlsruhe zu führen, im Anschluß daran ein Gespräch mit Herrn Baron von Lersner in München, Hotel Regina, und gegen 10 Uhr ein Gespräch mit Herrn Ministerialdirektor Widmann in Stuttgart, Reichsbahn-Hotel, um den 3 Herren mitzuteilen, daß alles, wie verabredet, sich abwickeln werde. Sie möchten um 10.45 Uhr ihre Aufträge bei den 3 Ministerpräsidenten ausführen. Die Herren wurden dahin verständigt, daß der Staatsminister Klepper nicht gleich seines Amtes enthoben werden solle, sondern zunächst nur die Herren Ministerpräsident Braun und Staatsminister Severing3. Herr Thomsen hat diesen Auftrag zu den angegebenen Zeiten ausgeführt.

3

Lersner und Widmann waren am späten Nachmittag des 19. 7. durch v. Papen in der Rkei unter strikter Diskretionsauflage über die bevorstehende Aktion gegen Preußen unterrichtet und – wie auch v. Eltz-Rübenach – gebeten worden, sofort abzureisen, um am 20. 7., 10 Uhr vormittags, die Regierungschefs in München, Stuttgart und Karlsruhe umfassend von den Gründen des Vorgehens der RReg. und auch davon in Kenntnis setzen zu können, daß die eingeleiteten Schritte vorübergehenden Charakter trügen und ein Angriff gegen den Föderalismus keinesfalls beabsichtigt sei. Vgl. dazu die Aufzeichnung Widmanns vom 20. 7. in: Besson, Württemberg und die Deutsche Staatskrise, S. 405 ff.; zur Mission Lersners in München vgl. Schwend, Bayern zwischen Monarchie und Diktatur, S. 456. Über die Karlsruher Ausführungen v. Eltz-Rübenachs berichtete StPräs. Schmitt in einer Sitzung des bad. Kabinetts am 20. 7. u. a.: Der RVM habe zur Begründung des Vorgehens der RReg. dargelegt, „daß die preußische Polizei versagt habe, namentlich am vergangenen Sonntag in Altona, wo, trotz vorausgegangener Warnung der Reichsregierung, insbesondere seitens des Auswärtigen Amts, es möglich gewesen sei, daß auswärtige Kommunisten in Altona eindringen und sich dort betätigen konnten“. Zudem hätten höhere preußische Beamte mit radikalen Kräften in einer Weise Verbindung aufgenommen, „die gegen das Wohl des Reiches verstoße. Es sei außerdem festgestellt worden, daß eine enge Verbindung zwischen den Kommunisten und der Eisernen Front bestehe“. Der RK und der RPräs. legten besonderen Wert darauf, dies „durch besonders bestellte Herren den drei süddeutschen Ländern bekanntzugeben“ und zu betonen, daß an eine Ausdehnung der gegen Preußen ergriffenen Maßnahmen auf Süddeutschland nicht gedacht sei. Der Bericht fährt dann fort: „Der Staatspräsident teilte weiter mit, daß er diese Mitteilungen des Reichsverkehrsministers, Freiherrn v. Eltz, entgegengenommen und dem Herrn Reichsverkehrsminister für diese Form der Mitteilung gedankt habe; er habe hierbei zum Ausdruck gebracht, daß Baden wie bisher treu zur Verfassung stehe und bestrebt sei, die Notverordnungen des Reichs streng durchzuführen, und daß beabsichtigt sei, auf diesem Gebiet im Interesse von Ordnung und Sicherheit noch wirksamere Anordnungen zu treffen. Der Staatspräsident habe weiter betont, daß die Erlassung eines Uniformverbots, wie es in Baden bestanden habe, notwendig sei, auch als logische Konsequenz des neuen reichsrechtlichen Aufzugsverbots.“ Er habe ferner betont, „daß die süddeutschen Regierungen so wie bisher auch künftig gegenseitig in Fühlung treten würden, und daß jedoch hierin keinerlei Spitze gegen das Reich und dessen Regierung gesehen werden dürfe. Der Reichsverkehrsminister habe mit Bezug auf letztere Bemerkung erklärt, daß sowohl Reichspräsident wie Reichskanzler in der Fühlungnahme der süddeutschen Länder unter sich eine durchaus korrekte und sich nicht gegen das Reich richtende Betätigung sähen.“ (Sitzungsniederschrift in GLArch. Karlsruhe 233/25 713). In derselben Kabinettssitzung wurde daraufhin Klage vor dem Staatsgerichtshof für das Dt. Reich angeregt und in einer Sitzung am 21. 7. endgültig beschlossen (ebd.).

