1.58.3 (vpa2p): 3. Kommunales Arbeitsbeschaffungsprogramm.

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RTF

3. Kommunales Arbeitsbeschaffungsprogramm.

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß, ausgehend von dem bekannten Arbeitsbeschaffungsprogramm des Präsidenten des Deutschen Landgemeindetages Dr. Gereke23 im Reichsfinanzministerium ein Vorschlag für ein kommunales Arbeitsbeschaffungsprogramm ausgearbeitet worden sei24. Dies sehe[850] die Beschäftigung von 400 000 Arbeitslosen, und zwar vorwiegend von Wohlfahrtserwerbslosen, vor. Die Finanzierung erfordere einen Aufwand von 600 Millionen RM. Dieser Betrag solle in folgender Weise aufgebracht werden: 200 Millionen durch Zurverfügungstellung von Steuergutscheinen, 200 Millionen im Wege der Wechselziehung und Diskontierung bei der Reichsbank nach dem gleichen oder einem ähnlichen Verfahren wie bei dem Meliorations- oder Straßenbau-Programm der Reichsregierung. 200 Millionen sollen von den Gemeinden à conto der ersparten Unterstützung getragen werden.

23

Zum Gerekeplan s. Anm 36 zu Dok. Nr. 121 und Dok. Nr. 126, dort bes. Anm 2–5.

24

In den Reichskanzleiakten hierzu lediglich ein Referentenentwurf des RFMin. vom 14. 10. (an die Rkei übermittelt anscheinend erst am 27. 10.), der sich von den oben anschließenden Darlegungen des RFM dadurch unterscheidet, daß der für das neue Arbeitsbeschaffungsprogramm aufzubringende Finanzierungsbetrag sich auf 650 Mio RM (250 Mio durch Zurverfügungstellung von Steuergutscheinen, 150 Mio durch Wechselziehung, 250 Mio von den Gemeinden aus ersparten Unterstützungsgeldern) belaufen und die Beschäftigung von 500 000 Unterstützungsempfängern garantieren sollte. Zur Begründung heißt es in dem Referentenentwurf u. a.: Die Wohlfahrtserwerbslosen (Stand am 15.9.32: rd. 2,5 Mio) seien „zahlenmäßig die stärkste Kategorie der Arbeitslosen und belasten die Gemeindefinanzen in einem auf die Dauer unerträglichen Maße“. Eine nach „einheitlichem Plane“ herbeizuführende Verringerung ihrer Zahl „durch Arbeitsbeschaffung ist deshalb geboten, weil sonst örtliche Versuche dieser Art nicht verhindert werden könnten, die, wie schon die bisherige Erfahrung [vgl. Dok. Nr. 154, P. 4] lehrt, zu unerwünschten, vielleicht bedrohlichen Ergebnissen auf dem Gebiete der Geldwirtschaft führen können. Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm mit diesem Ziel muß folgenden Voraussetzungen genügen: a) Es muß auschließlich oder überwiegend die gemeindlichen Wohlfahrtserwerbslosen wieder in Arbeit setzen. b) Es muß ausschließlich solche Arbeiten durchführen, deren Träger die Gemeinden selbst oder mindestens gemeinnützige Gesellschaften der Gemeinden sind, und die den Gemeinden unmittelbar zugute kommen. c) Es muß sich auf der überwiegenden finanziellen Beteiligung der Gemeinden aufbauen. Vor allem sind die Beträge, die die Gemeinden jetzt für Unterstützungszwecke zahlen, zur Finanzierung der Arbeitsbeschaffung zu verwenden.“ (R 43 I /2046 , Bl. 62–67).

Dieser Vorschlag sei mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Kommunalverbände erörtert worden. Eine Einigung sei indessen nicht zu erzielen gewesen. Die Vertretungen der Gemeinden seien unter sich nicht einig. Der Städtetag (Präsident Mulert) und der Städtebund (Präsident von Stempel) seien damit einverstanden, daß die Gemeinden die Ersparnisse an Unterstützungen in die Sache einschießen, d. h. auf das Jahr gesehen 500 RM je Unterstützungsempfänger der Wohlu. Sie seien ferner bereit, den durch Wechsel zu finanzierenden Teil langfristig zurückzuzahlen und schließlich von den Steuerscheinen 100 RM je Unterstützungsempfänger langfristig abzutragen. Der Steuergutschein solle nämlich für jeden angestellten Unterstützungsempfänger 500 RM statt wie sonst 400 RM betragen. Der Landgemeindetag, vertreten durch Präsident Gereke, fordere dagegen, daß das Reich den vollen Betrag von 600 Millionen RM vorfinanziere. Die Zurverfügungstellung der ersparten Unterstützungsbeträge der Gemeinden lehne Dr. Gereke ab. Dagegen sei er bereit, die 400 Millionen RM für Steuergutscheine und Wechsel in voller Höhe langfristig zurückzuzahlen. Dr. Gereke wolle also für die Gemeinden nicht nur die Vorteile des Arbeitsbeschaffungsprogramms erzielen, sondern darüber hinaus auch eine Entlastung von den Wohlfahrtslasten der Gemeinden erreichen. Auf diesem Wege glaube das Reichsfinanzministerium Dr. Gereke aber nicht folgen zu können, zumal da der Rückforderungsanspruch auf die 400 Millionen RM praktisch sehr ungewiß sei.

Die Durchsetzung des Vorschlages des Reichsfinanzministeriums begegne im übrigen auch insofern besonderen Schwierigkeiten, als die Reichsbank, auf[851] deren Mitwirkung es ausschlaggebend ankomme, nur sehr zögerlich mitarbeite. Sie befürchte, daß die 200 Millionen Steuergutscheine in voller Höhe bei ihr eingereicht werden würden. Ferner befürchte sie, daß das Reich nicht in der Lage sein werde, im kommenden Jahr die neuen zusätzlichen Verpflichtungen aus der Wechselziehung zu erfüllen. Diese letztere Befürchtung der Reichsbank könne er leider nicht für ganz unberechtigt halten. Gleichwohl bitte er um die Ermächtigung, den Vorschlag des Reichsfinanzministeriums in Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenorganisationen weiter zu fördern, und zwar unter Ausschluß des Landgemeindetages, sofern dieser sich nicht dem Standpunkt des Städtetages und des Reichsstädtebundes anpassen sollte.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Reichskabinetts zu dem Vorschlag des Reichsministers der Finanzen fest, insbesondere auch dazu, daß Dr. Gereke an den weiteren Verhandlungen nicht beteiligt werden solle, falls er sich der Meinung der übrigen Organisationen der Gemeinden und Gemeindeverbände nicht anpassen sollte25.

25

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 198.

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