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Übersetzung der Rede des Herrn Ministerialdirektor Dr. Sitzler

gehalten auf der Internationalen Arbeitszeitkonferenz, Genf, Januar 1933.

Wer die bisherigen Erklärungen der deutschen Regierung zur Arbeitszeitfrage kennt5, kann keinen Augenblick im Zweifel darüber sein, daß die deutsche Regierung ein Interesse an dieser Frage hat. Sie (die Zuhörer) können überzeugt sein, daß die deutsche Regierung sich im Laufe unserer bevorstehenden Arbeiten bemühen wird, hilfreich am Abschluß einer internationalen Konvention im vorgeschlagenen Sinne mitzuwirken.6

5

Zur Behandlung in den vorangegangenen Kabinetten, vgl. Michael Wolffsohn: Industrie und Handwerk im Konflikt mit staatlicher Wirtschaftspolitik? S. 54, 248, 254, 283 und 333.

6

Diese und die folgenden Hervorhebungen durch die Vereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände (vgl. oben Absatz 2).

Die deutsche Regierung sieht in der von uns in Aussicht genommenen internationalen Maßnahme7 nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie sieht darin ebenfalls eine Frage der klaren Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie ist der Ansicht, daß man bei einer solchen mit der nötigen Vorsicht angewandten Regelung ausgezeichnete Resultate erzielen kann. Übrigens hat Deutschland bereits im begrenzten Umfange versucht, die Verkürzung der Arbeitszeit anzuwenden, und es hat einen gewissen Erfolg damit erzielt8. Die Arbeitszeitverkürzung in[254] Deutschland ist auf gelegentliche Hindernisse gestoßen, aber diese Hindernisse sind in der Hauptsache in internatonalen Gründen zu suchen, eine Tatsache, die uns noch mehr zur Überzeugung bringt, daß ein internationales Abkommen notwendig ist.

7

Zur vorbereitenden Meinungsbildung s. die „Aufzeichnung über die Besprechungen mit den Reichsministerien und Landesregierungen über internationale Arbeitszeitverkürzung im Reichsarbeitsministerium am 23. Dezember 1932“ (R 43 I /2075 , Bl. 152–158). Die auf Referentenebene stattfindende Aussprache schloß mit der Feststellung, daß „eine Besprechung der Sache im Kabinett nicht erforderlich sei“.

8

Durch NotVO vom 5.6.1931 (RGBl. I, S. 297 ) war die RReg. ermächtigt worden, mit Zustimmung des RR die regelmäßige Arbeitszeit auf 40 Stunden wöchentlich herabzusetzen und die tarifvertragliche Mehrarbeit von einer behördlichen Genehmigung abhängig zu machen. Entsprechende Beschlüsse waren von der Reg. Brüning für die Arbeitszeit der Arbeiter und Angestellten in den Betrieben des Reichs gefaßt worden. Da von der Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung nicht in allen geeigneten Fällen Gebrauch gemacht worden war, die Privatwirtschaft dem gegebenen Beispiel kaum folgte und der arbeitsmarktpolitische Effekt somit gering war, hielten zuerst RArbM Stegerwald und dann RArbM Schäffer im Frühsommer 1932 „eine grundsätzliche Entscheidung des Reichskabinetts für erforderlich, ob nunmehr mit einer gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung vorgegangen werden soll“ (Stegerwald an Pünder, 3.5.1932; R 43 I /2075 , Bl. 119; Referentenentw. einer VO zur Einschränkung der Arbeitszeit, ebd., Bl. 120–122; weitere Materialien in: R 43  I /2045  und 2046 ).

Nach den Erklärungen, die Herr Jouhaux heute morgen gemacht hat, ist es nicht notwendig, hier ein Bild von der traurigen Lage zu geben, in der sich die Welt heute befindet. Ich kann mich daher darauf beschränken, eine gewisse Anzahl von Einwendungen, die gegen die Annahme der 40-Stundenwoche laufend gemacht werden, zu erörtern.

Es ist insbesondere behauptet worden, daß das Übereinkommen von Washington über den Achtstundentag noch nicht ratifiziert worden ist9 und daß unter diesen Umständen kaum anzunehmen ist, daß eine andere, die Arbeitszeit auf 40 Stunden herabsetzende Konvention Erfolg hat. Unserer Überzeugung nach ist das Washingtoner Abkommen ein Erfolg gewesen, auch wenn es nicht von vielen Ländern ratifiziert wurde. Die Grundsätze des Abkommens sind praktisch fast überall in Anwendung. Daß die Ratifikationen nicht überall erfolgt sind, hat verschiedene Gründe, vor allem den, daß viele Staaten sich nicht für einen langen Zeitraum verpflichten zu können glaubten, wie es dieses Übereinkommen vorsieht. Es haben auch gewisse Schwierigkeiten praktischer Natur bestanden; es sei hier beispielsweise auf die Transportarbeiter hingewiesen. Aber ich wiederhole, daß die Grundsätze des Abkommens in gewissem Umfange überall in Anwendung sind.