[268] Es erschienen kurz nach 10 Uhr die Herren Staatsminister Dr. Hirtsiefer und Dr. Severing und Herr Staatsminister Klepper, obwohl er für seine Person abgesagt hatte. Ferner erschien Ministerialdirektor Nobis.

Von Reichsseite nahmen an der im Kabinettszimmer stattfindenden Besprechung der Herr Reichskanzler, Herr Reichsminister Freiherr von Gayl, Herr Staatssekretär Planck und Herr Ministerialrat Wienstein als Protokollführer teil4. Der Herr Reichskanzler machte den preußischen Herren Mitteilung von der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 20. Juli, nach der der Reichskanzler zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt worden ist, und daß er auf Grund dieser Ermächtigung die Mitglieder der Preußischen Staatsregierung Ministerpräsident Dr. Braun und Staatsminister Dr. Severing ihres Amtes enthoben habe, und daß er auf Grund der Ermächtigung die Dienstgeschäfte des Preußischen Ministerpräsidenten übernommen und mit der Führung des Preußischen Ministeriums des Innern als Kommissar des Reichs den Oberbürgermeister Dr. Bracht betraut habe5.

4

Zu dieser Besprechung s. Dok. Nr. 69 a und b.

5

Vgl. Anm. 5 zu Dok. Nr. 72.

An diese Eröffnung knüpfte sich eine erregte Erwiderung der preußischen Herren. Herr Mister Severing erklärte, daß er nur der brachialen Gewalt weichen würde, blieb aber sachlich, wenn auch innerlich sehr erregt. Die Unterredung dauerte von 10.08–10.28 Uhr.

Nach dieser Besprechung wurde sogleich Herrn Preußischen Ministerpräsidenten seine Enthebung vom Amt durch Hofrat Katerbitz in seiner Wohnung, Zehlendorf, zugestellt6.

6

Vgl. Dok. Nr. 68, dort auch Anm. 1.

Der ursprüngliche Plan, daß nach dieser Unterredung Herr Oberbürgermeister Bracht sogleich in das Preußische Innenministerium einziehen sollte, war durch die Weigerung Severings hinfällig geworden.

Die Herren Reichskanzler, Reichsminister von Gayl, Staatssekretär Planck und Oberbürgermeister Bracht traten sofort zu einer Besprechung zusammen. Es wurde nunmehr der militärische Ausnahmezustand für Berlin und die Provinz Brandenburg verhängt. Die Notverordnung hierüber war schon bei dem letzten Vortrag in Neudeck in Aussicht genommen und vollzogen worden7.

7

Vgl. Anm. 14 zu Dok. Nr. 63 und Anm. 8 zu Dok. Nr. 72.

Etwa um ½ 11 Uhr bezog eine militärische Wache unter Führung eines Leutnants die Reichskanzlei, um erforderlichenfalls für die Sicherheit zu sorgen.[269] Später meldete sich der Kommandant von Berlin Herr General von Witzendorff beim Herrn Staatssekretär.

Von 11.10–11.30 Uhr war Presseempfang, bei dem Staatssekretär Planck für die inländische Presse Erklärungen abgab8.

8

Wahrscheinlich wurde hierbei ein in der Rkei vorbereitetes Kommuniqué (undatierter und nicht signierter Entwurf hierzu in R 43 I /2280 , S. 81–83), in dem eingehende Ausführungen zur Begründung der gegen Preußen ergriffenen Maßnahmen enthalten waren, verlesen und der Presse übergeben. Zum Text s. Schultheß 1932, S. 120 f.; Horkenbach 1932, S. 250.

