1.39.13 (vpa2p): 13. Außerhalb der Tagesordnung: Notgiralgeld.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

13. Außerhalb der Tagesordnung: Notgiralgeld41.

41

Vgl. Dok. Nr. 154, P. 4 und 159.

Der Reichswirtschaftsminister erstattete einen Bericht über die Lage im Sinne seiner Kabinettsvorlage42. Das Land Oldenburg beabsichtige, auf dem Gebiet der Notgiralgeldschaffung weiter zu schreiten43.

42

Hierbei handelte es sich um den vom RWiM am 13. 10. an StSRkei übermittelten Entwurf einer VO des RPräs. „über Maßnahmen zur Sicherung des Kredit- und Geldverkehrs“ mit folgender Hauptbestimmung: „Satzungsbestimmungen oder Vereinbarungen, wonach über Guthaben bei Verrechnungsstellen, Banken oder anderen Kreditinstituten durch Scheck Anweisungen jeder Art, Überweisungs- oder Verrechnungsauftrag, nicht aber durch Barabhebung verfügt werden darf, sind so weit nichtig, wie sie die Barabhebung ausschließen; die Nichtigkeit berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile der Satzung oder der Vereinbarungen. Als Barabhebung gilt auch Überweisung auf oder über Postscheck- oder Reichsbankgirokonto; dagegen ist es einem Ausschluß der Barabhebung gleichzuachten, daß diese sonst beschränkt oder an Rechtsnachteile geknüpft ist.“ (R 43 I /2438 , Bl. 191–194).

43

Derartige Absichten verfolgte die oldenb. Reg. anscheinend im Interesse der Teilfinanzierung ihres mit Schreiben an den RK vom 20.9.32 übermittelten Arbeitsbeschaffungsprogramms, in dem u. a. Deichbauten, Drainagen, Aufforstungen und Straßenbauarbeiten vorgesehen waren (R 43 I /2045 , Bl. 440–442). Hierzu heißt es in einem Bericht des oldenb. Landesfinanzamtspräs. an den RFM vom 2. 10.: „Der Oldenburgische Ministerpräsident [und NS-Gauleiter] Röver hat seit einigen Wochen in Reden und Presseäußerungen Pläne der Oldenburgischen Regierung wegen einer Kreditschöpfungsaktion für Zwecke der Arbeitsbeschaffung erörtert, die unter gleichzeitiger Änderung der Organisation der staatlichen Finanzanstalten schlagartig in die Tat umgesetzt werden würden. Es scheint sich da um den gleichen Plan zu handeln, der im August d. Js. vom ‚Eigenheimbund für Niedersachsen‘ dem Lande Lippe vorgeschlagen ist. Dieser Vorschlag betrifft die Errichtung einer staatlichen Einrichtung, die unter Benutzung der vorhandenen öffentlichen Kreditanstalten des Landes unkündbare, einer regelmäßigen Abtragung unterliegende Darlehen zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung in Form bargeldloser Buchkredite gegen Vergütung eines Verwaltungskostenbeitrages zur Verfügung stellt. […] Irgendwie Näheres über die oldenburgischen Pläne war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Die Angelegenheit wird offensichtlich unter Ausschluß aller anderen Stellen von den Ministern persönlich in Zusammenarbeit mit dem Büro der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei Gau Weser-Ems und unter Heranziehung von auch bei den Lipper Plänen beteiligten Persönlichkeiten bearbeitet. Der Ministerpräsident Röver hat vor einigen Wochen nach einer Andeutung über seine Pläne geäußert, er ginge davon aus, daß die Reichsregierung ihn sofort nach Inkraftsetzung seines Planes verhaften lassen würde. Vor einer Woche hat der Herr Ministerpräsident bei einer öffentlichen Rede erklärt, die Oldenburgische Regierung dächte nicht daran, der Reichsregierung durch wirtschaftliche Maßnahmen die Möglichkeit zu geben, sie aus ihrer Machtposition zu entfernen.“ (R 2 /20122 ). Über Rövers Arbeitsbeschaffungs- und Kreditschöpfungspläne s. auch die eingehende Darstellung bei Schaap, Die Endphase der Weimarer Republik im Freistaat Oldenburg 1928–1933, S. 217 ff.

[779] Reichskommissar Dr. Bracht wies auf den Preußischen Runderlaß hin, in dem die Beteiligung an diesen Maßnahmen den amtlichen Stellen verboten wird44. Bisher sei nur in sehr geringem Umfange Notgiralgeld geschaffen worden45. Durch Erlaß der beabsichtigten Verordnung könne in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden, als wenn das Notgiralgeld bereits eine große Bedeutung erlangt hätte. Es sei möglich, daß sich daraus unerwünschte Folgen ergäben.

44

Nicht ermittelt.

45

Vgl. Anm 11 zu Dok. Nr. 154.

In ähnlichem Sinne sprach sich der Reichsminister der Finanzen aus. Er schlug vor, mit dem Erlaß der Notverordnung zu warten. Zunächst möchte das Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzierung des Arbeitsbeschaffungsprogramms abgewartet werden, insbesondere auch die Verhandlungen hierüber mit Oldenburg. Wenn Oldenburg auf seiner Absicht beharre, Notgiralgeld zu schaffen, so müsse dann die Notverordnung erlassen werden46.

46

Die NotVO wurde nicht erlassen. Oldenburg nahm von seinen Plänen Abstand, dies offenbar endgültig, nachdem die NS-Reichsleitung München am 29. 10. an die Gauleitung Weser-Ems geschrieben hatte: „Nach dem Willen des Führers sollen, wie Ihnen bekannt, keinerlei Maßnahmen getroffen werden, die eine Gefahr durch das Eingreifen des Reiches heraufbeschwören könnten.“ (NS 22/1074).

Das Kabinett war damit einverstanden.

Extras (Fußzeile):