9

Beschluß der 1. Internationalen Arbeitskonferenz betr. den Entw. eines Übereinkommens über die Festsetzung der Arbeitszeit in gewerblichen Betrieben vom 30.11.1919 (vgl. diese Edition: Das Kabinett Bauer, Dok. Nr. 73, P. 2). Zu den mit der Ratifizierung verbundenen Problemen s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 156, P. 9.

Die verschiedenen Schwierigkeiten, auf die eine solche Konvention stoßen würde, könnten beseitigt werden, wenn wir für die Krisenzeit eine Konvention von begrenzter Dauer annehmen würden. Hier könnte man sich die mit der Konvention von Washington gemachten Erfahrungen zu nutze machen, und die Schwierigkeiten, denen man bei dieser Konvention begegnet ist, und die allen bekannt sind, vermeiden.

Es ist weiter eingewendet worden, daß eine Verringerung der Arbeitszeit eine Verteuerung der Produktion nach sich ziehen und so mehr Schaden als Vorteil bringen würde. Dieser Einwand, selbst wenn er zum Teil Wahrheit enthält, ist nicht allgemein zutreffend, wenn man die Frage von einer höheren Warte betrachtet. Je mehr man sich über die besonderen Interessen stellt, desto mehr wird man gewahr, daß der Einwand nicht gerechtfertigt ist.

Schließlich müssen die Arbeitslosen doch erhalten werden und bei diesem System fallen sie der Gesamtheit zur Last. Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Milderung der Arbeitslosigkeit. Der erste Weg, den ich den indirekten nennen würde, ist der, daß man den Arbeitslosen eine Unterstützung gewährt, deren Kosten von der Gesamtheit, d. h. von den Arbeitenden, zu tragen sind. Der zweite oder direkte Weg besteht darin, einer möglichst großen Anzahl von Personen Arbeit zu geben. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben,[255] ist dieser zweite Weg dem ersten unbedingt vorzuziehen. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die durch die Arbeitszeitverkürzung verursachte Kostenerhöhung nicht sehr beträchtlich ist. Man kann sagen, daß sie etwa ein Prozent der Generalunkosten ausmacht. Ich glaube also, daß eine so geringe Erhöhung durch die Verringerung der Arbeitslosenunterstützung kompensiert wird, die durch die Beschäftigung einer großen Anzahl von Arbeitern verursacht wird.

Jetzt kommen wir zu dem Hauptpunkt unserer Beratungen, nämlich zu der Frage des Lohnausgleichs.

Die deutsche Regierung hält es für notwendig, soweit als möglich überall da, wo es tragbar ist, die Löhne aufrecht zu erhalten; sie glaubt jedoch nicht, daß man durch eine Konvention allen Ländern die Beibehaltung der bestehenden Löhne vorschreiben kann.

Ein dritter Einwand gegen den Abschluß einer die Arbeitszeit verkürzenden Konvention sind die technischen Schwierigkeiten, die eine solche Regelung mit sich bringt. Es ist behauptet worden, daß eine Freiheitsbeschränkung die Produktion behindern, und demzufolge die Arbeitslosigkeit nicht lindern würde. Wenngleich dieses Argument etwas Wahrheit in sich trägt, so darf es nicht als zu ernst angesehen werden, denn die Industrie wird sicherlich über die Schwierigkeiten hinwegkommen, die eine neue Arbeitszeitverkürzung mit sich bringt. Wir können sogar die Feststellung machen, und diese Feststellung dient zur Unterstreichung meiner Erklärungen, daß in einer großen Anzahl von Industrien nicht immer die am längsten arbeitenden Betriebe die besten Ergebnisse erzielen. Ich glaube also, daß die Wirtschaft sich leicht den Notwendigkeiten einer Arbeitszeitherabsetzung anpassen wird.

Endlich ist darauf hingewiesen worden, ein derartiges Übereinkommen werde zu keinem Ergebnis führen, weil die Arbeitszeit gegenwärtig schon sehr kurz sei und im Durchschnitt 40 Stunden kaum überschreite. Ich glaube nicht, daß dieses Argument überzeugend ist. Selbst wenn im Augenblick die Arbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreitet, so dürfen wir nicht nur an die Gegenwart denken. Es ist sehr möglich, daß in naher Zukunft eine Verbesserung der Lage eintritt, und wir müssen an die Gefahr denken, die schon jetzt wahrzunehmen ist, wenn eine kleine Besserung in einer bestimmten Industrie sich bemerkbar macht. Man schreitet dann immer sofort zu einer Verlängerung der Arbeitszeit, ohne daß dadurch die Arbeitslosigkeit gelindert wird.