11.05–11.25 Uhr hatte der Herr Reichskanzler Herrn Präsidenten Luther zu sich gebeten, um ihm Erklärungen abzugeben, damit die Bankwelt nicht beunruhigt würde.

11.35 Uhr erschien Staatssekretär Meissner im Zimmer des Herrn Reichskanzlers, um in Gegenwart von Herrn Minister Gayl und Herrn Bracht die Frage aufzuwerfen, ob nicht der Herr Reichspräsident für den Fall der Erklärung eines Generalstreiks den militärischen Ausnahmezustand über ganz Deutschland verhängen sollte. Er wäre bereit, die Ermächtigung telephonisch in Neudeck einzuholen. Der Auftrag wurde ihm erteilt, die Ausführung war aber im Verlaufe des Tages nicht mehr erforderlich.

Der Herr Reichskanzler empfing zu den nachfolgenden Zeiten die Vertreter des Reichsrats, um sie über die Maßnahmen der Reichsregierung kurz zu unterrichten:

11.35–11.50 Uhr

Herrn Staatsrat Quarck – Vertreter Bayerns.

11.50–12.00 Uhr

Für den Vertreter Badens – Oberfinanzrat Stöckinger.

12.00–12.14 Uhr

Für Sachsen – Graf Holtzendorff.

12.15–12.30 Uhr

Herrn Minister Münzel – Vertreter Thüringens.

12.30–12.45 Uhr

Für den beurlaubten Gesandten Nuß (Hessen) Oberfinanzrat Schäfer.

12.45–  1.15 Uhr

Für den beurlaubten Gesandten Hamburgs Herrn Bürgermeister Petersen, der zufällig in Berlin ist.

Um 12 Uhr teilte Herr Ministerialdirektor Nobis mit, daß Herr Ministerpräsident [Braun] ihm erklärt habe, er würde ins Staatsministerium kommen, um sich verhaften zu lassen. Daraufhin wird ein kleines Militärkommando von der Reichskanzlei zu dem Pförtner des Staatsministeriums geschickt, um Herrn Braun zu verhindern, das Staatsministerium zu betreten9.

9

Am 28.7.32 erklärte Planck gegenüber StS a. D. Schäffer auf dessen Frage nach den Gründen der Besetzung des PrStMin.: „Wirklich nur, weil man nicht wollte, daß man ihn [Braun] mit Gewalt aus seinem Arbeitszimmer entfernen müßte. Die Gefahr hätte bestanden, wenn er sein Zimmer betreten durfte. Man wollte ihm nicht diese gute Wahlparole geben.“ (Schäffer-Tagebuch, IfZ, ED 93, Bd. 21, S. 694).

Etwa um 12.20 Uhr teilte Herr Nobis mit, daß die preußischen Minister zu einer Staatsministerialsitzung im preußischen Innenministerium versammelt seien und daß der Herr Ministerpräsident Braun ihn habe wissen lassen, daß er das Staatsministerium nicht betreten werde.

Herr Ministerialdirektor Nobis hatte nach der Besprechung am frühen Vormittag vom Herrn Reichskanzler von Papen als Kommissar des Landes Preußen den Auftrag erhalten, zu einer Staatsministerialsitzung die Herren preußischen[270] Minister auf Nachmittag 5 Uhr in die Reichskanzlei einzuladen10. Diese Sitzung fand nicht statt, weil die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums unter Führung von Herrn Staatsminister Hirtsiefer in einem Briefe vom 20. Juli, der in den Nachmittagsstunden gegen 3 Uhr bei dem Herrn Reichskanzler einging, erklärt haben, sie betrachteten die Verordnung des Reichspräsidenten für rechtsungültig, würden Klage beim Staatsgerichtshof erheben und zu der Staatsministerialsitzung nicht erscheinen11.

10

Das Nobis anscheinend mitgegebene Einladungsschreiben befindet sich in NL Arian , Kl. Erw. 337/1, Bl. 50. Es ist in der für solche Einladungen des PrStMin. bis dahin üblichen Form gehalten und bezeichnet als „betreibenden Ressortchef“ den „Ministerpräsidenten“. Danach sollte in der Sitzung über die „Politische Lage“ und über „Personalveränderungen“ beraten werden.

