1.25.8 (vpa2p): 8. Notstandsbeihilfen für den Regierungsbezirk Gumbinnen.

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[636]8. Notstandsbeihilfen für den Regierungsbezirk Gumbinnen.

Staatssekretär Mussehl berichtete über das Ausmaß der Wetterschäden in Gumbinnen. Die Körnerernte sei restlos vernichtet27. Die 500 000 RM, die das Reich und Preußen als erste Notstandsbeihilfe gezahlt haben, reiche nicht aus, um nur das nötige Saatgut sicherzustellen. In der Gegend habe sich bereits Hungersnot geltend gemacht, da kein Brotgetreide vorhanden sei. Es werde vorgeschlagen, daß Reich und Preußen weitere 500 000 RM zur Verfügung stellen möchten.

27

Vgl. Dok. Nr. 107, P. 9, dort bes. Anm 33.

Der Reichskanzler hielt es für geboten, daß die Preußische Staatsregierung in diesem Falle wie auch in Leobschütz28, Marienburg und Stuhm29, wo Weizen und Hafer vernichtet sind, allein helfen solle.

28

Vgl. Dok. Nr. 137, P. 2.

29

Vgl. Dok. Nr. 149, P. 5.

Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß es sich um eine gemeinsame Aktion handele, die bereits begonnen sei.

Der Reichsminister der Finanzen hatte bei Gumbinnen weniger Bedenken als bei den anderen Fällen.

Reichskommissar Bracht wird prüfen, in welchen Umfange Hilfsmaßnahmen erforderlich sind. Preußen werde sich an der Stützung beteiligen30.

30

Vgl. Dok. Nr. 157, P. 10.

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