1.87.7 (vpa2p): 7. Wirtschaftspolitik.

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7. Wirtschaftspolitik.

Der Reichskanzler regte an, die monetären Arbeitsbeschaffungs- und handelspolitischen Gegenwartsfragen zu erörtern.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft äußerte dagegen Bedenken, bis die Lage geklärt sei.

Die Aussprache wurde daraufhin zurückgestellt.

Der Reichsarbeitsminister hielt es aber für nötig, die laufenden Fragen, wie die der Sonntagsruhe, des Ladenschlusses, der Reform der Versicherungsträger, nicht ins Stocken kommen zu lassen.

Der Reichskanzler stimmte zu.

Der Reichswirtschaftsminister machte die Frage einer verstärkten öffentlichen Arbeitserteilung16 abhängig von der Entwicklung der privaten Wirtschaft. Wenn diese anlaufe, könne die öffentliche Arbeitserteilung in den Hintergrund treten; anderenfalls müsse sie forciert werden.

16

Gemeint sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Im Grunde handele es sich dabei um eine finanzielle Frage. Die Grenzen lägen an der Währung. Diese dürfe durch öffentliche Arbeitsprogramme nicht gefährdet werden. Auch der freiwillige Arbeitsdienst17 bewege sich in diesen[968] Grenzen. Würden die Pläne für öffentliche Arbeiten, die vorbereitet seien, in die Praxis umgesetzt, dann entstünden für die Währung schwerste Gefahren. Diese Fragen müßten geklärt werden.

17

Vgl. dazu Dok. Nr. 199, P. 1.

Der Reichskanzler führte aus, der Herr Reichspräsident habe ihm eine schriftliche Aufzeichnung18 übergeben, wie er sich die Fortführung der Wirtschaft denke. Mehr als bisher müßte den Massen Arbeit und Brot vermittelt werden. In diesen Richtungen sei es erforderlich, große Erfolge zu erzielen. Wenn es nicht gelänge, neue Ideen zu verwirklichen, dann würde er es schließlich vorziehen zu demissionieren, als an der Spitze der Nation zu bleiben.

18

Nicht bei den Akten der Rkei.

Der Reichskanzler bat, daß die einzelnen Ressorts ihre Arbeiten nach dieser Richtschnur fortsetzen.

Reichsminister Dr. Bracht wies aus seinen Erfahrungen auf die Arbeitsbeschaffungsprogramme seit 1929 hin. Würden neue öffentliche Mittel für Arbeitsbeschaffung bereitgestellt, so erwüchsen auch daraus nach seiner Auffassung große Gefahren. Laufe die Wirtschaft an, wie es sich jetzt anlasse, so sei das die beste Art der Arbeitsbeschaffung für die Massen. Der Kohlenabsatz habe sich über die saisonmäßige Steigerung belebt. Beim Eisen sei es ähnlich, wenn auch nicht in gleichem Maße. Auch der Verkehr habe zugenommen.

Notwendig sei, die Richtlinien für den privaten Arbeitsdienst weitherzig auszulegen. Dem privaten Grundbesitz müsse er für die Aufforstung zur Verfügung gestellt werden. Ein Nutzen trete erst etwa in 80 Jahren ein.

Ähnliches gelte bei den Meliorationen auch für die großen Güter. Aufträge seien von Bahn und Post in den vergangenen Jahren im Übermaß gegeben worden. Deswegen seien keine Renten herauszuwirtschaften. Wasser- und Straßenbauten seien teuer. Das wesentliche sei, die öffentlichen Finanzen unter Aufrechterhaltung der Währung über den Winter hinwegzubringen. Die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten19 habe sich bewährt. Eine große Zahl der bedrängten Gemeinden und Gemeindeverbände könne aber nichts mehr erhalten, weil sie die Zinsen und Amortisationen nicht aufbrächten. Bei ihnen aber sei die Arbeitslosenzahl besonders groß. Es sei zweckmäßig, für die Abdeckung eingefrorener Forderungen zu sorgen, um gerade diesen Gemeinden und Gemeindeverbänden wieder Mittel zur Verfügung stellen zu können. Preußen sei nicht in der Lage, mit Wohlfahrtsmitteln ausreichend zu helfen.

19

Dt. Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (ÖffA), gegr. 1930, seit 1932 mit der finanziellen Vorbereitung und Durchführung der wichtigsten Arbeitsbeschaffungsprogramme betraut. Vgl. Marcon, Arbeitsbeschaffungspolitik der Regierung Papen und Schleicher, S. 160 ff.; umfangreiche Materialien zur Tätigkeit der ÖffA (insbes. Korrespondenzen der Gesellschaft mit den RFM, dem RArbM und der Rbk) in R 2 /18657 –18659.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß die Ressorts die Probleme breits weitgehend geklärt hätten. Die Schwierigkeiten seien nicht leicht zu überwinden. Insbesondere gelte das für die Auswahl der Arbeiten. Grundsätzlich müsse der normale Bedarf der öffentlichen Arbeiten aus laufenden Einnahmen gedeckt werden. Jetzt müßten künstliche finanzielle Maßnahmen dafür gefunden werden. Vor Instandsetzung der alten wäre es verfehlt, neue Straßenbauten in Angriff zu nehmen.

[969] Das Ausmaß der öffentlichen Arbeiten müsse so getroffen werden, daß die Beschäftigung nach 1 Jahr von der Wirtschaft in ihren normalen Gang aufgenommen werden könnten. Das Programm sei einmalig und werde nicht erneut finanziert werden können.

Die Finanzierung erfolge durch Wechsel, Steuergutscheine und kurzfristige Kreditbeschaffung. Der Reichsetat werde dadurch im nächsten Jahr stark belastet.

Anders wäre es, wenn die Pläne von Strasser oder Gereke verfolgt werden. Dann handele es sich um eine Kreditschöpfung, die etwa in 30 Jahren amortisiert werden würde. Die Reichsbank lehne solche Pläne mit Recht ab; sie würden eine grundlegende Änderung des Systems bedeuten20.

20

Zu den Auseinandersetzungen vor allem mit Gereke vgl. Dok. Nr. 126 und 161, P. 5.

Über die Frage, wie weit Länder und Gemeinden sich mit Krediten belasten könnten, um Arbeitsprogramme durchzuführen, würden die Verhandlungen fortgesetzt.

Bei den Verhandlungen mit Gereke habe er ins Auge gefaßt, ihn als Arbeitsbeschaffungskommissar vorzuschlagen, vorher aber hätten die sachlichen Voraussetzungen geklärt werden müssen. Dafür habe sich aber keine gemeinschaftliche Grundlage gefunden. Im übrigen sei der Gereke-Plan21 von Lloyd George abgeschrieben, der seinerzeit damit in starkem Maße agitiert habe.

21

Vgl. Dok. Nr. 126, Anm 1–4.

Der Reichswehrminister empfahl, Persönlichkeiten, die in der Agitation stark hervortreten, mit entsprechenden Aufgaben zu betrauen, um sie auf die allgemeine Linie hinzubringen. Auch der Reichspräsident vertrete diese Ideen, die sich sehr stark geltend machten.

Der Reichsarbeitsminister wird die Frage prüfen, wieweit durch die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten Mittel an besonders bedrängte, wenn auch stark verschuldete Gemeinden geleitet werden können.

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