1.39.5 (vpa2p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Brief der Reichsbank wegen der Kontingente.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

5. Außerhalb der Tagesordnung: Brief der Reichsbank wegen der Kontingente18.

18

Schreiben des Rbk-Direktoriums an den RK vom 11.10.32 (Dok. Nr. 165).

Der Reichskanzler äußerte sein Bedenken darüber, daß es möglich gewesen sei, das Schreiben der Reichsbank in die Presse zu bringen19. Die Reichsbank habe auf Anfrage bestätigt, daß ein Brief des fraglichen Inhalts geschrieben worden sei. Er bedauere diese Tatsache lebhaft. Das Kabinett habe die Kontingentierungspolitik beschlossen und sei sich über die Schwierigkeiten ihrer Durchführung klar gewesen. Die Veröffentlichung verschlechtere die Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Auslande in besonders starkem Maße. Er müsse[774] von seinem Standpunkte aus ernstesten Einspruch dagegen erheben, daß so verfahren würde und wehre sich dagegen, daß Mitteilungen dieser Art aus den engsten Kreisen des Kabinetts herausgetragen werden.

19

Papen bezieht sich hierbei auf einen Artikel der „Deutschen Tageszeitung“ vom 14. 10. (vgl. unten Anm 20), worin es heißt: „Im Kampf gegen die Kontingente sind deren Gegner nicht eben wählerisch. Ihr Ballspiel mit dem Ausland beweist das zur Genüge. Ihre Gerüchtemacherei über die angeblich verheerenden Folgen eines solch neuen handelspolitischen Kurses kennt keine Bedenklichkeiten. Das Neueste auf diesem Gebiete ist eine schlechthin ungeheuerliche Behauptung, so ungeheuerlich, daß sie an die Öffentlichkeit gezogen werden muß, damit ihr durch ein klares Dementi ein Paroli geboten werden kann. Das Direktorium der Reichsbank soll danach an die Reichsregierung einen Brief gerichtet haben mit dem eindringlichen Hinweis, es sei bei einer Durchführung der Kontingentierungspolitik nicht in der Lage, die Gewähr für die Erhaltung der deutschen Währung weiterhin zu tragen. Bei aller Gegnerschaft, die wir insbesondere dem Reichsbankpräsidenten Dr. Luther gegen die Kontingente leider unterstellen müssen, halten wir die Richtigkeit einer solchen Behauptung für unmöglich. Für notwendig aber erachten wir es, daß sie durch Hervorziehung an die Öffentlichkeit und eine anschließende bündige Widerlegung ihrer vergiftenden Wirkung in mancherlei Konventikeln beraubt wird.“ (Ausschnitt in NL Luther  348; dort im Ausschnitt zahlreiche weitere Artikel verschiedener Tageszeitungen (14.–19. 10.) mit z. T. heftigen Ausfällen gegen Luther).

Der Reichsbankpräsident wies darauf hin, daß der Brief in der ernstesten Sorge des Reichsbankdirektoriums geschrieben worden sei. Er versicherte, daß die Indiskretion nicht von der Reichsbank erfolgt sei und bedauerte, daß die Tatsache zugegeben worden sei, daß ein Brief über Kontingentierung an das Reichskabinett geschrieben wurde20.

20

Über die bis hierhin geführte Erörterung zu diesem Tagesordnungspunkt vermerkte Luther in einer Tagesnotiz vom 14. 10. u. a.: Eingangs „brachte der Reichskanzler den Artikel in der Deutschen Tageszeitung [vgl. Anm 19] vor […], in dem behauptet wird, daß die Reichsbank einen Brief an die Reichsregierung gerichtet habe, wonach eine Fortsetzung der Kontingentierungspolitik eine Gefahr für die Währung darstellen würde. Ich bemerkte, daß eine Bekanntgabe von Seiten der Reichsbank ausgeschlossen sei schon deswegen, weil das durchaus nicht dem Interesse der Reichsbank entsprechen würde. Ich benutzte die Gelegenheit, um auf die Gefährdung der Währung hinzuweisen. Der Reichskanzler bemerkte, daß die Reichsbank das Recht habe, solche Darlegungen zu machen, die Veröffentlichungen aber, solange die Verhandlungen dauerten, doch zum größten Nachteil sein könnten. Auf die Bemerkung des Kanzlers, es dürfe jedenfalls von der Reichsbank nicht bestätigt werden, daß ein solches Schreiben existiere, fragte ich, wer solches bestätigt habe, und erhielt von Planck die Antwort, von Gestrich!“ – Luther in dieser Tagesnotiz hierzu abschließend: „Wir [d. h. wohl die Rbk] stellten dann fest, daß Gestrich überhaupt nicht angefragt worden war. Dagegen war von anderer Stelle aus tatsächlich eine Bestätigung erfolgt. Nachdem Gestrich dann mitteilte, daß bei der Pressestelle auch von ausländischer Seite angefragt worden sei, ob es so schlecht mit der deutschen Währung stände, gab ich zusammen mit Dreyse im Beisein von Schulte an Gestrich den Auftrag, mit der Pressestelle dahin abzustimmen, daß erklärt wird, wir könnten keine Auskunft über einen Schriftwechsel mit der Reichsregierung geben. Eine Gefährdung der Währung sei indessen nicht behauptet worden und bestehe auch tatsächlich nicht. Mitgeteilt war von der Presse an Schulte worden, daß die Übermittlung der Nachricht an die Presse vom Ernährungsministerium erfolgt sei.“ (NL Luther  370, Bl. 253–254).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß der Brief an sämtliche Reichsminister, aber nicht persönlich und nicht vertraulich gerichtet gewesen sei.

Nach Weggang der Vertreter des Reichsbankdirektoriums wurde von der Reichsbank telephonisch vorgeschlagen, auf Anfragen der Presse mitzuteilen, daß über interne Schriftwechsel keine Auskunft gegeben werde. Es werde aber bestritten, daß die Reichsbank eine Währungsgefährdung behauptet hat. Diese liege auch nicht vor.

Das Kabinett war damit einverstanden.

Extras (Fußzeile):