1.17.1 (vpa2p): 1. Italienischer Antrag in Genf auf Arbeitszeitverkürzung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

[594]1. Italienischer Antrag in Genf auf Arbeitszeitverkürzung.

Der Reichsarbeitsminister trug vor, daß Italien den Antrag gestellt habe, eine besondere internationale Arbeitskonferenz in Genf einzuberufen, um auf dieser Konferenz eine Arbeitszeitverkürzung zu beschließen. Das internationale Arbeitsamt sei der Auffassung, daß es sich empfehle, zunächst eine technische Vorkonferenz einzuberufen. Das Ergebnis der Beratungen dieser Vorkonferenz solle sodann zunächst der Wirtschaftskonferenz1 unterbreitet werden2.

1

Richtig: Weltwirtschaftskonferenz. Vgl. Anm 6 zu Dok. Nr. 144.

2

Hierzu der RArbM mit Schreiben an die Rkei und sämtl. Reichsminister vom 8. 9. u. a: Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes (Genf) habe für den 21.9.32 zu einer außerordentlichen Sitzung eingeladen. Diese Sitzung sei „auf einen Antrag des Vertreters der italienischen Regierung im Verwaltungsrat zurückzuführen, die Frage einer internationalen Arbeitszeitverkürzung auf einer Sondertagung der Arbeitskonferenz zu behandeln, um deren Ergebnis der neuen für Dezember 1932 beabsichtigten Weltwirtschaftskonferenz noch rechtzeitig vorzulegen. Das Büro des Internationalen Arbeitsamtes hält es nach der von ihm für die Sitzung des Verwaltungsrats ausgearbeiteten Unterlage für eine Pflicht der Internationalen Arbeitsorganisation, den Antrag der italienischen Regierung weiterzuverfolgen, äußert aber gegen den Vorschlag einer Sondertagung der Arbeitskonferenz Bedenken zeitlicher und finanzieller Art. Das Büro schlägt demgegenüber vor, zunächst eine vorbereitende technische Konferenz für Ende November 1932 einzuberufen, an der die Mitgliedstaaten mit je einem Vertreter der Regierungen, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den erforderlichen technischen Ratgebern auf eigene Kosten teilzunehmen hätten. Die dabei gewonnen Ergebnisse, die allerdings nicht endgültig wären, könnten einerseits der Weltwirtschaftskonferenz zur Beachtung, andererseits der ohnehin im Jahre 1933 stattfindenden Internationalen Arbeitskonferenz zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt werden. In der bevorstehenden Verwaltungsratssitzung wird es sich in erster Linie darum handeln, einmal die grundsätzliche Einstellung der Regierungen zu dem italienischen Antrag und dann die zweckmäßigste Art des Vorgehens festzustellen.“ (R 43 I /2075 , Bl. 142.)

Er stimme dem Gedanken einer Vorkonferenz zu und wolle auf dieser Konferenz positiv mitwirken.

Das Reichskabinett erklärt sich hiermit einverstanden3.

3

Auf seinen Tagungen vom 21.–22. 9. (Genf) und 24.–28.10.32 (Madrid) beschloß der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts, die „Vorbereitende Konferenz zum Studium der technischen Probleme der Arbeitszeitverkürzung“ für den 10.1.33 nach Genf einzuberufen (Schreiben des Internationalen Arbeitsamts an RArbMin. vom 17.11.32 in R 43 I /2075 , Bl. 149). Über Vorgeschichte, Verlauf und Ergebnis dieser Konferenz, auf der eine Vereinbarung über die von den Arbeitnehmervertretern beantragte Einführung der Vierzigstundenwoche nicht zustandekam, vgl. Neitzel, Die vorbereitende Genfer Arbeitszeitkonferenz, in: RArbBl. 1933 II, S. 100 ff.; ferner: KAG 1933, S. 650, 671, 883.

Extras (Fußzeile):