Wir müssen versuchen, diese Gefahr zu vermeiden, um die schreckliche Plage der Arbeitslosigkeit zu mindern. Deshalb ist eines der besten Mittel im Abschluß einer internationalen Konvention zu erblicken. Dieses Mittel erscheint mir um so notwendiger, als es die praktische nächstliegende Lösung ist. In diesem Zusammenhang sei als konkretes Beispiel angeführt, daß in einem Lande, das die Gesamtheit seiner Bevölkerung nicht ausreichend ernähren kann, die Nahrung verteilt und rationiert werden muß. Ich bin der Meinung, daß hinsichtlich der Arbeit ebenso verfahren werden sollte.

Die Vorschläge im Bericht des I.A.A.10 scheinen mir eine gute Beratungsgrundlage. Nur auf einen Punkt des Berichtes möchte ich die Aufmerksamkeit[256] der Konferenz lenken, nämlich auf die vorgeschlagene Dauer der Konvention. Wenn ich den diesbezüglichen Vorschlag recht verstanden habe, soll die zu schaffende Konvention von unbegrenzter Dauer sein, wobei die Länder jedoch das Recht haben sollen, unter gewissen Bedingungen aus der internationalen Bindung auszuscheiden. Ich persönlich glaube nicht, daß man auf eine große Anzahl von Ratifikationen rechnen kann, wenn eine derartige Bestimmung besteht. Viele Länder werden unter den augenblicklichen Verhältnissen nicht bereit sein, sich auf eine unbestimmte Zeit zu binden. Die Krise wird nicht überall gleichmäßig und gleichzeitig ein Ende erreichen. Wir glauben also, daß es vorzuziehen wäre, die Dauer der die Arbeitszeit verkürzenden Konvention auf eine gewisse Anzahl von Jahren zu beschränken, nach welcher Periode die einzelnen Länder die Freiheit haben sollten, die Anwendung fortzusetzen oder abzubrechen.

10

Kurzfassung des für die anstehende Konferenz vom Internationalen Arbeitsamt vorgelegten Berichts über Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung in: R 43 I /2075 , Bl. 157 f.

Zum Schluß möchte ich noch betonen, daß es meiner Ansicht nach notwendig ist, daß die Hauptindustriestaaten einheitlich vorgehen, diese Notwendigkeit hat sich auch schon bei anderen Gelegenheiten gezeigt. Ich erinnere insbesondere an das Kohlenabkommen. Kommt es nicht zu einer einheitlichen Gesamtaktion, so wird kein praktisches Ergebnis erzielt werden.

Darüber hinaus halte ich es für ebenso unumgänglich, daß auch die außereuropäischen Länder an diesem Übereinkommen teilnehmen. Wir wissen, daß heute diese Länder, insbesondere die Länder des Fernen Ostens, den anderen Industriestaaten eine starke Konkurrenz machen. Es ist absolut notwendig, daß in diesen Ländern, in denen am längsten gearbeitet wird, die Arbeitszeit bedeutend gekürzt wird, und daß nicht nur für die bereits kürzer arbeitenden Länder die Arbeitszeit noch weiter herabgesetzt wird.

Nach diesen Erklärungen möchte ich nochmals versichern, daß Deutschland alle Anstrengungen machen wird, um zum Abschluß einer internationalen Konvention zu gelangen, so wie sie vorgeschlagen ist, und daß Deutschland bereit ist, dabei, falls notwendig, soweit als möglich auch Konzessionen zu machen.11

11

Die Internationale Vorkonferenz über die Einführung der 40stündigen Arbeitswoche nimmt am 19.1.1933 eine Entschließung an, in der ohne Festlegung im einzelnen die Verkürzung der Arbeitszeit als ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bezeichnet wird, und beschließt, in Einzelberatungen einzutreten mit dem Ziel eines internationalen Abkommens über die Verkürzung der Arbeitszeit (Horckenbach 1933, S. 21). – Von Seiten der Reg. v. Schleicher erfolgt keine weitere Reaktion auf die vorliegende Eingabe. Sie wird vom StSRkei am 26. 1. in den Geschäftsgang gegeben und von MinR Vogels am 30. 1. zu den Akten geschrieben. Zum Fortgang s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 114, Abschnitt C.

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