11

Vgl. Dok. Nr. 71.

Später teilte Herr Ministerialdirektor Nobis fernmündlich mit, daß den Beamten des Staatsministeriums, die sonst an den Sitzungen des Staatsministeriums teilzunehmen haben, durch Herrn Minister Hirtsiefer eröffnet worden sei, daß er es ihnen verbiete, an der geplanten Sitzung teilzunehmen. Sollte dagegen die Reichsregierung zu einer allgemein gehaltenen Besprechung einladen, dann wäre es ihre Pflicht, dieser Einladung zu folgen. Auf Grund des vorgenannten Briefes und der telephonischen Mitteilung von Herrn Nobis wurde die Staatsministerialsitzung abgesagt.

Um 3.45 Uhr versammelten sich bei dem Herrn Reichskanzler die Herren Reichsminister Freiherr von Gayl, Staatssekretäre Zweigert, Schlegelberger, Planck, Ministerialdirektor Gottheiner. In dieser Sitzung wurde zunächst die Absetzung sämtlicher preußischer Minister erörtert und in der von 6–7 Uhr stattfindenen Ministerbesprechung endgültig beschlossen12. Es wurden auch Verhandlungen aufgenommen mit Persönlichkeiten, die als Staatssekretäre die abgesetzten Staatsminister ersetzen sollten; so

12

Vgl. Dok. Nr. 72.

von 4.40–4.50 Uhr Herr Staatssekretär Mussehl, der es übernahm, als beauftragter Staatssekretär das preußische Landwirtschaftsministerium zu übernehmen,

5.50 Uhr – 6.10 Uhr Ministerialdirektor a. D. Bail, der es aber ablehnte, das Handelsministerium zu übernehmen, weil er zuviel Privatangelegenheiten zu betreuen hätte.

Dagegen übernahm Herr Reichsbankenkommissar Dr. Ernst, der ebenfalls gebeten wurde (7.30 Uhr), das Preußische Handelsministerium als beauftragter Staatssekretär13.

13

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 72.

Die Minister Hirtsiefer (Wohlfahrt), Klepper (Finanz), Schmidt (Justiz), Grimme (Kultus), Schreiber (Handels), Steiger (Landwirtschaft) sowie die Staatssekretäre Dr. Krüger (Landwirtschaft) und Staudinger (Handelsministerium) wurden brieflich ihrer Ämter enthoben14. Die Briefe wurden den Herren durch Ministerialamtmänner[271] der Reichskanzlei in ihren Wohnungen persönlich zugestellt.

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Die Amtsenthebung der genannten pr. Minister erfolgte durch Schreiben des RK vom 20. 7., worin es hieß: „Am 19. Mai 1932 ist Ihr Rücktritt als Preußischer Staatsminister […] dem Preußischen Landtage mitgeteilt worden. Sie führen seitdem gemäß Artikel 59 der Preußischen Verfassung lediglich die laufenden Geschäfte weiter. Nachdem Sie mir mit Schreiben vom heutigen Tage mitgeteilt haben, daß Sie es ablehnen, der von mir erlassenen Einladung zu einer Sitzung der Staatsregierung Folge zu leisten, enthebe ich Sie kraft der mir durch die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. Teil I, S. 377) erteilten Vollmacht von der Führung der laufenden Geschäfte […].“ (Entwürfe in R 43 I /2280 , S. 137). – Die Schreiben des RK an Staudinger und Krüger lauteten: „Auf Grund der mir durch die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. Teil I, S. 377) erteilten Ermächtigung beurlaube ich Sie, Herr Staatssekretär, bis auf weiteres mit sofortiger Wirkung und ersuche Sie, von der Ausübung Ihrer Amtsgeschäfte Abstand zu nehmen.“ (R 43 I /2280 , S. 171, 173). – Bei einer Unterredung mit StS a. D. Schäffer (28. 7.) antwortete Planck auf dessen Frage, welche personellen Bedenken gegen Staudinger und Krüger (beide waren Mitglieder der SPD) bestanden hätten: „Gar keine.“ Sie seien entlassen worden, „weil sie an so hohen Stellen standen, daß man nicht erwarten konnte, daß sie die Anordnungen des Reichskommissars ausführen würden“ (Schäffer-Tagebuch, IfZ, ED 93, S. 693).

