1.34.7 (vpa2p): 7. Verbesserung der Winterversorgung der Rentenempfänger und sonstige sozialpolitische Fragen.

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7. Verbesserung der Winterversorgung der Rentenempfänger und sonstige sozialpolitische Fragen.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß er die Schlichter zu einer Sitzung empfangen habe, um sich über die praktische Auswirkung der Verordnung vom 5. September, betreffend Mehreinstellung von Arbeitskräften, zu unterrichten20. Dabei habe sich ergeben, daß von der Verordnung in der Praxis kein besonderer Gebrauch gemacht worden sei. Immerhin betrage die Zahl der Neueinstellungen 30 000 Arbeitskräfte. Er habe sich genötigt gesehen, angesichts der nicht unerheblichen Schwierigkeiten, die die Verordnung bei den Beteiligten hervorgerufen habe, eine Verordnung zur authentischen Interpretation der Absichten der Reichsregierung zu erlassen21. Auch hierdurch seien die praktischen Schwierigkeiten keineswegs restlos behoben worden. Es sei daher zu prüfen, ob es nicht zweckmäßiger sei, die Verordnung vom 5. September zurückzuziehen. Schwierigkeiten würden sich alsdann allerdings noch bei den Betrieben ergeben, die von der Verordnung bereits Gebrauch gemacht haben.

20

Vgl. dazu Dok. Nr. 161, P. 6.

21

VO des RArbM vom 3. 10. („mit Rückwirkung auf den 15. September 1932“), deren Hauptbestimmung lautete: „Die Erfüllung des Arbeitsvertrags nach Maßgabe der Verordnung vom 5. September 1932 gilt als dem Tarifvertrag entsprechend. Kampfmaßnahmen einer Tarifvertragspartei gegen die Durchführung der Verordnung durch eine andere Tarifvertragspartei oder eines ihrer Mitglieder gelten als Verletzung des Tarifvertrages.“ (RGBl. I, S. 493).

Der Reichsminister des Innern meinte, daß man die in Frage kommende Verordnung nicht als einen Erfolg der Reichsregierung ansehen könne. Trotzdem neige er der Auffassung zu, daß eine Zurücknahme der Verordnung der Reichsregierung einen zu starken Prestigeverlust eintragen werde.

Der Reichswirtschaftsminister vertrat die Auffassung, daß seit dem Inkrafttreten der Verordnung noch zu kurze Zeit verstrichen sei, um schon jetzt einen Entschluß darüber fassen zu können, ob die Aufhebung derselben angezeigt erscheine. Man könne im Rahmen der bestehenden Rechtsverhältnisse den Arbeitsfrieden sehr wohl aufrechterhalten.

Das Kabinett beschloß, vor einschneidenden Entschlüssen zunächst die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten.

Der Reichsarbeitsminister trug sodann vor, daß die Entwicklung der Arbeitslosigkeit gegenüber den Vorausschätzungen sich erfreulicherweise bisher so günstig entwickelt habe, daß man wohl mit einer Ersparnis von rund 140 Millionen RM gegenüber den Vorschätzungen rechnen dürfe. Andererseits habe sich herausgestellt, daß für die kommende Winterzeit mit den gekürzten Unterstützungen nicht durchzukommen sein werde. Er entwickelte sodann eine Reihe von Vorschlägen zur verbesserten Winterversorgung der Rentenempfänger22.[743] Die Verbesserungen sollen aus den vorgenannten Ersparnissen gedeckt werden. Er machte ferner Vorschläge zur Verbesserung der Krankenkassenfürsorge und der Rentenempfänger in der Sozialversicherung, ferner auch in der Kriegsbeschädigtenfürsorge.

22

Über „Winterhilfsmaßnahmen der Reichsregierung“ hatten der RArbM, der REM und der RIM die Landesregierungen mit gemeinsamem Schreiben vom 4. 10. folgendermaßen unterrichtet: Bedürftige könnten ab Oktober 1932 „monatlich 2 Pfd. verbilligten Fleisches erhalten. Der verbilligte Preis muß für das Pfund 20 Rpf. unter dem Tagespreis oder, sofern zwischen dem Kommunalverbande und den Fleischverkaufsstellen besonders verbilligte Preise für Unterstützungsempfänger vereinbart sind, 20 Rpf. unter den vereinbarten Preisen liegen.“ Monatlich 4 Pfd. verbilligten Fleisches könnten „Hauptunterstützungsempfänger und Hauptunterstützte mit 4 und mehr Zuschlagsempfängern und Empfänger von Zusatzrenten nach dem Reichsversorgungsgesetz, die mit 4 und mehr Zuschlags- oder Zusatzrentenempfängern in gemeinsamem Haushalt leben“, erhalten. Die hierfür erforderlichen Mittel werde die RReg. den Landeszentralbehörden zur Auszahlung an die Bezirksfürsorgeverbände zur Verfügung stellen (R 43 I /840 , Bl. 118–119).

Der Reichsminister der Finanzen bat, die Beschlußfassung des Reichskabinetts zur Sache für kurze Zeit zurückzustellen, damit ihm in der Zwischenzeit Gelegenheit gegeben werde, das Zahlenmaterial und die Vorschläge des Reichsarbeitsministers vorzuerörtern.

Das Kabinett war mit diesem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen einverstanden23.

23

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 168, P. 6.

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