1.34.1 (vpa2p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Innenpolitische Lage.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Innenpolitische Lage.

Der Reichskanzler führte aus, daß in der Bevölkerung häufig die Frage erhoben werde, was die Regierung künftighin tun werde. Er befürchte, daß der Optimismus, der nach der Verkündung des Programms der Reichsregierung eingesetzt habe, allmählich dem Pessimismus weichen werde.

Die Idee einer „revolutionär-konservativen“ Staatsführung1 müsse von der Reichsregierung weiter verfolgt werden. Die Ressorts seien gewiß außerordentlich fleißig und arbeitsam; man müsse sich jedoch immer wieder vor Augen halten, daß die Reichsregierung augenblicklich zu kämpfen habe.

1

Zum Inhalt dieses Begriffs s. die Münchener und Paderborner Reden des RK vom 12. und 16. 10. (Dok. Nr. 166 und 171).

Er habe das Gefühl, daß die Arbeit der Reichsregierung auf dem Gebiete der Agrarpolitik sabotiert werde. Auch auf dem Gebiete der Kulturpolitik werde, wie er befürchte, eine Offensive gegen die Reichsregierung entfaltet werden. Auf dem Gebiete der Sozialpolitik sei bereits lebhafte Opposition gegen die Regierung im Gange. Er bitte, alle Maßnahmen unter diese Gesichtspunkte zu stellen.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß sein Rundfunkkommissar insofern[737] enttäuscht habe, als er trotz jahrelanger Erfahrungen geglaubt habe, gewissermaßen als Feldwebel in Rundfunk auftreten zu können2.

2

Über Amtsführung und Aufgaben des Rundfunkkommissars im RIMin., MinR Scholz (ernannt: 10.8.32), vgl. Bausch, Der Rundfunk im politischen Kräftespiel der Weimarer Republik, S. 97 ff., 133 ff.; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, S. 462 ff., 473 ff. Scholz, seit Mitte 1932 Mitglied der NSDAP (Strasserflügel), wurde Ende November 1932 von seinem Amt abberufen und trat „wieder in das Reichsministerium des Innern zurück“. In der diesbez. Verlautbarung des RIM vom 22.11.32 heißt es weiter: „Mit der vorläufigen Vertretung ist der Rundfunkreferent im Reichsministerium des Innern, Oberregierungsrat Dr. Conrad, beauftragt worden. Die endgültige Besetzung der Stelle, die ausschließlich Sache des Reichsministers des Innern ist, bleibt vorbehalten. Ein Beamter des Reichsministeriums des Innern ist dafür nicht in Aussicht genommen.“ (R 78 /6 , Bl. 70).

In der nächsten Woche werde er, der Reichsminister des Innern, mit den Ländern über die Richtlinien verhandeln. Dann solle baldigst ein Kulturprogramm verkündet und ein Kulturbeirat gebildet werden, dem 15 prominente Persönlichkeiten angehörten3.

3

Nach langwierigen Beratungen mit den Landesregierungen (vgl. Bausch, a.a.O., S. 100 ff.) und in der RR-Ausschüssen (8.–11. 11.) wurden vom RIMin. am 17.11.32 folgende Bestimmungen und Richtlinien für die Neuordnung des Rundfunks den zuständigen Stellen (Länder, Rundfunkgesellschaften) zugleitet: 1) Satzung der Reichsrundfunkgesellschaft, 2) Satzung der Rundfunkgesellschaften, 3) Geschäftsanweisungen für die Reichsrundfunkgesellschaft, die Rundfunkgesellschaften, die Rundfunkkommissare und Arbeitsausschüsse, 4) Bestimmungen für die Programmbeiräte, 5) Richtlinien für die Sendungen des Deutschen Rundfunks (Text: WTB Nr. 2462 in R 43 I /2001 , Bl. 265–267). In den letztgenannten „Richtlinien für die Sendungen des Deutschen Rundfunks“ wurden die Grundsätze einer „nationalen“ Programmgestaltung festgelegt: „Der Rundfunk arbeitet mit an den Lebensaufgaben des deutschen Volkes. – Die natürliche Einordnung der Menschen in Heimat und Familie, Beruf und Staat ist durch den deutschen Rundfunk zu erhalten und zu festigen. Der Rundfunk spricht darum die Hörer nicht nur als Einzelmenschen, sondern auch als Glieder dieser natürlichen Ordnungen des Volkes an. – Der deutsche Rundfunk wahrt christliche Gesinnung und Gesittung und die Achtung vor der ehrlichen Überzeugung Andersdenkender. – Was das Christentum entwürdigt und Sitte und Kultur des deutschen Volkes gefährdet, ist vom Rundfunk ausgeschlossen. […] Der Rundfunk nimmt an der großen Aufgabe teil, die Deutschen zum Staatsvolk zu bilden und das staatliche Denken und Wollen der Hörer zu formen und zu stärken. – Die verehrungswürdigen, aus der Vergangenheit des deutschen Volkes und des Deutschen Reichs überlieferten Kräfte und Güter sind in der Arbeit des Rundfunks zu achten und zu mehren. – Der Rundfunk hat das Verständnis für die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse der Gegenwart zu pflegen und zu vertiefen. […] Die verantwortliche Teilnahme an der Politik als der Sorge für das Gesamtwohl des Volkes setzt das Wissen um unsere große und besondere Geschichte voraus. Darum soll der Rundfunk die Hörer über das Werden des deutschen Volkes und des Deutschen Reichs unterrichten und das Gefühl für deutsche Ehre stärken. […] Der Rundfunk dient keiner Partei. Politische Gegenstände sind sachlich zu behandeln. Werbung für Parteien und Bekämpfung von Parteien sind nicht zugelassen. – Bestrebungen, die den Bestand des Staates gefährden können, sind vom Rundfunk ausgeschlossen. – In außenpolitischen Fragen ist der deutsche Standpunkt würdig zu vertreten. Verletzende oder herabsetzende Äußerungen über andere Völker und Staaten haben zu unterbleiben.“ (Ebd., Bl. 266–267).

Erfreulich sei die Tatsache, daß die Hochschule für Politik sich zur Verfügung gestellt habe. Es sei hier ein Seminar für Verfassungsfragen gebildet worden, das in einem der Regierung freundlichen Sinne arbeiten werde.

Der Reichsverkehrsminister warf die Frage auf, ob dem neuen Reichstag ein Programm vorgelegt werden solle.

Der Reichskanzler führte aus, daß er beabsichtige, dem Reichsrat und dem neuen Reichstag baldigst das Verfassungs- und Verwaltungsreformprogramm der Reichsregierung vorzulegen4.

4

Zur Verfassungsreform s. weiter Dok. Nr. 175, P. e.

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