7–7.15 Uhr spricht der Herr Reichskanzler auf der deutschen Welle15.

15

Zum Text der Rede s. den WTB-Bericht vom 20. 7. in R 43 I /2280 , S. 213–215. Auszüge in: Horkenbach 1932, S. 250 f.; Schultheß 1932, S. 121 ff.; Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1861 d; Tonaufzeichnung der Rede (10,35 Minuten, unvollständig): Dt. Rundfunkarchiv Frankfurt/M. C 814.

In den Nachmittagsstunden entwickelte sich die Amtsentsetzung der Herren Polizeipräsident Grzesinski, Vizepräsident Weiß und Polizeikommandeur Heimannsberg etwa folgendermaßen:

Es wurden ihnen bereits am Vormitttag ihre Verabschiedungsbriefe zugestellt durch Hauptmann Berthold. Die Herren erklärten, daß die Schreiben rechtsungültig seien und daß sie nur der Gewalt weichen würden. Infolgedessen setzte sich in den Nachmittagsstunden, etwa gegen 4 Uhr, von Moabit aus auf Veranlassung des Wehrkreiskommandanten Reichswehr nach dem Polizeipräsidium in Marsch. Die 3 Herren weigerten sich auch jetzt noch, freiwillig ihre Ämter niederzulegen. Infolgedessen wurden sie verhaftet und in das Kameradschaftshaus in Maobit überführt. Kurze Zeit danach wurde auf Anregung von Ministerialdirektor Klausener nach Einholung einer Zustimmung des Wehrkreiskommandanten den Herren ein Revers vorgelegt, wonach sie nunmehr bereit seien, ihre Amtsgeschäfte niederzulegen. Nach Unterschriftsleistung wurden die Herren um 7.20 Uhr aus der Haft entlassen.

Herr Oberbürgermeister Bracht hatte Herrn Minister Severing um 4 Uhr in seinem Ministerium aufgesucht und ihn nochmals gebeten, doch das Amtszimmer freiwillig zu verlassen. Herr Minister Severing weigerte sich, war aber bereit, mit Herrn Bracht über die Art und Weise seiner Amtsenthebung zu verhandeln. Es wurde vereinbart, daß um 8 Uhr Herr Bracht in Begleitung des Polizeipräsidenten Melcher und eines Polizeihauptmanns nochmals zu Herrn Minister Severing kommen sollte. Dieses erfolgte. Es wurde ihm die Eröffnung gemacht, daß, wenn er nicht freiwillig sein Amtszimmer verlassen würde, er durch den anwesenden Polizeihauptmann dazu genötigt werden würde. Nach dieser Eröffnung verließ Herr Minister Severing freiwillig sein Amtszimmer und begab sich in seine Wohnung. Die Unterredung um 4 Uhr spielte sich in durchaus einwandfreien Formen ab, ebenso die kurze Unterredung um 8 Uhr.

Auf Grund des ruhigen Verlaufes des Tages ordnete Staatssekretär Planck an, daß die militärische Wache der Reichskanzlei um 6 Uhr am nächsten Morgen das Haus wieder verlassen sollte.

Im Verlauf der Abendstunden wurde mitgeteilt, daß in Essen und Wuppertal[272] vollkommene Ruhe herrsche. Die Gewerkschaften haben in ihrer Vorstandssitzung beschlossen, nicht den Generalstreik16 zu proklamieren, sondern sich erst nach den Wahlen erneut mit der Frage zu beschäftigen.

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In Berlin wurden gegen 21.30 Uhr Flugblätter der „Eisernen Front“ verteilt, die dazu aufriefen: „Haltet Disziplin! Laßt Euch nicht provozieren! Jetzt muß jeder wirkliche Kämpfer die Nerven behalten. Provokateure verteilen unter Mißbrauch des Namens der Eisernen Front Flugblätter, worin sie zum Generalstreik auffordern. Stellt diese Provokateure fest.“ (Aktenexemplar in R 43 I /2280 , S. 191).

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