1.34.8 (vpa2p): 8. Einbeziehung der Lustbarkeitssteuer in das Steuergutscheinsystem.

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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8. Einbeziehung der Lustbarkeitssteuer in das Steuergutscheinsystem24.

24

Zur vorangegangenen Beratung s. Dok. Nr. 154, P. 5.

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß von interessierter Seite sehr nachdrücklich der Plan propagiert werde, auch die Lustbarkeitssteuer in das Steuergutscheinsystem einzubeziehen. Dieser Vorschlag werde in erster Linie von der Filmindustrie und dem Verein der Lichtspieltheaterbesitzer verfochten25. Zur Begründung werde angeführt, daß die Maßnahmen sehr günstige Rückwirkungen auf die Filmproduktion, vor allem auch auf die Exportmöglichkeiten in der Filmindustrie haben werde. Wenn man die Einbeziehung der Lustbarkeitssteuer auf die Kinotheater beschränken wolle, handele es sich in der Angelegenheit um ein finanzielles Objekt von 24 Millionen RM. Diese Summe sei nicht allzu hoch. Allerdings werde man die Lustbarkeitssteuer für Kinotheater nicht herausnehmen können, die Maßnahme vielmehr auf die Sprechtheater ausdehnen müssen. Aber auch in diesem Falle seien die finanziellen Bedenken nicht ausschlaggebend. Für wesentlich bedenklicher halte er es, schon im jetzigen Zeitpunkt über die Grenzen der Notverordnung vom 4. September herauszugehen und das Volumen der Steuergutscheine zu vergrößern, bevor das System praktisch zu funktionieren begonnen habe. Er fürchte unerwünschte Rückwirkungen auf den Kurs der Gutscheine. Ferner berge ein Nachgeben gegenüber der Lustbarkeitssteuer die Gefahr von Berufungen auf anderen Gebieten in sich, denen man alsdann nicht erfolgreich werde begegnen können. Aus diesen Gründen halte er es für besser, die Entscheidung über die Lustbarkeitssteuer bis auf weiteres zurückzustellen.

25

Zu diesbez. Eingaben der genannten Organisationen s. Anm 16 zu Dok. Nr. 154.

Das Reichskabinett war mit diesem Vorschlage einverstanden.

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